MarkusMarkant
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- 11 Februar 2013
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Hallo an alle,
heute hat mir das Jobcenter im Erstgespräch auch eine Eingliederungsvereinbarung mitgegeben. Ich habe sie komplett gescannt und angehängt. Habe sie wie hier geraten erstmal mitgenommen - auch wenn meine SB da natürlich entnervt geguckt hat.
Mir selbst sind nach der Recherche im Forum folgende Rechtswidrigkeiten bewusst:
- Die genannte Maßnahme ist zeitlich nicht beschrieben. Mündlich wurde mir gesagt es wären 1-2 Termine im Monat für jeweils 1-2 Stunden - damit kann ich leben. Aber in der EGV steht zum zeitlichen Rahmen nix.
- Zudem wird wieder auf die Sanktionierung der Ortsabwesenheit verwiesen - das gehört soweit ich weiß nicht in die EGV, weil es eh im SGB II geregelt ist.
- Es wird für die Maßnahme die tägliche telefonische Erreichbarkeit verlangt - das ist soweit ich weiß auch nicht korrekt.
- Es ist bei der Erstattung von Bewerbungskosten nur von "angemessenen, nachgewiesenen Kosten" die Rede -hier müsste ein Betrag genannt sein. (Mündlich wurden mir 5 Euro pro schriftliche Bewerbung zugesichert, müsste hier aber auch nochmal stehen.)
- Es wurde bisher von mir kein Profiling erstellt, sondern nur das Erstgespräch geführt.
- Die Gültigkeit der EGV ist rechtswidrig "soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird" müsste gestrichen werden.
- Ich muss zur Maßnahme nicht meine vollständigen Bewerbungsunterlagen mitbringen wegen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das darf also im Text nicht verlangt werden.
Das wären die Dinge, dir mir aktuell auffallen und die ich in einem neuen Entwurf ändern würde. Mein Plan ist nun eine eigene EGV aufzusetzen und die genannten Punkte entsprechend zu streichen / anzupassen. Fällt euch sonst noch etwas daran auf, vielleicht habe ich ja den ein oder anderen "Hammer" übersehen ^^. Vielen Dank schonmal an alle, die sich die Mühe machen die EGV zu lesen. Bin über dieses Forum und jede Hilfe froh, uff.
Viele Grüße
Markus
P.S.: Was ich suspekt fand: Die SB war natürlich wenig begeistert, dass ich die EGV mitnehmen wollte und meinte dann: "Können Sie machen, aber wenn Sie die nicht unterzeichnen, kommt sie eh als VA. Dann wären wir natürlich auch nicht mehr so kooperativ. Von uns freiwillige Leistungen, wie die Erstattung der Bewerbungskosten würden dann z.B. wegfallen." Äh, das Jobcenter muss doch Bewerbungskosten so oder so erstatten, oder? Die SB hat das ja quasi nun als "frewilligen Service" verkauft. Zumal, wenn Sie mir die EGV per VA schicken und das mit den Bewerbungskosten streichen, wäre der VA nicht mehr mit der EGV identisch, was eh rechtswidrig wäre, oder?
heute hat mir das Jobcenter im Erstgespräch auch eine Eingliederungsvereinbarung mitgegeben. Ich habe sie komplett gescannt und angehängt. Habe sie wie hier geraten erstmal mitgenommen - auch wenn meine SB da natürlich entnervt geguckt hat.
Mir selbst sind nach der Recherche im Forum folgende Rechtswidrigkeiten bewusst:
- Die genannte Maßnahme ist zeitlich nicht beschrieben. Mündlich wurde mir gesagt es wären 1-2 Termine im Monat für jeweils 1-2 Stunden - damit kann ich leben. Aber in der EGV steht zum zeitlichen Rahmen nix.
- Zudem wird wieder auf die Sanktionierung der Ortsabwesenheit verwiesen - das gehört soweit ich weiß nicht in die EGV, weil es eh im SGB II geregelt ist.
- Es wird für die Maßnahme die tägliche telefonische Erreichbarkeit verlangt - das ist soweit ich weiß auch nicht korrekt.
- Es ist bei der Erstattung von Bewerbungskosten nur von "angemessenen, nachgewiesenen Kosten" die Rede -hier müsste ein Betrag genannt sein. (Mündlich wurden mir 5 Euro pro schriftliche Bewerbung zugesichert, müsste hier aber auch nochmal stehen.)
- Es wurde bisher von mir kein Profiling erstellt, sondern nur das Erstgespräch geführt.
- Die Gültigkeit der EGV ist rechtswidrig "soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird" müsste gestrichen werden.
- Ich muss zur Maßnahme nicht meine vollständigen Bewerbungsunterlagen mitbringen wegen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das darf also im Text nicht verlangt werden.
Das wären die Dinge, dir mir aktuell auffallen und die ich in einem neuen Entwurf ändern würde. Mein Plan ist nun eine eigene EGV aufzusetzen und die genannten Punkte entsprechend zu streichen / anzupassen. Fällt euch sonst noch etwas daran auf, vielleicht habe ich ja den ein oder anderen "Hammer" übersehen ^^. Vielen Dank schonmal an alle, die sich die Mühe machen die EGV zu lesen. Bin über dieses Forum und jede Hilfe froh, uff.
Viele Grüße
Markus
P.S.: Was ich suspekt fand: Die SB war natürlich wenig begeistert, dass ich die EGV mitnehmen wollte und meinte dann: "Können Sie machen, aber wenn Sie die nicht unterzeichnen, kommt sie eh als VA. Dann wären wir natürlich auch nicht mehr so kooperativ. Von uns freiwillige Leistungen, wie die Erstattung der Bewerbungskosten würden dann z.B. wegfallen." Äh, das Jobcenter muss doch Bewerbungskosten so oder so erstatten, oder? Die SB hat das ja quasi nun als "frewilligen Service" verkauft. Zumal, wenn Sie mir die EGV per VA schicken und das mit den Bewerbungskosten streichen, wäre der VA nicht mehr mit der EGV identisch, was eh rechtswidrig wäre, oder?