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Ferdinand456
Gast
Seit der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Zwangsbehandlungen gegen menschliche Grundrechte verstoßen, war der Aufschrei groß. Unter anderem Professor Peter Falkai, Präsident der DGPPN (Deutsche Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde), forcierte per Presse eine schnelle Änderung des Gesetzes zu Gunsten von Zwangsbehandlungen. Dies betraf sogar die zwangsweise Behandlung von Frauen mit postportaler Depression:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/132081
Falkai selbst bezieht Honorare und Prämien von Seiten der Pharma-Industrie, ist somit kein Unabhängiger:
DER SPIEGEL*20/2011 - Seelsorge für die Industrie
Zu dieser Thematik gibt es übrigens ein sehr aufschlussreiches Interview mit Uwe Dolata, Präsident des Bundes deutscher Kriminalbeamter und Kriminalist für Korruption und Wirtschaftskriminalität:
Aufgemerkt! Pelzig unterhält sich Freitag, 16. April, 22.30 Uhr Uwe Dolata Teil 1 - YouTube.
Nun, wo der Gesetzentwurf für eine Zwangsbehandlung steht, warnt ausgerechnet Professor Peter Falkai davor, dass dieses so schwammig formuliert sei, dass eine "Flut von Einweisungen" die fatale Folge sein könnte, und beklagt sich darüber, dass keine Psychiater zum Gesetzentwurf angehört wurden.
Fatalerweise sorgte Falkai selbst die letzten Monate per Presse und Medien für seine Anhörung, und zwar eine öffentliche. Kein Wunder, dass bei den Gesetzgebern hier der Eindruck entstand, man könne mal eben schnell ein Gesetz per Reißbrett entwerfen, die nötigen Informationen bezog man ja aus der Presse, Falkai hatte sich zur Genüge dazu geäußert. Eine gefährliche Kritiklosigkeit zeigt er in selbem Artikel erneut, indem der ein Drittel (!!!) der deutschen Bevölkerung als "psychisch gestört" bezeichnet, früher nannte man dasselbe auch "geistesgestört":
DGPPN:*Detailansicht
Entsprechende Warnung auch per "Spiegel":
Neuregelung des Betreuungsrechts bei Zwangsbehandlungen - SPIEGEL ONLINE
Da in der Bundesrepublik nach Betreuten und Strafgefangenen in gesellschaftlichem Stellenwert ja gleich die ALG-II-Empfänger kommen, die ja in letzter Zeit immer öfter als "geistig behindert" bezeichnet wurden, und / oder zu psychiatrischen Untersuchungen geladen wurden, hier nochmals ein paar Notfall-Tipps gegen Psychiatrisierung und Einweisung:
1. Sich einmal in aller Ruhe durch die Seite von "Meinungsverbrechen" durchblättern: Meinungsverbrechen.de
2. Dort die Suchbegriffe "Patientenverfügung" oder "Patientenverbände" eingeben.
3. Bei Einladungen von Seiten des Amtes, sich zu einem Psychiater zu begeben, nach einer schriftlich gesetzlich fundierten Begründung verlangen, dann wird die Einladung meist wieder storniert, d. h. zurückgezogen. Nicht zur psychiatrischen Untersuchung gehen.
4. Bei ungerechtfertigter Einweisung und / oder Zwangsbehandlung Anzeige erstatten. Hierfür einen Anwalt oder Staatsanwalt einschalten, dazu ggfs. auch Patientenverbände. Hierbei fundiert begründen, weswegen man sich weder als selbst- oder fremdgefährdend betrachtet. Merke: Ein Streit zwischen zwei Personen und / oder Zivilpersonen und Behörden ist kein Anlass, jemanden als "fremdgefährdend" einzustufen. Eine Fremdgefährdung, bzw. Gefährdung der "Allgemeinheit" ist ein juristisch sehr diffiziler und ausgefeilter Begriff, der nicht so einfach zur Herleitung einer Zwangsverwahrung verwendet werden kann, selbst nicht bei im Streit ausgestoßenen Drohungen, auch nicht bei Drohungen, die im Zuge einer versuchten Einweisung stattfanden, etc.
Meinungsverbrechen.de » Blog Archive » Psychiatrieerfahrenenverbände rufen dazu auf Psychiater anzuzeigen
5. Nach eventuell gelungener Einweisung darauf bestehen, dass a) keine Medikamente verabreicht werden, b) jede Handlung und Behandlung (Fixieren, etc.) schriftlich dokumentiert wird. Weiter: c) selbst jede Minute per Notiz-Block und Kugelschreiber (nicht mit Füller oder Bleistift!!!) dokumentieren, d) sofortige Anhörung von Seiten eines Richters verlangen e) Freunde, Verwandte und Bekannte informieren, dass man zwangsweise festgehalten wird, f) Anwälte anrufen, Patienteverbände anrufen, Amtsgericht anrufen, Staatsanwaltschaft anrufen, oder all diese per Freunde anrufen lassen.
6. Diejenigen, die einen zwangsweise festhalten, darüber aufklären, dass in deutscher Gesetzgebung stillschweigend vereinbart wurde, dass die strafrechtlich verfolgbare Freiheitsberaubung dann beginnt, wenn die Zeit, die man braucht, um ein "Vater-Unser" zu beten, verstrichen ist ("Vater-Unser-Klausel"). Hierzu ein paar ausgefeilte strafrechtliche Definitionen der Freiheitsberaubung:
https://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3423
Diese Feinheiten ggfs. auch denjenigen Kripobeamten erklären, die einen einweisen möchten. Bei versuchter Einweisung von Seiten der Polizei muss man diese nicht in die Wohnung lassen. Ausgesprochen kontraproduktiv und dumm wäre es allerdings, sich panisch zu verschanzen, verstecken oder gar zu bewaffnen. Natürlich bleibt man ruhig und spricht mit den Herrschaften über entsprechende Vorwürfe, die zur Einweisung führen sollten (auch angebliche mehrere Suiziddrohungen müssen bewiesen werden und dürfen nicht einfach so behauptet werden, um jemanden einzuweisen, bzw. einweisen zu lassen).
https://www.aerzteblatt.de/archiv/132081
Falkai selbst bezieht Honorare und Prämien von Seiten der Pharma-Industrie, ist somit kein Unabhängiger:
DER SPIEGEL*20/2011 - Seelsorge für die Industrie
Zu dieser Thematik gibt es übrigens ein sehr aufschlussreiches Interview mit Uwe Dolata, Präsident des Bundes deutscher Kriminalbeamter und Kriminalist für Korruption und Wirtschaftskriminalität:
Aufgemerkt! Pelzig unterhält sich Freitag, 16. April, 22.30 Uhr Uwe Dolata Teil 1 - YouTube.
Nun, wo der Gesetzentwurf für eine Zwangsbehandlung steht, warnt ausgerechnet Professor Peter Falkai davor, dass dieses so schwammig formuliert sei, dass eine "Flut von Einweisungen" die fatale Folge sein könnte, und beklagt sich darüber, dass keine Psychiater zum Gesetzentwurf angehört wurden.
Fatalerweise sorgte Falkai selbst die letzten Monate per Presse und Medien für seine Anhörung, und zwar eine öffentliche. Kein Wunder, dass bei den Gesetzgebern hier der Eindruck entstand, man könne mal eben schnell ein Gesetz per Reißbrett entwerfen, die nötigen Informationen bezog man ja aus der Presse, Falkai hatte sich zur Genüge dazu geäußert. Eine gefährliche Kritiklosigkeit zeigt er in selbem Artikel erneut, indem der ein Drittel (!!!) der deutschen Bevölkerung als "psychisch gestört" bezeichnet, früher nannte man dasselbe auch "geistesgestört":
DGPPN:*Detailansicht
Entsprechende Warnung auch per "Spiegel":
Neuregelung des Betreuungsrechts bei Zwangsbehandlungen - SPIEGEL ONLINE
Da in der Bundesrepublik nach Betreuten und Strafgefangenen in gesellschaftlichem Stellenwert ja gleich die ALG-II-Empfänger kommen, die ja in letzter Zeit immer öfter als "geistig behindert" bezeichnet wurden, und / oder zu psychiatrischen Untersuchungen geladen wurden, hier nochmals ein paar Notfall-Tipps gegen Psychiatrisierung und Einweisung:
1. Sich einmal in aller Ruhe durch die Seite von "Meinungsverbrechen" durchblättern: Meinungsverbrechen.de
2. Dort die Suchbegriffe "Patientenverfügung" oder "Patientenverbände" eingeben.
3. Bei Einladungen von Seiten des Amtes, sich zu einem Psychiater zu begeben, nach einer schriftlich gesetzlich fundierten Begründung verlangen, dann wird die Einladung meist wieder storniert, d. h. zurückgezogen. Nicht zur psychiatrischen Untersuchung gehen.
4. Bei ungerechtfertigter Einweisung und / oder Zwangsbehandlung Anzeige erstatten. Hierfür einen Anwalt oder Staatsanwalt einschalten, dazu ggfs. auch Patientenverbände. Hierbei fundiert begründen, weswegen man sich weder als selbst- oder fremdgefährdend betrachtet. Merke: Ein Streit zwischen zwei Personen und / oder Zivilpersonen und Behörden ist kein Anlass, jemanden als "fremdgefährdend" einzustufen. Eine Fremdgefährdung, bzw. Gefährdung der "Allgemeinheit" ist ein juristisch sehr diffiziler und ausgefeilter Begriff, der nicht so einfach zur Herleitung einer Zwangsverwahrung verwendet werden kann, selbst nicht bei im Streit ausgestoßenen Drohungen, auch nicht bei Drohungen, die im Zuge einer versuchten Einweisung stattfanden, etc.
Meinungsverbrechen.de » Blog Archive » Psychiatrieerfahrenenverbände rufen dazu auf Psychiater anzuzeigen
5. Nach eventuell gelungener Einweisung darauf bestehen, dass a) keine Medikamente verabreicht werden, b) jede Handlung und Behandlung (Fixieren, etc.) schriftlich dokumentiert wird. Weiter: c) selbst jede Minute per Notiz-Block und Kugelschreiber (nicht mit Füller oder Bleistift!!!) dokumentieren, d) sofortige Anhörung von Seiten eines Richters verlangen e) Freunde, Verwandte und Bekannte informieren, dass man zwangsweise festgehalten wird, f) Anwälte anrufen, Patienteverbände anrufen, Amtsgericht anrufen, Staatsanwaltschaft anrufen, oder all diese per Freunde anrufen lassen.
6. Diejenigen, die einen zwangsweise festhalten, darüber aufklären, dass in deutscher Gesetzgebung stillschweigend vereinbart wurde, dass die strafrechtlich verfolgbare Freiheitsberaubung dann beginnt, wenn die Zeit, die man braucht, um ein "Vater-Unser" zu beten, verstrichen ist ("Vater-Unser-Klausel"). Hierzu ein paar ausgefeilte strafrechtliche Definitionen der Freiheitsberaubung:
https://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3423
Diese Feinheiten ggfs. auch denjenigen Kripobeamten erklären, die einen einweisen möchten. Bei versuchter Einweisung von Seiten der Polizei muss man diese nicht in die Wohnung lassen. Ausgesprochen kontraproduktiv und dumm wäre es allerdings, sich panisch zu verschanzen, verstecken oder gar zu bewaffnen. Natürlich bleibt man ruhig und spricht mit den Herrschaften über entsprechende Vorwürfe, die zur Einweisung führen sollten (auch angebliche mehrere Suiziddrohungen müssen bewiesen werden und dürfen nicht einfach so behauptet werden, um jemanden einzuweisen, bzw. einweisen zu lassen).