Raus aus der Regelsatz-Energiekostenfalle bei ALG II

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Admin2

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Manchmal gehen die besten Tipps zur Überlebenshilfe einfach unter, hier ein Beispiel.

Aus dem Newsletter von Harald Thome. (Ein Musthave für jeden Leistungsberechtigten)
1. Zur Höhe der Regelleistungen und dem Beschluss des SG Oldenburg
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Das Sozialgericht Oldenburg hat am 17.01.2022 (Aktenzeichen S 43 AS 1/22 ER) entschieden, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können. Nach den Ausführungen des Gerichtes seien die Regelsätze nach dem SGB II auch zum 01.01.2022 unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß angepasst worden.
PM und Beschluss des SG OL: https://t1p.de/yzilk

Stefan Sell zur Problematik: https://t1p.de/s68v

Kommentierung: Die Entscheidung des SG OL ist ein reines Durchwinken der bestehenden Rechtslage. Ansonsten hätten sich laut Ansicht des Gerichts im Wesentlichen die höheren Energiekosten preissteigernd ausgewirkt und sonstige „konkrete Bedarfsunterdeckungen“ hätten die Antragsteller nicht hinreichend dargelegt.
Damit hat das SG OL aber auch aufgezeigt, wie es gehen kann: man errechne die Differenz zwischen den Energiekosten im RS (36,43 € für eine Alleinstehende Person) und den tatsächlichen Kosten, d.h. den Stromkosten des letzten oder diesen Jahres. Diese Kosten können dann als laufender, unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden.

Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Differenz zwischen dem im Regelsatz enthaltenen Anteil für Haushaltsstrom und den realen, teils ins irrwitzige gestiegenen Strom/Energiekosten aufzufangen.

Wichtig dabei ist jedoch zu bedenken, dass der Verbrauch an KWh in dieser Rechnung nicht überdurchschnittlich gestiegen sein darf.
Wenn sich der Verbrauch nachweislich im Bereich der letzten Berechnungszeiträume bewegt, können die Mehrkosten nicht mit Hinweis auf Mehrverbrauch abgeschmettert werden.

Also haltet euch an Recht und Ordnung, denn:
"Diese Kosten können dann als laufender, unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden."

Wäre auch schön, wenn der Eine oder die Andere hier über dahingehenden Erfolg oder Misserfolg berichten könnte.
 

humble

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Da geht nichts unter. Ich habe nur auf die Jahresabrechnung gewartet, die heute vorliegt. Demnach bin ich seit Jahren beim Verbrauch 3.000-3.300Wh eingependelt. Durch die Preiserhöhung geht die Vorauszahlung auf 90 Euro hoch (von 84), aber auch nur Dank sparsamerem Umgang im letzten Jahr und insbesondere, weil im Februar 2021 meine 7 jährige Aufrechnung ausgelaufen ist, wodurch ich 10% des Regelsatzes für die Stromkosten zur Verfügung hatte.

Jetzt muss ich nur schauen, wie ich argumentiere und ob jetzt zusätzlich durch einen Überprüfungsantrag für die Vergangenheit noch etwas rauszuholen ist, oder eben nur für die Zukunft über § 21 Abs. 6 SGB II

Werde direkt den Anwalt anschreiben, der sich wohl über einen 6ten Auftrag freuen dürfte. 5 andere Sachen mit PKH -Zuteilung liegen ja schon beim SG.
 

humble

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Sooo, jetzt doch bisschen recherchiert, nachgedacht und mit dem Anwalt telefoniert.
Die Bewilligungsbescheide (und die Erhöhung um 3 Euro) anzugehen, würde wohl nicht zum Erfolg führen.

Werde jetzt einen Antrag wegen der Erhöhung der tatsächlichen Stromkosten um 15% (ca. 12 Euro monatlich) stellen und dann den normalen Widerspruchsweg gehen. Falls das jc wieder trödelt, gibt es halt mal wieder eine Untätigkeitsklage, die das jc schon 2 Mal Geld gekostet hat. Wenn das abgelehnt wird, werde ich eine Zusage verlangen, dass etwaige Nachzahlungen im nächsten Jahr als Zuschuss erbracht werden.
 

Ruhrpottmensch

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Nun gut... Spannend wird es ja eigentlich erst im nächsten Frühjahr... 😉

Erst dann wird es ja "so richtig" teuer... 🤷🏻‍♂️

Wenn sich die Ampel dann beim Regelsatz ebenso "spendabel" zeigt wie dieses Jahr, wird es richtig brennen. Das geht einfach auf keine Kuhhaut mehr, dass Leistungsempfänger draufzahlen und an anderer Stelle zwangsläufig einsparen müssen.

Und grad bei den Heiz- und Stromkosten, reicht auch keine "Einmalzahlung" von ein "paar" Euros (Mal ehrlich: Die 135€ bei Empfängern von Wohngeld sind ein Witz!). Dauerhafte Entlastung ist da das Zauberwort. Und das würde wohl nur wirklich vernünftig klappen, wenn man im Laufe des Jahres aber spätestens Anfang des nächsten Jahres der Regelsatz monatlich um min. 150€ steigt....
 
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gila

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Also haltet euch an Recht und Ordnung, denn:
"Diese Kosten können dann als laufender, unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden."

Wäre auch schön, wenn der Eine oder die Andere hier über dahingehenden Erfolg oder Misserfolg berichten könnte.

Danke @Admin2 - das kam heute für mich gerade richtig.
Mein jüngstes Töchterlein hat eine saftige Erhöhung erhalten.
Der eigene "normale" Strom-Verbrauch ist schon krankheitsbedingt anders zu sehen - da gab es bisher einen hart umkämpften Mehrbedarf - der durch Wechsel Sozialamt/JC (Ausbildung, Arbeitsversuch) untern Tisch fiel und aktuell wieder seit Mooooonaten erkämpft werden soll.
Nach Durchsicht der Rechnungen war ein minimaler Mehrverbrauch (teilw. krankheitsbedingt, auch weil Wasser über Strom läuft) teils "Corona-Home" - der eine Nachzahlung von im Schnitt 9 Euro/Monat ausmachte.
Das wäre noch "tragbar" - zumindest bis alles wieder erstritten ist.

Aber durch die Erhöhung Grundpreis und Kw muss sie nun gesamt satte 35 Euro (FÜNFUNDDREISSIG) im Monat mehr aufbringen - was nun eine krasse Unterdeckung darstellt. Alternative Energieversorger in dem Bereich gibt es ja nun weniger - und ihr jetziger Versorger ist nach Recherche immer noch der "günstigste".

Jetzt sitze ich gerade hier "von unterwegs" noch im Ausland und schreibe unserem Anwalt, ob ein Vorgehen, wie in deinem Hinweis und Urteil, angeleiert werden kann. Durch den etwas gestiegenen Verbrauch und den immer noch nicht beschiedenen krankheitsbedingten MB wird die Argumentation - wie üblich - mal wieder etwas komplizierter - werde hier einige "Ausreden", die das JC einbringen könnte - gleich im Vorfeld "passend" wegargumentieren müssen, damit ein unnötiges Geplänkel gar nicht erst stattfindet.
(Hatten wir vor Jahren schonmal - wegen "Sparsamkeit" - und sind dem mit einem (damals kostenlosen??) Energieberater und dessen Einschätzung "da geht nix mehr weniger" entkommen) - auch nur mal so als Tipp.

Wenn was bei raus kommt, werde ich das auch hier einstellen.
Vielen Dank auch @humble und "Glück auf".

Leider dauert alles eeeewig - unsere anhängigen Klagen und Widersprüche nun schon über 2 Jahre und werden hoffentlich bald mal "gesammelt" vom SG angegangen, was wohl derzeit total überlastet ist.
 

grün_fink

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Danke liebs Gila.
Welches SG ist es denn, das örtliche in der R-Straße nahe der D-Brücke im Stadtzentrum?
(neugierig frag)
 
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ExUser70882

Gast
Und grad bei den Heiz- und Stromkosten, reicht auch keine "Einmalzahlung" von ein "paar" Euros (Mal ehrlich: Die 135€ bei Empfängern von Wohngeld sind ein Witz!).
Mal ganz ehrlich? Die 0,00 Euro (in Worten: null) bei Nichtwohngeldempfängern sind ein noch viel größerer Witz!

Ich bekomme netto 1.323,11 Euro Erwerbsminderrungsrente. Bis 31.12.2021 sind mir nach Abzug von Warmmiete und Strom so ca. 668 Euro im Monat geblieben. Seit dem 01.01.2022, Heizkosten + 50 Euro monatlich, Strom + 20 Euro monatlich, sind es jetzt noch gut 600 Euro die mir bleiben. Allerdings sind dann auch für mich die Lebensmittelpreise im Supermarkt, die Fahrkartenpreise für ÖPNV etc. gestiegen.
 

gila

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Danke liebs Gila.
Welches SG ist es denn, das örtliche in der R-Straße nahe der D-Brücke im Stadtzentrum?
(neugierig frag)
klaro ... wir gehen da seit Jahren schon regelmäßig ein und aus :):ROFLMAO: - aber immer mit Erfolg bisher!

Ich bekomme netto 1.323,11 Euro Erwerbsminderrungsrente.
:oops: - ui, das ist ja richtiggehend schon "wohlhabend" - ich hab mit meiner EM-Rente vor 4 Jahren nach 40 Jahren Arbeit mit 629 Euro angefangen und bin nach Erhöhungen bei etwas über 800 EU - ohne meinen Gatten könnte ich nicht überleben. :(

Nachdem aber wieder nur "Flickwerk" bei dem Rententhema gestrickt wird, eine Pseudo-"Grundrente" im Raume schwebt, ohne dass mal die tatsächlichen lächerlichen Zahlen genannt werden, und das GRUNDÜBEL, nämlich das SYSTEM unserer Rente wieder mal nicht angepackt wird, schwindet jegliche Hoffnung auf eine gerechtere Verteilung - auch auf die Schultern unserer Kinder.
Allein beim österreichischen Nachbarn hätte ich durch deren System nahezu das Doppelte erhalten!

Aber Tellerrandüberblicken ist nicht des Deutschen Ding... :devilish:
 

grün_fink

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Ja das ist nahezu "wohlhabend". Soviel würde ich ohne Ausbildung maximal in Vollzeit verdienen können, was aber nicht ginge (hat gewisse Gründe).
Mucel ich wohne in deiner Nähe in einer der "Randgemeinden", Mieten sind annähernd so hoch.

Ich hatte ja 2 Ausbildungen (die zweite Wiedervereinigungsbedingt) und bin viele Jahre in jungem Alter neben vollzeit Ausbildung oder Arbeit ferngependelt, teils sehr weit.
Dazu diverse Krankheiten bekommen und Zeit und Mühe aufgewendet für Besuche bei Seelendocs und -therapeuten.
EM-berentet dann mit etwa 40 Jahren.
Rente netto knapp 600Euro. Familie hat auch nix zum Unterstützen, sind selber zu arm.

Und im SGB VI steht, die Rente soll den vorherigen Lebensstandard weitgehend sichern. Ja wovon redet da der Gesetzgeber überhaupt? Ich finde es mittlerweile eine Frechheit.
Und dann macht unsere Politik so einen Geschiss wegen der läppischen Höhe der Grundsicherung. Ich verstehe es immer weniger.
 

humble

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Daher der Weg über den Mehrbedarf, weil die Bewilligungsbescheide ja formal nicht falsch sind, was die Höhe des Regelsatzes angeht.
Schon klar... Und trotzdem bleibt eine enorme Unterdeckung, falls die 15% Erhöhung als Mehrbedarf anerkannt würden.
Aktuell im Regelsatz 36,43 + 10,33 Mehrbedarf Durchlauferhitzer = 46,76 Euro

90 Vorauszahlung und praktisch sichere Punktlandung nach Jahresabrechnung, ohne Nachzahlung oder Erstattung, ergibt trotzdem einen Fehlbetrag von ca. 35 Euro monatlich, falls die ca. 12 Euro Erhöhung als zusätzlicher Mehrbedarf anerkannt würden.

Nur kann ich schwerlich plötzlich den gesamten Unterdeckungsbetrag verlangen, wenn ich es wunderlicherweise die letzten 7 Jahre geschafft habe, diesen trotzdem zu decken. Ok, die ersten 5 Jahre lief das auch nur durch enorme Darlehen für die Nachzahlungen und die jeweilige Aufrechnung von 10%, weil die Vorauszahlungen einfach unrealistisch niedrig waren.
 

gila

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Nur kann ich schwerlich plötzlich den gesamten Unterdeckungsbetrag verlangen, wenn ich es wunderlicherweise die letzten 7 Jahre geschafft habe, diesen trotzdem zu decken.

finde ich schon ... zumal - lt. deinem Nachfolgesatz - einer möglichen Argumentation des JC in diese Richtung schon vorgebaut werden kann... ??
Viel fordern - eh wenig bekommen :-(
 

Stauer

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Zuerst hatte ich den Bewilligungsbescheid angegriffen. Das wurde als unbegründet abgelehnt. Danach legte ich Widerspruch ein. Den Empfang haben die mir bestätigt, da habe ich gestaunt. Bearbeitet ist er noch nicht. Der wird wohl abgelehnt werden. Von einer Klage nehme ich Abstand, da ich wohl damit keinen Erfolg haben würde und wenn die Gerichte so entscheiden, wie @Admin2 schreibt, sehe ich keine Chance.
Auf meine Stromabrechnung warte ich noch, bis Mitte des Jahres, weil ich damals Mitte des Jahres eingezogen bin. Mit der Zwischenrechnung liege ich nur 5,-€ und ein paar Zerquetschte über den, im Regelsatz vorgesehenen, Stromkosten. Mitte des Jahres fällt die Erhöhung höher aus.
Für den Mehrbedarf der Lebensmittelkosten habe ich noch keinen Antrag gestellt, da ich hierzu erst eine Hochrechnung machen möchte, um den Antrag prozentual damit zu begründen.
 

romeo1222

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Nur kann ich schwerlich plötzlich den gesamten Unterdeckungsbetrag verlangen, wenn ich es wunderlicherweise die letzten 7 Jahre geschafft habe, diesen trotzdem zu decken.

Ich finde, das ist kein Gegenargument. Fast jede Sache die du im Supermarkt / Discounter kaufst, ist die letzten Monate teilweise deutlich teurer geworden. Und die läppischen 3€ reichen ja nicht mal um nur die Lebensmittelpreise aufzufangen, geschweige denn noch die Stromkostenerhöhung oder Dinge des alltäglichen Bedarfs oder Klamotten usw.

Während man vorher also noch von anderen Positionen etwas abknapsen konnte um die hohen Strompreise zu zahlen, ist es jetzt fast nicht mehr möglich bzw. oft sogar unmöglich.

So wäre jedenfalls meine Argumentation um es rechtzufertigen, warum es vorher ging und jetzt nicht mehr.
 

humble

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Dann würde ich indirekt doch den zu niedrigen Regelsatz angreifen und die darin enthaltenen zu niedrig angesetzten Stromkosten. Da begründen die Gerichte aber die Ablehnung einer Erhöhung mit dem Argument des „noch ausreichenden“ Regelsatzes, aus dem man eben umschichten muss.
Wenn also „ausreichend“, dann lässt sich eben nur die jetzt aktuell erfolgende Erhöhung direkt über den Mehrbedarf des 21er angreifen und dort steht ja im Abs. 6 explizit „ein unabweisbarer, besonderer Bedarf“.

Ich muss halt pragmatisch argumentieren, im Hinblick auf eine mögliche Klage und nicht wieder den armen Koala durch die Großstadt treiben. Bringt halt nichts, da die Gerichte dann eh mit den Schultern zucken, weil sie nichts für süße Koalas übrig haben, sondern sich an Gesetze halten. Mitleid ist da nich... :icon_cry:
 

bondul

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Demnach bin ich seit Jahren beim Verbrauch 3.000-3.300Wh eingependelt.
Ich kann mir vorstellen, wie ein Gericht dazu argumentieren wird...

Der Verbrauch ist zu hoch und daher zu senken. Durchschnittlich verbraucht eine Einzelperson ca. 1500 kw/h im Jahr – bei einem Durchschnittspreis von 36,19 Cent beliefen sich die monatlichen Kosten auf 54,29 €. Ein optimaler bzw. geringer Verbrauch läge bei 800 bis 1300 kw/h jährlich, wenn du also (wie auch immer) Strom einsparst, kommst du mit dem dafür im Regelsatz vorgesehenen Betrag aus. Ein unabweisbarer Mehrbedarf ist demnach nicht festzustellen.

Ich hoffe für dich (und andere Kläger), dass ein Gericht positiver entscheidet.

[Quellen: Link 1 und Link 2. Ähnliche Werte dürfte wohl auch ein SG heranziehen.]
 

grün_fink

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Naja wobei der Durchschnittsverbraucher auch kaum den ganzen Tag daheim sein dürfte, oder ältere Haushaltsgeräte hat aufgrund finanzieller Unterdeckung.
Ich war jahrelang arbeiten und habe unter der Woche nie gekocht. Etwa 5 Jahre meines Lebens war ich Fernpendlerin und wohnte meistenteils in Pensionen oder Internaten, und ich ging auch als Stromkunde in die Statistik ein mit meinem Miniverbrauch in der Wohnung damals, mein Stromverbrauch unter der Woche wurde ja anders berechnet (Pensionsübernachtungspreis, Internatskosten von der DRV bezahlt).

Mal so als Idee.
Mit meiner Waschmaschine daheim und auch Kochen mit Strom würde ich nie auf einen Verbrauch von 800kW kommen, völlig illusorisch.
 

gila

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Der Verbrauch ist zu hoch und daher zu senken.
Es sei denn, dass auch Wasser per Durchlauferhitzer über Strom läuft. Dann ist der Gesamtverbrauch schon eklatant höher, wenn man dies dem Jobcenter aber mitteilt bekommt man hierfür eine Pauschale.
Aber für eine Einzelperson über 3000 ist dann schon auch etwas viel. Zu zweit lagen wir immer bei 2800. Tochter mit Wasser über Strom liegt auch bei 2500 bis 2800.

Mal googeln ob das vor Ort einen Energieberater gibt der ins Haus kommt und überprüft wo man gegebenenfalls noch etwas sparen kann. Manchmal gibt es diese Energieberatung auch kostenlos. Das Ergebnis kann man dem Jobcenter mitteilen falls es damit winkt man müsste sparsamer sein
 

humble

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Gerade aktuellen Stand der Angebote bei Hamburg Energie nachgeschaut. Der Preis ist nochmals hochgegangen, innerhalb 4 Wochen. Davor 35, jetzt schon
Arbeitspreis: 38,40 Cent / kWh
Grundpreis: 10,90 € / Monat

Das geht ja von Monat zu Monat höher...
 

grün_fink

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Das ist ja erschreckend. Von Monat zu Monat wird einem immer wieder der gleiche Schrecken zugemutet.
Hört das irgendwann auch mal wieder auf?
:raining-emoji:
 

Woodruff

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Das ist ja erschreckend. Von Monat zu Monat wird einem immer wieder der gleiche Schrecken zugemutet.
Hört das irgendwann auch mal wieder auf?

Es geht noch besser. Die Menschen in Bad Belzig können einem wirklich leid tun.

Der Hammer der Woche!
Ab Min. 15:50

 

grün_fink

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Zu Bad Belzig aus dem ZDF-Link:

Ach du liebes bisschen.
Die örtlichen Stadtwerke spekulieren an der Strombörse, gehen pleite und dann gibt es für die Bürger Preissteigerungen von über 130 Prozent. :eek:
Derweil redet der Bürgermeister, der im Aufsichtsrat sitzt davon, er hätte nur eine Teilschuld :icon_kotz2:
 

Matt45

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Ich empfehle zu diesen brisanten Thema mal den Presseclub von gestern Mittag(Sender Phoenix).
Gibt es in der Mediathek.

Ich sehe zwei große Gruppen in "Gefahr" beim Thema Energie. Alle Menschen mit Sozialleistungen oder im Niedriglohnsektor!
Es betrifft Millionen die derzeit leiden bzw. nicht wissen wie man es bezahlen soll.

Man ein wenig Ironie: Bei der Entwicklung der Strompreise stellen bald Arbeitslose nach jeder Bewerbung eine Rechnung an das JC
in Höhe von 9,99 € aufgrund der heimischen Nutzung von Strom bzw. um den PC oder Laptop zu betreiben!

>>> Soll Ironie sein, allerdings liege ich damit gar nicht so falsch!
 

grün_fink

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