Puff im Haus, ist das ein Grund zur genehmigung?

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Ines und Jannick

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Puff im Haus, ist das ein Grund zur genehmigung? *edit*

Hallo,

bei uns im Haus ist seit dem WE ein Puff :mad:

Würde die ARGE in dem fall einem Umzug zustimmen? Ich hab ehrlich gesagt keine Lust, mit diesem gewerbe in einem Haus zu wohnen. Ich finde das unzumutbar.

LG, Ines
 

Borgi

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Wenn keine Kinder das geschäftige Treiben miterleben, wird es schwer. Die Miete kürzen freut nur die ARGE .
Die Ämter schreiten nur ein wenn es zu heftig wird. Ansonsten ist das ein Gewerbe wie jedes andere auch.
Falls die freundliche ARGE mal einen derartigen Vermittlungsvorschlag unterbreiten sollte, kann mann/frau den noch nicht einmal zurückweisen, jedenfalls nicht ohne Sanktionsrisiko.
Einzige Selbsthilfe die halbwegs legal sein könnte, wäre dem Hobby der Fotographie nachzugehen.
SGB II § 2 Grundsatz des Forderns

(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Ich bin doch immer wieder überwältigt, wie Gesetze interpretiert werden können.

zum Glück gibt es auch noch diesen Text
SGB II § 10 Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
 

jane doe

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OH MANN!

also erstens ist das kein puff, vielmehr eine modellwohnung.

zweiten ist die prostitution in wohnhäusern nicht verboten. in vielen städten, wie zb in köln ist sie sogar im sperrbezirk (in der wohnung) erlaubt, anders sieht es in düsseldorf aus.

dritten ist prostitution genauso ein beruf, wie jeder andere auch. nur daß er ein bischen körpernäher ausgeübt wird. aber das sollte kein grund zur aufregung sein.

viertens ist jede bemühung zu unterstützen, geld zu verdienen. und das scheinen die nachbarinnen zu machen.

fünftens ist der name auf der klingel sowohl selbstschutz als auch schutz davor, falls mal jemand von den kunden plauert. es kommt aber im einzelfall darauf an. meistens wird sowieso der eigene name verwendet.

sechstens, gibt es zb in köln die abmachung, das klingeln die rot sind bzw rote schrift haben, von den "soliden" bewohner abgrenzen.

siebtens ... ach in diesem ehrenwerten haus. kommt mal wider auf den boden der tatsachen. es gibt schlimmeres im haus als zwei huren.
 

Arania

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Verstehe die Aufregung eh nicht, wenn die Wohnung doch eh zu teuer ist und die ARGE den Umzug genehmigt ist es doch völlig egal wer da wohnt
 

Ines und Jannick

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Musst du mich so angehen?
Ich hab höflich gefragt, mehr nicht.

Und ich wohne auch nicht in Köln, Bonn oder Hamburg, sondern in einer Kleinstadt mit 60.000 Einwohnern.

Hier ist es üblich, das Puff's/Bordelle in anderen Straßen und Häusern sind wo keine anderen Familein wohnen.

Die Können ihr geld mit sonst was verdienen, das ist mir sowas von egal, aber nicht in einem Wohnhaus wo Kinder wohnen.

Und was dir bei normal ist, muß ich nicht als normal empfinden.

Und dann ist das Klingelschild nicht ROT sondern Schwarz, wie meins.

OH MANN!

also erstens ist das kein puff, vielmehr eine modellwohnung.

zweiten ist die prostitution in wohnhäusern nicht verboten. in vielen städten, wie zb in köln ist sie sogar im sperrbezirk (in der wohnung) erlaubt, anders sieht es in düsseldorf aus.

dritten ist prostitution genauso ein beruf, wie jeder andere auch. nur daß er ein bischen körpernäher ausgeübt wird. aber das sollte kein grund zur aufregung sein.

viertens ist jede bemühung zu unterstützen, geld zu verdienen. und das scheinen die nachbarinnen zu machen.

fünftens ist der name auf der klingel sowohl selbstschutz als auch schutz davor, falls mal jemand von den kunden plauert. es kommt aber im einzelfall darauf an. meistens wird sowieso der eigene name verwendet.

sechstens, gibt es zb in köln die abmachung, das klingeln die rot sind bzw rote schrift haben, von den "soliden" bewohner abgrenzen.

siebtens ... ach in diesem ehrenwerten haus. kommt mal wider auf den boden der tatsachen. es gibt schlimmeres im haus als zwei huren.
 

jane doe

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mir ging es hauptsächlich darum, im hochverdichteten stadtraum lösungen zu finden, ohne gleich leute, die einem nicht passen, auszugrenzen.

aber auf dem land darf natürlich weiterdiskriminiert werden ... (wem der schuh paß, ...)
 

ChrisKid

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Wenn bei Dir jemand klingelt, dann ab an die Sprechanlage, fragen wer dran ist und wenn er sagt: "Ich komme wegen Dir´und der Anzeige", dann lass halt einen Spruch los, z.B.

Kommen Sie rauf, die schwulen Männer warten schon. (also nichts gegen schwule, gell!?!)
oder Kann gerade nicht, habe Tripper
oder oder oder
 

Antony

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Huhu,

war heute in der ARGE , die SB war sprachlos, ich habe jetzt für den 22.08. einen Termin beim Teamleiter.

Also, unser Vermieter hat das Gewerbe nicht genehmigt und er hat der Mieterin die Kündigung der Wohnung zu kommen lassen. Die Damen waren heute nicht in der Wohnung, wir sollten uns was quittieren lassen, aber keiner war da.

Wenn der termin beim Teamleiter war, werde ich mich wieder melden.

Und ich will hoffen, das der Puff bald auszieht und sich eine neue Bleibe sucht.

LG, Ines

Hallo,
lasst den Puff doch,ob gemeldet oder nicht ist doch egal.die zwei tun ja was,wenn Ihr immer auf Arbeitsamt geht kommen Euch auch Fremde entgegen.Wir leben im Jahr 2007,und der der Peter Hartz war ja auch nicht so.....
Oder hast Du Angst wegen deinem Mann?
Gruß
antony:icon_laber:
 
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Wenn der Puff Sie stört, können Sie die Miete mindern ...


Rotlicht-Szene

Defekte Heizung, Baulärm, Huren im Haus - treten in der Wohnung gravierende Mängel auf, kann der Mieter die Miete mindern. Vorher muss aber der Vermieter über den Zustand informiert werden! In welchen Fällen Sie weniger Zahlen dürfen:

Um 15 Prozent können Sie die Miete mindern, wenn die Fassade Ihres Hauses eingerüstet ist oder Sie Folie vor den Fenstern haben (AG Hamburg 38 C 483/95). Auch beim Ausfall des Wasserboilers muss der Vermieter auf diesen Betrag verzichten (AG München 232 C 37276/90).
20 Prozent Mietminderung muss der Vermieter hinnehmen, wenn es im Haus "bordelltypische Störungen" gibt (LG Berlin 61 S 518/98). Gleiches gilt bei Schimmelpilzbefall in den meisten Zimmern (LG Osna-brück 11 S 277/88).
Siehe

Nur mal nebenbei bemerkt.:wink:
 

Assi0815

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Accountproblem bitte Admin informieren.
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Viele würden da

freiwillig mehr Miete löhnen.....;--))))

PuffDaddy Pieder Hartz könnte man dann anner Tür abfangen....*gg*:icon_razz::icon_cool:
 
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