Sehr geehrte Foren-Teilnehmer,
Ich habe wohl ein Problem mit dem ärztlichen Dienst und meiner Sachbearbeiterin, es soll ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt werden und es geht um Befundberichte. Die Vorgeschichte ist etwas länger und ich sollte diese wohl genau schildern. Der eigentliche Grund für diese Anfrage ist eine Einladung zur Medizinischen Untersuchung auf freiwilliger Basis (noch), die mir heute in den Briefkasten geflattert ist. Diese Einladung habe ich anonymisiert und gescannt, so das man drüber schauen kann.
Vorgeschichte:
Meine Sachbearbeiterin hat ein neues Gutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag gegeben und ich sollte hierzu eine Schweigepflicht-Entbindung unterzeichnen. Darauf hin habe ich mir Rechtsberatung geholt und mich logischerweise dagegen entschieden, habe stattdessen meine Krankenakte geliehen und selbst Kopien angefertigt. Um meiner Mitwirkung nachzukommen habe ich laut Auskunft des Rechtsberaters drei Möglichkeiten:
Um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich damals alle Befundberichte per Einschreiben mit Rückschein und einer Zeugenerklärung eingereicht, wobei alle Befundberichte sogar nochmal einzeln aufgeführt werden. Das Jobcenter, bzw. meine Sachbearbeiterin weicht mir bei diesem Thema immer aus und tut jetzt so, als wenn nie etwas gewesen ist. Die ganzen Befund-Unterlagen in Kopie einzureichen ist kosten-technisch für einen Erwerbslosen auch kein Zuckerschlecken und um ein neues Gutachten zu erstellen, würden diese Unterlagen ja in vollem Umfang genügen.
Wie soll ich jetzt auf diese Einladung am besten reagieren? Sollte ich überhaupt darauf reagieren?
Es handelt sich ja augenscheinlich um keinen VA oder einen Meldetermin, dem ich rechtlich nachkommen müsste um nicht sanktioniert zu werden. Anderweitig habe ich nichts unterzeichnet, also keine EGV unterschrieben. Das wollte ich in der Vergangenheit auch deswegen vermeiden, weil alle mir vorgelegten EGVs medizinische Inhalte aufwiesen.
Wäre es rechtens, mich per Verwaltungsakt zum Gutachter zu schicken?
Laut meiner Recherche hat das Jobcenter ja die Möglichkeit, bei fehlender Mitwirkung zum Gutachter-Termin aufzufordern. Da ich meiner Mitwirkung aber nachweislich nachgekommen bin, kann ich nicht ganz einordnen in welche Richtung das jetzt geht. Wäre es trotzdem legitim oder zulässig, mich zur sozialmedizinischen Untersuchung zu schicken oder kann ich mich dagegen wehren?
Ich bin ja nicht faul oder abweisend, aber weiß mit ziemlicher Sicherheit, das man sich lieber von denen fernhalten sollte. Zudem habe ich eine sehr komplexe endokrine Erkrankung und nur ein Endokrinologe kann meinen Gesundheitszustand wirklich beurteilen. Falls es nur um Befunde geht, fehlt mir hier etwas der Durchblick, da ich ja alle Befunde schon eingereicht habe.
Meine Sachbearbeiterin habe ich ja auf das Thema angesprochen, die meint, der sozialmedizinische Dienst will kein Gutachten erstellen bzw. kann dies nicht. Die Befunde würden nicht reichen, bzw. wären zu wenig ... Wenn ich jetzt eine Schweigepflicht-Entbindung unterzeichnet hätte, gäbe es doch auch nur diese Befunde?
Ist die Einladung wirklich freiwillig? Steckt irgend ein Trick dahinter? Sollte ich jetzt mit mehr rechnen? Sollte ich bei dem ganzen Ärger überhaupt telefonisch absagen?
Ich habe durch das Forum hier schon gelernt, dass es eigentlich keine gute Idee ist, mit denen zu telefonieren und würde das auch lieber unterlassen. Wie würdet Ihr hier an meiner Stelle reagieren?
Nachtrag: Um ein Termin bei meinem behandelnden Arzt zu bekommen, ist die Einladung doch auch viel zu kurzfristig? Wie soll ich denn in 5 Tagen meinem Arzt dieses Schriftstück vorlegen, wenn der erst ein Termin in einer Woche hat? Die fordern mich ja dazu auf, meine Krankenakte auszuleihen, wobei ich nicht mal weiß, ob die nochmal bekomme. Die Ärzte geben ja bekanntlich nicht gern Ihre Unterlagen im Original heraus. Zitat: -Leihweise Überlassung Ihrer Krankheitsunterlagen-

Danke für die Auskunft
Ich habe wohl ein Problem mit dem ärztlichen Dienst und meiner Sachbearbeiterin, es soll ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt werden und es geht um Befundberichte. Die Vorgeschichte ist etwas länger und ich sollte diese wohl genau schildern. Der eigentliche Grund für diese Anfrage ist eine Einladung zur Medizinischen Untersuchung auf freiwilliger Basis (noch), die mir heute in den Briefkasten geflattert ist. Diese Einladung habe ich anonymisiert und gescannt, so das man drüber schauen kann.
Vorgeschichte:
Meine Sachbearbeiterin hat ein neues Gutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag gegeben und ich sollte hierzu eine Schweigepflicht-Entbindung unterzeichnen. Darauf hin habe ich mir Rechtsberatung geholt und mich logischerweise dagegen entschieden, habe stattdessen meine Krankenakte geliehen und selbst Kopien angefertigt. Um meiner Mitwirkung nachzukommen habe ich laut Auskunft des Rechtsberaters drei Möglichkeiten:
- Die Schweigepflicht-Entbindung unterzeichnen
- Eine modifizierte Schweigepflicht-Entbindung einreichen
- Nur die Befundberichte einreichen
Um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich damals alle Befundberichte per Einschreiben mit Rückschein und einer Zeugenerklärung eingereicht, wobei alle Befundberichte sogar nochmal einzeln aufgeführt werden. Das Jobcenter, bzw. meine Sachbearbeiterin weicht mir bei diesem Thema immer aus und tut jetzt so, als wenn nie etwas gewesen ist. Die ganzen Befund-Unterlagen in Kopie einzureichen ist kosten-technisch für einen Erwerbslosen auch kein Zuckerschlecken und um ein neues Gutachten zu erstellen, würden diese Unterlagen ja in vollem Umfang genügen.
Wie soll ich jetzt auf diese Einladung am besten reagieren? Sollte ich überhaupt darauf reagieren?
Es handelt sich ja augenscheinlich um keinen VA oder einen Meldetermin, dem ich rechtlich nachkommen müsste um nicht sanktioniert zu werden. Anderweitig habe ich nichts unterzeichnet, also keine EGV unterschrieben. Das wollte ich in der Vergangenheit auch deswegen vermeiden, weil alle mir vorgelegten EGVs medizinische Inhalte aufwiesen.
Wäre es rechtens, mich per Verwaltungsakt zum Gutachter zu schicken?
Laut meiner Recherche hat das Jobcenter ja die Möglichkeit, bei fehlender Mitwirkung zum Gutachter-Termin aufzufordern. Da ich meiner Mitwirkung aber nachweislich nachgekommen bin, kann ich nicht ganz einordnen in welche Richtung das jetzt geht. Wäre es trotzdem legitim oder zulässig, mich zur sozialmedizinischen Untersuchung zu schicken oder kann ich mich dagegen wehren?
Ich bin ja nicht faul oder abweisend, aber weiß mit ziemlicher Sicherheit, das man sich lieber von denen fernhalten sollte. Zudem habe ich eine sehr komplexe endokrine Erkrankung und nur ein Endokrinologe kann meinen Gesundheitszustand wirklich beurteilen. Falls es nur um Befunde geht, fehlt mir hier etwas der Durchblick, da ich ja alle Befunde schon eingereicht habe.
Meine Sachbearbeiterin habe ich ja auf das Thema angesprochen, die meint, der sozialmedizinische Dienst will kein Gutachten erstellen bzw. kann dies nicht. Die Befunde würden nicht reichen, bzw. wären zu wenig ... Wenn ich jetzt eine Schweigepflicht-Entbindung unterzeichnet hätte, gäbe es doch auch nur diese Befunde?
Ist die Einladung wirklich freiwillig? Steckt irgend ein Trick dahinter? Sollte ich jetzt mit mehr rechnen? Sollte ich bei dem ganzen Ärger überhaupt telefonisch absagen?
Ich habe durch das Forum hier schon gelernt, dass es eigentlich keine gute Idee ist, mit denen zu telefonieren und würde das auch lieber unterlassen. Wie würdet Ihr hier an meiner Stelle reagieren?
Nachtrag: Um ein Termin bei meinem behandelnden Arzt zu bekommen, ist die Einladung doch auch viel zu kurzfristig? Wie soll ich denn in 5 Tagen meinem Arzt dieses Schriftstück vorlegen, wenn der erst ein Termin in einer Woche hat? Die fordern mich ja dazu auf, meine Krankenakte auszuleihen, wobei ich nicht mal weiß, ob die nochmal bekomme. Die Ärzte geben ja bekanntlich nicht gern Ihre Unterlagen im Original heraus. Zitat: -Leihweise Überlassung Ihrer Krankheitsunterlagen-

Danke für die Auskunft
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