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Ferdinand456
Gast
Zum Gesetzentwurf über psychiatrische Zwangsbehandlung sollte eine öffentliche Anhörung im Bundestag stattfinden. Alleine dieses Ziel zu erreichen, war wochenlange harte Arbeit der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Institut für Menschenrechte, der Psychiatrie-Betroffenenverbände und Betroffenen selbst, sowie einiger unabhängiger Beobachter und Patientenvertreter.
Zur Anhörung eingetroffene Journalisten wurden des Saales verwiesen:
Geheime Anhörung im Bundestag | READERS EDITION
meinungsverbrechen.de • Thema anzeigen - Monitoringstelle nimmt Stellung
Protestierende Betroffene aus dem Zuschauerbereich wurden offensichtlich von Saalordnern aus dem Raum geschleift, so dass andere Zuschauer aus Protest ebenfalls den Raum verließen:
Eklat bei der Anhörung zur Zwangsbehandlung « Psychiatrie no go
Das Gesetz zur Zwangsbehandlung soll zukünftig insbesondere bei "krankheitsbedingter Uneinsichtigkeit" der Betroffenen greifen. Neu hierbei ist auch, dass eine ambulante (Dauer)-Zwangsbehandlung angestrebt wird, was bedeutet, dass "uneinsichtig Kranke" auch gegen ihren Willen außerhalb psychiatrischer Einrichtungen und ohne gerichtlich anerkannte oder angeordnete Unterbringung zwangsweise behandelt werden sollen.
Eine genaue Definition, wann "krankheitsbedingte Uneinsichtigkeit" beginnt, was sie überhaupt darstellt und wie sie im Detail zu diagnostizieren ist, gibt es bis heute nicht. Einer undemokratischen Willkür, wie sie bisher "nur" in diktatorisch regierten Ländern geschieht, wäre somit auch in Europa, zunächst einmal in Deutschland, Tür und Tor geöffnet.
Zur Anhörung eingetroffene Journalisten wurden des Saales verwiesen:
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Protestierende Betroffene aus dem Zuschauerbereich wurden offensichtlich von Saalordnern aus dem Raum geschleift, so dass andere Zuschauer aus Protest ebenfalls den Raum verließen:
Eklat bei der Anhörung zur Zwangsbehandlung « Psychiatrie no go
Das Gesetz zur Zwangsbehandlung soll zukünftig insbesondere bei "krankheitsbedingter Uneinsichtigkeit" der Betroffenen greifen. Neu hierbei ist auch, dass eine ambulante (Dauer)-Zwangsbehandlung angestrebt wird, was bedeutet, dass "uneinsichtig Kranke" auch gegen ihren Willen außerhalb psychiatrischer Einrichtungen und ohne gerichtlich anerkannte oder angeordnete Unterbringung zwangsweise behandelt werden sollen.
Eine genaue Definition, wann "krankheitsbedingte Uneinsichtigkeit" beginnt, was sie überhaupt darstellt und wie sie im Detail zu diagnostizieren ist, gibt es bis heute nicht. Einer undemokratischen Willkür, wie sie bisher "nur" in diktatorisch regierten Ländern geschieht, wäre somit auch in Europa, zunächst einmal in Deutschland, Tür und Tor geöffnet.