gretl007
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Hallo Ihr,
ich bin beim stöbern nach Infos auf Euch gestossen.Hab nun folgende Frage.
Bin von einer 4 wöchentl. Reha-Kur als arbeitsunfähig entlassen. Momentan noch im Krankengeld.
Habe Erwerbsminderungsrenten Antrag gestellt. Ist alles noch nicht lang her,also hab erstmal nur die Eingangsbestätigung der RV erhalten.
Meine Frage,
falls ich aus dem Krankengeld rausfalle (ich mein aus den 74 Wochen) müsste ich ja zum A-Amt.( Stehe noch im Arbeitsverhältniss) Normalerweise hätte ich Anrecht auf noch ein volles Jahr Arbeitslosengeld I, da ich die vergangenen 16 Jahre durchweg gearbeitet hab.
Aber, wenn ich doch nicht vermittelbar wäre, würde ich trotzdem noch Anspruch darauf haben?
Gruß gretl007
ich bin beim stöbern nach Infos auf Euch gestossen.Hab nun folgende Frage.
Bin von einer 4 wöchentl. Reha-Kur als arbeitsunfähig entlassen. Momentan noch im Krankengeld.
Habe Erwerbsminderungsrenten Antrag gestellt. Ist alles noch nicht lang her,also hab erstmal nur die Eingangsbestätigung der RV erhalten.
Meine Frage,
falls ich aus dem Krankengeld rausfalle (ich mein aus den 74 Wochen) müsste ich ja zum A-Amt.( Stehe noch im Arbeitsverhältniss) Normalerweise hätte ich Anrecht auf noch ein volles Jahr Arbeitslosengeld I, da ich die vergangenen 16 Jahre durchweg gearbeitet hab.
Aber, wenn ich doch nicht vermittelbar wäre, würde ich trotzdem noch Anspruch darauf haben?
Gruß gretl007