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Wir haben heute unsere Jahresabrechnung der Gaskosten von unserem Gasanbieter bekommen und müssen 100,00 Euro für das vergangenen Jahr nachzahlen. Unsere Gaskosten betreffen nur die Heizung und werden separat von uns an den Gasanbieter gezahlt. Diese Kosten sind nicht in der Miete mit drin. Wir zahlen für Miete brutto 390,- Euro und an den Gasanbieter 70,- Euro monatlich.
Meine Frau und ich bekommen beide ALG- II.
Für Miete und Heizung erhalten wir von der Arge 444,- Euro.
Können wir die Nachzahlung für die Heizung bei der Arge geltend machen? Gibt es darauf einen Rechtsanspruch? Oder ist das nur eine Kann- Leistung?
Und wenn man es geltend machen kann, gibt es hierbei etwas zu beachten bei der Beantragung?
Meine Frau und ich bekommen beide ALG- II.
Für Miete und Heizung erhalten wir von der Arge 444,- Euro.
Können wir die Nachzahlung für die Heizung bei der Arge geltend machen? Gibt es darauf einen Rechtsanspruch? Oder ist das nur eine Kann- Leistung?
Und wenn man es geltend machen kann, gibt es hierbei etwas zu beachten bei der Beantragung?