Hallo,
Folgende Thematik:
Ich bin vor 2 Monaten mit meinem Freund in eine Wohnung gezogen.
Wir haben vorher nachweislich noch nie zusammen gewohnt...
Beim Antrag bezgl der Wohnung habe ich meinen Freund als „Freund“ angegeben, da er kein eingetragener Lebenspartner ist...
Alles wurde ohne Nachfragen sofort bewilligt, die Mitverträge laufen separat (50/50) ein gemeinsames Wirtschaften liegt nicht vor...
Vor einer Woche stand unangemeldet der Außendienst vor der Tür und erkundigte sich nach dem Verhältnis...
Wahrheitsgemäß gab ich „Beziehung“ an...
Vor wenigen Tagen hatte ich dann eine Aufforderung im Briefkasten, ich müsse bis zum Datum X alle Einkommensnachweise meines Freundes einsenden. Alle Leistungen werden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Es besteht eine Einstehensgemeinschaft, meine Berechtigung wird erneut geprüft. Der abschließende Aufhebungsbbescheid lag einen Tag später im Briefkasten...
Ich habe mit meinem Anwalt ganz kurz Rücksprache gehalten... Widerspruch ist bereits raus...
Was es für mich bedeutet, von einem Tag auf den Anderen (am Monatsende) mit NICHTS dazustehen, kann sich sicher jeder vorstellen... nicht krankenversichert zu sein, bedeutet zusätzlich den Super Gau, da ich auf regelmäßige Arzttermine angewiesen bin...
Ist dieses Vorgehen seitens des JC rechtens?
Freue mich auf Antworten...
Folgende Thematik:
Ich bin vor 2 Monaten mit meinem Freund in eine Wohnung gezogen.
Wir haben vorher nachweislich noch nie zusammen gewohnt...
Beim Antrag bezgl der Wohnung habe ich meinen Freund als „Freund“ angegeben, da er kein eingetragener Lebenspartner ist...
Alles wurde ohne Nachfragen sofort bewilligt, die Mitverträge laufen separat (50/50) ein gemeinsames Wirtschaften liegt nicht vor...
Vor einer Woche stand unangemeldet der Außendienst vor der Tür und erkundigte sich nach dem Verhältnis...
Wahrheitsgemäß gab ich „Beziehung“ an...
Vor wenigen Tagen hatte ich dann eine Aufforderung im Briefkasten, ich müsse bis zum Datum X alle Einkommensnachweise meines Freundes einsenden. Alle Leistungen werden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Es besteht eine Einstehensgemeinschaft, meine Berechtigung wird erneut geprüft. Der abschließende Aufhebungsbbescheid lag einen Tag später im Briefkasten...
Ich habe mit meinem Anwalt ganz kurz Rücksprache gehalten... Widerspruch ist bereits raus...
Was es für mich bedeutet, von einem Tag auf den Anderen (am Monatsende) mit NICHTS dazustehen, kann sich sicher jeder vorstellen... nicht krankenversichert zu sein, bedeutet zusätzlich den Super Gau, da ich auf regelmäßige Arzttermine angewiesen bin...
Ist dieses Vorgehen seitens des JC rechtens?
Freue mich auf Antworten...