ela1953
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Heute bekam ich eine Einladung zu einem berufliochen Beratungsgespräch. Wieder von der SB, die beim letzten ALGII Antrag 5 Anläufe brauchte, um die EGV zu schreiben und auszudrucken. Im 5. Exemplar habe ich noch handschriftlich die Rechtschreibfehler und Namen eines Arbeitsvermittlers nebst Telefonnummer (sie hatte ihre eigene reingesetzt) verbessert.
Ich geh ja gerne dort hin und werde wohl auch die neue EGV unterschreiben
Allerdings hat diese sogenannte Sozialpädagogin oder - arbeiterin mit Migrationshintergrund einen merkwürdigen Regelsatz in ihrem Baustein gespeichert. Wenn ich nicht komme, wird meine Regelleistung in Höhe von 337,00 Euro um 10 von Hundert = 33,70 gekürzt.
Diese SB hat nur über 50jährige, also kann sie nicht vergessen haben, den Baustein zu ändern.
Ich freue mich schon auf das Gespräch
Oder sollte ich im Vorfeld eine neue Einladung mit den korrekten Zahlen anfordern?
Nachtrag: Ach - die ist doch mit den Bausteinen überfordert - 337 ist der Regelsatz für zwei in einer BG.
Da hat sie doch nicht geändert.
Ich geh ja gerne dort hin und werde wohl auch die neue EGV unterschreiben
Allerdings hat diese sogenannte Sozialpädagogin oder - arbeiterin mit Migrationshintergrund einen merkwürdigen Regelsatz in ihrem Baustein gespeichert. Wenn ich nicht komme, wird meine Regelleistung in Höhe von 337,00 Euro um 10 von Hundert = 33,70 gekürzt.
Diese SB hat nur über 50jährige, also kann sie nicht vergessen haben, den Baustein zu ändern.
Ich freue mich schon auf das Gespräch
Oder sollte ich im Vorfeld eine neue Einladung mit den korrekten Zahlen anfordern?
Nachtrag: Ach - die ist doch mit den Bausteinen überfordert - 337 ist der Regelsatz für zwei in einer BG.
Da hat sie doch nicht geändert.