
Prozesskostenhilfe erhält jeder auf Antrag, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn die Klage ausreichen Aussicht auf Erfolg verspricht, und der Kläger keine anderen Möglichkeiten hat, die aussichtsreiche Klage zu finanzieren. Wer also zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung hat, in einer Gewerkschaft oder im Mieterverein ist, kann also diesbezügliche aussichtsreiche Klagen "selbst" finanzieren, indem er sich an diese Institutionen wendet. In solchen und ähnlichen Fällen bekommt man keine PKH
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PKH Ausfüllhilfe und Antrag
In den meisten Fällen, wenn man eine Klage anstrengen will, benötigt man auch
Beratungskostenhilfe, z.B. um sich zuerst einmal von einem Anwalt zur Sache beraten zu lassen.
Hierzu wird eine kleine Selbstbeteiligung verlangt, deren Höhe man beim jeweiligen Anwalt erfragen kann.
Oft beantragt der Anwalt deines Vertrauens dann auch gleich oben beschriebene Prozesskostenhilfe.
Informationen zur Beratungskostenhilfe (Voraussetzungen..) findet man hier:
§ 6 Beratungshilfe / II. Voraussetzungen für die Bewilligung | Deutsches Anwalt Office ...
Rz. 8 Grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist, dass der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Nach § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung gegeben, wenn der ...