Hallo Schmetterling74,
auch das X-
Te Thema zu deinen EM-Rentenfragen wird nichts daran ändern können, dass die
DRV und
NUR die
DRV dazu Entscheidungen trifft, ob eine EM-Rente (aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen) erforderlich ist oder nicht.
Ich wollte gerne mal für meinen Fall wissen, inwieweit psychologische Gutachten bei der RV Aussicht auf Erfolg hat bezüglich meiner EM-Rente?
Diese Antworten willst du nun in einem Arbeitslosen-Forum bekommen, wie kommst du darauf, dass dir das nun hier Jemand ernsthaft beantworten könnte ???
Meine neue Psychotherapeutin ist mittlerweile auch schon der Ansicht gekommen, das ich aus psychologischen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Die nette Frau läuft über den Vermittlungsschein § 16 Kostenträger ist das JC und sie würde mir auch eine Verlängerung geben und mich dabei unterstützen.
Du bist also in einer "Pseudo-Psycho-Maßnahme" des
JC und man redet dir dort ein, dass du nicht mehr arbeiten kannst ... da kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen ...
Richtige Behandlung und ordentliche Psychotherapie läuft über die Krankenkasse und
NICHT über Maßnahmen aus dem Vermittlungs-Budget der
JC und der Arbeitsagentur.
Bist du sicher, dass deine "neue Psychologin" überhaupt studiert hat, warum muss sie dann für einen
JC -Maßnahmeträger arbeiten und macht ihren Job nicht über die Krankenkasse ???
Ich nehme an bei der "Verlängerung" geht es, um die Maßnahme (nach § 16
SGB II) und nichts Anderes, klar wird sich dich gerne noch länger betreuen, du bist aus der Statistik und sie hat selber auch eine weitere "Daseinsberechtigung" ...
Die Gelder aus dem Vermittlungs-Budget der
JC sind übrigens für eine Arbeits-Aufnahme vorgesehen und nicht für die Vorbereitung auf eine EM-Rente, ich finde das nicht richtig wenn das Geld dafür missbraucht wird und Andere bekommen keine Fortblidungen bewilligt, weil angeblich kein Geld dafür da ist.
Krankenbehandlung (auch Psychotherapie gehört dazu) ist von der
KK zu bezahlen und
NICHT aus den Fördermitteln der
AfA und der
JC ...
Die neurologische Gutachterin von der RV selber konnte man ja vergessen, Beschwerde meinerseits läuft noch.
DAS sind aber die Gutachten welche bei der Entscheidung zur EM-Rente zählen, auch wenn du das anders sehen möchtest und keine "Maßnahmeberichte" vom
JC .
Ob du dich darüber beschwerst oder nicht, dürfte der
DRV dabei ziemlich egal sein ...
Meine Schwerbehinderung beläuft sich noch momentan bei 30 %, soll aber evtl. höher gestuft werden, das JC ist diesmal sogar diesbezüglich auch auf meiner Seite.
Eine Schwerbehinderung beginnt bei
GdB 50 und es sind
KEINE Prozente, zudem ist es völlig "wurscht" welchen
GdB du mal haben würdest, es gibt Schwerstbehinderte (
GdB 100 und mehrere Mekzeichen), die gehen Vollzeit arbeiten an einem geeigneten Arbeitsplatz.
Das hat für eine EM-Rente also keinerlei Bedeutung, auch das Versorgungs-Amt richtet sich übrigens
NICHT nach den "Wünschen" des
JC bei der Bewertung von Behinderungen, sondern nach den gesetzlichen Grundlagen / Richtlinien dafür.
Bisher habe ich in deinen Themen / Beiträgen noch nicht viel dazu gelesen, bei welchen ambulanten Ärzten und Fachärzten du mit deinen Gesundheits-Problemen in ernsthafter Behandlung bist ...
Ich meine solche, die richtig Medizin studiert haben und deren Erkenntnisse und Berichte (über längere Zeiträume) vielleicht dazu beitragen könnten, die
DRV zu überzeugen, wovon du sie unbedingt überzeugen willst.
Welche wichtigen Aspekte und Anhaltspunkte müssten drin stehen, damit ich im Widerspruchsverfahren Erfolg habe und nicht noch erst wieder Klage einreichen muss, denn meine Nerven liegen dahingehend auch etwas blank.
Du suchst deine Argumente und die Unterstützung dafür schon (überwiegend) bei den falschen Leuten, damit wird die
DRV Niemals zu überzeugen sein.
Was ein
JC -
ÄD oder ein "Maßnahme-Psychologe" so beschreiben, um dich endlich aus dem eigenen Leistungs-Bereich los werden zu können, das "juckt" doch die
DRV nicht.
Ob dein
Widerspruch Erfolg haben wird hängt in erster Linie davon ab, wie die
DRV -Gutachter das sehen möchten und ob du wenigstens in laufender (ambulanter) ärztlicher Behandlung bist (bezahlt über die
KK ), wo deine Diagnosen bereits gesichert sind und die
DRV fundierte Berichte und Stellungnahmen dafür bekommen könnte.
Das wird auch für eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erforderlich sein, die Richter fragen auch nur bei Ärzten / Kliniken nach, wo du schon mal regulär behandelt wurdest (auf Kosten der
KK ) und nicht beim
JC und deren Maßnahme-Trägern.
Mein gerichtliches psychiatrisches Gutachten war am Ende (nach fast 3 Jahren Kampf mit der
DRV ) "ausschlaggebend" für die (rückwirkende) Bewilligung der EM-Rente, die medizinischen Begründungen und Argumente kamen aber
NICHT vom
JC -
ÄD oder aus einer
JC -Psycho-Maßnahme.
MfG Doppeloma