Hallo,
es geht um folgendes.
Ich habe letztens ein Gespräch mit meiner SB gehabt (war das Erste) und es wurde eine EV abgeschlossen.
In dieser steht, dass ich mich verpflichte min. 4 Bewerbungen pro Monat schreibe, ein/das Arbeitspaket für die BB bis zum XX ausgefüllt bei der ARGE einreiche und außerdem den Termin bei der BB wahrnehme.
Natürlich bin ich zu dem Termin bei der BB gegangen.
Der "nette" Herr dort schien sehr interessiert und wirkte keinesfalls gelangweilt (achtung Ironie!).
Naja, er meinte dann halt, dass er mich zum psychologischen Dienst einladen möchte.
Das wäre natürlich freiwillig und ist kein Muss.
Jedoch hat er im gleichen Atemzug erwähnt, dass ich bei der BB abgemeldet werde und außerdem eine Info an die ARGE rausgeht wenn ich nicht teilnehme (wow, also überhaupt kein Zwang...).
Ich frage mich jetzt, ob ich wirklich an dieser Begutachtung teilnehmen muss?! Ich habe immerhin keine psychischen Probleme oder sonst was.
Nach dem Termin soll dann ein weiteres Gespräch erfolgen, in welchem dann geklärt werden soll, wie es weitergeht.
Dass er schon ein Berufsvorbereitendes Jahr für mich vorgesehen hat, hat er mir allerdings schon beim letzten Gespräch mitgeteilt!
Ich frage mich dann ehrlich gesagt, warum ich an dieser Begutachtung teilnehmen soll?! :icon_mad:
Ich habe einen Schulabschluss und wie bereits geschrieben auch sonst keine psychischen Probleme etc.
Normalerweise habe ich ja alles erfüllt, was in der EV steht.
Ich habe halt nur Angst, dass mein ALG II gekürzt wird, weil ich evtl. meine Mitwirkungspflicht verletzt habe?
Meine SB bei der ARGE ist sowieso der Hit!
Sie hat mir direkt im ersten Gespräch gesagt, dass sie eine AGH für mich vorgesehen hat, wenn ich nicht doch noch schnell einen Ausbildungsplatz bekomme.
Ich dachte eigentlich immer, dass erst andere Fördermöglichkeiten Vorrang haben?
Lange Rede, kurzer Sinn
Muss ich den Termin wahrnehmen?
Habe ich Kürzungen zu befürchten, wenn ich nicht hingehe?
Läuft ja sowieso auf's gleiche hinaus (AGH etc.)....
Grüße
es geht um folgendes.
Ich habe letztens ein Gespräch mit meiner SB gehabt (war das Erste) und es wurde eine EV abgeschlossen.
In dieser steht, dass ich mich verpflichte min. 4 Bewerbungen pro Monat schreibe, ein/das Arbeitspaket für die BB bis zum XX ausgefüllt bei der ARGE einreiche und außerdem den Termin bei der BB wahrnehme.
Natürlich bin ich zu dem Termin bei der BB gegangen.
Der "nette" Herr dort schien sehr interessiert und wirkte keinesfalls gelangweilt (achtung Ironie!).
Naja, er meinte dann halt, dass er mich zum psychologischen Dienst einladen möchte.
Das wäre natürlich freiwillig und ist kein Muss.
Jedoch hat er im gleichen Atemzug erwähnt, dass ich bei der BB abgemeldet werde und außerdem eine Info an die ARGE rausgeht wenn ich nicht teilnehme (wow, also überhaupt kein Zwang...).
Ich frage mich jetzt, ob ich wirklich an dieser Begutachtung teilnehmen muss?! Ich habe immerhin keine psychischen Probleme oder sonst was.
Nach dem Termin soll dann ein weiteres Gespräch erfolgen, in welchem dann geklärt werden soll, wie es weitergeht.
Dass er schon ein Berufsvorbereitendes Jahr für mich vorgesehen hat, hat er mir allerdings schon beim letzten Gespräch mitgeteilt!
Ich frage mich dann ehrlich gesagt, warum ich an dieser Begutachtung teilnehmen soll?! :icon_mad:
Ich habe einen Schulabschluss und wie bereits geschrieben auch sonst keine psychischen Probleme etc.
Normalerweise habe ich ja alles erfüllt, was in der EV steht.
Ich habe halt nur Angst, dass mein ALG II gekürzt wird, weil ich evtl. meine Mitwirkungspflicht verletzt habe?
Meine SB bei der ARGE ist sowieso der Hit!
Sie hat mir direkt im ersten Gespräch gesagt, dass sie eine AGH für mich vorgesehen hat, wenn ich nicht doch noch schnell einen Ausbildungsplatz bekomme.
Ich dachte eigentlich immer, dass erst andere Fördermöglichkeiten Vorrang haben?
Lange Rede, kurzer Sinn

Muss ich den Termin wahrnehmen?
Habe ich Kürzungen zu befürchten, wenn ich nicht hingehe?
Läuft ja sowieso auf's gleiche hinaus (AGH etc.)....
Grüße