Post vom Beitragsservice nach Jahren erhalten, wie reagieren?

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Hallo,

ich habe die Tage einen Brief vom Beitragsservice erhalten und brauche Rat, wie ich jetzt reagieren soll. Dies soll kein Beitrag sein, dass ich nicht zahlen will und/oder der ÖRR überflüssig ist...also kein mimimi.

Ich versuche es mal zu erläutern:

Ich wohne hier seit ca. 8 Jahren in meiner Wohnung, in dem Brief steht drin, dass sie einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern vorgenommen haben und hier wohl keinen Beitragszahler finden konnten. Und sie bitten um meine Mithilfe.

Ich gebe zu, ich habe mich da nie wirklich drum gekümmert. Ich weiß noch, dass früher mal (in einer früheren Wohnung) "ein Mann vom WDR" vorbeigekommen ist und nach Empfangsgeräten gefragt hatte. Damals hatte ich keine und bin dann wohl quasi durch das System gerutscht.

Um es ganz klar zu sagen: Ich habe mich immer frisgerecht umgemeldet und habe mich niemals versucht zu verstecken oder mich den Gebühren zu entziehen.

Die Frage, die sich mir stellt: Bin ich verpflichtet mich ohne Aufforderung bei denen anzumelden? Bin bisher immer davon ausgegangen, dass sie sich schon melden würden, wenn sie etwas von mir wollen und habe mich für die Details auch nie interessiert. Wüsste aber auch nicht warum ich denen nachlaufen sollte...

Ich habe bereits im Forum gesucht und diese Info gefunden: https://www.infodienst-schuldnerber...ung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-moeglich/
Die letzten 3 Jahre wäre ich damit gut raus und wäre in der Zeit auch befreit. Die Nachweise müsste ich mir aber erst besorgen, da ich diese natürlich nicht mehr habe. Wäre aber sicherlich dranzukommen.

Aber was ist mit den Jahren davor? Ich war teilweise Student (auch befreit(!?) und teilweise am arbeiten. Ich würde jetzt davon ausgehen, dass diese Forderungen verjährt sind, da der Beitragsservice sich nicht gemeldet hat. Ist das korrekt? Oder ist das Wunschdenken?

Ach so, sie schreiben, falls ich mich nicht melden sollte, dass sie mich anmelden würden und zwar "mit den Informationen des Einwohnermeldeamtes", was wohl "seit Beginn des Mietverhältnisses" bedeuten würde. Das wäre natürlich eine Katastrophe! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie damit im Recht wären, aber das müsste ich dann wohl sehen, wenn es so wäre und dazu kommen würde.

Die Frage ist: Wie gehe ich jetzt vor? Melde ich mich einfach an und lege für die letzten Jahre die Belege vor? Könnte das ja online machen (habe einen Webcode bekommen) und hoffen, dass sie sich nicht die Arbeit machen und für die Jahre davor nochmal prüfen.

Hat da jemand einen Tipp?

Frage mich nur warum die nicht einfach sagen "Sie wohnen da jetzt seit x Jahren, da war niemand gemeldet...jetzt müssen sie zahlen".

Auffällig ist, dass ich Ende letzten Jahres meinen neuen Perso bekommen habe, weil ich noch den Alten hatte...haben die daraufhin meine Daten rausgegeben? Glaube ja nicht an Aluhuttheorien, aber warum melden die sich ausgerechnet jetzt und erst jetzt?

Vielen Dank schonmal :)
 

erwerbsuchend

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Das war doch in den letzten Wochen Thema in den Medien, dass es einen Datenabgleich zwischen den Meldeämtern und dem Beitragsservice gegeben hat. Dies kannst du z.B. hier nachlesen.

Man ist verpflichtet, sich selbst beim Beitragsservice an- und auch umzumelden. Dies war auch schon früher bei der GEZ so. Wenn du dich also nicht selbst angemeldet hast, hast du eigentlich eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die allgemeine Verjährungsfrist für Forderungen aus Verträgen beträgt 3 Jahre. Ob dies auch für den Beitragsservice gilt, weiß ich nicht. Solltest du als Student von der Zahlung befreit gewesen sein, dann sollte es doch kein Problem sein, dies nachweisen zu können.
 

unsereiner

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hm kann sein, ich habe tatsächlich dazu nie was mitbekommen. Gab es auch keine Inforbroschüre im Briefkasten oder sowas. Ist ja nun kein Allgemeinwissen. Ich lese aber auch sehr selektiv Nachrichten und ÖRR kriege ich höchstens mal unterwegs oder bei anderen mit. Also aktiv Radio oder TV (also so mit zappen) schaue ich nie. Ich lese eher Blogs oder sowas.

Mein Stand war immer, also von früher, dass wenn ich kein Gerät habe, dann muss ich auch nichts melden. Umgemeldet (die Wohnung) habe ich mich immer, also wenn die was wollen, dann können sie sich ja melden.

Also ich gehe davon aus, dass man als Student mit Bafög befreit wird, da es weniger als H4 ist. Nachweisen....nunja Studium kann ich natürlich nachweisen, aber keine Befreiung weil ich nichts mit denen zu tun hatte.

hm, dann werde ich wohl einfach für die letzten Jahre nachmelden und hoffen, dass denen das reicht, wenn niemand eine bessere Idee hat oder sich da auskennt. Ich persönlich würde ja von einer Verjährung ausgehen, sonst machen die 3 Jahre nachmelden ja auch keinen Sinn...also dass es genau 3 Jahre sind.

Auf jeden Fall schon merkwürdig...ich hätte eigentlich gedacht, dass wenn die die Daten abgleichen dann hätten die das bei der Änderung von GEZ auf Beitragsgedöns gemacht.
 
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erwerbsuchend

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Ist ja nun kein Allgemeinwissen. Ich lese aber auch sehr selektiv Nachrichten und ÖRR kriege ich höchstens mal unterwegs oder bei anderen mit. Also aktiv Radio oder TV (also so mit zappen) schaue ich nie. Ich lese eher Blogs oder sowas.

Ich kann mich zwar irren, aber ich habe es irgendwie im Hinterkopf, dass man "verpflichtet" ist, sich selbst über die Medien, also die Nachrichten, zu informieren. Gerade in der heutigen Zeit kann man schlecht argumentieren, dass man keine Nachrichten mitbekommen habe.

Mein Stand war immer, also von früher, dass wenn ich kein Gerät habe, dann muss ich auch nichts melden.

Das war auch bis 2013 so, dass man nur für vorhandene Geräte zahlt. In jenem Jahr wurde jedoch die Rundfunkabgabe als Haushaltsabgabe umgestaltet, so dass jeder Haushalt diese zahlen muss.

Umgemeldet (die Wohnung) habe ich mich immer, also wenn die was wollen, dann können sie sich ja melden.

Ich habe mich da leider nicht deutlich ausgedrückt. Ich meine nicht nur das Ummelden bei dem Einwohnermeldeamt, sondern auch direkt beim Beitragsservice, früher auch GEZ genannt. Nur weil man sich auf dem Einwohnermeldeamt ummeldet, wird man nicht automatisch beim Beitragsservice umgemeldet.

Für weiteres zum Thema Beitragsservice kannst du dich u.a. auf deren Webseite informieren.
 

Fairina

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Ne muss man nicht. Der offizielle Informationsdienst der Regierung ist der Bundesanzeiger. Aber man kann schwerlich sich heraus reden, das man es nicht mit bekommen hat wenigstens in groben Zügen.
 

Couchhartzer

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Ich kann mich zwar irren, aber ich habe es irgendwie im Hinterkopf, dass man "verpflichtet" ist, sich selbst über die Medien, also die Nachrichten, zu informieren. Gerade in der heutigen Zeit kann man schlecht argumentieren, dass man keine Nachrichten mitbekommen habe
Wollte ich auch gar nicht drüber diskutieren. Aber es gibt tatsächlich Menschen, die nichts konsumieren, habe ich selbst kennengelernt. Grade wenn man dörflich wohnt, kann man sich Medien ganz gut entziehen.

Das war auch bis 2013 so, dass man nur für vorhandene Geräte zahlt. In jenem Jahr wurde jedoch die Rundfunkabgabe als Haushaltsabgabe umgestaltet, so dass jeder Haushalt diese zahlen muss.
Habe ich tatsächlich nicht mitbekommen, aber, wie gesagt, ich wäre davon ausgegangen, dass man sich dann bei mir melden würde, wenn man etwas von mir will.

Ich habe mich da leider nicht deutlich ausgedrückt. Ich meine nicht nur das Ummelden bei dem Einwohnermeldeamt, sondern auch direkt beim Beitragsservice, früher auch GEZ genannt. Nur weil man sich auf dem Einwohnermeldeamt ummeldet, wird man nicht automatisch beim Beitragsservice umgemeldet.
Habe ich schon verstanden, was du meinst. Aber früher war es ja so, du hast kein Gerät, also musst du logischerweise auch nicht zahlen...da musste ich mich also auch gar nicht erst anmelden. Zudem hätten sie dann auch nachweisen müssen, dass ich etwas empfangen kann. Die Beweislast lag bei ihnen.

Ich hatte das Beispiel nur genommen, damit ich deutlich machen kann, dass ich eben nichts verstecken wollte, sondern quasi allen meinen evtl. Pflichten nachgekommen bin. Ich bin also kein fehlgeleiteter Reichsbürger oder son Kram. :)

Ne muss man nicht. Der offizielle Informationsdienst der Regierung ist der Bundesanzeiger. Aber man kann schwerlich sich heraus reden, das man es nicht mit bekommen hat wenigstens in groben Zügen.
Dass es die GEZ gibt, weiss ich schon, aber dass dort quasi die Beweislast umgekehrt wurde...das habe ich nicht mitbekommen und nicht verfolgt. Aber gut, das wäre wohl auch eher etwas fürs Gericht. :)

Ja.
Einfach hier mal nachlesen was es mit dem Anschreiben (Datenabgleich mit dem Meldeamt usw.) auf sich hat und was zu machen ist, oder welche Folgen bei Untätigkeit eintreten können ~> https://www.rundfunkbeitrag.de/buer...en_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html
Vielen Dank! Nein, untätig will ich da nicht sein, ich will das schon klären.

Im Endeffekt ist es für mich nur die Frage, ob ich wirklich alle Unterlagen aus über 5 Jahren zusammensuchen muss oder nicht. Das wäre schon eine Menge Aufwand.

Ich lese mir das aber nochmal durch. Im Moment würde ich mich aber erstmal für die letzten 3 Jahre nachliefern und mich teilweise befreien lassen und dann hoffen, dass ich den Rest nicht nachliefern muss. Das wäre wahrscheinlich auch nicht verhältnismässig.

Ich dachte aber ich frage einfach mal hier nach und wollte schauen ob sich jemand evtl. auch mit Details auskennt. :)

Ab diesem Datum wird dann der Rund*funk*beitrag für die Wohnung berechnet. Der Melde*daten*abgleich 2018 schließt an den vorangegangenen Melde*daten*abgleich an, der in den Jahren 2013 bis 2015 durch*geführt wurde. Eine rück*wirkende An*meldung erfolgt daher frühestens zum 1. Januar 2016.
Grade gelesen, also falls noch jemand das Problem haben sollte...

Aber so wie ich das lese, brauche ich mir dann tatsächlich nicht die großen Gedanken machen. Ich kann nachweisen, dass ich hier seit einigen Jahren gemeldet bin. Warum die mich dann 2013/2014 "vergessen" haben ist ja im Pirinzip nicht mein Problem. Bin da wohl durchs Raster gerutscht, aber da habe ich ja keine Schuld dran.

Dann melde ich mich da einfach ab 1. Januar 2016 rückwirkend an und besorge mir die Unterlagen für die Befreiung.

Bisschen unverschämt ist allerdings, dass sie keinen frankierten Rückumschlag beilegen...dann bekommen sie es eben in schlechterer Qualität per Fax.

tue ich ja nicht, habe eben schon den Anftrag für die Befreiung ausgefüllt und unterschrieben. Mache jetzt noch ein Schreiben fertig in dem ich ihnen mitteile, dass ich die fehlenden Unterlagen nachreichen muss. Aber dann haben die zumindest schonmal fristgerecht eine Reaktion und wenn sie dann wissen wollen was vor 2016 war, dann müssen wir mal schauen.
 

erwerbsuchend

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Bisschen unverschämt ist allerdings, dass sie keinen frankierten Rückumschlag beilegen...

Was ist daran unverschämt? Es gibt auch keine Pflicht, dass frankierte Rückumschläge für das Zurücksenden beigelegt werden müssen.

dann bekommen sie es eben in schlechterer Qualität per Fax.

Sofern du das ernst gemeint haben solltest, dann solltest du bedenken, dass schlecht lesbare Dokumente zu Lasten des Versenders gehen, sofern diese in schlechter Qualität vom Versender erstellt wurden.
 

unsereiner

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Was ist daran unverschämt? Es gibt auch keine Pflicht, dass frankierte Rückumschläge für das Zurücksenden beigelegt werden müssen.
Naja, wenn ich etwas von jemanden wissen will, dann stelle ich sicher, dass ich auch eine Antwort erhalten kann. Dann zahle ich auch dafür, dass ich eine erhalten kann.
Wenn ich jetzt H4 bekommen würde, dann müsste ich auch jeden Cent achten und würde mir überlegen, ob ich da wirklich das Geld zum antworten hätte.

...und ja, ich weiß, dass man bei H4 Geld für Portokosten erhält...

Sofern du das ernst gemeint haben solltest, dann solltest du bedenken, dass schlecht lesbare Dokumente zu Lasten des Versenders gehen, sofern diese in schlechter Qualität vom Versender erstellt wurden.

Ich merke ich sollte aufpassen was ich hier schreibe, da jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird...es sollte ironisch gemeint sein...

Natürlich hat ein Faxversand eine schlechtere Quallität als ein Brief, aber wird locker reichen, damit die Damen und Herren ihn auch lesen können.
 

axellino

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Bisschen unverschämt ist allerdings, dass sie keinen frankierten Rückumschlag beilegen...dann bekommen sie es eben in schlechterer Qualität per Fax.

Nur mal dazu von mir angemerkt, ich habe diesen Wisch auch erhalten und es besteht die Möglichkeit und diese wird in den Schreiben auch mit einen dazugehörigen Webcode angeboten, den schriftlich erhaltenen Wisch, Online über https://www.rundfunkbeitrag.de/ zu beantworten und Internet scheinst Du jawohl zu haben, oder :wink:
 

erwerbsuchend

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Naja, wenn ich etwas von jemanden wissen will, dann stelle ich sicher, dass ich auch eine Antwort erhalten kann.

Das hat der Beitragsservice damit sichergestellt, indem er dir eine Postadresse genannt hat, an die du dein Antwortschreiben schicken kannst.

es sollte ironisch gemeint sein

Dann solltest du Ironie auch als solche kennzeichnen :wink:

Natürlich hat ein Faxversand eine schlechtere Quallität als ein Brief, aber wird locker reichen, damit die Damen und Herren ihn auch lesen können.

Inwiefern sollte jetzt ein Fax, eine schlechtere Qualität als ein Brief haben? Als Faxversender sollte es eigentlich im eigenen Interesse liegen, dass die Scannereinheit des Faxgerätes ordnungsgemäß und ordentlich funktioniert, so dass die eingescannten Dokumente ordentlich zu lesen sind.

:sorry:, aber manche Menschen kommen mir wie kleine Kinder vor, die bockig sind, wenn sie nicht ihren vermeintlichen Willen bekommen :wink:
 

Holler2008

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Wenn es dann um Bescheinigungen geht, dass man befreit war brauchten die aber immer noch die Originale oder geht das auch per Fax?
Mal so nebenbei gefragt für die Betroffenen.
 

erwerbsuchend

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Wenn es dann um Bescheinigungen geht, dass man befreit war brauchten die aber immer noch die Originale oder geht das auch per Fax?

Man kann diese auch an den Beitragsservice faxen. Dies habe ich getan und problemlos deren Bestätigung in Form der Befreiung erhalten, ohne, dass weitere Unterlagen im Original gefordert wurden.

Wenn man einen Online-Faxanbieter nutzt, sollte man jedoch erstmal nachschauen, ob man damit auch an 0180er-Nummern faxen kann. Bei simple-fax geht das.
 

unsereiner

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Nur mal dazu von mir angemerkt, ich habe diesen Wisch auch erhalten und es besteht die Möglichkeit und diese wird in den Schreiben auch mit einen dazugehörigen Webcode angeboten, den schriftlich erhaltenen Wisch, Online über https://www.rundfunkbeitrag.de/ zu beantworten und Internet scheinst Du jawohl zu haben, oder :wink:
Danke, ist mir bekannt! :)

Das hat der Beitragsservice damit sichergestellt, indem er dir eine Postadresse genannt hat, an die du dein Antwortschreiben schicken kannst.
naja, finde ich ein bisschen dünn die Erklärung. Ich glaube die wollen schon eine Antwort von mir aber sind eben nicht bereit dafür zu zahlen. Immerhin wollen die etwas von mir. Aber ich wollte da jetzt auch keine Diskussion lostreten, ist halt nichts halbes und nichts ganzes.

Inwiefern sollte jetzt ein Fax, eine schlechtere Qualität als ein Brief haben? Als Faxversender sollte es eigentlich im eigenen Interesse liegen, dass die Scannereinheit des Faxgerätes ordnungsgemäß und ordentlich funktioniert, so dass die eingescannten Dokumente ordentlich zu lesen sind.
Ich nutze das Fax eigentlich sehr häufig und bekomme auch immer wieder Sachen per Fax. Das hat nichts mit "falsch eingestellt" zu tun sondern es ist einfach ein Fakt, dass ein Faxausdruck eine schlechtere Qualität als ein normaler Ausdruck hat. Wir reden jetzt nicht von totaler Unlesbarkeit aber man erkennt schon einen deutlichen Unterschied. Ich halte es aber auch für möglich, dass es evtl. an dem freien Faxprovider liegen könnte...ausschliessen kann ich es nicht.

:sorry:, aber manche Menschen kommen mir wie kleine Kinder vor, die bockig sind, wenn sie nicht ihren vermeintlichen Willen bekommen :wink:
Das hast du falsch herausgelesen, aber die Ironie hast du ja auch nicht rausgelesen. Nicht schlimm, Menschen machen Fehler! ;)

Wenn es dann um Bescheinigungen geht, dass man befreit war brauchten die aber immer noch die Originale oder geht das auch per Fax?
Mal so nebenbei gefragt für die Betroffenen.
Warum sollten sie einen Anspruch auf die Originale haben? Stell dir mal vor jemand hat ein papierloses Büro zuhause...da bekommen nur die Originale vom Finanzamt und andere wichtige Sachen einen Platz im Ordner für Originale, aber bestimmt nicht sowas wie der Beitragsservice.

Man kann diese auch an den Beitragsservice faxen. Dies habe ich getan und problemlos deren Bestätigung in Form der Befreiung erhalten, ohne, dass weitere Unterlagen im Original gefordert wurden.

Wenn man einen Online-Faxanbieter nutzt, sollte man jedoch erstmal nachschauen, ob man damit auch an 0180er-Nummern faxen kann. Bei simple-fax geht das.
Danke, falls es bei epost.de nicht durchgehen sollte, dann habe ich eine Alternative. :)

Interessant ist, dass auf dem Antrag nur draufsteht, dass man "einen aktuellen" Bescheid beilegen soll...ich lege mal den Letzten bei und wenn die mehr brauchen sollten, dann werden die sich schon melden...gehe ich von aus. Immerhin geht es hier um einen Zeitraum von über 2 Jahren.

Nur mal dazu von mir angemerkt, ich habe diesen Wisch auch erhalten und es besteht die Möglichkeit und diese wird in den Schreiben auch mit einen dazugehörigen Webcode angeboten, den schriftlich erhaltenen Wisch, Online über https://www.rundfunkbeitrag.de/ zu beantworten und Internet scheinst Du jawohl zu haben, oder :wink:
Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass es über das Webformular nicht möglich sich einfach so befreit anzumelden. Das Webformular ist in erster Linie dazu da um sich normal anzumelden und dann eben zu zahlen.
Derjenige der sowieso befreit ist, kann sich nur über die Webseite ein Formular (an einer anderen Stelle auf der Seite) runterladen, unterschreiben und dann faxen oder per Post schicken.

Ist schon typisch, dass die einen die Nachanmeldung und gleichzeitige Befreiung so schwer machen. Das normale Formular zum "befreiten Anmelden" gibt es nämlich schon, also man muss sich nicht erst anmelden und dann nochmal extra befreien lassen.

Zahlende Kunden sind halt lieber gesehen und haben Privilegien... :)

(habe davon mal Screenshots gemacht und angehängt, damit man sich selber ein Bild machen kann.)
 

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Holler2008

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Warum sollten sie einen Anspruch auf die Originale haben? Stell dir mal vor jemand hat ein papierloses Büro zuhause...da bekommen nur die Originale vom Finanzamt und andere wichtige Sachen einen Platz im Ordner für Originale, aber bestimmt nicht sowas wie der Beitragsservice.
Es stand eben früher immer mit dabei, dass nur die Original Bestätigung vom Amt bei GEZ /Rundfunkservice akzeptiert wird.

Wie wichtig du den Beitragsservice einstufst ist deine Sache. Du tust das ganz schön lässig ab, dafür dass du anfangs so eine Panik geschoben hast.

Ein Papierloses Büro für eine Privatperson ist meines Erachtens nicht machbar.
Rentenbescheinigung, Kontoauszüge, Arbeitslosenantrag mit sämtlichen Bescheinigungen, Lohnsteuer, Versicherungen... da wirst du staunen, wenn einer mal ein Original verlangt.
 

unsereiner

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Es stand eben früher immer mit dabei, dass nur die Original Bestätigung vom Amt bei GEZ /Rundfunkservice akzeptiert wird.

Wie wichtig du den Beitragsservice einstufst ist deine Sache. Du tust das ganz schön lässig ab, dafür dass du anfangs so eine Panik geschoben hast.

Ein Papierloses Büro für eine Privatperson ist meines Erachtens nicht machbar.
Rentenbescheinigung, Kontoauszüge, Arbeitslosenantrag mit sämtlichen Bescheinigungen, Lohnsteuer, Versicherungen... da wirst du staunen, wenn einer mal ein Original verlangt.

Wenn es früher dabei stand und jetzt nicht mehr, würde ich davon ausgehen, dass auch sie mit der Zeit gegangen sind. Ausserdem könntest du bei dem Versand über das Onlineformular eh kein Original mitschicken sondern nur eine Kopie. Macht Sinn, oder?! :)

Ja natürlich ist das meine Sachen und Diplomatie ist dabei auch nicht meine Stärke, gebe ich zu. Ich war auf jeden Fall irritiert und musste mir erstmal einige Informationen besorgen, weil ich die eben (wie erläutert) nicht auf dem Schirm hatte. Mittlerweile habe ich mich aber eingelesen und ich denke, dass ich mir keine Sorgen machen muss. Es scheint ja zumindest so, dass sie die Angelegenheit einfach erstmal klären wollen und haben sich ja selbst Grenzen gesetzt. Jetzt Unterlagen aus 2010 oder 11 vorzulegen würde für mich einiges an Arbeit bedeuten und ich könnte auch nicht sagen ob es innerhalb irgendeiner Frist schaffen würde.
"Panik" entsteht ja nur, wenn man nicht Bescheid weiß, aber ein/zwei Tipps hier aus dem Forum und den Rest aus anderen Quellen haben zur Aufklärung beigetragen. Und im Falle des Falles würde ich auch zu einem Anwalt gehen, um mit dem das Vorgehen abzuklären.

Ein papierloses Büro geht schon recht einfach mittlerweile, gibt nicht umsonst auch für den Privatgebrauch Software, falls man die brauchen sollte. Natürlich braucht man schon vernünftige Geräte und auch an die Sicherung und Sicherheit muss man denken.

Wichtige(!) Unterlagen muss man natürlich trotzdem noch abheften aber dann reicht dafür eben 1(!) Ordner. Kontoauszüge gibt es mittlerweile auch digital und zur Not kannst du diese auch aus der Bankingsoftware nehmen, da braucht man keine Originale. Arbeitslosenantrag braucht man auch niemals das Original, kannst du sogar faxen. (musst halt immer nur dafü sorgen, dass auch deine Unterschrift lesbar bleibt). Lohnsteuer klar, Versicherungen brauchst du auch ganz selten das Original. Kann natürlich sein, dass du bei einer Versicherung bist, die noch mit der Schreibmaschine schreibt oder du hast besondere Versicherung aber für sowas wie Hausrat oder Haftpflicht braucht man eigentlich niemals das Original. (dennoch würde ich das auch eher aufbewahren als wegwerfen).
Unterm Strich ist der BTS aber natürlich in dem Sinne keine (wichtige) Behörde wie das Finanzamt. Das ist nicht mehr und nicht weniger ein Inkassounternehmen und eigentlich sollten die auch nicht mehr Rechte haben. Ich gebe zu, dass sowas wie Beugehaft besondere Privilegien für den BTS sind, aber dennoch sind die keine Behörde wie zB das Finanzamt.

Nicht das ein falscher Eindruck entsteht: Grundsätzlich ist der BTS schon richtig, nur die Gängelei des Kunden in der Vergangenheit musste nicht sein. Früher war die Regelung: Du hast kein Gerät, du musst nicht zahlen. Damals war die Beweislast bei der GEZ /BTS und das war auch gut so. Macht aber trotzdem Sinn, das ganze fairer zu gestalten, sodass sich die Einnahmen besser verteilen und zB ein Haushalt nicht zweimal zahlen muss. Das war früher schon echt schlecht.
Ok, was natürlich geblieben ist, ist die Gängelung mit der 3 Monatsberechnung, aber da man mittlerweile auch selber überweisen darf, kann man auch einfach pro Monat überweisen und fertig ist die Sache. Natürlich wollen die lieber 1 Buchung alle 3 Monate, aber solange du jeden Monat pünktlich überweist sollte das keinen Anlass geben, damit die einem eine Mahnung schicken können. Aber das ist auch nur meine Meinung!
 

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Kleines Update zu der ganzen Sache:

Es ist tatsächlich so gekommen, wie ich vermutet habe. Habe mich ganz normal für ab 2016 angemeldet und befreien lassen. Haben das auch so durchgewunken, weil ich rechtzeitig reagiert habe. Sie haben aber anscheinend ein bisschen Chaos bei sich, weil ich nen Tag nach der Befreiungsbestätigung noch ein Erinnerungsschreiben bekommen habe, weil ich mich nicht gemeldet hätte. Ist halt ne Behörde! :icon_mrgreen:

Aber die wollen anscheinend nur Ruhe im Karton und wenn man ihnen entgegenkommt, dann wird man auch nicht gleich wie ein Straftäter behandelt.
 
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Gratuliere, dann lief ja soweit alles Gut. Länger als drei Jahre hätten sie eh nicht zurückfordern dürfen, auch wenn du nicht befreit bist. Da dürfte jetzt also nichts mehr kommen.
Früher zu GEZ Zeiten war eine rückwirkende Befreiung nicht möglich. Habe die GEZ auch nicht angemeldet als ich in die eigene Wohnung zog, weil ich als Behinderter das "RF" im Ausweis habe. Ich musste drei Jahre rückwirkend bezahlen, trotz Vorlage des Ausweises. Heute geht es ja mit Nachweis rückwirkend.
 
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