Rechtsanspruch auf Erfüllung?

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renem

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Hallo,

ich habe ab September eine sv pflichtige Vollzeitstelle aufgenommen als altenpfleghelfer. Im Gespräch mit dem Arbeitgeberservice verlangte meine Chefin das man mir auch das Schulgeld für die verkürzte Ausbildung zum examinierten Altenpfleger bezahlt. Daraufhin bekam ich eine Eingliederungsvereinbarung in der die Übernahme gem. Paagraph 16f sgb II zugesichert wurde, ---> EGV = öffentlich rechtlicher Vertrag. So, heute - 2 Tage vor Schulbeginn u einen Monat nach Arbeitbeginn- bekome ich nun ein Schreiben von der Arbeitsagentur indem auf einmal die Förderung nur noch als Darlehen übernommen werden soll und ich das Darlehen -jetzt kommts- in Raten zu monatlich 50 Euro auch gleich urückzahlen soll. Der Witz dabei ist, dass das Schulgeld auch monatlich 50 Euro kostet. Also kann ich das Geld ohne Umwege auch gleich von meinem Lohn an die Schule überweisen. Also wo ist da jetzt die Förderung^^? Kann ich nun rechtlich auf Erfüllung des Vetrages klagen ( EgV = Vertrag) da in der EGV kein Wort von einer Darlehensweisen Übernahme des Schulgeldes steht?
 
Was ich will? Ich möchte das wasmirim Beisein meiner Chefin versprochenbzw. zugesagt wurde. Die Übernahme der Schulkosten ohne wenn und aber. Von einem Darlehen und dann auch noch zu sinnlosen Konditionen ( Rate ist gleich der monatl. Schulgebühr also die 50 euro welche die Jobcenter bezahlt, fordert sie auch im selben Moment wieder ein) war nie die Rede.
 
Im 16f steht auch nichts von Darlehen sondern etwas von Förderungen. Ich würde Widerspruch einlegen. Ist die EGV denn noch gültig? Nicht dass die sagen, EGV abgelaufen und nun Ätschibätsch. Beziehst Du weiterhin aufstockend ALGII ?
 
Das mit dem Widerspruch und die Einbeziehung meiner Chefin ist eine gute Idee. Ja die EGV ist noch gültig bis zum September 2014 (Ende der Schule). So steht es auch in der EGV drin.

Also erstmal Widerspruch damit sich mir der Rechtsweg eröffnet und dann ggfs. klagen? Wir haben nächste Woche wieder unseren Lehrer, einen Anwalt, in Rechtskunde. Da werd ich das Schreiben und die EGV mal mitnehmen und seine Fachkundliche Meinung einholen. Ich wollte mir hier nur mal Feedback holen, vielleicht hat der ein oder andere diesbezüglich ja schon Erfahrungen gesammelt.

edit: Ja ich bzw. Teile meiner BG (meine Kinder) bekommen noch etwas ALG2. Daher falle ich aus der Förderung ja auch nicht raus.
 
Der § 16f spricht davon, dass die Agentur eine freie Förderung vornehmen kann.
Das bedeutet, dass freie Förderung geleistet werden kann, wenn geseztliche Förderungsvoraussetzunmgen nicht vorliegen. Da die Ausbildung zum Altenpfleger eine schulische Ausbildung ist, kann sie auch nur über die freie Förderung nach § 16 f gefördert werden.
Ob die freie Förderung als Zuschuß oder als Darlehen erbracht wird, steht doch im § 16 f nicht drin!
Insofern kann man aus dieser Regelung auch nicht ableiten, dass hier über § 16f und die EGV eine freie Förderung zuschussweise erfolgt!
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Der § 16f spricht davon, dass die Agentur eine freie Förderung vornehmen kann.
Das bedeutet, dass freie Förderung geleistet werden kann, wenn geseztliche Förderungsvoraussetzunmgen nicht vorliegen. Da die Ausbildung zum Altenpfleger eine schulische Ausbildung ist, kann sie auch nur über die freie Förderung nach § 16 f gefördert werden.
Ob die freie Förderung als Zuschuß oder als Darlehen erbracht wird, steht doch im § 16 f nicht drin!
Insofern kann man aus dieser Regelung auch nicht ableiten, dass hier über § 16f und die EGV eine freie Förderung zuschussweise erfolgt!
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Soweit richtig. Wir wissen ja nicht wie der genaue Wortlaut der EGV ist.
Aber die Zusage im Beisein einer Zeugin ( Chefin) sollte wohl zusätzlich ausreichend sein.
 
Soweit richtig. Wir wissen ja nicht wie der genaue Wortlaut der EGV ist.
Aber die Zusage im Beisein einer Zeugin ( Chefin) sollte wohl zusätzlich ausreichend sein.


Eben. Genauso schauts aus. ICh denk mal die Glaubwürdigkeit steht hier nicht zur Debatte. Mich verwundert nur das Gebahren der Arbeitsagentur. Warum die jetzt so queer schiessen obwohl im Vorfeld alles zu unserer Zufriedenheit geregelt werden sollte (O-Ton Arbeitgeberservice und Teamleiterin). Naja mal schauen was da noch kommt.
 
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