#HIV#
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Mit einem Rundschreiben an die Polizeidienststellen in Kiel hat die dortige Polizeidirektion offenbar die Strafverfolgung von kriminellen Flüchtlingen begrenzt. Zumindest wenn es sich bei den Straftaten um sogenannte einfache Delikte handelt. Dazu zählen unter anderem Ladendiebstahl und Sachbeschädigung. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine offizielle Leitlinie vom Oktober 2015.
Dem Dokument zufolge sind die Polizeibeamten bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" dazu angehalten, in bestimmten Fällen von einem Personenfeststellungsverfahren und somit auf einen wesentlichen Schritt der Ermittlungsarbeit abzusehen. Das schreibt die Zeitung mit Verweis auf das Papier.
Quelle: Interne Leitlinie aufgetaucht: Aufwand zu hoch: Kieler Polizei schlampt bei Straftaten von Flüchtlingen - FOCUS Online