Hallöchen,
bräuchte Rat in Bezug auf Mietkaution.
Folgendes: Mein Sohn zieht bald in ein anderes Bundesland, nach Berlin.Genehmigung ist so gut wie vorhanden, eine Wohnung ist ebenfalls vorhanden, das ist alles bereits geklärt.
Bleibt jetzt die Frage nach der Mietkaution, man will sie als Darlehen gewähren, mit monatlichem Raten vom Regelsatz abzuzahlen.
Muss ein wenig weiter ausholen zur Vorgeschichte, er hatte bis 2011 eine Wohnung (mit Kaution von der Arge) und musste diese räumen, da das Haus komplett saniert wurde, er fand eine andere und zog ein. Jetzt ist es so, dass ich die Kaution für diese Wohnung bezahlt habe, da sich die Arge weigerte für die neue Wohnung eine weitere Kaution zu gewähren, da sie die frühere Kaution von der zu sanierenden Wohnung noch nicht wieder zurück habe.
Jetzt wissen wir nicht was machen, da beim Auszug diese Kaution an meinen Sohn ausgezahlt wird, er sie aber sofort wieder für die neue Wohnung in Berlin braucht, er möchte kein Darlehen von der Arge. Kann diese Kaution als einmalige Einnahme angerechnet werden? Ist das Geld nicht zweckgebunden, da es erneut als Kaution gebraucht wird?
Ich meine, es ist mein Geld, dass nur geliehen wurde für die Kaution, das können die doch nicht meinem Sohn anrechnen oder? Natürlich kann mein Sohn dieses Geld behalten, er braucht es ja auch für die neue Kaution.Würde ja auch für die Arge wenig Sinn machen, ihm dieses Geld als Einkommen anzurechnen und dann die Kaution übernehmen zu müssen.
Jetzt hat mein Sohn die Befürchtung, dass, wenn er das Darlehen ablehnt, die Arge annehmen könnte, er besäße nicht angegebenes Geld, wär nicht bedürftig! Ist aber eigentlich logisch, dass beim Auszug die Kaution zurück bezahlt wird.
Viele Grüße und danke im voraus für Rat
bräuchte Rat in Bezug auf Mietkaution.
Folgendes: Mein Sohn zieht bald in ein anderes Bundesland, nach Berlin.Genehmigung ist so gut wie vorhanden, eine Wohnung ist ebenfalls vorhanden, das ist alles bereits geklärt.
Bleibt jetzt die Frage nach der Mietkaution, man will sie als Darlehen gewähren, mit monatlichem Raten vom Regelsatz abzuzahlen.
Muss ein wenig weiter ausholen zur Vorgeschichte, er hatte bis 2011 eine Wohnung (mit Kaution von der Arge) und musste diese räumen, da das Haus komplett saniert wurde, er fand eine andere und zog ein. Jetzt ist es so, dass ich die Kaution für diese Wohnung bezahlt habe, da sich die Arge weigerte für die neue Wohnung eine weitere Kaution zu gewähren, da sie die frühere Kaution von der zu sanierenden Wohnung noch nicht wieder zurück habe.
Jetzt wissen wir nicht was machen, da beim Auszug diese Kaution an meinen Sohn ausgezahlt wird, er sie aber sofort wieder für die neue Wohnung in Berlin braucht, er möchte kein Darlehen von der Arge. Kann diese Kaution als einmalige Einnahme angerechnet werden? Ist das Geld nicht zweckgebunden, da es erneut als Kaution gebraucht wird?
Ich meine, es ist mein Geld, dass nur geliehen wurde für die Kaution, das können die doch nicht meinem Sohn anrechnen oder? Natürlich kann mein Sohn dieses Geld behalten, er braucht es ja auch für die neue Kaution.Würde ja auch für die Arge wenig Sinn machen, ihm dieses Geld als Einkommen anzurechnen und dann die Kaution übernehmen zu müssen.
Jetzt hat mein Sohn die Befürchtung, dass, wenn er das Darlehen ablehnt, die Arge annehmen könnte, er besäße nicht angegebenes Geld, wär nicht bedürftig! Ist aber eigentlich logisch, dass beim Auszug die Kaution zurück bezahlt wird.
