Berliner49
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Hallo,
bräuchte mal wieder bitte Hilfe
Mein Sohn wurde am 4.09.2009 eingeschult.
Wir haben die Schulpauschale zum 01.08.2009 nicht erhalten und das der ARGE mitgeteilt.
Jetzt bekam ich einen Brief in dem ich auf meine Mitwirkungspflicht hingewiesen wurde und Beweismittel bzw. Beweisurkunden vorzulegen habe.
Ich habe am 24.07.2009 eine AGH E begonnen und soll nun die Verdienstabrechnung für den Monat 08/09 vorlegen.
Auf dieser Abrechnung ist mein Verdienst für den Rest 07/09 und komplett 08/09 vermerkt.
Am 6.08.2009 wurde mir der Aufhebungsbescheid wegen Wegfall der Hilfebedürftigkeit zugestellt, aus dem hervor geht das die Leistungen zum Lebensunterhalt zum 01.09.2009 aufgehoben werden.
Steht mir dann die Schulpauschale zu oder nicht?
Gruß und Danke
Berliner49
bräuchte mal wieder bitte Hilfe
Mein Sohn wurde am 4.09.2009 eingeschult.
Wir haben die Schulpauschale zum 01.08.2009 nicht erhalten und das der ARGE mitgeteilt.
Jetzt bekam ich einen Brief in dem ich auf meine Mitwirkungspflicht hingewiesen wurde und Beweismittel bzw. Beweisurkunden vorzulegen habe.
Ich habe am 24.07.2009 eine AGH E begonnen und soll nun die Verdienstabrechnung für den Monat 08/09 vorlegen.
Auf dieser Abrechnung ist mein Verdienst für den Rest 07/09 und komplett 08/09 vermerkt.
Am 6.08.2009 wurde mir der Aufhebungsbescheid wegen Wegfall der Hilfebedürftigkeit zugestellt, aus dem hervor geht das die Leistungen zum Lebensunterhalt zum 01.09.2009 aufgehoben werden.
Steht mir dann die Schulpauschale zu oder nicht?
Gruß und Danke
Berliner49