Hallo ihr Lieben,
zum 'Tatbestand', dass ich mich nicht vorgestellt habe, lautete meine eigene Ablehnungs-Begründung in etwa:
Offensichtlich ist der 'Fachanwalt, welcher Info-Flyer vor meinem JC verteilen ließ, nicht weiter zu empfehlen.
Wegen einer MAE konsultierte ich einen 'Fachanwalt', der einen Widerspruch einzureichen sollte, was dieser - wie ich heute erst erfuhr - ausschließlich mit dem (problematischen) ärztlichen Attest begründete - siehe vorangegangene SB Prozedur.
https://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/104796-begutachtung-arzt-neurologie-psychiatrie.html
Gestern bekam ich von dem neuen SB ein Einschreiben für einen Termin zur Vorlage eines Attests. Ich werde doch hoffentlich nicht mit Herrn SB über ein ärztliches Attest diskutieren müssen?
Dann geht das alles wieder von vorne los, zumal der 'Jurist' meinte, dass der Bericht der kassenärztlichen Begutachtung keinerlei Auskünfte gäbe
Kurze Vorgeschichte: EGV lange abgelaufen (vor 6 Monaten), neuer SB , keine Erwähnung von MAEs, nach einigen Tagen Prüfung unterschrieben; in Zwischenzeit flattert Zuweisung ins Haus.
Dort habe ich mich nicht gemeldet, sondern besagten Anwalt - der hinter seinen Namen seinen M.A. setzt und sich Rechtsanwalt nennt - mit dem Widerspruch gegen den VA beauftragt. Ich nannte ihm meine Gründe, u.a. dass "keine MAEs in der EGV erwähnt sind". Er reduzierte sein Schreiben leider auf besagtes Attest, welches nun erneut vorgelegt werden soll, aber es heißt auch lapidar, dass er "über meine berufliche Situation sprechen möchte".
Nachdem ich mich wegen Beistand bereits abgesprochen habe, schickte ich ein Fax, um den Termin zu verschieben. Außerdem rief ich die betreffende Arztpraxis an, um die Indikation zu ändern - die ich inzwischen nicht mehr aufrecht erhalten möchte! Die Arztpraxis ist aber bis einschließlich nächster Woche geschlossen und der Hausarzt wohl inzwischen im Ruhestand.
Seltsam, dass besagte "Kanzlei" mir keine Durchschrift des Schreibens schickte. Ich musste es persönlich anfordern und hoffe hier auf Feedback
zum 'Tatbestand', dass ich mich nicht vorgestellt habe, lautete meine eigene Ablehnungs-Begründung in etwa:
Da es sich um ein Beschäftigungsangebot handelte, ging ich davon aus, dass ich berechtigt sei, dieses Angebot abzulehnen. Dies tat ich im Schreiben vom ... an den Weisungsgeber, versehen mit den Ihnen vorliegenden Gründen.
Vorrangiges Argument ist, dass eine MAE in der gegenwärtig vorliegenden EGV nicht vorgesehen ist.
Offensichtlich ist der 'Fachanwalt, welcher Info-Flyer vor meinem JC verteilen ließ, nicht weiter zu empfehlen.

Wegen einer MAE konsultierte ich einen 'Fachanwalt', der einen Widerspruch einzureichen sollte, was dieser - wie ich heute erst erfuhr - ausschließlich mit dem (problematischen) ärztlichen Attest begründete - siehe vorangegangene SB Prozedur.
https://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/104796-begutachtung-arzt-neurologie-psychiatrie.html
Gestern bekam ich von dem neuen SB ein Einschreiben für einen Termin zur Vorlage eines Attests. Ich werde doch hoffentlich nicht mit Herrn SB über ein ärztliches Attest diskutieren müssen?

Dann geht das alles wieder von vorne los, zumal der 'Jurist' meinte, dass der Bericht der kassenärztlichen Begutachtung keinerlei Auskünfte gäbe

Kurze Vorgeschichte: EGV lange abgelaufen (vor 6 Monaten), neuer SB , keine Erwähnung von MAEs, nach einigen Tagen Prüfung unterschrieben; in Zwischenzeit flattert Zuweisung ins Haus.
Dort habe ich mich nicht gemeldet, sondern besagten Anwalt - der hinter seinen Namen seinen M.A. setzt und sich Rechtsanwalt nennt - mit dem Widerspruch gegen den VA beauftragt. Ich nannte ihm meine Gründe, u.a. dass "keine MAEs in der EGV erwähnt sind". Er reduzierte sein Schreiben leider auf besagtes Attest, welches nun erneut vorgelegt werden soll, aber es heißt auch lapidar, dass er "über meine berufliche Situation sprechen möchte".
Nachdem ich mich wegen Beistand bereits abgesprochen habe, schickte ich ein Fax, um den Termin zu verschieben. Außerdem rief ich die betreffende Arztpraxis an, um die Indikation zu ändern - die ich inzwischen nicht mehr aufrecht erhalten möchte! Die Arztpraxis ist aber bis einschließlich nächster Woche geschlossen und der Hausarzt wohl inzwischen im Ruhestand.
Seltsam, dass besagte "Kanzlei" mir keine Durchschrift des Schreibens schickte. Ich musste es persönlich anfordern und hoffe hier auf Feedback
