Psychologische Gutachten wie ausschlaggebend für EM-Rente?

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Ich wollte gerne mal für meinen Fall wissen, inwieweit psychologische Gutachten bei der RV Aussicht auf Erfolg hat bezüglich meiner EM-Rente?

Meine neue Psychotherapeutin ist mittlerweile auch schon der Ansicht gekommen, das ich aus psychologischen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Die nette Frau läuft über den Vermittlungsschein § 16 Kostenträger ist das JC und sie würde mir auch eine Verlängerung geben und mich dabei unterstützen.

Die neurologische Gutachterin von der RV selber konnte man ja vergessen, Beschwerde meinerseits läuft noch. Meine Schwerbehinderung beläuft sich noch momentan bei 30 %, soll aber evtl. höher gestuft werden, das JC ist diesmal sogar diesbezüglich auch auf meiner Seite.

Welche wichtigen Aspekte und Anhaltspunkte müssten drin stehen, damit ich im Widerspruchsverfahren Erfolg habe und nicht noch erst wieder Klage einreichen muss, denn meine Nerven liegen dahingehend auch etwas blank.
 

Hansgeorg Januar1963

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Mit einem GdB 30 bist Du aber noch nicht "schwerbehindert". Davon kannst Du ab GdB 50-60 träumen. Alles was irgendwie von AfA und/oder Jobcenter kommt erregt erstmal das Mißtrauen der Rentenversicherung. "Schon wieder jemand der vom Amt in die Rente abgeschoben werden soll..." Die Rentenversicherung interessiert sich nicht für Gutachten die von AfA oder Jobcenter veranlaßt wurden.


 

MissRuhrpott

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Obwohl mein Anwalt sich ganz sicher ist (allerdings unabhängig vom laufenden Klageverfahren wegen EMR) daß ich mit meinen 40% viel zu niedrig eingestuft bin,verzichte ich derzeit noch auf einen Verschlimmerungsantrag.
Ich habe eh nichts von einem höheren GDB ,und auf mein Rentenverfahren wirkt sich das auch nicht zu meinen Gunsten aus.
Bei Gutachtern kann man damit nicht punkten.

Umgekehrt kann sich das schon eher günstig auswirken.
Daher warte ich bis das Verfahren beendet ist,und gehe das dann vielleicht nochmal an.
 

Doppeloma

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Hallo Schmetterling74,

auch das X-Te Thema zu deinen EM-Rentenfragen wird nichts daran ändern können, dass die DRV und NUR die DRV dazu Entscheidungen trifft, ob eine EM-Rente (aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen) erforderlich ist oder nicht.

Ich wollte gerne mal für meinen Fall wissen, inwieweit psychologische Gutachten bei der RV Aussicht auf Erfolg hat bezüglich meiner EM-Rente?

Diese Antworten willst du nun in einem Arbeitslosen-Forum bekommen, wie kommst du darauf, dass dir das nun hier Jemand ernsthaft beantworten könnte ???

Meine neue Psychotherapeutin ist mittlerweile auch schon der Ansicht gekommen, das ich aus psychologischen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Die nette Frau läuft über den Vermittlungsschein § 16 Kostenträger ist das JC und sie würde mir auch eine Verlängerung geben und mich dabei unterstützen.

Du bist also in einer "Pseudo-Psycho-Maßnahme" des JC und man redet dir dort ein, dass du nicht mehr arbeiten kannst ... da kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen ... :doh:

Richtige Behandlung und ordentliche Psychotherapie läuft über die Krankenkasse und NICHT über Maßnahmen aus dem Vermittlungs-Budget der JC und der Arbeitsagentur.

Bist du sicher, dass deine "neue Psychologin" überhaupt studiert hat, warum muss sie dann für einen JC -Maßnahmeträger arbeiten und macht ihren Job nicht über die Krankenkasse ??? :confused:

Ich nehme an bei der "Verlängerung" geht es, um die Maßnahme (nach § 16 SGB II) und nichts Anderes, klar wird sich dich gerne noch länger betreuen, du bist aus der Statistik und sie hat selber auch eine weitere "Daseinsberechtigung" ...

Die Gelder aus dem Vermittlungs-Budget der JC sind übrigens für eine Arbeits-Aufnahme vorgesehen und nicht für die Vorbereitung auf eine EM-Rente, ich finde das nicht richtig wenn das Geld dafür missbraucht wird und Andere bekommen keine Fortblidungen bewilligt, weil angeblich kein Geld dafür da ist.

Krankenbehandlung (auch Psychotherapie gehört dazu) ist von der KK zu bezahlen und NICHT aus den Fördermitteln der AfA und der JC ... :sorry:

Die neurologische Gutachterin von der RV selber konnte man ja vergessen, Beschwerde meinerseits läuft noch.

DAS sind aber die Gutachten welche bei der Entscheidung zur EM-Rente zählen, auch wenn du das anders sehen möchtest und keine "Maßnahmeberichte" vom JC .

Ob du dich darüber beschwerst oder nicht, dürfte der DRV dabei ziemlich egal sein ...

Meine Schwerbehinderung beläuft sich noch momentan bei 30 %, soll aber evtl. höher gestuft werden, das JC ist diesmal sogar diesbezüglich auch auf meiner Seite.

Eine Schwerbehinderung beginnt bei GdB 50 und es sind KEINE Prozente, zudem ist es völlig "wurscht" welchen GdB du mal haben würdest, es gibt Schwerstbehinderte (GdB 100 und mehrere Mekzeichen), die gehen Vollzeit arbeiten an einem geeigneten Arbeitsplatz.

Das hat für eine EM-Rente also keinerlei Bedeutung, auch das Versorgungs-Amt richtet sich übrigens NICHT nach den "Wünschen" des JC bei der Bewertung von Behinderungen, sondern nach den gesetzlichen Grundlagen / Richtlinien dafür. :idea:

Bisher habe ich in deinen Themen / Beiträgen noch nicht viel dazu gelesen, bei welchen ambulanten Ärzten und Fachärzten du mit deinen Gesundheits-Problemen in ernsthafter Behandlung bist ...
Ich meine solche, die richtig Medizin studiert haben und deren Erkenntnisse und Berichte (über längere Zeiträume) vielleicht dazu beitragen könnten, die DRV zu überzeugen, wovon du sie unbedingt überzeugen willst.

Welche wichtigen Aspekte und Anhaltspunkte müssten drin stehen, damit ich im Widerspruchsverfahren Erfolg habe und nicht noch erst wieder Klage einreichen muss, denn meine Nerven liegen dahingehend auch etwas blank.

Du suchst deine Argumente und die Unterstützung dafür schon (überwiegend) bei den falschen Leuten, damit wird die DRV Niemals zu überzeugen sein. :icon_evil:

Was ein JC -ÄD oder ein "Maßnahme-Psychologe" so beschreiben, um dich endlich aus dem eigenen Leistungs-Bereich los werden zu können, das "juckt" doch die DRV nicht. :sorry:

Ob dein Widerspruch Erfolg haben wird hängt in erster Linie davon ab, wie die DRV -Gutachter das sehen möchten und ob du wenigstens in laufender (ambulanter) ärztlicher Behandlung bist (bezahlt über die KK ), wo deine Diagnosen bereits gesichert sind und die DRV fundierte Berichte und Stellungnahmen dafür bekommen könnte.

Das wird auch für eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erforderlich sein, die Richter fragen auch nur bei Ärzten / Kliniken nach, wo du schon mal regulär behandelt wurdest (auf Kosten der KK ) und nicht beim JC und deren Maßnahme-Trägern.

Mein gerichtliches psychiatrisches Gutachten war am Ende (nach fast 3 Jahren Kampf mit der DRV ) "ausschlaggebend" für die (rückwirkende) Bewilligung der EM-Rente, die medizinischen Begründungen und Argumente kamen aber NICHT vom JC -ÄD oder aus einer JC -Psycho-Maßnahme. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo MissRuhrpott,

Umgekehrt kann sich das schon eher günstig auswirken.
Daher warte ich bis das Verfahren beendet ist,und gehe das dann vielleicht nochmal an.

Das kann ich so aber auch NICHT bestätigen, das Versorgungsamt interessiert sich nicht wirklich dafür was die DRV für die EM-Rente festgestellt hat.

Hatte auch mal angenommen es könnte Bedeutung erlangen, dass ich wegen psychischer Probleme nun berentet wurde und würde genügen von GdB 40 wenigstens auf den Schwerbehinderten-Ausweis zu kommen.

Man teilte mir knallhart mit, dass es dem VA völlig EGAL sei ob man noch arbeiten gehen könne oder nicht, das habe für deren Bewertungen keine Bedeutung ...

Psyche wurde zwar mit GdB 20 als "leicht" zusätzlich eingestuft, was aber eine Erhöhungs des Gesamt-GdB nicht erforderlich macht ...
Na-Ja dachte ich mir, es ist also KEIN größeres psychisches Problem wenn man vorzeitig gesundheitlich "ausgemustert" werden muss, obwohl doch in der Gesellschaft "Arbeit über Allem steht" ...

Habe dann aufgegeben, der Kampf um die EM-Rente hatte auch seinen Tribut gefordert und mit dem Schwerbehinderten-Ausweis (ohne Merkzeichen , die bekomme ich auch nicht) kann man als Rentner eigentlich auch NIX mehr anfangen.

Ich weiß, die Steuer-Pauschale beim Fiananzamt ... die nützt aber auch Keinem was der keine Steuern zahlen braucht, auf seine "mickrige Rente" ...

MfG Doppeloma
 

doppelhexe

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... Bist du sicher, dass deine "neue Psychologin" überhaupt studiert hat, warum muss sie dann für einen JC -Maßnahmeträger arbeiten und macht ihren Job nicht über die Krankenkasse ??? :confused: ... MfG Doppeloma

ob die dame wirklich ne echt studierte psychologin ist, weiss ich natürlich nicht...

aber da die KKs nur eine best. anzahl psychologen/psych. praxen in einem bestimmten einzugsgebiet zulassen... gibts mehr psychologen als zulassungen.
und die gehen in krankenhäuser oder auch amb. sozialstationen ... und neuerdings auch zu größeren maßnahmeträgern als angestellte... iwie muss die zeit ja überbrückt werden, bis in der politik reagiert wird und man sich selbständig machen kann...

ich würde mir ja auf jeden fall den nachweis über den erfolgreichen abschluss zeigen lassen, und vor allen dingen klären, wie das mit der schweigepflicht aussieht... davon mal abgesehen, das ich über nen MT/jobcenter nie zum psychologen gehen würde...
 

MissRuhrpott

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....und vor allen dingen klären, wie das mit der schweigepflicht aussieht... davon mal abgesehen, das ich über nen MT/jobcenter nie zum psychologen gehen würde...

Das kann ich auch nicht nachvollziehen.
Eine ehemalige Nachbarin hat das ebenfalls in Anspruch genommen.Als ich das hörte fiel mir die Kinnlade runter.....die SB wurde in regelmäßigen Abständen über den Stand/die Fortschritte informiert,und ich denke mal,das wird wohl so die Regel sein.
 
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es ist leider nicht einfach über die Krankenkasse eine zeitnahe Psychotherapeutin zu finden, die Praxis ist anerkannt, ich bin durch deren Homepage drauf gestoßen und war bereits vor ein paar Jahren schon dort gewesen. Warum sollte da auch was nicht stimmen?

Habe ich das richtig verstanden, das man eine psychische Krankheit als Behinderung eingestuft werden kann? Normal müsste dann mein Freund auch höher gestuft werden, er ist in der gleichen Situation wie ich, hat aber auch einiges mehr durch - sogar Selbstmordversuch und macht derzeit eine berufliche Reha durch von 1 Jahr wo er täglich hin muss mit kleinen Praktikas, er bekommt bereits Teilrente aus Holland, wohnt in NRW - Grenzpendler, nun muss er durch die ganze Reha durch, auch wenn da ebenfalls schon einiges schief gelaufen ist.

Zum Glück geht das noch bei mir mit der Psyche würde nie auf die Idee kommen mir was anzutun, er hat es vorher wenigstens angekündigt und man konnte handeln. Er hat ebenfalls nur so viel wie ich auf den Ausweis. Meine Sprachstörung, wo ich ja schon massive Probleme im Jobleben hatte, wird mir auch noch nicht als Schwerbehinderung angerechnet, was ich nicht ganz verstehe.

Dann werde ich ihn noch mal drauf hinweisen, das er seine Schwerbehinderung noch mal aus den genannten Gründen höher stufen soll eine Sprachstörung hat er ebenfalls, was man bei ihm auch gut raus hört. diese wurde ihm ebenfalls nicht anerkannt.
 
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Habe ich das richtig verstanden, das man eine psychische Krankheit als Behinderung eingestuft werden kann?

Das ist (je nach Bewertung des Einzelfalles) durchaus möglich.

Die Lebensgefährtin eines guten Bekannten hat sogar die Merkzeichen G und B obwohl nix mit dem Bewegungsapparat ist sondern aufgrund ihrer schweren Angststörung mit hochgradigem Vermeidungsverhalten und dann situationsbedingter Orientierungslosigkeit ist sie eben auf eine Begleitung bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen.

Ohne Merkzeichen hat man aber kaum Vorteile mit einem Schwerbehindertenausweis als EM-Rentner.

liesa
 
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dann werde ich mal weiterhin probieren einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, ich weiß nicht ob Morbus Chron auch damit zugehört

Ich war heute wieder bei meinen Hausarzt.Ich konnte ausgerechnet zum Wochenende kaum mehr laufen ich habe eine dicken geschwollenen Knöchel, hab ich schon fleißig selber behandelt und es ist eine Entzündung.

Nun fällt auch noch der Verdacht, aufgrund meiner Gelenkschmerzen das ich Arthrose haben könnte, gestern bin ich tatsächlich fast wieder mal blöd gefallen. Ich habe im Badezimmer eine kleine Stufe und da stolper ich gerne mal drüber.Mein Schwindel den ich erneut habe, soll speziell abgeklärt werden, weil das keine Kreislaufprobleme mehr sind.

Das Widerspruchsverfahren dauert noch an, aber die hat nun eine erneute Frist bis Dezember gesetzt, aber so schnell krieg ich den Rest nicht geklärt. Mein Hausarzt ist aber mittlerweile auch schon der Auffassung, das ich nicht mehr arbeiten kann.
 

bLum

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Schmetterling, die Krankheiten addieren sich nicht. Man nimmt das, mit dem höchsten ermittelten GdB -Wert und der Rest ist egal. Eine Nachprüfung macht also nur Sinn, wenn das Hauptleiden sich verschlimmert, oder eine der "Nebenerkrankungen" möglicherweise mittlerweile schlimmer als das Hauptleiden ist.
 

MissRuhrpott

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@Schmetterling,Du warst doch neulich erst bei einer Internistin,die ein Reizdarmsyndrom diagnostiziert hat.
Hattest Du danach eine Koloskopie,wo der Crohn bestätigt wurde?

Wenn sich das mit den entzündeten Gelenken häuft,wäre vielleicht mal eine Abklärung beim Rheumatologen angesagt.
Es sei denn,es handelt sich tatsächlich um aktivierte Polyarthrose,das gibt es natürlich auch.
 

Muzel

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AW: Psychologische Gutachten wie ausschlaggebend für EM-Rente?

Der Heilpraktiker unterliegt nicht der Schweigepflicht. ein Psychologe schon.
Schweigepflicht des Heilpraktikers - Verband Unabhangiger Heilpraktiker e.V.

Ich wollte deshalb auch nicht in eine Gruppentherapie gehen.
Wenn man über seine Probleme mit einer andere Person sprechen will und es unter 4 Augen bleiben soll, sollte man zu einem Pfarrer gehen.
 

MissRuhrpott

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Der Heilpraktiker unterliegt nicht der Schweigepflicht. ein Psychologe schon.

Das mag wohl sein.Ändert aber leider nichts an der Tatsache,daß die JC sich für den von ihnen vermittelten und finanzierten Psychologen die Schweigepflichtsentbindung vom HE unterschreiben lassen.

Und wie man sieht gibt es so einige die das nicht schlimm finden,denen das egal ist.....what ever.

Aber jeder so wie er meint...
 

FrauRossi

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Am meisten gibt das psychologische Gutachten aus der Rehabilitation aussschlag. Hast du das nicht, hast du quasi keine Chance. Also erst Reha, dann Rente. In der Rehabilitation wird dein Leistungsvermögen für jetzt und für die Zukunft beurteilt.
 
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Am meisten gibt das psychologische Gutachten aus der Rehabilitation aussschlag. Hast du das nicht, hast du quasi keine Chance. Also erst Reha, dann Rente.


Ich hab nie eine Reha gemacht und hab meine EM-Rente trotzdem bekommen. Das ist möglich wenn auch allerdings sehr selten. Nämlich dann wenn schon eine lange Leidensgeschichte vorliegt und der Gutachter und ebenso der sozialmedizinische Dienst der DRV in dieser Hinsicht (Reha) keinerlei Aussicht mehr auf Erfolg sieht.


liesa
 

Muzel

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Wenn du nicht rehafähig bist, brauchst du auch nicht in die Reha. Ich war auch nicht dort und meine EM-Rente ist durch.
 
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