Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin ganz neu hier und bitte um Nachsicht wenn ich hier vielleicht anfangs noch nicht alles ganz korrekt mache was Threaderöffnung usw. betrifft.
Ich habe hier natürlich schon ein bisschen quergelesen und auch Threads gefunden die mit meinem Thema verwandt und äußerst informativ für mich sind, jedoch sind solche Sachen immer so individuell gelagert dass man dann meist keine zufriedenstellenden Antworten für seine eigene Situation finden kann.
Vielleicht habt ihr ein paar Tipps und Ratschläge für mich wie ich mit der folgenden Problematik am besten umgehen sollte:
Ich habe mich vom 01.09. - 31.10.2019 in einem Beschäftigungsverhältnis befunden.
Eine Stelle im öffentlichen Dienst in einem städtischen Museum, Verwaltung, Teilzeit 20 St. /Woche.
Die Stelle war mit TVöD Entgeltgruppe 5 vergütet.
Ich habe in diesem Museum bereits 2 Jahre lang als freie Mitarbeiterin bzw. Museumsführerin gearbeitet bevor ich mich um die feste Stelle in der Führungsbuchung des Museums beworben habe, weil diese dann vakant war.
Ich hatte mich bereits das zweite Mal für die gleiche Stelle beworben und wurde beim zweiten Versuch dann auch tatsächlich eingestellt.
Da ich als Museumsführerin (diese Tätigkeit habe ich jetzt nach meiner Kündigung wiederaufgenommen) eng mit der Führungsbuchung des Museums zusammenarbeite, kannte ich die Art der Tätigkeit sehr gut, auch waren mir die organisatorischen Aufgaben dieser Stelle sowie die internen Abläufe, die Zusammenarbeit mit den Kollegen, sowie natürlich sämtliche Inhalte der angebotenen Führungen im Museum vertraut.
In der Stellenanzeige war eine dreijährige Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich als Voraussetzung genannt. Oder entsprechende Fachkenntnisse.
Da ich eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin absolviert habe verfüge ich über entsprechende Fachkenntnisse.
Allerdings habe ich die staatliche Prüfung nie abgelegt und verfüge daher über keinen
Abschluss.
In meinem Lebenslauf und meinem Anschreiben habe ich meine Ausbildung erwähnt, jedoch nie die vorzeitige Beendigung der selbigen.
Natürlich habe ich meinen Bewerbungsunterlagen dadurch auch kein Zeugnis beigelegt. Es gibt ja keins.
Im Bewerbungsgespräch wurde ich auch nie nach einem Zeugnis gefragt. Nicht im ersten und auch nicht im zweiten Bewerbungsgespräch. Ich dachte mir, wenn das niemand wissen will, ist es wohl auch nicht relevant.
Die Festanstellung ist eine kleine Verwaltungstätigkeit und bedarf im Grunde keiner spezifischen Ausbildung sondern nur grundsätzlicher Kenntnisse im EDV bzw. in der Bürokommunikation und inhaltlicher Kenntnisse der Führungen und Abläufe im Museum.
Im Bewerbungsgespräch wurde ich nur gefragt welche Inhalte mir in der Ausbildung vermittelt wurden, also ob ich mich mit Textverarbeitung, Emails und Datenbanken auskenne, was ich tue, denn diese Kenntnisse waren Ausbildungsinhalte über die ich verfüge, da ich meine Ausbildung bis zur Prüfung tatsächlich auch absolviert habe (lässt dich mittels Zwischenzeugnisse nachweisen)
An meinem ersten Arbeitstag wurde ich dann jedoch nachträglich nach meinem Abschlusszeugnis gefragt, welches für das Personalamt benötigte wurde.
An dieser Stelle habe ich die Personalchefin natürlich darüber aufgeklärt dass ein solches nicht vorhanden ist.
(Ihre erste Reaktion war die Bemerkung dass sie selbstverständlich davon ausging dass sich nur jemand bewerben würde der auch tatsächlich ein Abschlusszeugnis hat)
Mir wurde dann in dem Gespräch mit der Personalchefin mitgeteilt dass ich ohne Berufsabschluss ja eigentlich nicht in die Entgeltgruppe 5 eingestuft werden kann und dadurch die Stelle gar nicht hätte bekommen dürfen.
Man müsse sich darüber beraten und dann sehen wie man mit dieser Situation umgeht.
24 Tage lang habe ich dann meine Tätigkeit in der Führungsbuchung ganz normal ausgeführt ohne dass die Situation mit dem fehlenden Zeugnis nochmals in irgendeiner Form zur Sprache kam.
Am 25.09.2019 erhielt ich dann ohne weitere Vorwarnung die Kündigung. Es war eine Kündigung in der Probezeit ohne Angabe von Gründen. Ich war ab dem 25.09.2019 freigestellt und der Austritt aus der Beschäftigung erfolgte am 31.10.2019 bei voller Lohnfortzahlung.
Mündlich wurde mir mitgeteilt dass es sich um formale Gründe handelt, denn durch die nicht abgelegte Prüfung würde ich die formalen Voraussetzungen für die Führungsbuchungsstelle nicht erfüllen und daher kann das Beschäftigungsverhältnis nicht aufrecht erhalten werden.
(Im Nachhinein erfuhr ich, nach Rücksprache mit dem Personalamt, dass das Beschäftigungsverhältnis durchaus hätte aufrecht erhalten werden können, ich hätte nur aufgrund meiner Vorbildung in eine niedrigere Entgeltgruppe eingestuft werden müssen.)
Ich bat um eine schriftliche Bestätigung über die formalen Gründe, die mir jedoch konsequent verweigert wurde mit dem Hinweis auf die nicht erforderliche Begründung einer Kündigung in der Probezeit.
Bei meinem auf die Kündigung folgenden Antrag bzw. WBA beim JC reichte ich natürlich alle nötigen und geforderten Dokumente ein und habe auch längst einen positiven Bescheid über die Leistungen erhalten.
(Ich bin übrigens verheiratet und habe ein minderjähriges Kind)
Jetzt habe ich mit Eingang am 22.11.2019 ein Schreiben von meiner Arbeitsvermittlerin erhalten in welchem sie mir mitteilt dass ich, nach den ihr vorliegenden Unterlagen, in meinen Bewerbungsunterlagen und im Bewerbungsgespräch behauptet hätte eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zu haben und dadurch auf verlangen des AG kein Zeugnis vorlegen konnte. Dadurch hätte ich vorsätzlich bzw. grobe fahrlässig meine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Mir droht nun eine Sanktion.
(Im Übrigen habe ich die Stelle beim erdten Bewerbungsversuch vom JC vermittelt bekommen und mich beim zweiten Mal aus eigener Initiative beworben.)
Die Sache ist nun die: ich habe nie behauptet ich hätte einen Abschluss. Das ist eine Unterstellung.
Und ich frage mich woher die Arbeitsvermittlerin die Information hat.
Mir wurde keine Begründung für die Kündigung ausgestellt (Kündigung in der Probezeit ohne Angabe von Gründen) und dem JC schon? Wie kann das sein?
Ich wäre dort sehr gerne noch weiterhin festangestellt beschäftigt gewesen und nun wird mir eine verhaltensbedingte Kündigung unterstellt. Ich bin mir keines Fehlverhaltens bewusst. Auch wurde mir dies niemals vorgeworfen. Das ist auch der allgemeine Konsens unter allen meinen Kollegen im Museum. (Wo ich, wie gesagt, wieder als freie Mitarbeiterin beschäftigt bin Wie schon zuvor)
Und eine verhaltensbedingte Kündigung unterscheidet sich m.M.n. deutlich von einer Kündigung aus formalen Gründen.
Wie gehe ich nun strategisch am besten vor um eine Sanktion sich abzuwenden?
Hat jemand einen guten Ratschlag?
Herzliche Grüße und einen schönen Abend,
Maidie
ich bin ganz neu hier und bitte um Nachsicht wenn ich hier vielleicht anfangs noch nicht alles ganz korrekt mache was Threaderöffnung usw. betrifft.
Ich habe hier natürlich schon ein bisschen quergelesen und auch Threads gefunden die mit meinem Thema verwandt und äußerst informativ für mich sind, jedoch sind solche Sachen immer so individuell gelagert dass man dann meist keine zufriedenstellenden Antworten für seine eigene Situation finden kann.
Vielleicht habt ihr ein paar Tipps und Ratschläge für mich wie ich mit der folgenden Problematik am besten umgehen sollte:
Ich habe mich vom 01.09. - 31.10.2019 in einem Beschäftigungsverhältnis befunden.
Eine Stelle im öffentlichen Dienst in einem städtischen Museum, Verwaltung, Teilzeit 20 St. /Woche.
Die Stelle war mit TVöD Entgeltgruppe 5 vergütet.
Ich habe in diesem Museum bereits 2 Jahre lang als freie Mitarbeiterin bzw. Museumsführerin gearbeitet bevor ich mich um die feste Stelle in der Führungsbuchung des Museums beworben habe, weil diese dann vakant war.
Ich hatte mich bereits das zweite Mal für die gleiche Stelle beworben und wurde beim zweiten Versuch dann auch tatsächlich eingestellt.
Da ich als Museumsführerin (diese Tätigkeit habe ich jetzt nach meiner Kündigung wiederaufgenommen) eng mit der Führungsbuchung des Museums zusammenarbeite, kannte ich die Art der Tätigkeit sehr gut, auch waren mir die organisatorischen Aufgaben dieser Stelle sowie die internen Abläufe, die Zusammenarbeit mit den Kollegen, sowie natürlich sämtliche Inhalte der angebotenen Führungen im Museum vertraut.
In der Stellenanzeige war eine dreijährige Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich als Voraussetzung genannt. Oder entsprechende Fachkenntnisse.
Da ich eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin absolviert habe verfüge ich über entsprechende Fachkenntnisse.
Allerdings habe ich die staatliche Prüfung nie abgelegt und verfüge daher über keinen
Abschluss.
In meinem Lebenslauf und meinem Anschreiben habe ich meine Ausbildung erwähnt, jedoch nie die vorzeitige Beendigung der selbigen.
Natürlich habe ich meinen Bewerbungsunterlagen dadurch auch kein Zeugnis beigelegt. Es gibt ja keins.
Im Bewerbungsgespräch wurde ich auch nie nach einem Zeugnis gefragt. Nicht im ersten und auch nicht im zweiten Bewerbungsgespräch. Ich dachte mir, wenn das niemand wissen will, ist es wohl auch nicht relevant.
Die Festanstellung ist eine kleine Verwaltungstätigkeit und bedarf im Grunde keiner spezifischen Ausbildung sondern nur grundsätzlicher Kenntnisse im EDV bzw. in der Bürokommunikation und inhaltlicher Kenntnisse der Führungen und Abläufe im Museum.
Im Bewerbungsgespräch wurde ich nur gefragt welche Inhalte mir in der Ausbildung vermittelt wurden, also ob ich mich mit Textverarbeitung, Emails und Datenbanken auskenne, was ich tue, denn diese Kenntnisse waren Ausbildungsinhalte über die ich verfüge, da ich meine Ausbildung bis zur Prüfung tatsächlich auch absolviert habe (lässt dich mittels Zwischenzeugnisse nachweisen)
An meinem ersten Arbeitstag wurde ich dann jedoch nachträglich nach meinem Abschlusszeugnis gefragt, welches für das Personalamt benötigte wurde.
An dieser Stelle habe ich die Personalchefin natürlich darüber aufgeklärt dass ein solches nicht vorhanden ist.
(Ihre erste Reaktion war die Bemerkung dass sie selbstverständlich davon ausging dass sich nur jemand bewerben würde der auch tatsächlich ein Abschlusszeugnis hat)
Mir wurde dann in dem Gespräch mit der Personalchefin mitgeteilt dass ich ohne Berufsabschluss ja eigentlich nicht in die Entgeltgruppe 5 eingestuft werden kann und dadurch die Stelle gar nicht hätte bekommen dürfen.
Man müsse sich darüber beraten und dann sehen wie man mit dieser Situation umgeht.
24 Tage lang habe ich dann meine Tätigkeit in der Führungsbuchung ganz normal ausgeführt ohne dass die Situation mit dem fehlenden Zeugnis nochmals in irgendeiner Form zur Sprache kam.
Am 25.09.2019 erhielt ich dann ohne weitere Vorwarnung die Kündigung. Es war eine Kündigung in der Probezeit ohne Angabe von Gründen. Ich war ab dem 25.09.2019 freigestellt und der Austritt aus der Beschäftigung erfolgte am 31.10.2019 bei voller Lohnfortzahlung.
Mündlich wurde mir mitgeteilt dass es sich um formale Gründe handelt, denn durch die nicht abgelegte Prüfung würde ich die formalen Voraussetzungen für die Führungsbuchungsstelle nicht erfüllen und daher kann das Beschäftigungsverhältnis nicht aufrecht erhalten werden.
(Im Nachhinein erfuhr ich, nach Rücksprache mit dem Personalamt, dass das Beschäftigungsverhältnis durchaus hätte aufrecht erhalten werden können, ich hätte nur aufgrund meiner Vorbildung in eine niedrigere Entgeltgruppe eingestuft werden müssen.)
Ich bat um eine schriftliche Bestätigung über die formalen Gründe, die mir jedoch konsequent verweigert wurde mit dem Hinweis auf die nicht erforderliche Begründung einer Kündigung in der Probezeit.
Bei meinem auf die Kündigung folgenden Antrag bzw. WBA beim JC reichte ich natürlich alle nötigen und geforderten Dokumente ein und habe auch längst einen positiven Bescheid über die Leistungen erhalten.
(Ich bin übrigens verheiratet und habe ein minderjähriges Kind)
Jetzt habe ich mit Eingang am 22.11.2019 ein Schreiben von meiner Arbeitsvermittlerin erhalten in welchem sie mir mitteilt dass ich, nach den ihr vorliegenden Unterlagen, in meinen Bewerbungsunterlagen und im Bewerbungsgespräch behauptet hätte eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zu haben und dadurch auf verlangen des AG kein Zeugnis vorlegen konnte. Dadurch hätte ich vorsätzlich bzw. grobe fahrlässig meine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Mir droht nun eine Sanktion.
(Im Übrigen habe ich die Stelle beim erdten Bewerbungsversuch vom JC vermittelt bekommen und mich beim zweiten Mal aus eigener Initiative beworben.)
Die Sache ist nun die: ich habe nie behauptet ich hätte einen Abschluss. Das ist eine Unterstellung.
Und ich frage mich woher die Arbeitsvermittlerin die Information hat.
Mir wurde keine Begründung für die Kündigung ausgestellt (Kündigung in der Probezeit ohne Angabe von Gründen) und dem JC schon? Wie kann das sein?
Ich wäre dort sehr gerne noch weiterhin festangestellt beschäftigt gewesen und nun wird mir eine verhaltensbedingte Kündigung unterstellt. Ich bin mir keines Fehlverhaltens bewusst. Auch wurde mir dies niemals vorgeworfen. Das ist auch der allgemeine Konsens unter allen meinen Kollegen im Museum. (Wo ich, wie gesagt, wieder als freie Mitarbeiterin beschäftigt bin Wie schon zuvor)
Und eine verhaltensbedingte Kündigung unterscheidet sich m.M.n. deutlich von einer Kündigung aus formalen Gründen.
Wie gehe ich nun strategisch am besten vor um eine Sanktion sich abzuwenden?
Hat jemand einen guten Ratschlag?
Herzliche Grüße und einen schönen Abend,
Maidie