So könnte meine Antwort lauten:
Die Jobcentervorvariante ist unten zu lesen.
Habt Ihr Hinweise oder Fehlerbemerkungen?
mit vorab Grüssen von asdur
Sehr geehrter xxxxxxxxxxxJobcenter XXXXXX
Ihr Schreiben vom 07.03.2009 (Zusendung eines EGV Vorschlages), vermittelt mir beim ersten Blick Angst.
Wenn ich mir ihre EGV genauer betrachte, bemerke ich bestimmte Gleichheiten verglichen mit anderen EGVs bundesweit..
Zum Beispiel kann ich bestimmte sogenannte vorgegebene Blocksätze mit verschachtelten Paragraphen erkennen, was mich auch so ziemlich beeindruckt.
Schaue ich da noch tiefer hinein, kommt es zu Widersprüchen mit gesetzlichen Geflogenheiten.
Soviel mir bekannt ist, sind in Ihrem Arbeitshaus viele ehemalige Angestellte aus sozialen Diensten.
Da liegt es bei mir nahe, zu vermuten, dass Sie auch die Aufgabe haben, eher aufklärend und helfend in bezug auf den SGB und besonders für Betroffenen zu wirken, zumal ich sie als sehr belesen auf diesem Gebiet einschätze.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie das auch tun.
Was mich in Ihren Schreiben doch etwas irritiert, sind meine Erinnerung bezogen auf unser letztes Gespräch, wo sie so viel Interesse(?) an meiner Circusmusikarbeit und meiner Schacharbeit mit Schülern offenbar hatten.
Nun ist es so, dass ich mich stunden- und tageweise mit „unserem“ „EGV - Problem“ und folgend auch dem SGB beschäftige (muss?).
Da frage ich mich nach dem Sinn dieser Art von Vollbeschäftigung für mich und die Gesellschaft.
Abgesehen hat es sicher auch etwas gutes für mich, nämlich meine Kontakterweiterung und mein Erfahrungszuwachs auf diesem Gebiet.
Und nun zur Sachebene.
Nach Prüfung Ihrer Textvorlage finde ich Widersprüche und Unklarheiten.
A1.
In Ihrem Text sehe ich Hinweise (zum Beispiel: Beachten sie bitte...., ist eine Ermessungsleistung usw.), die sich als „Ihre Leistungen“ verstehen. Ein Vertrag sollte etwas vereinbaren. Alle Hinweise kann ich sicher in Merkblättern nachlesen. Gerne unterschreibe ich separat, dass ich das zur Kenntnis nehme.
A3. Die ausdrücklich im Gesetz festgelegten Rechtsfolgen von Meldepflichtverletzungen (Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) und Ortsabwesenheiten dürfen nicht durch eine abweichende Regelung in der Eingliederungsvereinbarung umgangen und durch Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 . S.1 Nr. 1b ersetzt werden.
A4. Ebenfalls unzulässig ist die Aufnahme der Meldung von Ortsabwesenheit in eine Eingliederungsvereinbarung, die der Gesetzgeber anders regelt (s. § 7 Abs. 4a SGB II). Ihr Text verstößt gegen die Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476).
A5. Der Satz: „Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Verpflichtungen erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird“ wird vom Gesetzgeber in § 59 SGB X wie folgt geregelt:
„Bei Veränderung der Verhältnisse, die zum Abschluss der Eingliederungsvereinbarung führten, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden oder aber angepasst werden.“ Ich bitte Sie, ihn deshalb ersatzlos zu streichen.
A6. in den von Ihnen formulierten Satz: „Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt werden kann“ liegt ein Wiederspruch zum § 15 SGB II vor. Das müsste dann aus meiner Sicht in einem neuen Gesetz verabschiedet werden.
Deshalb bitte ich hier um Streichung des Satzes
Ich bitte sie um Mitarbeit um eine beiderseitig erstellte EGV .
Zum besseren Verständnis meiner Vorstellungen füge ich einen Text mit meinen eigenen Ideen bei.
Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, eine hier zulässige und klare Eingliederungsvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen zu unterschreiben, die mich fördert.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxx
Anlage: Mein Vorschlag für eine Integration
-------------------------------------------------------------------
Und hier der Ursprüngliche Jobcenter EGV -Vorschlag
Eingliederungsvereinbarung
Zwischen xxxxxxxxxxxx
Und xxxxxxxxxxxx
Gültig bis: 05.09.2009 soweit zwischenzeitlich nicht anders vereinbart wird
Ziel: Unterstützung der berufl. Integration
Ihr Träger für Grundsicherung xxxxxxxxxxxx unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Das xxxxxxxxxxx übernimmt keine Aufwendungen, die nicht im Rahmen der Eingliederung konkret beschrieben sind. Soweit die aktuelle Eingliederungsvereinbarung keine konkreten Hinweise auf die zugesicherte Leistung enthält, besteht keine Zusage in Bezug auf Art, Höhe und Umfang der begehrten Förderung. (Antragstellung ohne Förderzusage)
Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Vorlage von Nachweisen, wie z.B. Quittungen, Rechnungen, Arbeitgebererklärungen... etc.
§ 45 SGB III VB Vermittlungsbudget
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Das Hans-Jobcenter hat sich bei der Gewährung dieser Ermessensleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und des Haushaltplanes zu bewegen.
Beachten Sie bitte, dass es sich beider Gewährung von Leistungen nach § SGB III um so genannte Kann-Leistungen handelt, dass heißt, es besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Die Kosten einer Förderung aus dem VB umfassen für den Zeitraum vom 05.03.2009 bis 04.03 2010 derzeit eine Höhe von 100,00 Euro (unter dem Vorbehalt von Änderungen).
# Bewerbungskosten: pauschalierte Erstattung (3 Euro/schriftliche Bewerbung)
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Antragstellung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m . § 45 SGB III.
Bewerbungskosten können im Zeitraum vom 05.03. 2009 bis 04.03 2010 bis zu einem Betrag von 100,00 Euro übernommen werden.
Er fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs.1 SGB III i.V.m. §§ 217ff. SGB III: § 421f, o, p SGB III) an den Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung durch den Arbeitgeber.
2. Bemühungen von xxxxxxxxxxxxxxx zur Eingliederung in Arbeit.
Sie unternehmen von 05.03.09 bis 05.09.09 mindestens 4 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor: Nachweisblatt Eigenbemühungen/Absagen. Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenagebote einzubeziehen.
Sie bewerben ich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten haben.
Halten Sie sich innerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Krankheiten, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des Persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II , auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der Unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr. Nähere Informationen finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkblattes „Arbeitslosengeld II /Sozialgeld“ .
Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird.
Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann.
Rechtsbelehrung:................................Punkt 1-11
1.
Sie können nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch(SGB II) zwar eine Förderung beanspruchen....... usw. ... (ca. ein A4 Seite)
Die Jobcentervorvariante ist unten zu lesen.
Habt Ihr Hinweise oder Fehlerbemerkungen?
mit vorab Grüssen von asdur
Sehr geehrter xxxxxxxxxxxJobcenter XXXXXX
Ihr Schreiben vom 07.03.2009 (Zusendung eines EGV Vorschlages), vermittelt mir beim ersten Blick Angst.
Wenn ich mir ihre EGV genauer betrachte, bemerke ich bestimmte Gleichheiten verglichen mit anderen EGVs bundesweit..
Zum Beispiel kann ich bestimmte sogenannte vorgegebene Blocksätze mit verschachtelten Paragraphen erkennen, was mich auch so ziemlich beeindruckt.
Schaue ich da noch tiefer hinein, kommt es zu Widersprüchen mit gesetzlichen Geflogenheiten.
Soviel mir bekannt ist, sind in Ihrem Arbeitshaus viele ehemalige Angestellte aus sozialen Diensten.
Da liegt es bei mir nahe, zu vermuten, dass Sie auch die Aufgabe haben, eher aufklärend und helfend in bezug auf den SGB und besonders für Betroffenen zu wirken, zumal ich sie als sehr belesen auf diesem Gebiet einschätze.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie das auch tun.
Was mich in Ihren Schreiben doch etwas irritiert, sind meine Erinnerung bezogen auf unser letztes Gespräch, wo sie so viel Interesse(?) an meiner Circusmusikarbeit und meiner Schacharbeit mit Schülern offenbar hatten.
Nun ist es so, dass ich mich stunden- und tageweise mit „unserem“ „EGV - Problem“ und folgend auch dem SGB beschäftige (muss?).
Da frage ich mich nach dem Sinn dieser Art von Vollbeschäftigung für mich und die Gesellschaft.
Abgesehen hat es sicher auch etwas gutes für mich, nämlich meine Kontakterweiterung und mein Erfahrungszuwachs auf diesem Gebiet.
Und nun zur Sachebene.
Nach Prüfung Ihrer Textvorlage finde ich Widersprüche und Unklarheiten.
A1.
In Ihrem Text sehe ich Hinweise (zum Beispiel: Beachten sie bitte...., ist eine Ermessungsleistung usw.), die sich als „Ihre Leistungen“ verstehen. Ein Vertrag sollte etwas vereinbaren. Alle Hinweise kann ich sicher in Merkblättern nachlesen. Gerne unterschreibe ich separat, dass ich das zur Kenntnis nehme.
A3. Die ausdrücklich im Gesetz festgelegten Rechtsfolgen von Meldepflichtverletzungen (Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) und Ortsabwesenheiten dürfen nicht durch eine abweichende Regelung in der Eingliederungsvereinbarung umgangen und durch Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 . S.1 Nr. 1b ersetzt werden.
A4. Ebenfalls unzulässig ist die Aufnahme der Meldung von Ortsabwesenheit in eine Eingliederungsvereinbarung, die der Gesetzgeber anders regelt (s. § 7 Abs. 4a SGB II). Ihr Text verstößt gegen die Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476).
A5. Der Satz: „Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Verpflichtungen erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird“ wird vom Gesetzgeber in § 59 SGB X wie folgt geregelt:
„Bei Veränderung der Verhältnisse, die zum Abschluss der Eingliederungsvereinbarung führten, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden oder aber angepasst werden.“ Ich bitte Sie, ihn deshalb ersatzlos zu streichen.
A6. in den von Ihnen formulierten Satz: „Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt werden kann“ liegt ein Wiederspruch zum § 15 SGB II vor. Das müsste dann aus meiner Sicht in einem neuen Gesetz verabschiedet werden.
Deshalb bitte ich hier um Streichung des Satzes
Ich bitte sie um Mitarbeit um eine beiderseitig erstellte EGV .
Zum besseren Verständnis meiner Vorstellungen füge ich einen Text mit meinen eigenen Ideen bei.
Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, eine hier zulässige und klare Eingliederungsvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen zu unterschreiben, die mich fördert.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxx
Anlage: Mein Vorschlag für eine Integration
-------------------------------------------------------------------
Und hier der Ursprüngliche Jobcenter EGV -Vorschlag
Eingliederungsvereinbarung
Zwischen xxxxxxxxxxxx
Und xxxxxxxxxxxx
Gültig bis: 05.09.2009 soweit zwischenzeitlich nicht anders vereinbart wird
Ziel: Unterstützung der berufl. Integration
Ihr Träger für Grundsicherung xxxxxxxxxxxx unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Das xxxxxxxxxxx übernimmt keine Aufwendungen, die nicht im Rahmen der Eingliederung konkret beschrieben sind. Soweit die aktuelle Eingliederungsvereinbarung keine konkreten Hinweise auf die zugesicherte Leistung enthält, besteht keine Zusage in Bezug auf Art, Höhe und Umfang der begehrten Förderung. (Antragstellung ohne Förderzusage)
Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Vorlage von Nachweisen, wie z.B. Quittungen, Rechnungen, Arbeitgebererklärungen... etc.
§ 45 SGB III VB Vermittlungsbudget
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Das Hans-Jobcenter hat sich bei der Gewährung dieser Ermessensleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und des Haushaltplanes zu bewegen.
Beachten Sie bitte, dass es sich beider Gewährung von Leistungen nach § SGB III um so genannte Kann-Leistungen handelt, dass heißt, es besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Die Kosten einer Förderung aus dem VB umfassen für den Zeitraum vom 05.03.2009 bis 04.03 2010 derzeit eine Höhe von 100,00 Euro (unter dem Vorbehalt von Änderungen).
# Bewerbungskosten: pauschalierte Erstattung (3 Euro/schriftliche Bewerbung)
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Antragstellung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m . § 45 SGB III.
Bewerbungskosten können im Zeitraum vom 05.03. 2009 bis 04.03 2010 bis zu einem Betrag von 100,00 Euro übernommen werden.
Er fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs.1 SGB III i.V.m. §§ 217ff. SGB III: § 421f, o, p SGB III) an den Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung durch den Arbeitgeber.
2. Bemühungen von xxxxxxxxxxxxxxx zur Eingliederung in Arbeit.
Sie unternehmen von 05.03.09 bis 05.09.09 mindestens 4 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor: Nachweisblatt Eigenbemühungen/Absagen. Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenagebote einzubeziehen.
Sie bewerben ich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten haben.
Halten Sie sich innerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Krankheiten, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des Persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II , auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der Unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr. Nähere Informationen finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkblattes „Arbeitslosengeld II /Sozialgeld“ .
Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird.
Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann.
Rechtsbelehrung:................................Punkt 1-11
1.
Sie können nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch(SGB II) zwar eine Förderung beanspruchen....... usw. ... (ca. ein A4 Seite)