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Hallo,
kann mir jemand bitte erklären inwieweit die geplante Einschränkung der PKH einen Einfluss darauf hat, als ELO überhaupt noch vor einem SG klagen zu können?
In bin durch Zitate wie solche etwas irritiert.
kann mir jemand bitte erklären inwieweit die geplante Einschränkung der PKH einen Einfluss darauf hat, als ELO überhaupt noch vor einem SG klagen zu können?
In bin durch Zitate wie solche etwas irritiert.
Solange es Gerichtskostenfreiheit im sozialgerichtlichem Verfahren gibt, kann man als ELO (innerhalb der ersten beiden Instanzen) eigentlich doch immer klagen, solange man sich selber vertritt. PKH wird doch ""nur"" benötigt wenn man einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen möchte/will/muss. Oder sehe ich da etwas falsch, oder übersehe mir unbekannte Zusammenhänge?in 5 bis 10 Jahren ist das Thema eh vorbei.... dann können sich SGB II und XII Bezieher (sofern sie dann Leistungen bekommen) die Sozialgerichte nur von aussen angucken.... (wenn die "kleine Prozesskostenkasse" nicht voll genug ist....kann man ja aus dem Regelsatz ansparen...).
PKH kann man ja auch gut abwürgen als RichterIn......