Reduzierung der Wohnkosten

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lokkolokko

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LIebe Leute,

dieser "Bescheid" ist knapp über 3 Jahre alt.

1.Kann man da was gegen machen?
2.Hätte man rechtzeitig etwas dagegen machen können?

Ich wohnte mit einem anderen Elo (er war Untermieter) in dieser Wohnung. Er bekam eine gute Stelle, zog aus.
Dann, vielleicht 1,5 Jahre später gab es diese Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten.

Ich weiß, dass ich in Duisburg das Maximale erhalte, aber es war ja vorher auch ok. Ich frage deshalb,weil ich nun schon
so lange 40 € aus dem normalen Bedarf drauflegen muss. Es ist eine Parterrewohnung mit Garten, weswegen ich sie nicht missen möchte.

Grüße
lokko
 

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Wenn man mal überlegt, wann du dieses Thema begonnen hast...mit einer Untätigkeitsklage erreicht man zwar die Bearbeitung - aber mich ärgert, daß die für das Nichtstun nicht irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden!
 
Im Gegenteil
SB gewinnt. Ssechs Monate
Später kommt dann evtl. mal ein Richter mit der Idee: Vergleich. Der Almosenempfänger wird des lieben schnellen Friedens Willen meist zuschlagen.
 
:icon_party: :icon_party: :icon_party: :icon_party: :icon_party: :icon_party:

Endlich ein Erfolgserlebnis:

Bewilligungsbescheide (angeglichen) ab 1.1.2010 sind angekommen!

Was noch vorher passierte:
-Untätigkeitsbeschwerde eingereicht
-zum Fristende wird behauptet, Dokumente (per Einschreiben nachweislich angekommen) seien nicht da
-Klage eingereicht und Dokumente nochmals abgegeben
-angeglichene Bescheide erhalten

Was wird jetzt aus der Klage bzw. aus den Kosten?

Dies wurde erreicht:
Anpassen der tatsächlichen Wohnungsgröße 45->50qm
=221€ , leider immer noch nicht die vollen 240€ Kaltmiete
Aufnahme der Kabelkosten als fester Nebenkkostenanteil
volle Übernahme der Nebenkostenvorleistungen 100€
Übernahme der Nachzahlungen 2009,2010 etwa 120€
2011 werde ich wohl zurückzahlen müssen, da ich 160€ an NK zurückbekam
insgesamt: 33€ "mehr" im Monat + Nachzahlung
zum Glück alles ohne Tauziehen um Mietspiegel u.ä.

Danke kleindieter , Danke Kiwi , Danke Erolena

bis dann lokko
 
Du solltest nicht aufgeben!

Nach Informationen der Linken, soll die Stadt Duisburg 8,5 Millionen Euro jährlich zuwenig KDU auszahlen.

DIE LINKE. Landesverband NRW: Hartz IV: Urteil des BSG zu den Kosten der Unterkunft in NRW

Es sind tausende Andere in der gleichen Situation wie Du!

Empörend ist die Verfahrensweise des Jobcenters, Widersprüche monatelang zu ignorieren und nicht zu bearbeiten.

In den aktuellen KDU heißt es: "Die Frage der Zumutbarkeit ist hier gesondert zu prüfen:
Für Bestandsfälle und Neufälle, die bereits eine Wohnung haben, gilt: Sofern die Gesamt-kaltmiete für die Wohnung die Summe der maximal angemessenen Grundmiete (zzgl. 10% Toleranz) und der Nichtprüfungsgrenze der Betriebskosten bezogen auf die abstrakte Woh-nungsgröße nicht überschreitet, muss von der Unzumutbarkeit ausgegangen werden. Be-rechnungsbeispiel für eine Wohnung bis 50 qm: 4,43 Euro x 50 qm = 221,50 Euro zzgl. 10% = 243,65 Euro + 50 qm x 1,94 Euro = 97,00 Euro, Summe 340,65 Euro. Grund für die Unzu-mutbarkeit ist es, dass bei einer Neuanmietung ggf. höhere Kosten der Unterkunft entstehen können und diese höheren Kosten hinsichtlich der Arbeitsmotivation kontraproduktiv sind, weil ggf. trotz Arbeitsaufnahme weitere SGBII -Leistungen notwendig sind."

Der Passus ist schön versteckt.

Damit das Jobcenter die Verwaltungsanweisung ignorieren kann?

Weiß jemand ob die Stadt Duisburg mittlerweile einen externen Dienstleister mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes beauftragt hat?

Zitat aus der Westen:

'Spaniel: "Um exakt diese Frage zu beantworten, haben wir bereits einen externen, neutralen Gutachter beauftragt, der uns bis zum Jahresende ein Konzept erarbeiten wird." Vermutlich, so der Sozialdezernent, werden dies nicht die aufgezeigten 4,75 Euro sein, sondern ein Betrag zwischen 4,20 und 4,30 Euro.'

Hartz-IV-Urteil schlägt ein Millionen-Loch in Duisburger Stadtkasse - Aktuelle Nachrichten aus Politik, Sport und der Region

Tatsache ist zum Zeitpunkt der Äußerung, war kein externer Gutachter beauftragt worden.

Wir werden belogen belogen belogen!

Ich hoffe , dass alle Duisburger die betroffen sind, und dies müssen tausende sein, klagen, klagen, klagen.

Es ist empörend, dass sich das Sozialgericht Duisburg, mit der Ermittlung des Sachverhaltes so lange Zeit läßt.

Das BSG hat ganz klar geurteilt, die Sozialgerichte sollen sich nicht von den Jobcenter an der Nase herumführen lassen.

sozialrechtsexperte: Noch einmal zu den Kosten der Unterkunft
 
Das kann doch alles nicht wahr sein, dass angeblich in Duisburg die Mieten so gesunken sind. Wir werden doch einfach nur noch verschaukelt.
 
@redfly

Wer von uns ist der Lage zu beurteilen , ob der externe Dienstleister ein schlüssiges Konzept erstellt hat?

Zur Problematik und der Absurdität des ganzen dieser Beitrag:

https://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_12_03.pdf

Deshalb ist es wichtig , dass Loko ihre Klage aufrecht erhält.

Und wer noch nicht geklagt hat, sollte sich einen Schubs geben.

Wenn tausende zuwenig KDU erhalten, dürfte ein Lügenkonzept schnell wieder im Papierkorb verschwinden.

Herr Spaniel hat am 21.6.2012 so getan als wäre ein externer Dienstleister von der Stadt Duisburg schon beauftragt worden.

Tatsache ist, ich bin am 7.7. 2012 darüber informiert worden, dass ganz bestimmt bis Ende des Monats die Stadt Duisburg einen externen Dienstleister beauftragen wird.
 
@ lokkolokko

Glückwunsch auch von mir mit der KDU .

Hatte vor kurzer Zeit auch den Ärger damit. Das ging über 2 Jahre die Sache.

Aber wehe wenn die Richter dann die Jobcenter verknacken da können dann

aber zurück zahlen. :biggrin:
 
Dies wurde erreicht:
Anpassen der tatsächlichen Wohnungsgröße 45->50qm
=221€ , leider immer noch nicht die vollen 240€ Kaltmiete
Aufnahme der Kabelkosten als fester Nebenkkostenanteil
volle Übernahme der Nebenkostenvorleistungen 100€
Deine genauen Werte kenne ich nicht.

Die WoGG §12, das vom BSG zur Zeit benutzte Regularium um KdU -betrügerische JCs zu disziplinieren besagt folgendes :
Bruttokaltmiete (inclusive 10% Sicherheitszuschlag ) für Duisburg 363 €


https://www.elo-forum.org/alg-ii/97272-hilfestellung-wogg .html

@ipadoc


Für die Wohnung des TE sind nach meinen Informationen folgende Werte gerichtlich (SG Duisburg 2011) anerkannt: Einpersonenhaushalt 50 Quadtratmeter (221,50/4,43 € aus 2010) sowie 1,87 € für Betriebskosten = 99,50 € monatlich plus Heizkosten.

Bei Überschreitung der Angemessenheitskriterien von bis 10 %, so gilt dies noch als angemessen (BSG und hier im Forum veröffentlicht)
ergibt 321 €,+ 10% 32,10 € = 353,10 €

Sollte Deine Bruttokaltmiete unterhalb dieser Werte liegen dann kannst Du Deine Klage auch damit untermauern
Ich hoffe , dass alle Duisburger die betroffen sind, und dies müssen tausende sein, klagen, klagen, klagen
.
:icon_daumen:.........
 
Erst zum Ende des Jahres ist mit der Fertigstellung eines schlüssigen Konzeptes durch die Stadt Duisburg zu rechnen.

Wobei vollkommen offen ist, ob nur für das 2012 ein solches erstellt wird oder auch für die zurückliegenden Jahre bis 2006.

Es ist nicht in Erfahrung zu bringen, wieviele Klagen gegen das Jobcenter wegen zu niedriger KDU -Zahlungen, am Sozialgericht anhängig sind.

Die Stadt Duisburg weigert sich, Zahlen (nicht ausgezahlte KDU ) heraus zugeben.

Und beruft sich darauf, dass das DATENMODELL keine maschinelle Auswertung zu ließe.

Kennt jemand das Datenmodell, also weiß jemand , ob in der Datenbank der Arge die TATSÄCHLICH gezahlte Miete neben der ANERKANNTEN Miete gespeichert wird?

Ohne die genaue Zahl der Betroffenen zu kennen ist meiner Meinung nach eine Beurteilung darüber ob das erstellte Konzept sachgemäß ist und genügend Wohnraum zu den dort genannten Bedingungen anmietbar ist, nicht möglich.

Da drängt sich der Verdacht auf, dass das BSG Hilfestellung zur Abzocke leistet.

...

Es ist durchaus möglich sogar wahrscheinlich, dass das Sozialgericht das schlüssige Konzept der Stadt Duisburg mit den Zahlen von Spaniel 4,20 - 4,30 anerkennt.

D.h. nach 3,5 Jahren Klageweg bin ich dann wieder am Anfang.
 
Erst zum Ende des Jahres ist mit der Fertigstellung eines schlüssigen Konzeptes durch die Stadt Duisburg zu rechnen.

Wobei vollkommen offen ist, ob nur für das 2012 ein solches erstellt wird oder auch für die zurückliegenden Jahre bis 2006.
:icon_kinn:.......rückwirkend ?

Es ist nicht in Erfahrung zu bringen, wieviele Klagen gegen das Jobcenter wegen zu niedriger KDU -Zahlungen, am Sozialgericht anhängig sind.
ja,da wird fleißig gekungelt zwischen SG und JC .Das ist überall das gleiche.

Die Stadt Duisburg weigert sich, Zahlen (nicht ausgezahlte KDU ) heraus zugeben.

Und beruft sich darauf, dass das DATENMODELL keine maschinelle Auswertung zu ließe.

Kennt jemand das Datenmodell, also weiß jemand , ob in der Datenbank der Arge die TATSÄCHLICH gezahlte Miete neben der ANERKANNTEN Miete gespeichert wird?

Ohne die genaue Zahl der Betroffenen zu kennen ist meiner Meinung nach eine Beurteilung darüber ob das erstellte Konzept sachgemäß ist und genügend Wohnraum zu den dort genannten Bedingungen anmietbar ist, nicht möglich.

Da drängt sich der Verdacht auf, dass das BSG Hilfestellung zur Abzocke leistet.
nichts Neues im Westen

...

Es ist durchaus möglich sogar wahrscheinlich, dass das Sozialgericht das schlüssige Konzept der Stadt Duisburg mit den Zahlen von Spaniel 4,20 - 4,30 anerkennt.
Ich vermute das auch.
Spaniel ist wer ?
D.h. nach 3,5 Jahren Klageweg bin ich dann wieder am Anfang.
Das ist wohlwahr eine Riesensauerei.

...........
 
Hallo Leute,

Danke für die rege Anteilnahme, das freut mich!!

Leider habe ich keine Benachrichtungegen zu den neuen Posts bekommen :icon_kinn:
Meine nächste Frage ist in Abwesenheit schon beantwortet worden :icon_knutsch::
In den aktuellen KDU heißt es: "Die Frage der Zumutbarkeit ist hier gesondert zu prüfen:
Für Bestandsfälle und Neufälle, die bereits eine Wohnung haben, gilt: Sofern die Gesamt-kaltmiete für die Wohnung die Summe der maximal angemessenen Grundmiete (zzgl. 10% Toleranz) und der Nichtprüfungsgrenze der Betriebskosten bezogen auf die abstrakte Woh-nungsgröße nicht überschreitet, muss von der Unzumutbarkeit ausgegangen werden. Be-rechnungsbeispiel für eine Wohnung bis 50 qm: 4,43 Euro x 50 qm = 221,50 Euro zzgl. 10% = 243,65 Euro + 50 qm x 1,94 Euro = 97,00 Euro, Summe 340,65 Euro. Grund für die Unzu-mutbarkeit ist es, dass bei einer Neuanmietung ggf. höhere Kosten der Unterkunft entstehen können und diese höheren Kosten hinsichtlich der Arbeitsmotivation kontraproduktiv sind, weil ggf. trotz Arbeitsaufnahme weitere SGBII-Leistungen notwendig sind."
Ich war mir unsicher , ob die 4,43 Euro schon die 10 % enthalten, jetzt weisß ichs, super @ArmutMachtKrank :icon_klatsch:

Ja, jetzt muss ich wohl leider leider gegen alle Bescheide (etwa 8)
Widerspruch einlegen.

Besonderer Umstand: Ich habe seit Jahren 20 Euro Mietminderung wegen
eines Mangels mit dem man eigentlich leben kann, 340 - 20 = 320€.
Bekomme also jetzt also schon 1,50€ zuviel, werde trotzdem widersprechen, da dies ja nicht als Regelfall anzusehen ist,
und vielleicht irgendwann der Mangel behoben wird.

In den nächsten Tagen setz ich den/die Widerspüche auf.
Nun muss ich auch schnellstens die Mietminderung anzeigen...

Bis dahin eine schöne Zeit wünscht lokko
 
Erst zum Ende des Jahres ist mit der Fertigstellung eines schlüssigen Konzeptes durch die Stadt Duisburg zu rechnen.

... sagt wer ?

Wobei vollkommen offen ist, ob nur für das 2012 ein solches erstellt wird oder auch für die zurückliegenden Jahre bis 2006.

... sagt wer ?

Es ist nicht in Erfahrung zu bringen, wieviele Klagen gegen das Jobcenter wegen zu niedriger KDU -Zahlungen, am Sozialgericht anhängig sind.

Die Stadt Duisburg weigert sich, Zahlen (nicht ausgezahlte KDU ) heraus zugeben.

... wer möchte diese haben ?

Und beruft sich darauf, dass das DATENMODELL keine maschinelle Auswertung zu ließe.

... sagt wer ?

Kennt jemand das Datenmodell, also weiß jemand , ob in der Datenbank der Arge die TATSÄCHLICH gezahlte Miete neben der ANERKANNTEN Miete gespeichert wird ?

... in welchem Zusammenhang

Ohne die genaue Zahl der Betroffenen zu kennen ist meiner Meinung nach eine Beurteilung darüber ob das erstellte Konzept sachgemäß ist und genügend Wohnraum zu den dort genannten Bedingungen anmietbar ist, nicht möglich.

Die Anzahl der Betroffenen ist im Zusammenhang eines KdU -Konzeptes unerheblich.

Da drängt sich der Verdacht auf, dass das BSG Hilfestellung zur Abzocke leistet.

... warum dieses ?

Es ist durchaus möglich sogar wahrscheinlich, dass das Sozialgericht das schlüssige Konzept der Stadt Duisburg mit den Zahlen von Spaniel 4,20 - 4,30 anerkennt.

... in welchem Zusammenhang ?

D.h. nach 3,5 Jahren Klageweg bin ich dann wieder am Anfang

... Wie ist denn der Stand der Klage, mit welchem Ziel und Begründung wurde diese eingereicht.

Dieses Thema interessiert mich sehr, daher bitte mehr Hintergründe, die aber im Zusammenhang stehen sollten.

Mein Informationsstand ist, das zur Zeit für Duisburg ein neuer Mietspiegel erstellt wird. Und in diesem Zusammenhang (danach) die Daten daraus, in das zu erstellende KdU -Konzept eingearbeitet werden. Meine Einschätzung ist, das ein Konzept, welches in Auftrag gegeben ist, nicht vor März/Apr 2013 (!) zur Verfügung steht.
 
@lpadoc

Das mit dem Mietspiegel ist mir neu.
Meine Information ist Ende des Jahres.
Auskunft der Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen.

Wer hat das gesagt mit dem Mietspiegel?

Macht es dann Sinn eine Verfahrensrüge anzustrengen, wenn der Zeitrahmen nicht eingehalten wird?

"Im Oktober habe es 19.867 alleinstehende Empfänger von SGB II-Leistungen und 1.760 von SGB XII-Leistungen gegeben. Maschinelle Auswertungen zu der Frage, wie viele dieser Einwohner in unangemessen teurem Wohnraum lebten, gebe es nicht. Für das SGB II sei im März 2005 eine manuelle Auswertung erfolgt. Danach hätten 1.900 Bedarfsgemeinschaften von 33.000 in Wohnungen mit einer Überschreitung der Mietobergrenze um mehr als 11 % gelebt. Die Frage, wie viele dieser Haushalte Alleinstehenden zuzuordnen sei, könne nicht beantwortet werden. Diese Zahl erhöhe sich jedoch noch um die ab April 2005 neu im Leistungsbezug stehenden Bedarfsgemeinschaften. Aktuell betreue die ARGE ca 38.000 Bedarfsgemeinschaften. Für das SGB XII könne diese Frage nicht beantwortet werden."

SG Duisburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - Az. S 27 AS 466/05

Ich möchte es auch wissen.

Aktuell ist es doch so, dass z.B. in Wuppertal die Stadt wegen des 50m² Urteils des BSG 's allen Betroffenen rückwirkend neue Bescheide erstellt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das manuell machen.

Beispiel für eine SQL-Abfrage

Selektiere alle Bedarfsgemeinschaften für die gilt Tatsächliche Mietzahlung > Anerkannte Mietzahlung.

Dauert 2 Sekunden.

Den Kommunen sollte die Veröffentlichung solcher Zahlen zur Pflicht gemacht werden.

Aber ich werde gleich das MAIS in NRW fragen.

Schließlich müssen die das Jobcenter beaufsichtigen.

Die können dann auch gleich erklären, warum Widersprüche zur KDU in Duisburg erst nach 6 Monaten beantwortet werden.


Wenn die Anzahl der Betroffenen unerheblich ist, dann frage ich mich worauf die Schätzungen beruhen.

38000 Bedarfsgemeinschaften := 10%

3800 Wohnungen mit m² - Preis x müssen vorhanden sein?

Ist doch absurd oder?
 
@Lpadoc

Das BSG hat ganz klar geurteilt, die Sozialgerichte sollen sich nicht von den Jobcenter an der Nase herumführen lassen.

sozialrechtsexperte: Noch einmal zu den Kosten der Unterkunft

"Der Umstand, dass der Beklagte aktuell ein schlüssiges Konzept für die KdU für das Jahr 2012 erarbeiten lässt, hindert den Senat nicht an einer Entscheidung der Streitsache zum jetzigen Zeitpunkt. Entgegen der Auffassung des Beklagten wären die hieraus resultierenden Mietwerte nicht auf den streitgegenständlichen Zeitraum der Jahre 2005 und 2006 übertragbar. Selbst wenn das Konzept für das Jahr 2012 den Vorgaben des BSG an die Erstellung eines schlüssigen Konzepts genügen sollte und die aktuellen Werte im Bereich der Angemessenheitswerte lägen, die der Beklagte für das Jahr 2005 angenommen hat, hätten sie für die Situation am Mietwohnungsmarkt des Jahres 2005 keine Aussagekraft. Denn naturgemäß ist die Lage am Mietwohnungsmarkt Veränderungen unterworfen, die sich aus einem wechselnden Nachfrager- und Anbieterverhalten ergeben und sich nicht (allein) in einer kontinuierlichen Preissteigerung auswirken."
 
Widerspruch :
-----------------
Widerspruch gegen die Bescheide vom ... (8)
1.In jedem dieser Bescheide heißt es: „...erhöht sich die angemessene Grundmiete auf 4,43
Euro/qm (221,50 Euro).“
Die Tatsächliche Grundmiette beläuft sich aber auf 240 Euro.
Begründung:
Laut interner Anweisungen (Jobcenter) heißt es dort:

Die Frage der Zumutbarkeit ist hier gesondert zu prüfen:

Für Bestandsfälle und Neufälle, die bereits eine Wohnung haben, gilt: Sofern die Gesamt-kaltmiete für die Wohnung die Summe der maximal angemessenen Grundmiete (
zzgl. 10% Toleranz) und der Nichtprüfungsgrenze der Betriebskosten bezogen auf die abstrakte Woh-nungsgröße nicht überschreitet, muss von der Unzumutbarkeit ausgegangen werden. Be-rechnungsbeispiel für eine Wohnung bis 50 qm: 4,43 Euro x 50 qm = 221,50 Euro zzgl. 10% = 243,65 Euro + 50 qm x 1,94 Euro = 97,00 Euro, Summe 340,65 Euro. Grund für die Unzu-mutbarkeit ist es, dass bei einer Neuanmietung ggf. höhere Kosten der Unterkunft entstehen können und diese höheren Kosten hinsichtlich der Arbeitsmotivation kontraproduktiv sind, weil ggf. trotz Arbeitsaufnahme weitere SGBII -Leistungen notwendig sind."

Weiterhin möchte ich sie auf mein Schreiben vom 23.08.2012 hinsichtlich der Mietminderung hinweisen, verlange aber trotzdem eine grundsätzliche Anpassung auf 240 Euro, da eine Mietminderung, selbst in Anbetracht der Dauer dieser hier, niemals als Dauerzustand anzusehen ist.

Ich befürchte, mir entstehen ansonsten Nachteile, sobald der Minderungsgrund behoben ist, die Widerspruchsfrist aber abgeaufen. Ich werbe daher um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
---------------------
gleichzeitig ein anderes Schreiben:
---------------------

...
(2) Im Zuge der Neubescheidung der KdU vom 15.08.2012 muss ich Ihnen mitteilen, daß zur Zeit eine Mietminderung meinerseits von 20Euro besteht, also die Kaltmiete nunmehr in Höhe von 220 Euro berechnet wird.
Dies bitte ich bei Verrechnungen hinsichtlich der Bescheide einzurechnen.
Die Minderung erstreckt sich über sämtliche Bescheide, besteht seit Ende 2009.
Dies anzuzeigen schien mir in der Vergangenheit hinsichtlich der nur teilweise erfolgten Übernahme der KdU als nicht relavant, ich bitte dies zu entschuldigen.

(3) Anbei meine Nebenkostenabrechnung 2011, Rückzahlung vom Vermieter bitte ich zu verrechnen.
---------------

Kann man das so machen bezüglich der Minderung?

gruß lokko
 
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