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hallo leute,
da ich mich bisher nocht nicht mit diesem thema beschäftigen mußte,weiß ich leider noch zu wenig darüber,deswegen bitte ich um entschuldigung,wenn manchem meine frage jetzt etwas banal erscheint:
was ist denn jetzt ausschlaggebend für die angemessenheit einer wohnung.
ist es die gesamtmiete incl. neben kosten oder der quadratmeterpreis berechnet von der kaltmiete?
dh., wenn ich eine wohnung habe,deren gesamtkosten deutlich unterhalb dieser angemessenheitsgrenze liegt,aber die umgerechnet von der kaltmiete auf den quadratmeterpreis diese quadratmeterhöchstgrenzen( ich glaub in nrw sind das 4.5€) überschreitet,ist die dann "unangemessen"?
führt das dann zur kostensenkungsaufforderung,obwohl man deutlich im gesamtpreis unterhalb der höchstgrenzen liegt?
ich hoffe mich verständlich genug ausgedrückt zu haben.
grüße an alle
da ich mich bisher nocht nicht mit diesem thema beschäftigen mußte,weiß ich leider noch zu wenig darüber,deswegen bitte ich um entschuldigung,wenn manchem meine frage jetzt etwas banal erscheint:
was ist denn jetzt ausschlaggebend für die angemessenheit einer wohnung.
ist es die gesamtmiete incl. neben kosten oder der quadratmeterpreis berechnet von der kaltmiete?
dh., wenn ich eine wohnung habe,deren gesamtkosten deutlich unterhalb dieser angemessenheitsgrenze liegt,aber die umgerechnet von der kaltmiete auf den quadratmeterpreis diese quadratmeterhöchstgrenzen( ich glaub in nrw sind das 4.5€) überschreitet,ist die dann "unangemessen"?
führt das dann zur kostensenkungsaufforderung,obwohl man deutlich im gesamtpreis unterhalb der höchstgrenzen liegt?
ich hoffe mich verständlich genug ausgedrückt zu haben.
grüße an alle
