Prognoseentscheidung - Anrechnung Minijob

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Kitty79

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Hallo liebe Gemeinde!

Langsam reichts mir echt.:censored: Ab 01.04.2018 habe ich einen Minijob, monatlich 8 h, nach terminlicher Absprache (meist freitags) und angemeldet bei der MJ-Zentrale.

Ich habe nun meine Veränderungsmitteilung, Anlage EK für April und die Einkommensbescheinigung des AGs abgegeben.
(Dort steht das ich zum 30.04.2018 mein erstes Geld bekomme; Stundenlohn 11,00 € und die Summe 88,00 € - da ich im April 8 h arbeiten werde).

Da wir angekreuzt haben, dass es nicht immer die gleichen Stunden sind (können ja mal 9 h sein oder bei Krankheit auch nur 6 h) und im Arbeitsvertrag steht das ich bei "betrieblichen Erfordernissen" die Arbeitszeit varriieren kann, haben die mir für APRIL 2018 jetzt einfach 151,60 € Verdienst angerechnet. (110,32 € davon als Freibetrag).

Man zieht mir also einfach 41,26 € wegen irgendeiner Prognoseberechnung für APRIL ab.

Ich kenne das eigentlich nur so das man seine Verdienstbescheinigung abgibt und dann erst etwas abgezogen wird (wenn man über dem Freibetrag ist.)

Jetzt wollen die eine Bestätigung vom AG das mein monatliches Einkommen nicht 100,00 € überschreitet.

Ich zitiere mal die JC Tante: "Sie könnten ja auch wöchentlich 20 h gehen"
Antwort...klar bei einem Arbeitvertrag über 8 h monatlich...:doh:

Ich habe eh am Dienstag einen Termin mit meinem AG und wollte das dann klären danach gehe ich wieder zum JC .

Jemand Tipps? Ist das überhaupt rechtens?

Ich meine die ziehen mir einfach Geld ab das ich
a) noch nicht verdient habe und
b) auch nicht verdienen werde...
 
Zuletzt bearbeitet:

Solanus

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Ich würde es genauso handhaben, Widerspruch mit Verweis auf die Änderungsmeldung und die fehlende Rechtsgrundlage der eigenmächtigen Auslegung. Falls der abgewiesen wird, Klage vorm SG mittels Anwalt.
 
G

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Deine Wut kann ich gut verstehen.

Aber von mir: Hut ab!

11€ im Minijob ist super, darf ich fragen in welchem Bereich du dort arbeitest?

Bisher bekomme ich selbst in ZAF 9€ / h angeboten als ausgelernte Kraft mit Erfahrung . . . und auch die andern Chefs meinten es "gut" mit mir, bei Mindestlohn, oder eben die 9€ . .
 

Regensburg

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Ich habe bei meinem Minijob 12 € gehabt.
Baustelle -> Fensterbau

Ich bekomme den NJ aber nach der Winter wahrscheinlich nicht mehr. Das JC hat meinen AG so lange genervt bis er "ausgeflippt" ist.

AG an JC :
.... darf ich Sie darauf hinweisen daß Sie mit Ihren Drohbriefen, die Arbeitseinstellungen von Arbeitern die Arbeitslosengeld erhalten bestimmt nicht fördern.

Es ist ja bekannt: JC mag nicht wenn jemand arbeitet...
JC braucht seine Schäfchen.
 

Kitty79

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Deine Wut kann ich gut verstehen.

Aber von mir: Hut ab!

11€ im Minijob ist super, darf ich fragen in welchem Bereich du dort arbeitest?

Ich bin im Büro. Bei jemandem der selbständig ist.


Danke für die Tipps! Ich werde erstmal
erstmal wie Regensburg geraten hat Widerspruch einlegen und mir zusätzlich vom AG bestätigen lassen, dass ich monatlich nicht mehr als 100 € verdiene.

Da kann man Leute verstehen die keinen Minijob machen - am Ende hat man nur Ärger mit dem Amt. 😤
 

Kitty79

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Ich habe jetzt mal einen Entwurf für den Widerspruch gemacht. (Mit der Vorlage von Regensburg.)

Irgendwelche Tipps/Änderungen? Oder ist der OK so?


Sorry für den Doppelpost aber ich konnte meinen vorigen Beitrag nicht mehr bearbeiten.
 

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Regensburg

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Hi Kitty :)

ich würde noch eine Bearbeitungsfrist setzen (7-14 Tage) und danach mit SG drohen, damit das JC in Gänge kommt.
Sonst hat JC 3 Monate Zeit Dein WS zu bearbeiten.
 

Helga40

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Hi Kitty :)

ich würde noch eine Bearbeitungsfrist setzen (7-14 Tage) und danach mit SG drohen, damit das JC in Gänge kommt.
Sonst hat JC 3 Monate Zeit Dein WS zu bearbeiten.

ER wegen 41 Euro, also 10% des Regelsatzes bei tatsächlich vorliegenden 88 Euro anrechnungsfreiem Einkommen? Wo soll da die Eilbedürftigkeit liegen?! Der "Drohung" würde ich gelassen entgegen sehen.
 

Solanus

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Bei mir hat´s funktioniert. Ich habe damals (#2) schon ER Aktenzeichen bekommen.

Ja - ich sehe hier eine Eile, denn JC baut sche*i*s*e und der dumme ELO soll trotz Arbeit mit wenig leben? Sehe ich nicht ein...

Im Prinzip hast Du Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind in D zweierlei Dinge. Da Du nun 88 EUR mehr hast und 41 EUR der Regelsatz gekürzt wird, hast Du im Endeffekt trotzdem noch 47 EUR über dem Regelsatz.

So wird jeder Richter rechnen und so wird es auch Dein SB sehen. Also wird wohl zutreffen, was @Helga40 schreibt: "...gelassen entgegen sehen..."

Kein Eilrechtsschutz notwendig...der HE ist nicht belastet.
 

Regensburg

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Im Prinzip hast Du Recht
Danke
aber Recht haben und Recht bekommen sind in D zweierlei Dinge.
Und deswegen Klage ich auch -> ich versuche es mindestens.
41 EUR der Regelsatz gekürzt wird
aber mit welchem Recht? Einfach nur so? Aus Langweile?
hast Du im Endeffekt trotzdem noch 47 EUR über dem Regelsatz.
Dafür gehe ich ja doch arbeiten -> um mehr zu haben.
"...gelassen entgegen sehen..."
Kann auch daran liegen, das ich schon 17x vor SG war und mein JC nimmt meine "Drohungen" ernst.

Aber ich würde es jedem empfehlen, dem JC 7-14 Tage Frist geben um eigene Fehler aufzuheben.
Wenn nicht -> SG . Was habe ich zu verlieren?
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
ich würde noch eine Bearbeitungsfrist setzen (7-14 Tage) und danach mit SG drohen, damit das JC in Gänge kommt.
Sonst hat JC 3 Monate Zeit Dein WS zu bearbeiten.
Diese 3 Monate hat das JC sowieso, kraft Gesetz.
Bei mir hat´s funktioniert. Ich habe damals (#2) schon ER Aktenzeichen bekommen.
Ein Az zu bekommen ist leicht. Schwieriger wird's, wenn man das Verfahren gewinnen will ... :icon_pfeiff:
 

Solanus

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....> ich versuche es mindestens.
aber mit welchem Recht? Einfach nur so? Aus Langweile?

Ich schrieb doch, dass das nicht Rechtens ist. Es ist nur kein Grund für ein EILRECHTSVERFAHREN! Du wirst im Hauptsacheverfahren Recht bekommen. Nur DRINGEND UND EILIG ist es nicht. Da Du ja den Regelsatz und etwas darüber hast.

Dafür gehe ich ja doch arbeiten -> um mehr zu haben.

Das wird Dir doch auch nicht weggenommen. Du hast es nur IM MOMENT nicht. Das das ärgerlich ist, ist unbestreitbar, aber versetze Dich in einen Richter. Der muss streng nach Gesetz urteilen und das Gesetz stellt Bedingungen an den EILRECHTSSCHUTZ und diese Bedingungen erfüllst Du nunmal nicht. Manche Richter beugen auch das Gesetz, aber das nachzuweisen ist eine ganz andere Schiene. Also wirst Du Geduld haben müssen und in aller Ruhe Deine Klage durchziehen müssen. Auch wenn die möglicherweise 4 oder 5 oder mehr Jahre dauert.

Kann auch daran liegen, das ich schon 17x vor SG war und mein JC nimmt meine "Drohungen" ernst.

Aber ich würde es jedem empfehlen, dem JC 7-14 Tage Frist geben um eigene Fehler aufzuheben.
Wenn nicht -> SG . Was habe ich zu verlieren?

JC /SZ verstehen keine andere Sprache. Widerspruch und dann klagen. Ohne wenn und aber, Anwalt einschalten, die Kosten gehen zu Lasten des JC , und dann zurück lehnen und die Mühlen mahlen lassen.
 

Kitty79

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Ich würde das gerne ohne Klage lösen. Die JCmitarbeiterin meinte ich soll die Bestätigung vom AG vorlegen und dann würde das nochmal geprüft.

Dann sollte ich lieber die Frist und das mit dem SG vorerst draußen lassen? Bei Ablehnung oder keiner Reaktion kann ich ja immer noch andere Wege gehen.

Aber ein Widerspruch an sich ist doch sinnvoll. Oder?
 

Solanus

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Ich würde das gerne ohne Klage lösen. Die JCmitarbeiterin meinte ich soll die Bestätigung vom AG vorlegen und dann würde das nochmal geprüft.

Wenn es so klappt, ist es doch ok.

Dann sollte ich lieber die Frist und das mit dem SG vorerst draußen lassen? Bei Ablehnung oder keiner Reaktion kann ich ja immer noch andere Wege gehen.

Aber ein Widerspruch an sich ist doch sinnvoll. Oder?

Widerspruch ist zwingend vorgeschrieben, sonst kannst Du auch nicht klagen.

Du könntest nur beides gleichzeitig machen, ich sehe aber wenig Chancen die Klage vor dem Widerspruchsbescheid durch zu bekommen. Der Regelsatz verbleibt ja bei Dir, also bist Du im Existenzminimum nicht eingeschränkt, so wie ich schon schrieb.
 
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