Auktion mit Widerrufsrecht
Koblenz (dpa/lrs). Wer regelmäßig über das Internet-Auktionshaus Ibäh Artikel verkauft, muss sich rechtlich grundsätzlich als Unternehmer behandeln lassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch hat dies zur Folge, dass dem Käufer ein Widerrufsrecht von zwei Wochen zusteht. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er kein gewerbsmäßiger Händler ist (Az. 5 U 1145/05).
https://www.fr-aktuell.de/ressorts/computer_und_internet/netzwerk/?cnt=816388
Koblenz (dpa/lrs). Wer regelmäßig über das Internet-Auktionshaus Ibäh Artikel verkauft, muss sich rechtlich grundsätzlich als Unternehmer behandeln lassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch hat dies zur Folge, dass dem Käufer ein Widerrufsrecht von zwei Wochen zusteht. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er kein gewerbsmäßiger Händler ist (Az. 5 U 1145/05).
https://www.fr-aktuell.de/ressorts/computer_und_internet/netzwerk/?cnt=816388