peter-55
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Aktuelles zur am 15.5.2012-Eingelegten-Gehörsrüge mit Az. L 6 AS 285 / 12 RG
Ich lege ja Gehörsrüge ein gegen den Beschluss vom 7.5.2012
erhalten am 15.5.12 mit dem Aktenzeichen L 6 AS 692 / 11 B ER .
Meine Gehörsrüge liegt nun den Borchert - Senat vor seit 18.5.2012 also gut zwei ein halb Monate bis Heute ist nichts passiert bei meiner Rüge werde mein letzten zwei Schreiben euch zum lessen mal hier einstellen :
Rechtsstreit ----------------- ./. Jobcenter , A z . L 6 AS 285 / 12 RG
Sehr geehrte Damen und Herrn Datum 19.7.2012
Ich möchte heute nun das Gericht noch mal Persönlich auf das
Urteil des Bundesverfassungsgericht - 18.7.12 aufmerksam machen .
Auszug : Mittwoch , 18. Juli 2012
Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV Sätze ,
nach Bundesverfassungsgericht noch offen .
Das Bundesverfassungsgericht hat , am 18.07.2012, entschieden , das die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz evident unzureichend und damit verfassungswidrig sind .
Verweise auf die Entscheidung vom B V e r f G 1 BvL 10/10 1 BvL 2/11 .
Das B V e r f G hat eine vorläufige Regelung zur Leistungshöhe für die Asylbewerber getroffen und sich am Regelbedarfsermittlungsgesetz (REGEG) orientiert allerdings ausdrücklich betont, dass hieraus auf keinen Fall geschlossen werden kann, dass die Regelbedarfe verfassungsgemäß sind. Dies bedarf noch einer gesonderten Prüfung .
hier das Zitat aus der Rn 126 der Entscheidung :
...."Ob damit auch die möglicherweise abweichenden Bedarfe derjenigen realitätsgerecht abgebildet werden, auf die das Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung findet, ist nicht gesichert. Ebenso wenig kann eine Aussage darüber erfolgen, ob auf dieser Grundlage ermittelte Leistungen an Berechtigte in anderen Fürsorgesystemen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle Stand halten können. Da jedoch derzeit keine anderen tauglichen Daten zur Verfügung stehen, bleibt dem Senat nur die Annahme, dass jedenfalls die wesentlichen Grundbedarfe durch Leistungen in einer am Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz orientierten Höhe vorübergehend gedeckt werden können."........
Weise die Richter noch mal da rauf hin das das Existenzminimum
durch den neuen Regelbedarf nicht gewährleistet ist. Zwar darf
der Gesetzgeber grundsätzlich Leistungen pauschalieren , die
für das Existenzminimum notwendigen Lebensmittel und Güter
müssen jedoch realitätsgerecht bewertet werden .
Behalte mir vor ihre Entscheidung zur Prüfung vorzulegen beim Bundesverfassungsgericht .
Zweites Schreiben :
Rechtsstreit --------------------- ./. Jobcenter , A z . L 6 AS 285 / 12 RG
Sehr geehrte Damen und Herrn Datum 23.7.2012
Ich möchte heute nun das Gericht auch noch mal Persönlich
auf die Situation aufmerksam machen von hier vor Ort .
In Korbach gibt es auch eine Tafel wie bei ihnen in
Darmstadt und bei dieser Tafel in Korbach kriegen
z. Z. 488 Bedarfsgemeinschaften überwiegend ALG 2 er
Hilfe also Lebensmittel zum Essen dar das Geld
in Abteilung 1 - Nahrungsmittel - 129,- € ja nicht
reicht um da von einen Monat lang zu Leben .
Lege als Beweis einen Ausschnitt der Waldeckschen - Zeitung
bei mit der Überschrift : Aussortiert und doch begehrt = das können sie alle nach Lessen in der Waldeck - Frankenberger - Zeitung , WLZ.de
Auch in Bad Wildungen gibt es eine Tafel , die Tafel versorgt
200 Familien mit 350 Personen - Kinder , Erwachsene , Senioren .
Auch in Bad Arolsen gibt es eine Tafel , die Tafel versorgt
120 Familien mit 280 Personen - Kinder , Erwachsene , Senioren .
In Hessen gibt es 43 Tafeln die über 20000 Menschen versorgen
überwiegend Hartz 4 er weil denen ja das Geld im Monat in
Abteilung 1 - Nahrungsmittel - 129,- € nicht reicht .
Sie die Richter sollten jetzt die Realität in Hessen anerkennen
und zur Kenntnis nehmen und dementsprechend Handeln wenn Sie es nicht tun beweist das Sie auch das GG nicht ernst nehmen .
Peter
Ich lege ja Gehörsrüge ein gegen den Beschluss vom 7.5.2012
erhalten am 15.5.12 mit dem Aktenzeichen L 6 AS 692 / 11 B ER .
Meine Gehörsrüge liegt nun den Borchert - Senat vor seit 18.5.2012 also gut zwei ein halb Monate bis Heute ist nichts passiert bei meiner Rüge werde mein letzten zwei Schreiben euch zum lessen mal hier einstellen :
Rechtsstreit ----------------- ./. Jobcenter , A z . L 6 AS 285 / 12 RG
Sehr geehrte Damen und Herrn Datum 19.7.2012
Ich möchte heute nun das Gericht noch mal Persönlich auf das
Urteil des Bundesverfassungsgericht - 18.7.12 aufmerksam machen .
Auszug : Mittwoch , 18. Juli 2012
Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV Sätze ,
nach Bundesverfassungsgericht noch offen .
Das Bundesverfassungsgericht hat , am 18.07.2012, entschieden , das die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz evident unzureichend und damit verfassungswidrig sind .
Verweise auf die Entscheidung vom B V e r f G 1 BvL 10/10 1 BvL 2/11 .
Das B V e r f G hat eine vorläufige Regelung zur Leistungshöhe für die Asylbewerber getroffen und sich am Regelbedarfsermittlungsgesetz (REGEG) orientiert allerdings ausdrücklich betont, dass hieraus auf keinen Fall geschlossen werden kann, dass die Regelbedarfe verfassungsgemäß sind. Dies bedarf noch einer gesonderten Prüfung .
hier das Zitat aus der Rn 126 der Entscheidung :
...."Ob damit auch die möglicherweise abweichenden Bedarfe derjenigen realitätsgerecht abgebildet werden, auf die das Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung findet, ist nicht gesichert. Ebenso wenig kann eine Aussage darüber erfolgen, ob auf dieser Grundlage ermittelte Leistungen an Berechtigte in anderen Fürsorgesystemen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle Stand halten können. Da jedoch derzeit keine anderen tauglichen Daten zur Verfügung stehen, bleibt dem Senat nur die Annahme, dass jedenfalls die wesentlichen Grundbedarfe durch Leistungen in einer am Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz orientierten Höhe vorübergehend gedeckt werden können."........
Weise die Richter noch mal da rauf hin das das Existenzminimum
durch den neuen Regelbedarf nicht gewährleistet ist. Zwar darf
der Gesetzgeber grundsätzlich Leistungen pauschalieren , die
für das Existenzminimum notwendigen Lebensmittel und Güter
müssen jedoch realitätsgerecht bewertet werden .
Behalte mir vor ihre Entscheidung zur Prüfung vorzulegen beim Bundesverfassungsgericht .
Zweites Schreiben :
Rechtsstreit --------------------- ./. Jobcenter , A z . L 6 AS 285 / 12 RG
Sehr geehrte Damen und Herrn Datum 23.7.2012
Ich möchte heute nun das Gericht auch noch mal Persönlich
auf die Situation aufmerksam machen von hier vor Ort .
In Korbach gibt es auch eine Tafel wie bei ihnen in
Darmstadt und bei dieser Tafel in Korbach kriegen
z. Z. 488 Bedarfsgemeinschaften überwiegend ALG 2 er
Hilfe also Lebensmittel zum Essen dar das Geld
in Abteilung 1 - Nahrungsmittel - 129,- € ja nicht
reicht um da von einen Monat lang zu Leben .
Lege als Beweis einen Ausschnitt der Waldeckschen - Zeitung
bei mit der Überschrift : Aussortiert und doch begehrt = das können sie alle nach Lessen in der Waldeck - Frankenberger - Zeitung , WLZ.de
Auch in Bad Wildungen gibt es eine Tafel , die Tafel versorgt
200 Familien mit 350 Personen - Kinder , Erwachsene , Senioren .
Auch in Bad Arolsen gibt es eine Tafel , die Tafel versorgt
120 Familien mit 280 Personen - Kinder , Erwachsene , Senioren .
In Hessen gibt es 43 Tafeln die über 20000 Menschen versorgen
überwiegend Hartz 4 er weil denen ja das Geld im Monat in
Abteilung 1 - Nahrungsmittel - 129,- € nicht reicht .
Sie die Richter sollten jetzt die Realität in Hessen anerkennen
und zur Kenntnis nehmen und dementsprechend Handeln wenn Sie es nicht tun beweist das Sie auch das GG nicht ernst nehmen .
Peter