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Hallo
mir ist ja gerade der BFD vom jemanden empfohlen worden
und ich hab mich mal umgekuckt im www.
was soll der Quatsch eigentlich mit BFD und ALG II
das würde ja heißen wenn man sowas machen würde dann
wird einem von einem superschlauen SB das ALG II eingestellt
weil der/die den Verdienstnachweis haben möchte um aufstockend
abzurechnen.
Oder die kommen später auf die Idee den "Verdienst vom BFD" abzurechnen.
Also man wird mit BFD nur bestraft
Hartz IV Regelsatz
Kann ein Freiwilliger während des Freiwilligendienstes den Hartz IV Regelsatz beziehen?
Die Antwort scheint eindeutig: Freiwilligen nach dem BFDG stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, denn beim Freiwilligendienst handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Doch Arbeitslosengeld II kann nicht nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auf Verfügbarkeit kommt es beim Anspruch auf ALG 2 nicht an. GWD-ler, Zivis, FSJ-ler und auch Freiwillige nach dem künftigen Bundesfreiwilligendienstgesetz können aufstockend ALG 2 bekommen, wenn deren Sach- und Geldleistungen den Unterhalt nicht decken.
mir ist ja gerade der BFD vom jemanden empfohlen worden
und ich hab mich mal umgekuckt im www.
was soll der Quatsch eigentlich mit BFD und ALG II
das würde ja heißen wenn man sowas machen würde dann
wird einem von einem superschlauen SB das ALG II eingestellt
weil der/die den Verdienstnachweis haben möchte um aufstockend
abzurechnen.
Oder die kommen später auf die Idee den "Verdienst vom BFD" abzurechnen.
Also man wird mit BFD nur bestraft

Hartz IV Regelsatz
Kann ein Freiwilliger während des Freiwilligendienstes den Hartz IV Regelsatz beziehen?
Die Antwort scheint eindeutig: Freiwilligen nach dem BFDG stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, denn beim Freiwilligendienst handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Doch Arbeitslosengeld II kann nicht nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auf Verfügbarkeit kommt es beim Anspruch auf ALG 2 nicht an. GWD-ler, Zivis, FSJ-ler und auch Freiwillige nach dem künftigen Bundesfreiwilligendienstgesetz können aufstockend ALG 2 bekommen, wenn deren Sach- und Geldleistungen den Unterhalt nicht decken.