Guten Morgen,
ich hatte vor einiger Zeit eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Nicht nur wegen SGB2/SGB12 Angelegenheiten, sondern auch wegen Verkehrs-, Berufsgeschichten etc.
Ich schaute ich mir zeitgleich mal die ellenlangen Vertragsbedingungen genauer an und sehe bei den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten SGB2 und SGB12. Ich konnte es gar nicht fassen. SGB2 und SGB12 Rechtsangelegenheiten wurden kategorisch ausgeschlossen, obwohl die Versicherung sich mit Sozialrechtsschutz brüstet. Jedenfalls habe ich dann die Versicherung angefragt ob das wirklich stimmen kann und die haben mir das dann nach langer Warterei tatsächlich bestätigt.
Die Versicherung damit glücklicherweise noch vor Fristende sofort widerrufen.
Ich hatte bisher nie eine Rechtsschutzversicherung und das ist für mich komplett neu.
Ist das normal, dass die Rechtsschutzversicherungen SGB2 und SGB12 Rechtsangelegenheiten schon in den Vertragsbedingungen kategorisch ausschließen? Ist doch unfassbar. Kann ich gar nicht glauben sowas.
ich hatte vor einiger Zeit eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Nicht nur wegen SGB2/SGB12 Angelegenheiten, sondern auch wegen Verkehrs-, Berufsgeschichten etc.
Ich schaute ich mir zeitgleich mal die ellenlangen Vertragsbedingungen genauer an und sehe bei den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten SGB2 und SGB12. Ich konnte es gar nicht fassen. SGB2 und SGB12 Rechtsangelegenheiten wurden kategorisch ausgeschlossen, obwohl die Versicherung sich mit Sozialrechtsschutz brüstet. Jedenfalls habe ich dann die Versicherung angefragt ob das wirklich stimmen kann und die haben mir das dann nach langer Warterei tatsächlich bestätigt.
Die Versicherung damit glücklicherweise noch vor Fristende sofort widerrufen.
Ich hatte bisher nie eine Rechtsschutzversicherung und das ist für mich komplett neu.
Ist das normal, dass die Rechtsschutzversicherungen SGB2 und SGB12 Rechtsangelegenheiten schon in den Vertragsbedingungen kategorisch ausschließen? Ist doch unfassbar. Kann ich gar nicht glauben sowas.