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Hi,
da ich in der o. g. Materie nicht firm bin möchte ich gerne wissen wie die einzelnen Regelungen diesbezüglich aussehen. Die Regelung beim Grundfreibetrag, gem. § 11 SGB II, sind mir bekannt.
Leider habe ich keine Information gefunden, welche Aufschluß darüber gibt, wie die max. Arbeitszeit bei einer Zuverdienstmöglichkeit unterhalb oder bis zu dem Grundfreibetrag definiert. Weiß da jemand genaueres?
Beim Bezug von ALG-I war/ist es so, dass man eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschreiten darf. Wie sieht das nun im Bezug von ALG-II aus? Ist es dort ähnlich geregelt oder gelten dort andere Bestimmungen?
Gruss
Paolo
da ich in der o. g. Materie nicht firm bin möchte ich gerne wissen wie die einzelnen Regelungen diesbezüglich aussehen. Die Regelung beim Grundfreibetrag, gem. § 11 SGB II, sind mir bekannt.
Leider habe ich keine Information gefunden, welche Aufschluß darüber gibt, wie die max. Arbeitszeit bei einer Zuverdienstmöglichkeit unterhalb oder bis zu dem Grundfreibetrag definiert. Weiß da jemand genaueres?
Beim Bezug von ALG-I war/ist es so, dass man eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschreiten darf. Wie sieht das nun im Bezug von ALG-II aus? Ist es dort ähnlich geregelt oder gelten dort andere Bestimmungen?
Gruss
Paolo