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Hallo zusammen,
im Rahmen eines Rechtstreits mit einem Arbeitgeber wurde mir vor ein paar Jahren Prozesskostenhilfe gewährt.
Nun ist wieder einmal eine Überprüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse fällig.
Im Moment läuft der WBA , da mein ALG-II Ende November ausläuft.
Meine Frage:
Reicht es aus, wenn ich den aktuellen Bewilligungsbescheid über Leistungen nach SGB -II, der ja zum 30.11.2017 ausläuft beilege, oder sollte ich doch besser abwarten, bis ich den aktuellen Bescheid, der über den 30.11.2017 hinausgeht, erhalte?
Bei der Überprüfung habe ich noch gute 3 Wochen Zeit.
Gruß
KaDeWe
im Rahmen eines Rechtstreits mit einem Arbeitgeber wurde mir vor ein paar Jahren Prozesskostenhilfe gewährt.
Nun ist wieder einmal eine Überprüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse fällig.
Im Moment läuft der WBA , da mein ALG-II Ende November ausläuft.
Meine Frage:
Reicht es aus, wenn ich den aktuellen Bewilligungsbescheid über Leistungen nach SGB -II, der ja zum 30.11.2017 ausläuft beilege, oder sollte ich doch besser abwarten, bis ich den aktuellen Bescheid, der über den 30.11.2017 hinausgeht, erhalte?
Bei der Überprüfung habe ich noch gute 3 Wochen Zeit.
Gruß
KaDeWe