Probleme mit neuer SB bei der Wahrnehmung des Einladungstermins. Bitte um Einschätzung.

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vidar

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Guten Abend allerseits!

Nach über einem halben Jahr hatte meine Frau (fast 63) einen Termin bei ihrer - wieder mal neuen - SB gehabt. An diesem Termin war ich mit anwesend. Als wir den Raum betraten stellten wir fest, dass eine weitere Person anwesend war. Auf die Frage von uns, ob die Dame ihre Teamleiterin sei, erhielten wir die Auskunft, dass es sich hier um eine Kollegin handelt. Wir bestanden darauf, dass wir ausschließlich mit unserer zuständigen SB allein das Gespräch führen möchten, und gaben der SB zu verstehen, dass nach gültiger Rechtslage nur der Teamleiter, oder ein höher gestellter Vorgesetzter bei dem Gespräch anwesend sein dürfte.

Das Einleitungsgespräch der SB begann mit „Wollen Sie denn noch arbeiten“. Diese Frage haben wir vehement zurückgewiesen, und darauf hingewiesen, dass wir diese Frage als Beleidigung, Disqualifizierung und Vorverurteilung der Person ansehen, denn es könnte hierdurch genauso gut auch ausgedrückt werden, man habe keine Lust, oder sei zu Faul zum Arbeiten.

Unsere Einwände zur anwesenden Person und zu der Eingangsfrage schien der SB derart zu missfallen, dass sie nun von einer schlechten Atmosphäre im Raum sprach. Wir eröffneten ihr deshalb nun die Möglichkeit ihren Teamleiter zum Gespräch hinzuzuholen. Die SB gab uns zu verstehen, dass ihr Teamleiter heute nicht im Hause sei, und sie den Vorgesetzten eines anderen Teams zum Gespräch holen würde. Da uns nicht bekannt gegeben wurde, um welchen Teamleiter aus welchem Ressort es sich hierbei überhaupt handelt, haben wir die Anwesenheit dieses Teamleiters erst einmal ablehnt. Nun wollte die SB das Gespräch beenden, und meine Frau zu einem anderen Termin erneut einladen.

Damit doch noch der aktuelle Termin für beide Parteien befriedigend beendet werden könnte, haben wir es nun trotzdem akzeptiert, dass der Alternativteamleiter anwesend sein darf. Nun hieß es aber auf einmal von der SB , dass sowieso nur ihr stellvertretender Teamleiter bei dem Gespräch dabei wäre, und sie deshalb weiter darauf bestünde das Gespräch beenden zu wollen. Eine erneute schriftliche Einladung sollte dann kurzfristig erfolgen, sobald ihr Teamleiter wieder anwesend sein sollte. Da wir zwecks Fortsetzung des Gespräch auch eine Kompromissbereitschaft bereits angezeigt hatten, baten wir deshalb nun um die Nennung der rechtlichen Grundlage für ihre Handlungsweise. Anmerken möchten ich noch, dass von uns im Vornherein keine Anwesenheit der Teamleitung eingefordert wurde.

Auf der uns zum Abschluss von der SB übergebenen schriftlichen Bestätigung über den Abbruch des Gesprächs, begründete sie ihre erfolgte Entscheidung durch das Zitieren folgender Paragraphen aus dem Grundgesetz: Artikel_1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Artikel_2 Abs. 1

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wobei oder wie hier die Würde von der SB von uns angetastet worden sein soll, erschließt sich uns nicht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Wobei, oder wie durch unsere Anwesenheit oder unser Verhalten hier zusätzlich auch noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit von der SB entweder eingeschränkt oder behindert worden sein soll, erschließt sich uns ebenfalls nicht.


Wir beabsichtigen jetzt dem Geschäftsführer des JC unseren Missmut über diese Behandlung schriftlich mitzuteilen. In diesem Schreiben beabsichtigen wir sowohl die Anschuldigen der SB in aller Form zurückweisen, als auch gleichzeitig um eine Auskunft darum zu bitten, worauf/womit/wodurch sich die Anschuldigen der SB begründen.

Liebe Forum-Anwesende, ich bitte um eure Einschätzung. Vielen Dank
.
 

Sonne11

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Wir beabsichtigen jetzt dem Geschäftsführer des JC unseren Missmut über diese Behandlung schriftlich mitzuteilen. In diesem Schreiben beabsichtigen wir sowohl die Anschuldigen der SB in aller Form zurückweisen, als auch gleichzeitig um eine Auskunft darum zu bitten, worauf/womit/wodurch sich die Anschuldigen der SB begründen.
Hallo!
Aus eigener Erfahrung und auch aus den Nachrichten der User, würde ich vorschlagen alles über das KRM in Nürnberg zu machen. Direkt an den GF o.ä. etwas zu schreiben ist, wie als würde man sich beim Heft wegen der Klinge "beschweren".

Auch würde ich aus Erfahrung raten, sich nicht hauptsächlich über einzelne Worte zu beschweren, sondern über die Frage, ob das alles sein muss und ob dieses Vorgehen nicht alles unbegründet ist und welches Ergebnis erzielt werden sollte? Wie soll der Vorgeladene auf unerwartetes und ungewöhnliches reagieren, wenn SB es selbst nicht kann und damit nicht klar kommt. :biggrin::wink:

Schließlich war die anwesende Person nicht angekündigt (sollte in Vorladung angegeben sein), das Gespräch mit sonderbaren Fragen gestartet und das nachträgliche hinzuholen von unbekannten Personen ohne irgendwelche nachvollziehbaren Begründungen als nötig hingestellt worden. Einen baldigen Termin anzukündigen um dies als "ich kann das , also mache ich es" Zeichen zu setzten würde ich auch hinterfragen. Ich würde fragen, an was genau es gelegen hat, dass SB den Termin nicht ganz normal durchführen konnte, obwohl alle Aussagen oder Tätigkeiten des Vorgeladenen legitim waren.

Ich würde also Fragen stellen, die eh nie beantwortet werden. Respekt oder gleiche Augenhöhe kann man bei dieser Behörde nicht erwarten und dies ist auch nicht vorgesehen.

Fordere bitte schriftlich den Gesprächsvermerk, ggf. den "Eintrag vom Termin" am.... schriftlich mit Datum bis zum.....an. (sich nicht auf feste Bezeichung festlegen) Guckt mal nach, was eingetragen wurde. :biggrin::wink:

Wegen "Artikel 1 & 2" könnte man sich jetzt selbst fragen, ob das jetzt immer vorgeschoben wird für etwas, was nicht wirklich begründet werden kann. Und ob das nicht eher für euch gelten dürfte! Es wird ja alles geschult, auch wird geschult was dann als passende Begründung geliefert werden soll.

Hier im Forum sind so Flyer mit "Stopp, nicht weiter" und ähnliches aufgetaucht, die in JC verteilt oder aufgehängt werden sollten. Die könnte man dann beim Termin ausgedruckt SB in die Hand geben, wäre ein totaler Tritt in den SB Hintern! Ist jetzt aber nicht ernst gemeint von mir! Solche Flyer gibt es aber wirklich. :biggrin: Muss gleich mal gucken.

Lasst das alles nicht so sehr an euch heran! Ihr habt das alles viel besser gemeistert als SB !
 
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RoxyMusic

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Mein erster Gedanke war "Rente als vorrangige Leistung" - es würde mich nicht wundern, wenn deine Frau demnächst ein Mitwirkungsschreiben erhält, in dem sie aufgefordert wird, eine aktuelle Rentenauskunft einzureichen. Vllt soll geprüft werden, ob eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen möglich wäre (zu dieser darf nicht mehr gezwungen werden, wenn die zu erwartende Rentenhöhe so gering ausfallen würde, dass aufstockende Leistungen nach dem SGB XII notwendig wären). Allerdings - freiwillig geht immer.

Es könnte sein, dass die neue SB noch unerfahren in Vermittlungsgesprächen ist und deshalb von einer Kollegin unterstützt werden sollte (?), und da sie dann den Termin doch allein bewältigen musste und die Stimmung nicht so angenehm war, hat sie es vorgezogen, das Gespräch zu beenden. Den Hinweis auf das Grundgesetz in der Begründung kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen.
 

vidar

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Mein erster Gedanke war "Rente als vorrangige Leistung"
Das haben wir auch schon vermutet. Denn die erwähnte weitere Person befand sich bereits länger im Raum unserer SB , und wir mussten auch 10 Minuten über der vereinbarten Zeit warten, bevor wir hier überhaupt aufgerufen wurden. Wer weiß hier schon, was die beiden dort (über uns) zu besprechen hatten. Davon mal abgesehen, sind wir mittlerweile bei den JC zweier Städten bekannt dafür, nicht alles einfach mal zu akzeptieren, wie sie es gerne hätten. Auch die von uns oft erfolgte Hinterfragung zu für uns fragwürdigen Themen oder Entscheidungen der JC , behagt natürlich den jeweiligen SB nicht. Obwohl ich durch meinen Rentenbezug bereits raus aus der H4- Maschinerie bin, stehe ich als selbstverständlich meiner Frau als „böser“ Ehemann zur Seite, damit sie ja nicht vom Jobcenter „untergebuttert“ wird. Um dies entgegen zu wirken gibt es ja auch hier im Forum genügend Hinweise und Tipps, wie man sich währen kann.

Zurück zum Thema Rente. Für meine Frau wäre ein vorzeitiger Rentenbezug sowieso erst zum Ende diesen Jahres möglich. Nach den letzten Daten der DRV kann meine Frau wahrscheinlich eh nicht die geforderten 35 Jahre Beitragszahlungen vorweisen. Leider werden ja hier die Jahre des H4-Bezugs nicht berücksichtigt. Die für sie dann zu erwartende Rente zum Regeleintrittstermin wird sich auch erheblich unterhalb des Sozialhilfeniveaus befinden.
 

Nena

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Das Einleitungsgespräch der SB begann mit „Wollen Sie denn noch arbeiten“. Diese Frage haben wir vehement zurückgewiesen, und darauf hingewiesen, dass wir diese Frage als Beleidigung, Disqualifizierung und Vorverurteilung der Person ansehen, denn es könnte hierdurch genauso gut auch ausgedrückt werden, man habe keine Lust, oder sei zu Faul zum Arbeiten.
Hat sie das wirklich so verstanden? Das ist eine Ja-Nein-Frage, auf die recht einfach geantwortet werden kann. Und natürlich wäre ein NEIN blöd, aber ein JA, ABER doch nicht unmögkich. Oder?
Nein, ich fühle mich durch (solche) Fragen nicht beleidigt.
 

TazD

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Hat sie das wirklich so verstanden?
Sonst hätte der TE das wohl nicht so dargestellt, oder?

Das ist eine Ja-Nein-Frage, auf die recht einfach geantwortet werden kann. Und natürlich wäre ein NEIN blöd, aber ein JA, ABER doch nicht unmögkich. Oder?
Nein, ich fühle mich durch (solche) Fragen nicht beleidigt.
Je nach Mimik, Tonlage und Betonung kann das durchaus abwertend und damit beleidigend gemeint sein. Wenn du mit solchen Fragen kein Problem hast...wunderbar.
Der TE darf das aber zusammen mit seiner Frau zurecht und gerade im Kontext mit dem JC so auffassen.
Nicht jeder empfindet gleich bei der gleichen Frage. Das ist vollkommen menschlich.
 

vidar

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Hat sie das wirklich so verstanden?
Diese Anfangsfrage hätte sich die neue SB ersparen können. Meine Frau war vorher in einem auf ein Jahr befristeten Förderprogramm integriert gewesen. Hier wurde sie bei der Suche eines geeigneten Teilzeit- Arbeitsplatzes intensiv durch die ehemalige SB betreut und auch unterstützt. Die Kontaktdichte betrug hier übrigens 1 x im Monat. Hätte sich die neue SB mal die Mühe gemacht in ihren Computer die entsprechenden Eintragungen anzuschauen, hätte sie durchaus erkennen können, dass meine Frau in Rahmen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen jederzeit gewillt ist, auch arbeiten zu wollen.

Als meine Frau auf die Frage ein ja ausgesprochen hatte und der SB gleichzeitig den Vorschlag unterbreitete, sie möge doch ggf. mal in den Computer reinschauen, um sich über den bisherigen „H4-Werdegang“ (meiner Frau) zu informieren, war das Thema für die SB durch …
 

Pixelschieberin

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Ja, das wollte ich herausstellen. Und eben auch, dass sie es vielleicht (!) gar nicht so gemeint hat, wie TEs Frau es aufgefasst hat. .
Sicher, weil jemand mit der Lebenserfahrung eines Rentners auch n Happen blöd ist und wegen zu viel Rockmusik in den 60ern die Zwischentöne nicht mehr ganz richtig hört.
Erklär DU dem mal die Welt.
 

Doppeloma

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AW: Probleme mit neuer SB bei der Wahrnehmung des Einladungstermins. Bitte um Einschätzung.

Hallo vidar,

schleiche mich mal "von der Seite" hier rein, denn mir fallen dazu auch einige Fragen / Anmerkungen ein die ein SB (wenn er zum Meldetermin eigeladen hat) doch wohl beantworten können sollte.

Welcher Grund war dafür denn angegeben, vermutlich das Allgemeintaugliche "Wir möchten über die aktuelle berufliche Situation sprechen" ???

Diese Anfangsfrage hätte sich die neue SB ersparen können. Meine Frau war vorher in einem auf ein Jahr befristeten Förderprogramm integriert gewesen. Hier wurde sie bei der Suche eines geeigneten Teilzeit- Arbeitsplatzes intensiv durch die ehemalige SB betreut und auch unterstützt. Die Kontaktdichte betrug hier übrigens 1 x im Monat.

Dann sollte diese Situation ja bestens bekannt sein, auch das traurige Ergebnis, dass die höhere "Kontaktdichte" und Spezial-Betreuung auch nicht zum "Traumjob" für deine Frau geführt hat.

Hätte sich die neue SB mal die Mühe gemacht in ihren Computer die entsprechenden Eintragungen anzuschauen, hätte sie durchaus erkennen können, dass meine Frau in Rahmen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen jederzeit gewillt ist, auch arbeiten zu wollen.

Diese Frage war natürlich völlig überflüssig, was hätte sie denn bei einem klaren "NEIN" noch dagegen gesetzt ... man ist ja schon nach SGB II verpflichtet zu "wollen" ...

Daraus nun gleich so weitreichende Schlüsse zu ziehen, halte ich aber auch für übertrieben, ich hätte wohl nur gefragt wofür sie mich eingeladen hat, wenn sie meinen Arbeitswillen so stark anzweifelt. :bigsmile:

Letztlich müssen sie doch immer einen Weg suchen, dem LE die Schuld für schlechte Arbeitsmarktlage und langen Leistungsbezug "in die Schuhe zu schieben" ... da seid ihr wohl immer noch "zu dünnhäutig für" ... :idea:

Das haben wir auch schon vermutet. Denn die erwähnte weitere Person befand sich bereits länger im Raum unserer SB , und wir mussten auch 10 Minuten über der vereinbarten Zeit warten, bevor wir hier überhaupt aufgerufen wurden. Wer weiß hier schon, was die beiden dort (über uns) zu besprechen hatten.

Die Diskussion um die 2. Person hätte ich mir schon gespart, die haben doch oft genug auch schon "die Hosen voll", besonders wenn sie schon wissen wer da eingeladen wurde, ist kein "leichter Kunde" ...

Was die so "dienstlich" zu besprechen hatten, geht euch leider gar nichts weiter an, die Wartezeiten bis man "eintreten darf" sind doch auch nur miese Taktik, um euch zu zeigen wer da bestimmt wann man mit euch sprechen möchte ...

Davon mal abgesehen, sind wir mittlerweile bei den JC zweier Städten bekannt dafür, nicht alles einfach mal zu akzeptieren, wie sie es gerne hätten. Auch die von uns oft erfolgte Hinterfragung zu für uns fragwürdigen Themen oder Entscheidungen der JC , behagt natürlich den jeweiligen SB nicht.

Na-Ja, ich hätte verlangt, dass zum Einladungsthema gesprochen wird und wenn es dazu nicht zu besprechen gibt, Fahrtkosten beantragt (ihr habt doch hoffendlich welche) und mich wieder verabschiedet ... :idea:

Mit "fragwürdigen Themen" muss man sich doch gar nicht abgeben (wollen) ... und wenn sich die SB in ihrer "Menschenwürde" verletzt fühlen, dann sollen sie sich an den "Verfassungsschutz" wenden, dafür sind die LE nicht zuständig.

Die haben genug zu tun, ihre eigene Menschenwürde zu verteidigen, die ja lt. § 1 SGB II gesichert werden soll, durch diese Sozial-Leistungen.

Obwohl ich durch meinen Rentenbezug bereits raus aus der H4- Maschinerie bin, stehe ich als selbstverständlich meiner Frau als „böser“ Ehemann zur Seite, damit sie ja nicht vom Jobcenter „untergebuttert“ wird.

Das würde ja mein Männe genau so machen aber was konkret die wollen, bei so einem Termin müssen sie schon selber erklären können, da hätten wir den "Kampf in der JC -Arena" gar nicht eröffnet ...
Natürlich darf man fragen in welcher Eigenschaft weitere Personen mit im Raum sind, es wäre (eigentlich) Aufgabe der SB dazu ohne Nachfrage eine plausible Erklärung abzugeben.

Hatten wir bei unserer Antrags-Abgabe damals, als wir zwischendurch (zwecks EGV ) in einen anderen Raum gebeten (eher geschoben) wurden.
Dass wir nun beim Arbeitsvermittler waren hat uns auch keiner erklärt aber der SB hat uns wenigstens gefragt, ob wir was einzuwenden haben, wenn die Auszubildende dabei anwesend ist ... :bigsmile:

Nein, wir hatten nichts dagegen, es "bremste" ihn wohl etwas unsere Unterschriften (auf die erste EGV ) zu rigide einzufordern ..., die "Azubine" sollte wohl noch nicht zuviel mitbekommen, wie dazu manchmal vorgegangen wird ... :icon_hihi:

Ich habe mich dann "doof" gestellt und hatte (leider) meine Brille nicht dabei, also habe ich den Kram (zur Prüfung zu Hause) eingesteckt und (ohne Gegenwehr vom SB ) NICHT unterschrieben ... :icon_hihi:

Männe war noch nicht ganz so mutig aber bis zur Bewilligung seiner EM-Rente (wenige Monate später) hatte er auch noch keinen "Ausbildungsplatz" gefunden, wie es in der EGV von ihm (also total individuell und sinnvoll) gefordert wurde ...:icon_hihi:

Nach meiner EGV wurde nie wieder nachgefragt (ich sollte mir auch einen Ausbildungsplatz suchen, es stand im Prinzip wörtlich das selbe drin wie bei Männe), war mir auch recht so ...

Wir waren ja bereits beide aus dem "Ausbildungs-Alter" raus und warteten nur noch auf die Entscheidungen zur EM-Rente ... was zumindest uns wohl vor weiteren "Betreuungs-Maßnahmen" des JC bewahrt hat.

Zurück zum Thema Rente. Für meine Frau wäre ein vorzeitiger Rentenbezug sowieso erst zum Ende diesen Jahres möglich.

Wenn das gar kein Thema war, dann solltet ihr das auch nicht zu eurem "Problem" machen, das muss schriftlich eingefordert werden wenn man sie in "Zwangs-Rente" (nach § 12a SGB II) schicken möchte, dafür ist überhaupt KEIN Meldetermin erforderlich.

Nach den letzten Daten der DRV kann meine Frau wahrscheinlich eh nicht die geforderten 35 Jahre Beitragszahlungen vorweisen.

Es müssen nicht unbedingt immer auch Beiträge gezahlt worden sein, bis wann geht denn die letzte Auskunft dazu von der DRV ???
Es zählen ja auch Krankheitszeiten (mit AU -Bescheinigung) oder Arbeitslosigkeit (mit ALGI ) und z.B. Kinder-Erziehungszeiten dazu ... natürlich nur wenn es auch Kinder gibt.

Deutsche Rentenversicherung - Altersrente fur langjährig Versicherte - Altersrente fur langjährig und besonders langjährig Versicherte

Dazu kannst du hier noch mal genauer was nachlesen ... genau ab 63 Jahren geht für "langjährig Versicherte" inzwischen auch gar nicht mehr, selbst wenn sie die Bedingungen (für die 35 Jahre Wartezeit) erfüllen würde.

Das konkrete (persönliche) Datum sollte in der Renten-Information eigentlich schon mit enthalten sein, mit dem Hinweis darauf, ob das bereits erfüllt ist oder nicht.

Leider werden ja hier die Jahre des H4-Bezugs nicht berücksichtigt. Die für sie dann zu erwartende Rente zum Regeleintrittstermin wird sich auch erheblich unterhalb des Sozialhilfeniveaus befinden.

An der zu erwartenden Renten-Höhe wird sich ohne weiteres (versicherungspflichtiges) Erwerbseinkommen natürlich nichts mehr ändern (können).
So lange man nicht schriftlich von ihr verlangt, dazu was vorzulegen und / oder zu beantragen würde ich das JC da auch nicht drauf bringen wollen und irgendwelche "Vermutungen" äußern. :icon_evil:

Sofern sie die Versicherungsrechtlichen Bedingungen (erfüllte Wartezeit von 35 Jahren) bei der DRV nicht aufzuweisen hat, KANN das JC den Antrag gerne selber stellen und die Ablehnung kassieren ...

Ihr werdet noch früh genug gemeinsam im SGB XII "ankommen", wenn eure Renten mal zusammen nicht reichen sollten ... bis dahin wird das JC wohl weiter zahlen müssen für deine Frau, trotz "Kettenrasseln".

MfG Doppeloma
 

vidar

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AW: Probleme mit neuer SB bei der Wahrnehmung des Einladungstermins. Bitte um Einschätzung.

Guten Abend @Doppeloma,
... das Allgemeintaugliche "Wir möchten über die aktuelle berufliche Situation sprechen" ???
Richtig. Hier ohne die sonst übliche Forderung „bringen Sie bitte ihre Bewerbungsunterlagen und ihre Bewerbungsnachweise“ zum Termin mit. (Wäre eh quatsch gewesen, denn in der vereinbarten EGV (seit Januar abgelaufen) gibt es keine Anzahl an verpflichtende Bewerbungen.
... ich hätte wohl nur gefragt wofür sie mich eingeladen hat, wenn sie meinen Arbeitswillen so stark anzweifelt. :bigsmile:
Korrekt! Wir hatten aber keine Chance überhaupt noch zu einem Gespräch zu gelangen, da die SB lieber das Gespräch sofort beenden wollte.
... da seid ihr wohl immer noch "zu dünnhäutig für" ... :idea:
Deine Einschützung könnte durchaus zutreffen. Leider bin ich hin und wieder bei einigen Dingen auch mal schnell emotional aufgeladen. Werde wohl künftig vorab eine Creme verwenden, die die Haut verstärkt. :bigsmile:
Bzw. erst einmal langsam bis 10 Zählen bevor ich ggf. noch über reagieren sollte.
.. (weitere Person) Aufgabe der SB dazu ohne Nachfrage eine plausible Erklärung abzugeben.
Wer, warum, wozu, wofür etc wurde von der SB nicht mitgeteilt
Nach meiner EGV wurde nie wieder nachgefragt
Wie oben erwähnt, war die EGV meiner Frau im Januar abgelaufen. Wahrscheinlich wollte die SB beim Einladungstermin auch eine neue EVG vorlegen.
... bis wann geht denn die letzte Auskunft dazu von der DRV ???
Bis Ende 2016. Wir hatten auch bereits 2015 einen Kontenabgleich mit der DRV vorgenommen. Nach unserer Korrekturforderung wurden die Ausbildungs-, ALG-1 -, Krankheits- und Kindererziehungszeiten richtig wiedergegeben.
Ihr werdet noch früh genug gemeinsam im SGB XII "ankommen"
Wenn ich meine jetzige Rente und die künftige Rente meiner Frau additiv betrachte, wahrscheinlich zum Glück nicht. Zur weiteren Info, durch meine angerechnete Rentenhöhe erhält meine Frau übrigens keine Regelleistung, sondern nicht einmal die Hälfte unserer KDU als Leistungsbetrag vom JC ausgezahlt. (Die Versicherungspauschale und meine Kfz- Haftpflicht werden berücksichtigt)

LG, Vidar
 

vidar

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Mittlerweile hatten wir eine Gespräch mit der Teamleitung, um die Problematik zu erörtern. Das Gespräch verlief auf beiderseitiger Augenhöhe und hat, so weit wir es beurteilen können, für uns ein positives Ergebnis zum Abschluss ergeben. Zum Ablauf:

Nach langen hin und her darüber welche Art von Arbeit meine Frau denn noch verrichten könnte, kam ebenfalls die Teamleitung zum Entschluss, dass die Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes doch erheblich erschwert sei. Dem zur Folge erhielt meine Frau nun das Angebot das ALG-II unter erleichterten Voraussetzungen weiter beziehen zu können. Diese Möglichkeit gibt es für Personen ab 58 Jahre, sofern sie sich bereit erklären zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu wollen. Ergo, müsste meine Frau sich dazu verpflichten, zu einem frühestmöglichen Termin einen Rentenantrag für den Rentenbezug zu stellen.

Wenn ich mir aber jetzt die aufgeführten Gesetzeshinweise anschaue (§ 65 Abs. 4 SGB II i.V.m. §426 SGB III) komme ich zum Ergebnis, dass die Regelung nur für den Zeitraum bis zum 31.12.2007 anwendbar war. Auf Rückfrage unsererseits, meinte die Teamleitung aber, dass es trotzdem noch möglich sei diese Vereinbarung in speziellen Fällen treffen zu können.

Mit der Bitte um eure Einschätzung, schaut euch doch mal die Schriftsätze an.

Vielen Dank

LG, Vidar
 

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