Ihr lieben,
hier gibt es soviele Menschen, die geballtes Wissen haben, hoffentlich auch für meinen Fall.
Ich habe zwischen 2010 und 2017 eine Verbraucherinsolvenz mit Wohlverhaltensphase erfolgreich abgeschlossen, bin quasi Schuldenfrei - außer den Gerichtskosten. Im Juni 2017 war die Wohlverhaltensphase zu Ende. In dieser Zeit war ich mehrere Monate in Lohn und Brot und habe ich stets meinen Pfändbaren Anteil an meinen Insolvenzverwalter abgegeben.
November 2017 kam dann die Endabrechnung etc., worauf ich einen Antrag auf PKH/Ratenzahlung stellte. Nach einiger Zeit wurden Nachweise zur Zahlung der Miete gefordert, da ich diese immer in Bar zahlte. Auch wollte man eine Erklärung, warum nicht auf dem üblichen weg.
Kein Problem, warum in Bar? Weil mein Ex-Arbeitgeber zu so unterschiedlichen Terminen zahlte, dass mir ständig die Daueraufträge und Lastschriften platzten. (Nachvollziehbar auf Kontoauszügen) Dies habe ich entsprechend auch begründet und eine Bestätigung meiner Eltern (Wohne im Elternhaus zur Untermiete), dass sie diese in der Vergangenheit erhalten haben.
Im April kam dann erneut ein Schreiben, dass man dies so nicht akzeptieren kann und beabsichtigt, das volle Arbeitslosengeld (I, ~800€ mit Wohngeld) anzusetzen. Nochmal geschrieben, Erklärung abgegeben dass alles gezahlt wurde und angefangen, die folgenden Mieten per Bank zu zahlen. Ich wies darauf hin, dass ich die Rate (wären 90€) nicht zahlen kann, mir eine OP ansteht und ich danach erst mal Krankengeld erhalten würde, da mein Anspruch auf ALG I ausläuft.
Es kam kein weiteres Schreiben, Ich ging davon aus, dass dies nun akzeptiert wurde. Während ich auf Reha im Juli/August war, wurde nun das Urteil gefällt und ich muss 90€ PKH Monatlich zahlen. Zwar wird mein Briefkasten geleert, aber meine Post nicht geöffnet. Briefgeheimnis gilt auch für Familienangehörige
Dadurch wurde die Rechtsmittelfrist versäumt. Umgehend nach Rückkehr erhielt ich Kenntnis von dem Schreiben und nahm telefonisch Kontakt mit der örtlichen Schuldner-/Insolvenzberatung auf. Die zuständige Person (Sachbearbeiter/Leitung Schuldner-/Insolvenzberatung) sagte mir was ich zu tun hätte: Umgehend "Antrag auf wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" stellen - da die Frist unverschuldet versäumt wurde, nachweis über Ortsabswesenheit beifügen, sowie an den zuständigen Richter direkt schreiben und um erneute überprüfung bitten, schreiben, dass man alles mehrfach der zuständigen Rechtspflegerin erklärt habe, jedoch nicht akzeptiert/schlichtweg ignoriert wurde.
Von meinem Bankkonto wurden nachweislich jeden Monat entsprechende Bargeldbeträge abgehoben, die die Höhe der Miete locker übersteigen. Zudem wurde der Erhalt ja bestätigt und würde jederzeit erneut bestätigt werden.
Das war Mitte August.
Nun ist Ende Oktober. Bis heute habe ich weder vom Gericht direkt, noch vom Richter etwas gehört. Das einzige was ich "hörte", sind die zwei Mahnungen der Raten vom September/Oktober, die ich nicht wie angekündigt nicht zahlen konnte.
Mir sagte nun jemand, die ebenso in der Justitz tätig ist, jedoch anderer Gerichtsbezirk, ich solle mir einen Rechtsanwalt zur Seite nehmen und da nachhaken. Zumal ich jetzt ALG2 beantragt habe, meine wirtschaftliche Lage sich also nochmal verschlechtert hat. Selbstverständlich wurde das dem AG bereits mitgeteilt. (Bescheid liegt noch nicht vor)
Zwar habe ich eine RS-Versicherung, habe dort aber Beitragsrückstände und werde voraussichtlich rausfliegen, sofern man mir diese nicht stundet. Und davon abgesehen, kann ich auch die SB von 150€ nicht mehr aufbringen. Der Vertrag ist daher auch gekündigt.
Die Gewerkschaft sieht sich dafür nicht zuständig.
Kann ein Rechtsanwalt hier überhaupt was ausrichten und vorallem - kann ich hierfür dann überhaupt Beratungshilfe erhalten?
Sämtliche Schreiben an das Gericht wurden zusätzlich per Fax gesendet, Sendeberichte liegen mir vor.
Im Rahmen der Antragsstellung des ALG 2 wurde beantragt, künftig die KDU direkt an den Vermieter auszuzahlen, um künftige "Nachweisprobleme" nicht mehr zuhaben.
Vielen Dank!
hier gibt es soviele Menschen, die geballtes Wissen haben, hoffentlich auch für meinen Fall.
Ich habe zwischen 2010 und 2017 eine Verbraucherinsolvenz mit Wohlverhaltensphase erfolgreich abgeschlossen, bin quasi Schuldenfrei - außer den Gerichtskosten. Im Juni 2017 war die Wohlverhaltensphase zu Ende. In dieser Zeit war ich mehrere Monate in Lohn und Brot und habe ich stets meinen Pfändbaren Anteil an meinen Insolvenzverwalter abgegeben.
November 2017 kam dann die Endabrechnung etc., worauf ich einen Antrag auf PKH/Ratenzahlung stellte. Nach einiger Zeit wurden Nachweise zur Zahlung der Miete gefordert, da ich diese immer in Bar zahlte. Auch wollte man eine Erklärung, warum nicht auf dem üblichen weg.
Kein Problem, warum in Bar? Weil mein Ex-Arbeitgeber zu so unterschiedlichen Terminen zahlte, dass mir ständig die Daueraufträge und Lastschriften platzten. (Nachvollziehbar auf Kontoauszügen) Dies habe ich entsprechend auch begründet und eine Bestätigung meiner Eltern (Wohne im Elternhaus zur Untermiete), dass sie diese in der Vergangenheit erhalten haben.
Im April kam dann erneut ein Schreiben, dass man dies so nicht akzeptieren kann und beabsichtigt, das volle Arbeitslosengeld (I, ~800€ mit Wohngeld) anzusetzen. Nochmal geschrieben, Erklärung abgegeben dass alles gezahlt wurde und angefangen, die folgenden Mieten per Bank zu zahlen. Ich wies darauf hin, dass ich die Rate (wären 90€) nicht zahlen kann, mir eine OP ansteht und ich danach erst mal Krankengeld erhalten würde, da mein Anspruch auf ALG I ausläuft.
Es kam kein weiteres Schreiben, Ich ging davon aus, dass dies nun akzeptiert wurde. Während ich auf Reha im Juli/August war, wurde nun das Urteil gefällt und ich muss 90€ PKH Monatlich zahlen. Zwar wird mein Briefkasten geleert, aber meine Post nicht geöffnet. Briefgeheimnis gilt auch für Familienangehörige
Dadurch wurde die Rechtsmittelfrist versäumt. Umgehend nach Rückkehr erhielt ich Kenntnis von dem Schreiben und nahm telefonisch Kontakt mit der örtlichen Schuldner-/Insolvenzberatung auf. Die zuständige Person (Sachbearbeiter/Leitung Schuldner-/Insolvenzberatung) sagte mir was ich zu tun hätte: Umgehend "Antrag auf wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" stellen - da die Frist unverschuldet versäumt wurde, nachweis über Ortsabswesenheit beifügen, sowie an den zuständigen Richter direkt schreiben und um erneute überprüfung bitten, schreiben, dass man alles mehrfach der zuständigen Rechtspflegerin erklärt habe, jedoch nicht akzeptiert/schlichtweg ignoriert wurde.
Von meinem Bankkonto wurden nachweislich jeden Monat entsprechende Bargeldbeträge abgehoben, die die Höhe der Miete locker übersteigen. Zudem wurde der Erhalt ja bestätigt und würde jederzeit erneut bestätigt werden.
Das war Mitte August.
Nun ist Ende Oktober. Bis heute habe ich weder vom Gericht direkt, noch vom Richter etwas gehört. Das einzige was ich "hörte", sind die zwei Mahnungen der Raten vom September/Oktober, die ich nicht wie angekündigt nicht zahlen konnte.
Mir sagte nun jemand, die ebenso in der Justitz tätig ist, jedoch anderer Gerichtsbezirk, ich solle mir einen Rechtsanwalt zur Seite nehmen und da nachhaken. Zumal ich jetzt ALG2 beantragt habe, meine wirtschaftliche Lage sich also nochmal verschlechtert hat. Selbstverständlich wurde das dem AG bereits mitgeteilt. (Bescheid liegt noch nicht vor)
Zwar habe ich eine RS-Versicherung, habe dort aber Beitragsrückstände und werde voraussichtlich rausfliegen, sofern man mir diese nicht stundet. Und davon abgesehen, kann ich auch die SB von 150€ nicht mehr aufbringen. Der Vertrag ist daher auch gekündigt.
Die Gewerkschaft sieht sich dafür nicht zuständig.
Kann ein Rechtsanwalt hier überhaupt was ausrichten und vorallem - kann ich hierfür dann überhaupt Beratungshilfe erhalten?
Sämtliche Schreiben an das Gericht wurden zusätzlich per Fax gesendet, Sendeberichte liegen mir vor.
Im Rahmen der Antragsstellung des ALG 2 wurde beantragt, künftig die KDU direkt an den Vermieter auszuzahlen, um künftige "Nachweisprobleme" nicht mehr zuhaben.
Vielen Dank!