Hallo,
ich habe ab September eine sv pflichtige Vollzeitstelle aufgenommen als altenpfleghelfer. Im Gespräch mit dem Arbeitgeberservice verlangte meine Chefin das man mir auch das Schulgeld für die verkürzte Ausbildung zum examinierten Altenpfleger bezahlt. Daraufhin bekam ich eine Eingliederungsvereinbarung in der die Übernahme gem. Paagraph 16f sgb II zugesichert wurde, ---> EGV = öffentlich rechtlicher Vertrag. So, heute - 2 Tage vor Schulbeginn u einen Monat nach Arbeitbeginn- bekome ich nun ein Schreiben von der Arbeitsagentur indem auf einmal die Förderung nur noch als Darlehen übernommen werden soll und ich das Darlehen -jetzt kommts- in Raten zu monatlich 50 Euro auch gleich urückzahlen soll. Der Witz dabei ist, dass das Schulgeld auch monatlich 50 Euro kostet. Also kann ich das Geld ohne Umwege auch gleich von meinem Lohn an die Schule überweisen. Also wo ist da jetzt die Förderung^^? Kann ich nun rechtlich auf Erfüllung des Vetrages klagen ( EgV = Vertrag) da in der EGV kein Wort von einer Darlehensweisen Übernahme des Schulgeldes steht?
ich habe ab September eine sv pflichtige Vollzeitstelle aufgenommen als altenpfleghelfer. Im Gespräch mit dem Arbeitgeberservice verlangte meine Chefin das man mir auch das Schulgeld für die verkürzte Ausbildung zum examinierten Altenpfleger bezahlt. Daraufhin bekam ich eine Eingliederungsvereinbarung in der die Übernahme gem. Paagraph 16f sgb II zugesichert wurde, ---> EGV = öffentlich rechtlicher Vertrag. So, heute - 2 Tage vor Schulbeginn u einen Monat nach Arbeitbeginn- bekome ich nun ein Schreiben von der Arbeitsagentur indem auf einmal die Förderung nur noch als Darlehen übernommen werden soll und ich das Darlehen -jetzt kommts- in Raten zu monatlich 50 Euro auch gleich urückzahlen soll. Der Witz dabei ist, dass das Schulgeld auch monatlich 50 Euro kostet. Also kann ich das Geld ohne Umwege auch gleich von meinem Lohn an die Schule überweisen. Also wo ist da jetzt die Förderung^^? Kann ich nun rechtlich auf Erfüllung des Vetrages klagen ( EgV = Vertrag) da in der EGV kein Wort von einer Darlehensweisen Übernahme des Schulgeldes steht?