Gerade in einem anderen Forum kam die Frage auf, wieviel die Dame behalten darf.
Sie ist alleine, zahlt keine Miete ( hat ein Haus ) und bekommt 409,-. Jetzt will wird Sie demnächst den BFD anfangen und sie wir vom Bund 470,- bekommen.
Ich dachte, damit wäre Sie raus aus dem Bezug, da Sie ja mehr bekommt, als 409,- nämlich dann 470.-. Eine andere Dame war der gleichen Meinung. Alle anderen nicht...
Wer bringt Licht ins Dunkel, interessiert mich jetzt einfach.
Sie kann dann aufstockend Alg-II bekommen, da es Freibeträge für das Taschengeld vom BFD gibt. (200 € + 30 € Versicherungspauschale + eventuell weitere notwendige Werbungskosten oder Versicherungen)
Sie bekommt jetzt gar nichts für KdU? Auch keine Neben- oder Heizkosten?
Sie schrieb, sie bekommt die 409,- da sie keine Miete zahlt, da Haus..Die 30,- gibt es aber nicht extra. Ich dachte sie wäre raus, da sie ja 470,- jetzt hat bzw. bekommt vom BFD, statt 409,- ALGII: Sie deckt doch jetzt Ihren Eingenbedarf! Mir ist das gerade unlogisch..
Die Seite ist übrigens nicht ganz aktuell. Ich leiste selbst den BFD und habe die 200,- anrechnungsfrei, aber ich bin halt lange nicht raus aus H4, sie übersteigt aber mit dem BBF-Geld ihren Eigenbedarf.
Ich bin vermutlich heute einfach zu blond. Da Sie doch mehr verdient, als Sie vom Amt bekommt, hat Sie doch Ihren Eingebedarf gedeckt.. Hilfe.........Verstehe ich echt nicht, da hilft auch die Aufstellung nix..
Danke, trotzdem. Hat wohl keinen Zweck mit mir heute!
Du stockst doch selbst auf. Dann weißt du doch, dass der Bedarf sich durch Einkommen erhöht. Schau einfach mal auf deine Bescheide aus Zeiten ohne und mit Einkommen und vergleiche das.
Die Versicherungspauschale habe ich der Übersichtlichkeit mal heraus gelassen.
Dein Rechenweg kommt zwar zum selben Ergebnis, aber die Schrittfolge ist doch, dass generell zuerst das anrechenbare Einkommen ausgerechnet wird und anschließend dieses vom Bedarf abgezogen wird. Daher habe ich mal den Rechenweg dahingehend umgestellt. Bitte nicht böse sein
Du hast Recht, Bedarf wird in den Bescheiden wirklich nur die Summe aus RS und KdU genannt. Davon wird das um die Freibeträge und Pauschalen verminderte Einkommen abgesetzt. Da musste ich nochmal meinen eigenen Bescheid studieren.
Dann erklären wir es so: Das Taschengeld deckt den Bedarf, dennoch hat sie durch die Frei- und Absetzbeträge Anspruch auf aufstockendes Alg-II.
In dem Sinne steigt also nicht der Bedarf, wie ich irrigerweise schrub.
Du stockst doch selbst auf. Dann weißt du doch, dass der Bedarf sich durch Einkommen erhöht. Schau einfach mal auf deine Bescheide aus Zeiten ohne und mit Einkommen und vergleiche das.
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