Mag sein, dass sie von ARGE zu ARGE leicht abweicht.
Die Rechtsfolgebelehrung fällt in den Verantwortungsbereich der ARGE und gehört nicht von dir geändert. Wenn sie nicht stimmt (d.h. wenn die dich falsch belehrt haben), um so besser für dich. Wenn du nämlich falsch belehrt wurdest, brauchst du im Prinzip nicht den Pflichten nachkommen und bei Sanktion kannst du das einklagen, "weil du ja nicht richtig belehrt wurdest".
Lass aber mal lieber die Finger davon. Das gehört in eine andere Ebene.