Flobi
Elo-User*in
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Guten Tag und Hallo,
In der Vergangenheit bin ich 2010 bereits Bezieher von ALG II gewesen. Seinerzeit erhielt ich als (von Geburt an) Privatversicherter einen Zuschuss von ca. 128 € zu meiner privaten Krankenversicherung (PKV).
Unnötig zu erwähnen, dass die Bestreitung der Differenz zur tatsächlichen monatlichen Prämie (z.B. 250 € + Selbstbehalt) aus dem Regelsatz nahezu unrealistisch gewesen ist.
Ich bin schon länger raus aus dem ALG II Bezug, in Bälde steht mir jedoch eine abermalige Beantragung bevor.
Nachdem ich mich heute kurz im Internet mich informiert habe, las ich von einem Grundsatzurteil aus dem Jahre 2011, und dass es seitdem eine Neuerung gegeben habe, die kurz gesagt wie folgt aussähe:
Nach Nachweis der Bedürftigkeit dem Versicherungsträger (PKV) gegenüber, etwa in Form des Antrags auf ALG II, sei dieser dazu angehalten, einen im
-halbierten- Basistarif oder gegebenenfalls, sofern günstiger, auch im aktuellen Tarif weiterzuversichern.
Das Jobcenter würde diesen halbierten Beitrag zum Basistarif bzw. den entsprechend günstigeren direkt an den privaten Versicherungsträger überweisen.
Leider sind die Ausführungen auf den Seiten der Arbeitsagentur dazu wohl bewusst recht vage gehalten, so ist nach wie vor die Rede von einem "Zuschuss" wie zu früheren Zeiten.
Da man bekanntlich nicht ohne Weiteres in die Gesetzliche wechseln kann, so gerne ich es täte, da ich eine dauerhafte Entscheidung für die Private nie bewusst getroffen habe, muss ich mich auch weiterhi im ALG II-Bezug, bis ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe, privat krankenversichern.
Meine Frage hierzu an die gleichsam Betroffenen:
Stimmen die oben gemachten Ausführungen und zahlt
1. das Jobcenter tatsächlich den vollen (halbierten) Basistarif (bzw. den entsprechend günstigeren) an die private Versicherung und
2. klärt sich die Private so ohne weiteres dazu bereit, nach Nachweis der Bedürftigkeit einem diesen halbierten Basistarif auch tatsächlich anzubieten?
Erfahrungen dazu aus dem Alltag interessieren mich sehr.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Florian
In der Vergangenheit bin ich 2010 bereits Bezieher von ALG II gewesen. Seinerzeit erhielt ich als (von Geburt an) Privatversicherter einen Zuschuss von ca. 128 € zu meiner privaten Krankenversicherung (PKV).
Unnötig zu erwähnen, dass die Bestreitung der Differenz zur tatsächlichen monatlichen Prämie (z.B. 250 € + Selbstbehalt) aus dem Regelsatz nahezu unrealistisch gewesen ist.
Ich bin schon länger raus aus dem ALG II Bezug, in Bälde steht mir jedoch eine abermalige Beantragung bevor.
Nachdem ich mich heute kurz im Internet mich informiert habe, las ich von einem Grundsatzurteil aus dem Jahre 2011, und dass es seitdem eine Neuerung gegeben habe, die kurz gesagt wie folgt aussähe:
Nach Nachweis der Bedürftigkeit dem Versicherungsträger (PKV) gegenüber, etwa in Form des Antrags auf ALG II, sei dieser dazu angehalten, einen im
-halbierten- Basistarif oder gegebenenfalls, sofern günstiger, auch im aktuellen Tarif weiterzuversichern.
Das Jobcenter würde diesen halbierten Beitrag zum Basistarif bzw. den entsprechend günstigeren direkt an den privaten Versicherungsträger überweisen.
Leider sind die Ausführungen auf den Seiten der Arbeitsagentur dazu wohl bewusst recht vage gehalten, so ist nach wie vor die Rede von einem "Zuschuss" wie zu früheren Zeiten.
Da man bekanntlich nicht ohne Weiteres in die Gesetzliche wechseln kann, so gerne ich es täte, da ich eine dauerhafte Entscheidung für die Private nie bewusst getroffen habe, muss ich mich auch weiterhi im ALG II-Bezug, bis ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe, privat krankenversichern.
Meine Frage hierzu an die gleichsam Betroffenen:
Stimmen die oben gemachten Ausführungen und zahlt
1. das Jobcenter tatsächlich den vollen (halbierten) Basistarif (bzw. den entsprechend günstigeren) an die private Versicherung und
2. klärt sich die Private so ohne weiteres dazu bereit, nach Nachweis der Bedürftigkeit einem diesen halbierten Basistarif auch tatsächlich anzubieten?
Erfahrungen dazu aus dem Alltag interessieren mich sehr.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Florian