Reduzierung der Wohnkosten

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lokkolokko

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LIebe Leute,

dieser "Bescheid" ist knapp über 3 Jahre alt.

1.Kann man da was gegen machen?
2.Hätte man rechtzeitig etwas dagegen machen können?

Ich wohnte mit einem anderen Elo (er war Untermieter) in dieser Wohnung. Er bekam eine gute Stelle, zog aus.
Dann, vielleicht 1,5 Jahre später gab es diese Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten.

Ich weiß, dass ich in Duisburg das Maximale erhalte, aber es war ja vorher auch ok. Ich frage deshalb,weil ich nun schon
so lange 40 € aus dem normalen Bedarf drauflegen muss. Es ist eine Parterrewohnung mit Garten, weswegen ich sie nicht missen möchte.

Grüße
lokko
 

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Hättest du nachgewiesen, daß du vergeblich versucht hast, die Kosten zu senken, hätte dir die volle Miete weiter gezahlt werden müssen.

https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/81385-angemessener-wohnraum.html
 
"Hättest du"
Jetzt geht das nicht mehr?

WIe ist das mit den NK? Die steigen nämlich fröhlich weiter.

Allein Heizkosten war 90 € über der Topmarke 360€.
Meine Verbrauch betrug 7 Prozent aller Mietparteien [2 und einhalb (wegen Auszug in Jahresmitte) weitere] .
Es war überall ausser Wohn-Schlafzimmer arschkalt, und alles nur doppelt und dreifach angezogen zu ertragen. Unmöglich die Heizkosten zu senken.
 
In deinem knapp drei Jahre alten Schreiben steht Grundmiete und kalte Betriebskosten = 257,85

Die Angemessenheitswerte für Duisburg haben sich aber inzwischen geändert.
Stand 01.12.2010 .
Personen / qm / max. Grundmiete / max. Betriebskosten
1 45 199,35 € 85,05


Also Grundmiete und kalte Betriebskosten = 284,40.
Ein Unterschied von 26,55 Euro zu deinem Schreiben.

Schau noch mal in deine ALG2-Bescheid. Ab 1.Dez. 2010 musstest du mehr für die Kosten der Unterkunft bekommen. Und seitdem weniger aus eigener Tasche drauflegen. Vielleicht hast du das nur übersehen. Wenn nicht, dann musst du bis Ende 2011 einen Überprüfungsantrag stellen.

Wieviel Quadratmeter hast du denn?
Falls deine Wohnung mehr als 45 Quadratmeter hat, dann lass dir noch von anderen Usern sagen, wieviele Quadratmeter jetzt in NRW erlaubt sind. (Dann wären bei mehr Qudratmetern eventuell die angemessenen Werte noch höher anzusetzen, wenn Duisburg sich an diese NRW-Vorgaben hält)

Hier kannst du dir die KdU-Richtlinie von Duisburg heraussuchen.
Harald Thome - Örtliche Richtlinien
 
Hoffnung
Der gezeigte Bescheid weist eine zulässige Bruttokaltmiete aus. Ist nicht zulässig. Es gibt keine angemessenen BK. Könnte sein, dass der gesamte Bescheid aufzuheben ist.

Auch Duisburg kennt kein KdU-Konzept. Damit kann Duisburg keine angemessenen KdU nennen. Also auch keine unangemessenen.

Ich würde hier trotz des Alters des Bescheides Widerspruch einlegen, zusätzlich einen Überprüfungsantrag, einen Antrag auf Bewilligung die Bleibe kündigen zu dürfen, einen Antrag auf Umzug, einen auf Umzugskosten, einen auf Kaution (kein Darlehen) Antrag auf Ersatz untauglicher Möbel/Geräteusw. Nicht vergessen: alle Nachforderungen aus BK-Abrechnung auch einfordern.
 
Ich geh es mal der Reihe nach durch:

Antrag auf Übernahme der Breitbandkabelgebühren.
Wie muss ich formulieren?

" Ich bitte hiermit die Übernahme der Kabelgebühren , da im Mietvertrag §3 Punkt7 die Gebühren bindend sind.
Ich bitte die Kosten rückwirkend zum 1.1.2010 zu übernehmen.

Korrekt? Ergänzungen?

Gruß lokko
 
Antrag auf Erhöhung der Übernahme von den Kosten der Unterkunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

[FONT=&quot]wie ich feststellen musste, [/FONT][FONT=&quot]haben sich in Duisburg zum 1.12.2010 die Höchstgrenzen der Übernahme
der Kosten der Unterkunft erhöht. Ich beantrage daher,
rückwirkend zum 1.12.2010 die Leistungen hinsichtlich der Kosten
der Unterkunft zu erhöhen.


Korrekt? Anmerkungen?

Gruß lokko
[/FONT]
 

Ich würde eine Kopie des KdU-Konzeptes anfordern.
Ohne ein solches ist Angemessenheit nicht zu bewerten.
Zusätzlich würde ich Umzug beantragen. Dein JC spielt Dein Festhalten an Deinem Lebensmittelpunkt gegen Dich aus. Diese Waffe sollte man der SB nehmen.
 
Stimmt - aber das klappt eben nur wenn es schwer ist, ne angemessene Wohnung zu bekommen.
 
Name, Vorname
Straße/ Nr.
PLZ/ Ort





Jobcenter Ort
Straße/ Nr.
PLZ Ort


Betreff: Antrag gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Kundennummer:

Sehr gehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung der Entscheidungen für den Zeitraum 01.01.2010 bis heute gemäß § 44 SGB X.

Begründung:

.............

Damit wurde bei der Entscheidung als Verwaltungsakt von einem Sachverhalt ausgegangen,
der sich nun als unrichtig erweist.

Aus diesem Grund bitte ich die oben genannten Bescheide zu überprüfen und mir Ihre Entscheidung per schriftlichem, begründetem Bescheid mitzuteilen, damit ich gegebenenfalls Widerspruch und Klage einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen
 
HALLO KIWI!!!

DEIN POSTEINGANG IST VOLL!!!!

hier jetzt meine Nachricht:

Hallo,
nervt vielleicht , aber ich muss nochmal ganz genau wisen, ob ich Fahrtkostenüberprüfungsantrag bis 1.12.2011 oder bis 31.12.2011 rückwirkend für ein Jahr stellen muss.

Die Änderungen wurden ja schliesslich am 1.12.2010 wirksam.

gruß lokko
 
ich muss nochmal ganz genau wisen, ob ich Fahrtkostenüberprüfungsantrag bis 1.12.2011 oder bis 31.12.2011 rückwirkend für ein Jahr stellen muss.


Die Änderungen wurden ja schliesslich am 1.12.2010 wirksam.
Schreibs so wie ich es dir eingestellt habe - und gebs so schnell wie möglich ab.

2011 geht bis 31.12. - also kannst du bis dahin noch ein Jahr rückwirkend, also für 2010, überprüfen lassen.
 
Noch zwei Ansätze.
Der Brief aus 2008 ist kein Bescheid.
Dort wird eine "angemessene" Bruttokaltmiete genannt. Einzig vergleichbarer Wert ist aber die Nettokaltmiete. Vgl. BSG und Produkttheorie.

Ich würde mich nicht auf die Zeitvorgaben des JC einlassen. Ich würde vorsätzliches Verschweigen der Änderungen unterstellen. SB hat Beratungs-/Informationspflichten.
 
Nach Rücksprache mit Anwalt,
hoffentlich letzte Version:
xx
xx
xx

Betreff: Antrag gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)


Sehr gehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung der Entscheidungen für den Zeitraum 01.01.2010 bis heute gemäß § 44 SGB X.

Im Zuge dessen beantrage ich auch die Übernahme der Nachzahlungsforderungen
seitens Vermieter der Jahre 2009 ( Rechnung wurde 2010 erstellt) und 2010
( Rechnung wurde 2011 erstellt),
Zahlung der tatsächlichen Heizkosten, sowie die Anrechnung von Kabelgebühren als Betriebskosten,
da ich vertraglich
an diese gebunden bin.(Stellungnahme vom Vermieter liegt bei). Die Wohnungsgröße
von 50 qm bitte ich ebenso zu beachten.


Begründung:


Laut ihrer Berechnung vom 20.5.2008 ist die Höchstgrenze der angemessenen
Miete meiner 50 qm Wohnung 257,85€ (BKM).
Meines Wissens änderte sich dies zum 1.12.2010 rückwirkend zum 1.1.2010.

Damit wurden Leistungen erbracht, die sich nun als zu niedrig erweisen.
Ich berufe mich auch auf die Informationspflicht ihrerseits.

Aus diesem Grund bitte ich die oben genannten Leistungen zu überprüfen und mir Ihre Entscheidung
per schriftlichem, begründetem Bescheid mitzuteilen,
damit ich gegebenenfalls Widerspruch und Klage einreichen kann.



Mit freundlichen Grüßen





-----------------------------------

Die Zeit drängt....


Gruß lokko
 
Hallo - voriges Post:

gibt es noch Einwände zum Antrag?
Ich möchte keinen Fehler machen....

Gruß lokko
 
Für die Wohnung des TE sind nach meinen Informationen folgende Werte gerichtlich (SG Duisburg 2011) anerkannt: Einpersonenhaushalt 50 Quadtratmeter (221,50/4,43 € aus 2010) sowie 1,87 € für Betriebskosten = 99,50 € monatlich plus Heizkosten.

Bei Überschreitung der Angemessenheitskriterien von bis 10 %, so gilt dies noch als angemessen (BSG und hier im Forum veröffentlicht).
 
Kann nicht stimmen.
Es gibt keine Höchstwerte für Betriebskosten. Insb. da einige nicht nach Fläche abgerechnet werden.
Eine Rechtsgrundlage für die Deckelung gibt es auch nicht.

Wie wurden die 4,43€/m² ermittelt?
Und wieder weis SB nichts zu antworten.
 
... Wie wurden die 4,43€/m² ermittelt

Die angemessene Kaltmiete in Duisburg wird nach meinen Informationen auf der Grundlage des vorhandenen Mietspiegels ermittelt und bereits mit Urteil des BSG (B 4 AS 27/09 vom 17.12.2009) als rechtmäßig erkannt. Siehe insbesondere Randnummer 25 des Urteils (Mietspiegel Duisburg).
 



Danke an alle für die zahlreichen Meldungen und Vorschläge, werde es heute einreichen, und dann hier später berichten.




Gruß lokko​
 
Mietspiegel reicht nicht.
Hat auch das BSG erklärt.
Mietspiegel weisen min 18 Monate alte Bestandsmieten aus.
Ob zu diesen Preisen überhaupt was anmietbar ist, dann auch noch in der Wohngemeinde des Antragstellers, Meiderich und Serm unterscheiden sich auch im Mietpreis, ist ungeklärt. Ob es überhaupt Wohnraum für Gehartzte gibt, ist gar nicht beantwortet.
Ein Verweis auf nicht existierendes Antgebot istg auch hier unzulässig
 
Tja, lang lang ist*s her.

Mein letztes Schriftstück, dass das JC anforderte, ist am 22.12.2011 dort eingegangen.
Was kann/muss ich jetzt machen, um den Bescheid endlich zu erzwingen?

Erst Untätigkeitsbeschwerde, dann Klage ?
oder wie oder was?

Gruß lokko
 
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