Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einlegen

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AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

Ich gehe mal davon aus, dass es copyright-mäßig legitim wäre, die Vorlage x-Mal durch einen Kopierer zu jagen und vor den Jobcenter zu verteilen ?

Ich hätte da eine Idee: Jobcenter SCHOTTERN! Lasst uns das System an seiner eigenen Bürokratie ersticken!

Wer würde mitmachen?
 
AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

Wem bringt solch ein Widerspruch was? Welche Vor- und Nachteile könn(t)en resultieren?

Mario Nette
 
AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

Hmm, man sorgt mit einem Widerspruch dafür, dass der Bewilligungsbescheid mit Leistungen ab 1.1.2011 nicht widerspruchslos hingenommen wird.

Vorteile? Der Bewilligungsbescheid wäre nur vorläufig. Wenn man nicht widerspräche, könnte der Bewilligungsbescheid zwar vom Amt rückwirkend abgeändert werden, aber er müsste es ggf. nicht.

Nachteile? Die Damen und Herren vom Amt werden stöhnen.
 
AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

Und was habe ich dann davon wenn ich Widerspruch einlege ?

Wo sind da die Vorteile ?
 
AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

Ich persönlich kann das nicht abschätzen. Vielleicht sagt jemand anderes noch was dazu.

Vermutlich können diejenigen, die Widerspruch einlegen, dann auf eine verfassungskonforme Berechnung bestehen (500 bis 560 EUR zzgl. Kosten der Unterkunft), die anderen aber nicht?
 
AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

@Stefan26
Das sicherlich. Ich nehme aber an, dass sich nur wenige diese umfangreiche Arbeit antun würden. Es bräuchte also Vorreiter.

Das BVerfG hat auch klar geurteilt, dass ab 01.01.2011 das Gesetz stehen muss und etwaige Verzögerungen dazu führen müssen, dass Leistungen in jedem Fall nachzuzahlen sind.

Mario Nette
 
AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

@Stefan26
Das sicherlich. Ich nehme aber an, dass sich nur wenige diese umfangreiche Arbeit antun würden. Es bräuchte also Vorreiter.

Das BVerfG hat auch klar geurteilt, dass ab 01.01.2011 das Gesetz stehen muss und etwaige Verzögerungen dazu führen müssen, dass Leistungen in jedem Fall nachzuzahlen sind.

Mario Nette

Ja nachzuzahlen, das bedeutet für die, wartet bis die neuen Regelungen
da sind, egal wie lange es dauert, und dann bekommt ihr vielleicht etwas
zurück, wenn wir es nicht drauf anlegen diese Zahlung als Einkommen
für den Monat anzurechnen !
 
AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

Ja nachzuzahlen, das bedeutet für die, wartet bis die neuen Regelungen
da sind, egal wie lange es dauert, und dann bekommt ihr vielleicht etwas
zurück, wenn wir es nicht drauf anlegen diese Zahlung als Einkommen
für den Monat anzurechnen !
Kein "Vielleicht" - das BVerfG-Urteil ist eindeutig in diesem Punkt. Welceh Grundlage für die Einkommensanrechnung von Sozialleistungen auf Sozialleistungen siehst du?

Mario Nette
 
AW: Rechtsgrundlage f. Hartz-Bescheide ab 01.01.11 verfassungwidrig. Widerspruch einl

Wieviel Beiträge dieser Art denn noch?????
 
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