Hallo an alle Profis unter Euch,
ich habe Fragen zu folgendem Hintergrund:
- während regulärer Beschäftigung insgesamt 6 Wochen mit selber
Diagnose (1) krankgeschrieben
- dann wieder geareitet, neue Diagnose, wieder arbeitsfähig
- anschließend nahtlos in ALG 1-Bezug.
Wenn ich jetzt auf die alte Diagnose (1) krankgeschrieben werde, erhalte ich dann Krankengeld von der Krankenkasse (weil ja die 6 Wochen schon erreicht sind)?
Wenn ja, bemisst sich die Höhe des Krankengeldes nach dem ALG I oder nach dem zuletzt während der Beschäftigung erzielten Einkommens (weil die Erst- und Folge-Bescheinigungen aus der Zeit der Erwerbstätigkeit kommen)?
Ich danke Euch vielmals!
ich habe Fragen zu folgendem Hintergrund:
- während regulärer Beschäftigung insgesamt 6 Wochen mit selber
Diagnose (1) krankgeschrieben
- dann wieder geareitet, neue Diagnose, wieder arbeitsfähig
- anschließend nahtlos in ALG 1-Bezug.
Wenn ich jetzt auf die alte Diagnose (1) krankgeschrieben werde, erhalte ich dann Krankengeld von der Krankenkasse (weil ja die 6 Wochen schon erreicht sind)?
Wenn ja, bemisst sich die Höhe des Krankengeldes nach dem ALG I oder nach dem zuletzt während der Beschäftigung erzielten Einkommens (weil die Erst- und Folge-Bescheinigungen aus der Zeit der Erwerbstätigkeit kommen)?
Ich danke Euch vielmals!