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Deutsches Familienrecht entspricht nicht dem internationalen Üereinkommen. :: vaterkindrechte.de ::
Übersetzung eines Berichtes des Bündnis RECHTE für KINDER e.V. ‐ zur Anhörung bei der UN in Genf, Februar 2009
weil der Artikel so lange ist, hab ich nur diesen einen Punkt daraus herauskopiert, es lohnt sich aber unter dem angegebenen Link den kompletten Text zu lesen, der insgesammt 6 solcher Abschnitte hat. LG
Minuette
Prof. Klenner, einer der bekanntesten Psychologen Deutschlands, hat erklärt: "Entscheidungen von
schicksalhafter Bedeutung werden von Mitarbeitern einer Behörde getroffen, die nicht verantwortlich
gemacht werden können, auch wenn sie absichtlich verantwortungslos handeln. Dies wird ein
„rechtsfreier Raum“ genannt.“
Aber die Kompetenzen des Jugendamtes reichen sogar noch weiter.
Gemäß Artikel. 42 und 43 SGB VIII kann das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, ohne vorherige
Konsultation eines Familiengerichts. Der Begriff der Kindeswohlgefährdung, eine rechtliche
Voraussetzung für diese Maßnahme, ist allein der Beurteilung des Jugendamtes überlassen.
Dies bedeutet, das Jugendamt übernimmt gleichzeitig exekutive (ausführende) und judikative
(rechtsprechende) Funktionen, welches einen klaren Verstoß gegen die demokratischen Grundsätze
der „Gewaltenteilung“ bedeutet.
Darüber hinaus überschreitet das Jugendamt häufig seine Kompetenzen, ohne sanktioniert zu
werden. Gemäß Artikel. 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs können Beschränkungen des Rechtes
der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern nur durch die Familiengerichte vorgenommen werden.
Das Jugendamt hat keine Befugnis zur Entscheidung oder Anordnung.
Trotz dieser eindeutigen Regel schränkt das Jugendamt die Besuchsrechte gewöhnlich ohne eine
solche Entscheidung der Familiengerichte nach Belieben ein oder schließt sie aus.
Es kommt häufig vor, dass ein Jugendamt Eltern erpresst mit "begleiteten Besuchen ", und damit
droht, dass sie ansonsten ihre Kinder nicht wieder sehen werden.
Der Gipfel der illegalen Handlungen des Jugendamtes ist die Tatsache, dass es ablehnt,
Entscheidungen von Familiengerichten zu befolgen, die "nicht seinen Vorstellungen" entsprechen.
Es gibt Aufzeichnungen über zahlreiche Fälle, in denen das Jugendamt sich geweigert hat, Kinder
wieder zu ihren Eltern zurück zu geben, trotz Entscheidung des Familiengerichtes.
Gemäß Artikel. 235 (1) Strafgesetzbuch ist der Tatbestand des Entzugs eines Kindes von seinen Eltern
gleich zu setzen mit Kindesentführung, eine Straftat, die nicht bestraft wird, wenn sie durch das
Jugendamt begangen wird. Der Deutsche Bundestag hat schriftlich bestätigt, dass es nicht wünscht,
das "strafrechtliche Risiko" für Beamte des Jugendamtes zu vergrößern.
Schriftliche Ermahnungen der Familiengerichte werden vom Jugendamt willentlich ignoriert.
Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass das Jugendamt an deren Entscheidungen gebunden ist, aber
all dies zeigt keine Wirkung. Das Jugendamt ignoriert einfach weiterhin diese Entscheidungen,
obwohl Fakten auf dem Tisch liegen, dass die Zeit gegen die entfremdeten Eltern arbeitet.
Über lange Zeit haben die Gerichte häufig vor diesen kriminellen Entschlüssen von Beamten des
Jugendamtes kapituliert. Unter keinen Umständen kann dies im besten Interesse des Kindes sein.
Prof. Klenner stellt fest: "Immer, wenn gerichtliche Entscheidungen widerspruchslos ignoriert
werden, wird dies wie eine Erlaubnis für weiteres willkürliches Handeln betrachtet, so dass das
Bewusstsein des ungesetzlichen Handelns überhaupt nicht entsteht. ... Die offizielle Toleranz ist der
entscheidende Auslöser, den „Point of no return“ zu überschreiten. Dies ist unmittelbar gefolgt von
noch mehr illegalem Handeln und die mangelnde Achtung der Justiz schließt sich sofort an."
Übersetzung eines Berichtes des Bündnis RECHTE für KINDER e.V. ‐ zur Anhörung bei der UN in Genf, Februar 2009
weil der Artikel so lange ist, hab ich nur diesen einen Punkt daraus herauskopiert, es lohnt sich aber unter dem angegebenen Link den kompletten Text zu lesen, der insgesammt 6 solcher Abschnitte hat. LG
Minuette