lokkolokko
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Hättest du nachgewiesen, daß du vergeblich versucht hast, die Kosten zu senken, hätte dir die volle Miete weiter gezahlt werden müssen.LIebe Leute,
dieser "Bescheid" ist knapp über 3 Jahre alt.
Überprüfungsanträge kann man nur noch 1 Jahr rückwirkend stellen - also ab 01.01.2010.
1.Kann man da was gegen machen?
Ja
2.Hätte man rechtzeitig etwas dagegen machen können?
Ja
Ich wohnte mit einem anderen Elo (er war Untermieter) in dieser Wohnung. Er bekam eine gute Stelle, zog aus.
Dann, vielleicht 1,5 Jahre später gab es diese Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten.
Und da hast du gar nicht reagiert?
Ich weiß, dass ich in Duisburg das Maximale erhalte, aber es war ja vorher auch ok. Ich frage deshalb,weil ich nun schon
so lange 40 € aus dem normalen Bedarf drauflegen muss. Es ist eine Parterrewohnung mit Garten, weswegen ich sie nicht missen möchte.
Grüße
lokko
Dann erkläre, daß du nun ausziehen mußt, weil du dir das Selbstzahlen nicht mehr leisten kannst und weise deine Suche nach."Hättest du"
Jetzt geht das nicht mehr?
Für die Vergangenheit nicht... für die Zukunft schon!
WIe ist das mit den NK? Die steigen nämlich fröhlich weiter.
Stimmt - aber das klappt eben nur wenn es schwer ist, ne angemessene Wohnung zu bekommen.Nö
Ich würde eine Kopie des KdU-Konzeptes anfordern.
Das würde ich einen Anwalt machen lassen!
Ohne ein solches ist Angemessenheit nicht zu bewerten.
Zusätzlich würde ich Umzug beantragen.
Obwohl er nicht umziehen will? Macht nur Sinn, wenn es keine angemessenen Wohnungen gibt...
Dein JC spielt Dein Festhalten an Deinem Lebensmittelpunkt gegen Dich aus. Diese Waffe sollte man der SB nehmen.
Schreibs so wie ich es dir eingestellt habe - und gebs so schnell wie möglich ab.ich muss nochmal ganz genau wisen, ob ich Fahrtkostenüberprüfungsantrag bis 1.12.2011 oder bis 31.12.2011 rückwirkend für ein Jahr stellen muss.
Die Änderungen wurden ja schliesslich am 1.12.2010 wirksam.
... Wie wurden die 4,43€/m² ermittelt