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Guten Abend allerseits!
Nach über einem halben Jahr hatte meine Frau (fast 63) einen Termin bei ihrer - wieder mal neuen - SB gehabt. An diesem Termin war ich mit anwesend. Als wir den Raum betraten stellten wir fest, dass eine weitere Person anwesend war. Auf die Frage von uns, ob die Dame ihre Teamleiterin sei, erhielten wir die Auskunft, dass es sich hier um eine Kollegin handelt. Wir bestanden darauf, dass wir ausschließlich mit unserer zuständigen SB allein das Gespräch führen möchten, und gaben der SB zu verstehen, dass nach gültiger Rechtslage nur der Teamleiter, oder ein höher gestellter Vorgesetzter bei dem Gespräch anwesend sein dürfte.
Das Einleitungsgespräch der SB begann mit „Wollen Sie denn noch arbeiten“. Diese Frage haben wir vehement zurückgewiesen, und darauf hingewiesen, dass wir diese Frage als Beleidigung, Disqualifizierung und Vorverurteilung der Person ansehen, denn es könnte hierdurch genauso gut auch ausgedrückt werden, man habe keine Lust, oder sei zu Faul zum Arbeiten.
Unsere Einwände zur anwesenden Person und zu der Eingangsfrage schien der SB derart zu missfallen, dass sie nun von einer schlechten Atmosphäre im Raum sprach. Wir eröffneten ihr deshalb nun die Möglichkeit ihren Teamleiter zum Gespräch hinzuzuholen. Die SB gab uns zu verstehen, dass ihr Teamleiter heute nicht im Hause sei, und sie den Vorgesetzten eines anderen Teams zum Gespräch holen würde. Da uns nicht bekannt gegeben wurde, um welchen Teamleiter aus welchem Ressort es sich hierbei überhaupt handelt, haben wir die Anwesenheit dieses Teamleiters erst einmal ablehnt. Nun wollte die SB das Gespräch beenden, und meine Frau zu einem anderen Termin erneut einladen.
Damit doch noch der aktuelle Termin für beide Parteien befriedigend beendet werden könnte, haben wir es nun trotzdem akzeptiert, dass der Alternativteamleiter anwesend sein darf. Nun hieß es aber auf einmal von der SB , dass sowieso nur ihr stellvertretender Teamleiter bei dem Gespräch dabei wäre, und sie deshalb weiter darauf bestünde das Gespräch beenden zu wollen. Eine erneute schriftliche Einladung sollte dann kurzfristig erfolgen, sobald ihr Teamleiter wieder anwesend sein sollte. Da wir zwecks Fortsetzung des Gespräch auch eine Kompromissbereitschaft bereits angezeigt hatten, baten wir deshalb nun um die Nennung der rechtlichen Grundlage für ihre Handlungsweise. Anmerken möchten ich noch, dass von uns im Vornherein keine Anwesenheit der Teamleitung eingefordert wurde.
Auf der uns zum Abschluss von der SB übergebenen schriftlichen Bestätigung über den Abbruch des Gesprächs, begründete sie ihre erfolgte Entscheidung durch das Zitieren folgender Paragraphen aus dem Grundgesetz: Artikel_1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Artikel_2 Abs. 1
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Wobei oder wie hier die Würde von der SB von uns angetastet worden sein soll, erschließt sich uns nicht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Wobei, oder wie durch unsere Anwesenheit oder unser Verhalten hier zusätzlich auch noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit von der SB entweder eingeschränkt oder behindert worden sein soll, erschließt sich uns ebenfalls nicht.
Wir beabsichtigen jetzt dem Geschäftsführer des JC unseren Missmut über diese Behandlung schriftlich mitzuteilen. In diesem Schreiben beabsichtigen wir sowohl die Anschuldigen der SB in aller Form zurückweisen, als auch gleichzeitig um eine Auskunft darum zu bitten, worauf/womit/wodurch sich die Anschuldigen der SB begründen.
Liebe Forum-Anwesende, ich bitte um eure Einschätzung. Vielen Dank
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Nach über einem halben Jahr hatte meine Frau (fast 63) einen Termin bei ihrer - wieder mal neuen - SB gehabt. An diesem Termin war ich mit anwesend. Als wir den Raum betraten stellten wir fest, dass eine weitere Person anwesend war. Auf die Frage von uns, ob die Dame ihre Teamleiterin sei, erhielten wir die Auskunft, dass es sich hier um eine Kollegin handelt. Wir bestanden darauf, dass wir ausschließlich mit unserer zuständigen SB allein das Gespräch führen möchten, und gaben der SB zu verstehen, dass nach gültiger Rechtslage nur der Teamleiter, oder ein höher gestellter Vorgesetzter bei dem Gespräch anwesend sein dürfte.
Das Einleitungsgespräch der SB begann mit „Wollen Sie denn noch arbeiten“. Diese Frage haben wir vehement zurückgewiesen, und darauf hingewiesen, dass wir diese Frage als Beleidigung, Disqualifizierung und Vorverurteilung der Person ansehen, denn es könnte hierdurch genauso gut auch ausgedrückt werden, man habe keine Lust, oder sei zu Faul zum Arbeiten.
Unsere Einwände zur anwesenden Person und zu der Eingangsfrage schien der SB derart zu missfallen, dass sie nun von einer schlechten Atmosphäre im Raum sprach. Wir eröffneten ihr deshalb nun die Möglichkeit ihren Teamleiter zum Gespräch hinzuzuholen. Die SB gab uns zu verstehen, dass ihr Teamleiter heute nicht im Hause sei, und sie den Vorgesetzten eines anderen Teams zum Gespräch holen würde. Da uns nicht bekannt gegeben wurde, um welchen Teamleiter aus welchem Ressort es sich hierbei überhaupt handelt, haben wir die Anwesenheit dieses Teamleiters erst einmal ablehnt. Nun wollte die SB das Gespräch beenden, und meine Frau zu einem anderen Termin erneut einladen.
Damit doch noch der aktuelle Termin für beide Parteien befriedigend beendet werden könnte, haben wir es nun trotzdem akzeptiert, dass der Alternativteamleiter anwesend sein darf. Nun hieß es aber auf einmal von der SB , dass sowieso nur ihr stellvertretender Teamleiter bei dem Gespräch dabei wäre, und sie deshalb weiter darauf bestünde das Gespräch beenden zu wollen. Eine erneute schriftliche Einladung sollte dann kurzfristig erfolgen, sobald ihr Teamleiter wieder anwesend sein sollte. Da wir zwecks Fortsetzung des Gespräch auch eine Kompromissbereitschaft bereits angezeigt hatten, baten wir deshalb nun um die Nennung der rechtlichen Grundlage für ihre Handlungsweise. Anmerken möchten ich noch, dass von uns im Vornherein keine Anwesenheit der Teamleitung eingefordert wurde.
Auf der uns zum Abschluss von der SB übergebenen schriftlichen Bestätigung über den Abbruch des Gesprächs, begründete sie ihre erfolgte Entscheidung durch das Zitieren folgender Paragraphen aus dem Grundgesetz: Artikel_1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Artikel_2 Abs. 1
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Wobei oder wie hier die Würde von der SB von uns angetastet worden sein soll, erschließt sich uns nicht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Wobei, oder wie durch unsere Anwesenheit oder unser Verhalten hier zusätzlich auch noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit von der SB entweder eingeschränkt oder behindert worden sein soll, erschließt sich uns ebenfalls nicht.
Wir beabsichtigen jetzt dem Geschäftsführer des JC unseren Missmut über diese Behandlung schriftlich mitzuteilen. In diesem Schreiben beabsichtigen wir sowohl die Anschuldigen der SB in aller Form zurückweisen, als auch gleichzeitig um eine Auskunft darum zu bitten, worauf/womit/wodurch sich die Anschuldigen der SB begründen.
Liebe Forum-Anwesende, ich bitte um eure Einschätzung. Vielen Dank
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