Martin Behrsing
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Das Erwerbslosen Forum Deutschland bietet bis auf weiteres jeden Montag von 09:30 - 12:00 Uhr eine offene Rechtsberatung im Sozialrecht vorwiegend rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe an.
Die Beratungsstätte ist gut mit der Stadtbahnlinie 16 (Haltestelle: Buschdorf) oder der Buslinie 630 zu erreichen.
Bei der Beratungsstunde ist regelmäßig auch ein Volljurist anwesend. Für das Gespräch alle relevanten Bescheide in Kopie mitbringen, damit alle Unterlagen, die für die Fallbearbeitung nötig sind, an den Anwalt übergeben werden können. Die Originale sollen bei euch bleiben.
Falls ein Rechtsanwalt für euch tätig werden soll, bitte beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen (und aktuellen ALG-Bescheid in Kopie mitnehmen) und diesen Schein dann bitte im Original übergeben. So bleibt die Beratung auch mit dem Anwalt für euch kostenlos; auf die möglichen € 15,- Eigenbeteiligung verzichtet dieser grundsätzlich. Informationen und den Vordruck dazu findet ihr hier: NRW-Justiz: Beratungshilfe
Dabei bitte Folgendes beachten:
Beratungshilfe kann man immer noch bekommen:
Man beantragt den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe selbst beim örtlichen Amtsgericht. Dabei nimmt man seine Einkommensnachweise, beispielsweise den Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheid (Hartz IV-Bescheid) mit.
Falls dem Rechtspfleger auf der Beratungshilfestelle etwas an Belegen in Bezug auf die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse fehlt, dann reicht die Glaubhaftmachung der Angaben aus (§ 4 Abs. 2 Satz 3 Beratungshilfegesetz). Im Klartext: Auf der Beratungshilfestelle kann und muss notfalls ein angeblich fehlender Beleg durch eine eidesstattliche Versicherung ergänzt werden. Den Text dazu darf der Sachbearbeiter der Beratungshilfestelle direkt selbst tippen. Das macht Arbeit. Er kann den Antrag nicht - wie bei einer Antragstellung durch einen Rechtsanwalt - immer wieder zurückschicken mit jeweils einer weiteren Rückfrage zu Einkünften, Ausgaben oder Vermögen betreffend. Und damit geht die Beratungshilfe dann plötzlich doch. Wenn die Beratungshilfestelle des Amtsgerichts sich die Arbeit selbst machen kann und muss, dann sind die Angaben, die Bedürftigkeit des Rechtssuchenden betreffend, ganz rasch geklärt.
Die eigentliche Rechtsberatung, mitunter sogar die Rechtsbesorgung, kann die Beratungshilfestelle theoretisch selbst vornehmen (§ 3 Abs. 2 BerHG). Das geschieht in der Praxis aber eher selten. Dem Sachbearbeiter droht die Gefahr der Haftung für den Fall der Falschberatung. Da wird dann in der Regel der Berechtigungsschein ausgestellt und die Sachbearbeitung und das Haftungsrisiko dem Anwalt übertragen.
Mit dem Trick der unmittelbaren Beantragung durch den Rechtssuchenden selbst unterläuft man auch die Möglichkeit, ihn auf eine andere Stelle zu verweisen. Beispiel Kindesunterhalt: Bearbeitet der Anwalt die Sache und stellt zugleich den Beratungshilfeantrag (wie es früher üblich war), dann kann die Beratungshilfestelle darauf verweisen, dass das Jugendamt mit einer Beistandsschaft den Kindesunterhalt hätte bearbeiten können. Stellt aber der Elternteil den Antrag selbst, dann kann er direkt glaubhaft machen (in entsprechenden Fällen), dass das Jugendamt infolge Überlastung die Unterhaltssache für das Kind gar nicht zeitnah oder effektiv bearbeiten kann.
Und damit funktioniert die Beratungshilfe doch.
Neben dem Amtsgericht Bonn gibt es in der Nähe noch Amtsgerichte in Siegburg, Königswinter, Rheinbach, Euskirchen und Waldbröl.
Für Ratsuchende aus Rheinland-Pfalz:
Offene Rechtsberatung in Bonn durch das Erwerbslosen Forum Deutschland
Ort:
Buschdorfer Str. 19-21
53117 Bonn-Buschdorf
nur Montags von 09:30 bis 12:00 Uhr in den Räumen des Lucky Luke e.V. Jugendtreffs
Ort:
Buschdorfer Str. 19-21
53117 Bonn-Buschdorf
nur Montags von 09:30 bis 12:00 Uhr in den Räumen des Lucky Luke e.V. Jugendtreffs
Die Beratungsstätte ist gut mit der Stadtbahnlinie 16 (Haltestelle: Buschdorf) oder der Buslinie 630 zu erreichen.
Bei der Beratungsstunde ist regelmäßig auch ein Volljurist anwesend. Für das Gespräch alle relevanten Bescheide in Kopie mitbringen, damit alle Unterlagen, die für die Fallbearbeitung nötig sind, an den Anwalt übergeben werden können. Die Originale sollen bei euch bleiben.
Falls ein Rechtsanwalt für euch tätig werden soll, bitte beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen (und aktuellen ALG-Bescheid in Kopie mitnehmen) und diesen Schein dann bitte im Original übergeben. So bleibt die Beratung auch mit dem Anwalt für euch kostenlos; auf die möglichen € 15,- Eigenbeteiligung verzichtet dieser grundsätzlich. Informationen und den Vordruck dazu findet ihr hier: NRW-Justiz: Beratungshilfe
Dabei bitte Folgendes beachten:
Beratungshilfe kann man immer noch bekommen:
Man beantragt den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe selbst beim örtlichen Amtsgericht. Dabei nimmt man seine Einkommensnachweise, beispielsweise den Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheid (Hartz IV-Bescheid) mit.
Falls dem Rechtspfleger auf der Beratungshilfestelle etwas an Belegen in Bezug auf die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse fehlt, dann reicht die Glaubhaftmachung der Angaben aus (§ 4 Abs. 2 Satz 3 Beratungshilfegesetz). Im Klartext: Auf der Beratungshilfestelle kann und muss notfalls ein angeblich fehlender Beleg durch eine eidesstattliche Versicherung ergänzt werden. Den Text dazu darf der Sachbearbeiter der Beratungshilfestelle direkt selbst tippen. Das macht Arbeit. Er kann den Antrag nicht - wie bei einer Antragstellung durch einen Rechtsanwalt - immer wieder zurückschicken mit jeweils einer weiteren Rückfrage zu Einkünften, Ausgaben oder Vermögen betreffend. Und damit geht die Beratungshilfe dann plötzlich doch. Wenn die Beratungshilfestelle des Amtsgerichts sich die Arbeit selbst machen kann und muss, dann sind die Angaben, die Bedürftigkeit des Rechtssuchenden betreffend, ganz rasch geklärt.
Die eigentliche Rechtsberatung, mitunter sogar die Rechtsbesorgung, kann die Beratungshilfestelle theoretisch selbst vornehmen (§ 3 Abs. 2 BerHG). Das geschieht in der Praxis aber eher selten. Dem Sachbearbeiter droht die Gefahr der Haftung für den Fall der Falschberatung. Da wird dann in der Regel der Berechtigungsschein ausgestellt und die Sachbearbeitung und das Haftungsrisiko dem Anwalt übertragen.
Mit dem Trick der unmittelbaren Beantragung durch den Rechtssuchenden selbst unterläuft man auch die Möglichkeit, ihn auf eine andere Stelle zu verweisen. Beispiel Kindesunterhalt: Bearbeitet der Anwalt die Sache und stellt zugleich den Beratungshilfeantrag (wie es früher üblich war), dann kann die Beratungshilfestelle darauf verweisen, dass das Jugendamt mit einer Beistandsschaft den Kindesunterhalt hätte bearbeiten können. Stellt aber der Elternteil den Antrag selbst, dann kann er direkt glaubhaft machen (in entsprechenden Fällen), dass das Jugendamt infolge Überlastung die Unterhaltssache für das Kind gar nicht zeitnah oder effektiv bearbeiten kann.
Und damit funktioniert die Beratungshilfe doch.
Neben dem Amtsgericht Bonn gibt es in der Nähe noch Amtsgerichte in Siegburg, Königswinter, Rheinbach, Euskirchen und Waldbröl.
Für Ratsuchende aus Rheinland-Pfalz:
Liste der Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz (in der Nähe von Bonn sind auch Amtsgerichte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Linz/Rhein, Andernach und Neuwied)