Poststreik, Ausschluss der Maßnahme ohne erhalt einer Abmahnung

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ExUser 53636

Gast
bitte entschuldigt mir den Zweitpost in diesem Forum.. die Sache ist jedoch sehr dinglich und deshalb wäre ich über jede Aufmerksamkeit dankbar


Hallo liebes Forum,

mal wieder schreibe ich leider aus einem unglücklichen Grund...


Freitag habe ich einen Brief von der Arge erhalten. "Anhörung: Sie haben die berufliche Eingliederungsmaßnahme AVIBA bei Transfer am 24.Juni.2015 abgebrochen oder wurden von ihr ausgeschlossen. ... Um Überzahlungen zu vermeiden habe ich die Zahlung (§ 331 SGB III) vorläufig eingestellt."

Da die Post in meinem Gebiet seit Wochen fast komplett streikt habe ich erst heute von einer 1. Mahnung (vorletzte Woche) und einer 2. Mahnung (letzte Woche) sowie den Ausschluss der Maßnahme (letzte Woche) erfahren (vor Ort in der Maßnahme!).

Ich bin Wochenlang brav zur (wirklich sinnlosen) Maßnahme gegangen, falls ich erkrankt war habe ich !immer!, bis auf diese 2 Fälle, mich krank gemeldet.

Ist es rechtens mich von der Maßnahme auszuschließen, ohne Erhalt einer Mahnung, und obwohl ich jedes mal (innerhalb von 3 Tagen durch ärztliches Attest) entschuldigt war?

Ich habe heute die Möglichkeit meiner Vermittlerin (für ihr Gespräch mit ihrem Chef morgen) eine Begründung zu schicken, warum ich mich an diesem Tage nicht abwesend bei der Maßnahme gemeldet habe.. diesen Grund wird sie ihrem Chef vortragen, jedoch sieht sie nicht viel Chance, so meinte sie.

Da die Sache ziemlich dringlich ist, mir die Maßnahme angeboten hat über die Email/das Schreiben vorm Abschicken heute nochmal drüber zu lesen würde ich mir dankend über schnelle Meinungen freuen...

Liebe Grüße..
 
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