Praktikum auch in ungeheizter Halle?

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C

Crowbar

Gast
Ich soll bei einer Firma ein Praktikum absolvieren. Habe bei bei einem Rundgang in der Firma bemerkt, dass der AG die Produktionshalle nicht beheizt. Die Mitarbeiter arbeiten in der kalten Halle wo auch noch das Tor in der Winterkälte offen steht.

Muss ich bei Weigerung in der Kälte zu arbeiten dann Konsequenzen von der Jobcenter fürchten?
 
Hallo Crowbar, die Arbeitsstättenverordnung ist hier meiner Meinung nach massgebend. Da ich nicht weiss ob ich den Link setzten darf, einfach mal googlen!

Rolf
 
Ich bin da für das Rechtliche zwar kein Experte, aber ich wüßte nicht, warum es aus Sicht der Jobcenter Dir nicht zuzumuten wäre, in einer unbeheizten Halle zu arbeiten, wenn die anderen Mitarbeiter das offenkundig auch tun.

Davon abgesehen, ich arbeite in der Briefzustellung und war dies Jahr auch schon bei unter -5 Grad unterwegs. Das war zwar nicht unbedingt angenehm, aber wohl ziemlich sicher nichts, was das Kriterium der Unzumutbarkeit aus Sicht der Jobcenter erfüllen würde.

Solange Du nicht eine chronische Erkrankung o. ä. vorweisen kannst, die nachweislich durch Kälte verstärkt wird, glaube ich kaum, daß Du mit der Begründung bei der Jobcenter viel Verständnis finden wirst...
 
Die Arbeiter müssen in der kalten Halle Elektronikgeräte fachgerecht zerlegen. Manche Arbeiten müssen im Sitzen erledigt werden. Da wäre es wohl angebracht den Raum zu beheizen?
 
Bestimmt wäre ich nach 1 oder 2 Tagen so erkältet, dass ich den Rest des Praktikums :rolleyes: mit AU zu Hause krank in Bett verbringen müßte.


:icon_klatsch:
 
Ich bin da für das Rechtliche zwar kein Experte, aber ich wüßte nicht, warum es aus Sicht der Jobcenter Dir nicht zuzumuten wäre, in einer unbeheizten Halle zu arbeiten, wenn die anderen Mitarbeiter das offenkundig auch tun.

Davon abgesehen, ich arbeite in der Briefzustellung und war dies Jahr auch schon bei unter -5 Grad unterwegs. Das war zwar nicht unbedingt angenehm, aber wohl ziemlich sicher nichts, was das Kriterium der Unzumutbarkeit aus Sicht der Jobcenter erfüllen würde.

Solange Du nicht eine chronische Erkrankung o. ä. vorweisen kannst, die nachweislich durch Kälte verstärkt wird, glaube ich kaum, daß Du mit der Begründung bei der Jobcenter viel Verständnis finden wirst...

Falsch deine Argumente warum gibt es im Baugewerbe wohl Schlechtwetter. Bei der Briefzustellung bewegst du dich mein Zusteller ist mit dem Auto hier im Dorf unterwegs rein in der Kiste raus aus der Kiste. In der Halle stehen Sie öfter mal auf der Stelle.
Die Halle ist wie ein Eisschrank dort wird die Kälte konserviert, in der Halle - 5° Grad auch wenn die Außentemperatur schon 5°+ zeigt. Da hast du es ja besser im Freien und kannst dich dabei noch bewegen.


Ich bin da für das Rechtliche zwar kein Experte, aber ich wüßte nicht, warum es aus Sicht der Jobcenter Dir nicht zuzumuten wäre, in einer unbeheizten Halle zu arbeiten, wenn die anderen Mitarbeiter das offenkundig auch tun.

In der Jobcenter könnte man doch auch unbeheizt im Büro Sitzen und Arbeiten
eigentlich wollte ich mir das Wort Arbeiten bei denn Jobcenter Menschen ersparen. Wenn es die
Arbeiter in der Halle wie du meinst zuzumuten wäre, gleiches Recht für alle.
 
Atlantis meinte:
Falsch deine Argumente warum gibt es im Baugewerbe wohl Schlechtwetter. Bei der Briefzustellung bewegst du dich mein Zusteller ist mit dem Auto hier im Dorf unterwegs rein in der Kiste raus aus der Kiste. In der Halle stehen Sie öfter mal auf der Stelle.
Das Argument 'Schlechtwetter' zieht nicht, da es nicht zum Kälteschutz für AN eingeführt wurde. Manche Materialien versagen bei entsprechenden Temperaturen nun mal ihren Dienst und deshalb liegen dann die Baustellen still. Schlechtwettergeld im Sinn des Wortes gibts übrigens schon seit längerem nicht mehr.
 
So denn, hab die entsprechende Vorschrift gefunden in der Arbeitsstättenverordnung: ASR 6 - Raumtemperatur. Massgebend ist die Lufttemperatur (?). Mindestens 12 Grad bei körperlich schwerer Arbeit bis max. 20 Grad bei leichter und sitzender Arbeit.

Hoffe das hilft weiter.

Rolf
 
Gerda ist halt zu lange her mit meinem Beruf.
Im Winter gab es damals noch Schlechtwettergeld.


Wenn es in der Halle immer noch zu Kalt ist kann man zur Not
ein Lagerfeuer Anzünden.:icon_mrgreen:
 
Also, ich finde ja, wenn man dafür bezahlt wird in einer kalten Halle zu arbeiten, dann ist das was anderes, weil es vielleicht noch unter (schlechte) Arbeitsbedingungen fällt, als wenn man sich gratis im Praktikum den Popo abfriert.


:icon_evil:
 
Also wenn man sich bei der Arbeit entsprechend anstrengen muss und passende Kleidung trägt ist es garkein Problem auch bei Minusgraden zB im Freien zu arbeiten.

Aber da man solche Elektrogeräte wohl kaum mit der Axt zerteilt und da wohl auch feinere Zerlegearbeiten machen muss wo man seine Finger braucht und sich nicht bewegt finde ich es nicht zumutbar. Zumindest nicht den ganzen Tag
 
Musste selbst schon stundenlang Posten stehen an der Hauptpforte eines geschützten Industrieunternehmens. Besucherausweis entgegennehmen, Knopf drücken für Schranke auf/zu, das waren die einzigen dienstlichen Bewegungen. Ja, man durfte ab und an auch ein wenig auf und ab hüpfen bei gemessenen -15 Grad und mit den Armen schlagen. Übrigens, es gibt auch sehr nützliche Taschenwärmer und gefütterte Schuhe/Stiefel, von Daunenjacken mal ganz zu schweigen. Arbeitsablehnung würde ich erst ab -40 Grad akzeptieren, sonst gäbe es auch keine Kohle.
 
Musste selbst schon stundenlang Posten stehen an der Hauptpforte eines geschützten Industrieunternehmens. Besucherausweis entgegennehmen, Knopf drücken für Schranke auf/zu, das waren die einzigen dienstlichen Bewegungen. Ja, man durfte ab und an auch ein wenig auf und ab hüpfen bei gemessenen -15 Grad und mit den Armen schlagen. Übrigens, es gibt auch sehr nützliche Taschenwärmer und gefütterte Schuhe/Stiefel, von Daunenjacken mal ganz zu schweigen. Arbeitsablehnung würde ich erst ab -40 Grad akzeptieren, sonst gäbe es auch keine Kohle.


Das VW-Werk in Wolfsburg hat in allen Bereichen die außerhalb Liegen geheizte Pförtnerhäuschen und auch die vier Hauptpforten ist dort mit Geheizten Gebäude ausgestattet in den man sich öfter mal zurückziehen kann.
Das muss aber eine Bruchbude sein dieses geschützte Industrieunternehmen.
 
Musste selbst schon stundenlang Posten stehen an der Hauptpforte eines geschützten Industrieunternehmens. Besucherausweis entgegennehmen, Knopf drücken für Schranke auf/zu, das waren die einzigen dienstlichen Bewegungen. Ja, man durfte ab und an auch ein wenig auf und ab hüpfen bei gemessenen -15 Grad und mit den Armen schlagen. Übrigens, es gibt auch sehr nützliche Taschenwärmer und gefütterte Schuhe/Stiefel, von Daunenjacken mal ganz zu schweigen. Arbeitsablehnung würde ich erst ab -40 Grad akzeptieren, sonst gäbe es auch keine Kohle.

Hallo,
obwohl ich auch kein ausgesprochener Experte für die Arbeitsstättenverordnung bin, finde ich es schon erschreckend, dass hier manche Äpfel mit Birnen vergleichen.

@bulde: Soweit mir bekannt ist, wechselt man sich bei solchen ''Türsteher''-Jobs ab und kann sich durchaus zwischendurch regelmäßig in einen angenehm temperierten Raum zurückziehen.
Sollte das bei Dir nicht der Fall gewesen sein, geht dies zu Lasten deines (ex?) Arbeitgebers oder zu Deinen Lasten (nicht gekümmert) oder Du bist dafür entsprechend entlohnt worden.
Vielleicht hast Du dich auch einfach nur ausnutzen lassen - das wäre aber kein Grund, andere ebenfalls dazu aufzufordern. Oder möchtest Du nur zeigen, dass ein starker Kerl sowas locker wegsteckt und alle Anderen Mimosen und Weicheier sind?

Fakt ist: Es gibt hier in Deutschland dazu eine Regelung, die ganz klar vorschreibt, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass der Gesundheit zuträgliche Temperaturen am Arbeitsplatz herrschen. Bei besonderen Anforderungen (Arbeit im Freien und auf Baustellen, Nahrungsmittel/Kühlräume, Stahlproduktion usw.) gelten gesondert erwähnte Ausnahmen.

Es ist schon schlimm genug, dass der Arbeits- und Leidensdruck der Mitmenschen mittlerweile anscheinend so hoch ist, dass sie Angst davor haben, ihren Arbeitgeber zur Einhaltung der Vorschriften zu bewegen, obwohl diese Vorschriften ihrer eigenen Gesundheit dienen, da muss man das nicht noch auf Praktikanten ausweiten.

Ich kenne niemanden, der sich bei Ausfall der Heizung/Klimaanlage im Büro oder bei kleinen Pannen ernsthaft darüber aufregen würde, wenn es mal etwas kälter/wärmer ist. Nur wenn das bereits so geplant ist vom Arbeitgeber, ist das ganz klar nicht zu tolerieren.

Konsequent diesen Job abzulehnen ist allerdings eine ganz andere Sache, da das Amt sicher eine andere Sichtweise vertritt (die SB sitzen ja auch im warmen Büro). Welche Behörde dafür zuständig ist, die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung durchzusetzen und ob das überhaupt praktisch durchsetzbar ist (theoretisch geht ja alles, praktisch wirds selbst bei 2cm Schimmel an den Wänden im Klassenzimmer einer Schule schwierig, wirksam etwas dagegen zu unternehmen), bliebe ebenfalls noch zu klären.

Quelle: https://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
...
3 Arbeitsbedingungen
...
3.5 Raumtemperatur
(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe- Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.
...
Quelle: Arbeitsstaette Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
1. Begriffe

Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979

2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen

2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:

1. bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
2. bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
3. bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
4. in Büroräumen + 20 °C
5. in Verkaufsräumen + 19 °C

2.2 Die Mindesttemperaturen sollen beim Arbeitsbeginn erreicht sein.
....

Hinweise:

1. Raumtemperaturen. die unter denen in Nr. 2.1 b, c und e angegebenen Temperaturen liegen dürfen (s. Nr. 2.3 Satz 1), können in anderen Rechtsvorschriften, z.B. des Lebensmittelrechts, aufgeführt sein.
2. Bei einer nach Nr. 2.3 Satz 1 zulässigen Unterschreitung der Raumtemperaturen ist der Schutz der Arbeitnehmer auf andere Weise, z. B. durch Bereitstellung von Schutzkleidung gegen zu niedrige Temperaturen, zu gewährleisten.
 
Danke für eure Antworten.

Habe heute Nachmittag erfahren, dass der Chef der Firma anrief beim Lehrgang mit der Bitte mir mitzuteilen, dass ich im Praktikum die Arbeitskleidung selbst Organisieren und Bezahlen soll.

Er verlangt von mir sich warm einzukleiden da die Halle genauso kalt wäre wie das Wetter draussen.

Ich finde sowas schon etwas dreist. Die Betreuerin für's Praktikum konnte/wollte mir keinen Tipp geben.
 
Danke für eure Antworten.

Habe heute Nachmittag erfahren, dass der Chef der Firma anrief beim Lehrgang mit der Bitte mir mitzuteilen, dass ich im Praktikum die Arbeitskleidung selbst Organisieren und Bezahlen soll.

Er verlangt von mir sich warm einzukleiden da die Halle genauso kalt wäre wie das Wetter draussen.

Ich finde sowas schon etwas dreist. Die Betreuerin für's Praktikum konnte/wollte mir keinen Tipp geben.


Habt ihr eine Gewerkschaft am Ort ruf dort mal an.
 
Die Gewerkschaft meint, dass ich die Arbeitssachen als Praktikant selbst mitbringen soll. Die Kälte in der Halle wäre mein Problem. Schliesslich ist das ein Praktikum und kein Aufenthalt in der warmen Stube.
 
Habe bei bei einem Rundgang in der Firma bemerkt, dass der AG die Produktionshalle nicht beheizt. Die Mitarbeiter arbeiten in der kalten Halle wo auch noch das Tor in der Winterkälte offen steht

Wer richtig arbeitet, dem ist in der regel auch warm :icon_daumen:

Da wäre es wohl angebracht den Raum zu beheizen?

Wenn du als Chef die Heizkosten zahlen müsstest, dann würdest du das garantiert anders sehen. Immer von 2 Seiten auf Probleme schauen. Ist hilfreich.

Und was wird im Sommer sein ? Soll der Cheffe da Klimaanlagen aufstellen :icon_neutral:

Er verlangt von mir sich warm einzukleiden da die Halle genauso kalt wäre wie das Wetter draussen.

Dass er dir das erst sagen muss und du nicht von selbst darauf kommst, spricht nicht unbedingt für dich :confused:

Hast du schon einmal Maurer, Dachdecker oder ähnliches gesehen ? Die haben auch keine eingebaute Körperheizung.


Muss ich bei Weigerung in der Kälte zu arbeiten dann Konsequenzen von der Jobcenter fürchten?

Ne, du willst doch ersichtlich um jeden Preis arbeiten. Es geht dir halt nur ums Arbeitsklima. Und wenn das zu unterkühlt ist, kann man das einer Spitzenkraft wie dir eben nicht zumuten.

Sollen die doch schauen, wie sie dir einen schönen klimatisierten Arbeitsplatz beschaffen, wo du auch Arbeitskleidung erhältst, die auf die jeweilige Außentemperatur abgestimmt ist.
 
Was ist das für eine Gewerkschaft ? *kopfschüttel
ich glaube eher das uns der Crowbar was vom pferd erzählt.
soll er doch mal sagen wo und welche gewerkschaft, dann kann man
ja die gewerkschaft in frankfurt unterrichten was seine örtlich gewerkschaft
da zu einer ungeheizten halle gesagt hat.
könnte ja auch sein das crowbar ein u boot der Jobcenter ist.
 
Wer richtig arbeitet, dem ist in der regel auch warm :icon_daumen:



Wenn du als Chef die Heizkosten zahlen müsstest, dann würdest du das garantiert anders sehen. Immer von 2 Seiten auf Probleme schauen. Ist hilfreich.

Und was wird im Sommer sein ? Soll der Cheffe da Klimaanlagen aufstellen :icon_neutral:



Dass er dir das erst sagen muss und du nicht von selbst darauf kommst, spricht nicht unbedingt für dich :confused:

Hast du schon einmal Maurer, Dachdecker oder ähnliches gesehen ? Die haben auch keine eingebaute Körperheizung.




Ne, du willst doch ersichtlich um jeden Preis arbeiten. Es geht dir halt nur ums Arbeitsklima. Und wenn das zu unterkühlt ist, kann man das einer Spitzenkraft wie dir eben nicht zumuten.

Sollen die doch schauen, wie sie dir einen schönen klimatisierten Arbeitsplatz beschaffen, wo du auch Arbeitskleidung erhältst, die auf die jeweilige Außentemperatur abgestimmt ist.


Das was du erzählst ist mist.


im Volkswagenwerk gibt es viele hallen und die werden
alle beheizt.
wenn da die heizung ausfällt wird die arbeit eingestellt.

soll der hallen besitzer sein ars.. doch in der kalten halle
verfrachten.
 
Die Gewerkschaft steht doch im Thread.:icon_knutsch:

Es hat sich aber alles noch verändert. Bei nochmaliger Vorsprache bei der Gewerkschaft bekam ich dann endlich Hilfe . Der Träger der Maßnahme hatte auf Hinweis der Gewerkschaft einen beheizten Arbeitsplatz durchsetzen können.
 
Die Gewerkschaft steht doch im Thread.:icon_knutsch:

Es hat sich aber alles noch verändert. Bei nochmaliger Vorsprache bei der Gewerkschaft bekam ich dann endlich Hilfe . Der Träger der Maßnahme hatte auf Hinweis der Gewerkschaft einen beheizten Arbeitsplatz durchsetzen können.

Wunderbar,gratuliere!
Man sieht immer wieder,Gegenwehr lohnt sich.
 
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