Liebe Forenfachleute
und Forenfreunde,
... die Gewährung eines Kombilohnes kann im Prinzip nur auf Grundlage eines Arbeitgeber-Antrages erfolgen. Für mich stellen sich in diesem Zusammenhang 2 grundlegende Sachfragen :
A) Kann ein Kombi-Lohn auch über einen längeren Zeitraum (bspw. 2 Jahre) gewährt werden ?
B) Ab wann liegt bei wiederholter Anforderung eines Kombilohns ein Arbeitgeber-Missbrauch vor ?
> davon ausgehend, dass ein Kombi-Lohn eigentlich zu einem vollfinanzierten Anschlußarbeitsverhältnis des Arbeitgebers führen soll gibt es hierzu zumindest ein objektiv handfestes Kriterium ...
C) In welchem zeitlichen Abstand kann ein Kombi-Lohn-Gewährung verlängert werden
und erfolgt eine verlängerte Bezuschussung weitgehend unbürokraktisch ?
und Forenfreunde,
... die Gewährung eines Kombilohnes kann im Prinzip nur auf Grundlage eines Arbeitgeber-Antrages erfolgen. Für mich stellen sich in diesem Zusammenhang 2 grundlegende Sachfragen :
A) Kann ein Kombi-Lohn auch über einen längeren Zeitraum (bspw. 2 Jahre) gewährt werden ?
B) Ab wann liegt bei wiederholter Anforderung eines Kombilohns ein Arbeitgeber-Missbrauch vor ?
> davon ausgehend, dass ein Kombi-Lohn eigentlich zu einem vollfinanzierten Anschlußarbeitsverhältnis des Arbeitgebers führen soll gibt es hierzu zumindest ein objektiv handfestes Kriterium ...
C) In welchem zeitlichen Abstand kann ein Kombi-Lohn-Gewährung verlängert werden
und erfolgt eine verlängerte Bezuschussung weitgehend unbürokraktisch ?