lokkolokko
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LIebe Leute,
dieser "Bescheid" ist knapp über 3 Jahre alt.
1.Kann man da was gegen machen?
2.Hätte man rechtzeitig etwas dagegen machen können?
Ich wohnte mit einem anderen Elo (er war Untermieter) in dieser Wohnung. Er bekam eine gute Stelle, zog aus.
Dann, vielleicht 1,5 Jahre später gab es diese Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten.
Ich weiß, dass ich in Duisburg das Maximale erhalte, aber es war ja vorher auch ok. Ich frage deshalb,weil ich nun schon
so lange 40 € aus dem normalen Bedarf drauflegen muss. Es ist eine Parterrewohnung mit Garten, weswegen ich sie nicht missen möchte.
Grüße
lokko
dieser "Bescheid" ist knapp über 3 Jahre alt.
1.Kann man da was gegen machen?
2.Hätte man rechtzeitig etwas dagegen machen können?
Ich wohnte mit einem anderen Elo (er war Untermieter) in dieser Wohnung. Er bekam eine gute Stelle, zog aus.
Dann, vielleicht 1,5 Jahre später gab es diese Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten.
Ich weiß, dass ich in Duisburg das Maximale erhalte, aber es war ja vorher auch ok. Ich frage deshalb,weil ich nun schon
so lange 40 € aus dem normalen Bedarf drauflegen muss. Es ist eine Parterrewohnung mit Garten, weswegen ich sie nicht missen möchte.
Grüße
lokko