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Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Regelsatzes einer Frau, die mit ihrem 17jährigem Sohn zusammen lebt.
Mitte Mai kam der aktuelle Berechnungsbogen, der sich wie folgt zusammensetzt:
Regelbedarf: 274,46
Bedarf für Unterkunft und Heizung: 228,71 (das ist korrekt)
Der Sohn verdient im ersten Lehrjahr 770 Brutto / 650 Netto
So wie es verstanden habe, soll sie - da Bedarfsgemeinschaft mit dem Sohn - sich fehlendes Geld von ihm holen.
Der Junge zahlt allerdings lediglich seinen Mietanteil aus eigener Tasche, da er sich in der Woche komplett allein verpflegt und am Wochenende so gut wie nie zu Hause ist.Freiwillig würde er sowieso nichts rausrücken, was ich irgendwo auch verstehen kann.
Mal dahingestellt, ob die Berechnung ok ist, kam vor einigen Tagen ein Änderungsbescheid, den ich als Anhang beigefügt habe.
Könnte mal jemand drüberschauen, ihr Regelsatz soll jetzt nur noch bei 120,46 liegen, als Begründung wurde übersteigendes Kindergeld genannt.
Frage am Rande: Ist man eigentlich automatisch in einer Bedarfsgemeinschaft, auch wenn die beiden überhaupt nicht zusammen wirtschaften bzw. haushalten?
Normalerweise würde man die Form des Zusammenlebens WG nennen, eine Gemeinschaft ist dort kaum zu erkennen, außer das man unter einem Dach nächtigt.
Danke vorab & Gruß
ich habe eine Frage zur Berechnung des Regelsatzes einer Frau, die mit ihrem 17jährigem Sohn zusammen lebt.
Mitte Mai kam der aktuelle Berechnungsbogen, der sich wie folgt zusammensetzt:
Regelbedarf: 274,46
Bedarf für Unterkunft und Heizung: 228,71 (das ist korrekt)
Der Sohn verdient im ersten Lehrjahr 770 Brutto / 650 Netto
So wie es verstanden habe, soll sie - da Bedarfsgemeinschaft mit dem Sohn - sich fehlendes Geld von ihm holen.
Der Junge zahlt allerdings lediglich seinen Mietanteil aus eigener Tasche, da er sich in der Woche komplett allein verpflegt und am Wochenende so gut wie nie zu Hause ist.Freiwillig würde er sowieso nichts rausrücken, was ich irgendwo auch verstehen kann.
Mal dahingestellt, ob die Berechnung ok ist, kam vor einigen Tagen ein Änderungsbescheid, den ich als Anhang beigefügt habe.
Könnte mal jemand drüberschauen, ihr Regelsatz soll jetzt nur noch bei 120,46 liegen, als Begründung wurde übersteigendes Kindergeld genannt.
Frage am Rande: Ist man eigentlich automatisch in einer Bedarfsgemeinschaft, auch wenn die beiden überhaupt nicht zusammen wirtschaften bzw. haushalten?
Normalerweise würde man die Form des Zusammenlebens WG nennen, eine Gemeinschaft ist dort kaum zu erkennen, außer das man unter einem Dach nächtigt.
Danke vorab & Gruß