Plötzliche Zuweisung in Maßnahme "Aktiv"

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FreshD

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Hallo ELO-Forum-Nutzer,

vorneweg, ich bin mich hier noch am einlesen, möchte aber trotzdem schon parallel meine Anfrage stellen, also bitte verzeiht, wenn ich Dinge frage, die schon hundertfach abgehandelt wurden.

Ich habe, wie man am Titel erkennen kann, das Problem, dass ich plötzlich einer Maßnahme zugewiesen wurde bzw. zugewiesen werden soll. Maßnahmebeginn soll der 04.06.2018 sein, also übernächster Montag. Ich möchte dieser Maßnahme entgehen, aber nicht, weil ich nicht arbeiten will, sondern weil diese - wie so viele Maßnahmen auch - in meinen Augen sinnlos ist.

Kurz zu meiner Werdegeschichte: Ich bin im Sommer 2017 leider bei meiner alten Firma nicht weiter übernommen wurden (befristetes Verhältnis), musste also in ALG I . Habe mich fristgemäß bei der AfA gemeldet und im Juni 2017 auch einen Termin bekommen zwecks Vorsprache. Antrag etc. wurde ausgefüllt und somit begann das Kapitel ALG I . Gleich zu Anfang habe ich meiner Sachbearbeiterin eine sechsmonatige berufliche Weiterbildung per Bildungsgutschein abgerungen, welche ich im Januar diesen Jahres erfolgreich abgeschlossen habe.
Während dieser Maßnahme habe ich mich darauf vorbereitet, eine Selbstständigkeit im Bereich Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen aufzubauen, musste diesen Plan aber leider im Februar 2018 endgültig verwerfen, da es mit der Finanzierung nicht geklappt hat, die eigentliche Selbstständigkeit besteht aber seit Oktober 2017 als Nebengewerbe. Ich bin somit offiziell seit spätestens März auf Arbeitssuche und habe dort bis dato 13 Bewerbungen geschrieben, welche allerdings nicht erfolgreich waren, da die Firmen sich entweder nicht meldeten, mich gleich abgelehnt haben ohne Gespräch oder die Absage dann nach dem Gespräch kam.

Nun zur eigentlichen Sache. Anfang des Monats stand mal wieder ein Beratungsgespräch an. Meine SB hat sich den aktuellen Stand meiner Bewerbungen angesehen und angehört und meinte zu mir, es sei nun an der Zeit, wo die AfA auf Maßnahmen setzt, da ich immerhin nun gut 6 Monate Arbeit suche und bisher keinen Erfolg habe. Ich habe schon damals gewissermaßen Unverständnis gezeigt in der Form, dass ich gefragt habe, was die Maßnahme bringen soll, aber darauf ging sie nicht ein, stattdessen gab es nur einen Flyer und wir sind so verblieben, dass ich weiter Bewerbungen schreibe und wir dann im Juni schauen, wie es weiter geht. Vorgestern kam nun plötzlich ein Anruf meiner SB und sie wollte sich nochmal nach dem Stand erkundigen. Da ich ihr leider keine guten Nachrichten übermitteln konnte, meinte sie, dass nun die Zeit für Maßnahme angebrochen ist und mir die Unterlagen zuschickt.
Heute kam entsprechend der Umschlag der AfA . Enthalten war die Maßnahmezuweisung (Formular effektiv gleich mit den Formularen, die hier schon hochgeladen wurden, lediglich der Maßnahmeträger ist logischerweise anders) inkl. Rechtsfolgenbelehrung, ein Schreiben, mit dem ich bestätigen sollte, die Zuweisung erhalten zu haben und eine EGV , welche bereits von Seiten meiner SB unterschrieben war. Ebenfalls kam heute das Schreiben des MT, nach welchem ich für diese Maßnahme eingeladen werde

Dinge, die ich mich hierzu frage bzw. die ich nicht verstehe:

1) Ist diese plötzliche Zuweisung rechtens? Nach den Informationen, welche ich hier gelesen habe, muss im Vorfeld ein Profiling stattfinden, welches meines Wissens nach nie stattfand, da meine damalige SB (seit Januar habe ich eine andere SB ) ja mit mir den Weg der Weiterbildung ging. Das einzige, was ich als Profiling ansehen könnte, wären die Skills, welche ich über die Jobbörse angegeben habe.
2) Handelt es sich hierbei um eine sinnlose Maßnahme? Ziel der Maßnahme ist u.a. Reflexion der bisherigen Bewerbungsaktivitäten, Erstellung eines Profils über zeitliche Verfügbarkeit, Arbeitszeitwünsche etc., sprich klassisches Bewerbertraining. In meinen Augen ist dies sinnlos, da meine Bewerbungsunterlagen offensichtlich und nachweisbar in Ordnung sein müssen, schließlich habe ich auf den Großteil der durchgeführten Bewerbungen immerhin Rückmeldung in Form einer Einladung zum Gespräch erhalten.
3) Was kann ich gegen diese Zuweisung tun? Soll ich sofort Widerspruch einlegen und dieses per Einschreiben + Rückschein an die AfA senden, um so auch Aufschub zu bekommen oder soll ich wie geplant zu der Maßnahme erscheinen und dort die Teilnahme sanft verweigern, indem ich mir die Formulare + Verträge aushändigen lasse, um diese in Ruhe durchzulesen und prüfen zu lassen? Oder soll ich gar nächste Woche sofort einen Anwalt suchen und über Beratungshilfe einschalten (wird vmtl. aufgrund der Kurzfristigkeit nicht so gut klappen)
4) Ist die enthaltene EGV prinzipiell rechtens und könnte somit per VA durchgesetzt werden? Ich habe diese EGV nicht mit meiner SB erarbeitet, da diese wie gesagt, erst vorgestern angekündigt wurde. Des Weiteren wurde zumindest meine Anschrift ja an den MT weitergegeben, ohne, dass ich dem an sich zugestimmt habe (DSGVO lässt grüßen, diese gilt ja ab heute). Unterschrieben habe ich auf den erhaltenen Formularen natürlich nichts, ich werde mich auch davor hüten.

Weiterführende Informationen: Die oben erwähnte Selbstständigkeit existiert wie bereits erwähnt noch, es fließen nur noch keine Einnahmen. Bei Bewerbungen spiele ich hier mit offenen Karten und habe die Firma entsprechend angegeben und auch bei den Vorstellungsgesprächen entsprechende Fragen dazu beantwortet, u.a. , ob ich die Firma beibehalten möchte, wenn ich bei dem jeweiligen Arbeitgeber arbeiten würde. Meine SB geht aufgrund dieser Tatsache davon aus, dass die Firma entsprechend ein Hindernis bei der Stellenaufnahme ist, da es sich ja schon um eine gewisse Konkurrenzsituation handelt, da die zu suchenden Stellen natürlich ebenfalls etwas mit Softwareentwicklung zu tun haben.
Weiterhin habe ich wenige, sprich maximal 3-4 Stellen abgelehnt, da diese nicht in mein gewünschtes Profil passen, weil es sich bspw. um Stellen bei Personaldienstleistern bzw. Zeitarbeitsfirmen handelte oder auch um Stellen, die Leute für (First-/Second-/Third-Level) Support suchen (ein paar wenige Vermittlungsvorschläge waren sogar komplett abzulehnen, da explizit Leute für die Administration gesucht wurden und ich da entsprechend nicht ausgebildet bin). Dies hat meiner SB natürlich nicht gefallen, sie hat aber nichts weiter unternommen außer mich etwas zu ermahnen, dass ich normalerweise jedes Stellenangebot anzunehmen hätte.
Abschließend sei zu sagen, dass ich plane, ab dem Wintersemester 2018 zu studieren, dazu hatte ich heute auch mit meiner SB telefoniert, da ich u.a. wissen wollte, ob es sich auf die Maßnahme auswirkt, schließlich bin ich ja nur noch für ca. 3-4 Monate vermittelbar und welcher Arbeitgeber stellt jemanden gerne für so kurz auf Vollzeit als Entwickler ein. Meine SB sagte jedenfalls nur, dass das Studium die Maßnahme nicht aufhebt, da bis zum Beginn desselben ja entsprechend noch Zeit ist, wo ich arbeiten könnte. Außerdem könne sie nicht verstehen, wieso ich mich gegen die Maßnahme so sträuben würde, immerhin wäre das doch die Chance, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und so die Einstellung zu realisieren.

Ich hoffe, das Ganze ist soweit verständlich genug und ihr könnt mir weiterhelfen, während ich mich weiter in bereits behandelte Fälle einlese und versuche, parallel zu euch dann eine Lösung zu erarbeiten. Mir läuft durch die plötzliche Zuweisung natürlich die Zeit davon, daher muss ich sofort handeln.

Viele Grüße
FreshD
 

FreshD

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Anbei die Dokumente, persönliche Infos natürlich geschwärzt bzw. mit weißen Rechtecken übermalt. Habe einmal die erhaltenen Dokumente eingescannt und einmal den Flyer, der dabei war. Zu beachten ist, dass die letzte Seite in dem PDF der Zuweisung die Rückseite derselben ist.
Das genannte Merkblatt 3 habe ich nicht erhalten, ich kann jetzt auch nicht erkennen, welches das sein sollte, falls es dabei wäre
 

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rebelwithoutacause

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Wenn noch nie ein gesetzlich vorgeschriebenes Profiling ( Potenzialanalyse ) mit Dir durchgeführt wurde, würde ich mal darauf bestehen es ist nämlich im Sozialgesetzbuch III § 37 und Sozialgesetzbuch II § 15, Absatz zwingend gesetzlich vorgeschrieben und ist auch schriftlich zu protokollieren. Wenn Dein neuer SB noch keines mit Dir durchgeführt hat, würde ich bei einem Widerspruch gegen diese Zuweisung mal nachfragen warum nicht.
 
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in der Zuweisung fehlt eine Menge Infos was du dort machen sollst z. B.
Da solltest du Widerspruch einlegen, dann hast du aW und brauchst bis zum rechtskräftigen Widerspruchsbescheid nicht teilnehmen.

Die EGV nicht unterschreiben. Einen EGV /VA mit Maßnahme darf die Afa nicht erlassen. Nur Bewerbungsbemühungen, ggf. Erstattungskosten bei nicht ausreichender Eigenleistungsfähigkeit, und deren Nachweise dürfen in einem EGV /VA stehen.
 

Couchhartzer

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Zu beachten ist, dass die letzte Seite in dem PDF der Zuweisung die Rückseite derselben ist.

Für Zuweisungen gilt grundsätzlich:

Zuweisungen unterschreibt man niemals (auch nicht deren "Erhalt"), denn es sind einseitige behördlich auferlegte Anordnungen (darum müssen sie regelmäßig auch eine Rechtsfolgebelehrung und einen Rechtsbehelf enthalten um formal fehlerfrei zu sein), deren Verpflichtung sich bereits aus dem Begriff Anordnung ergibt.
Im ungünstigsten Fall würde man sich mit einer Unterschrift den Rechtsweg des Widerspruchs und ggf. SG -Verfahrens erschweren können, weil so eine Verpflichtungsanerkennung per Unterschrift gegen den Empfänger ausgelegt werden könnte.
 

FreshD

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in der Zuweisung fehlt eine Menge Infos was du dort machen sollst z. B.
Da solltest du Widerspruch einlegen, dann hast du aW und brauchst bis zum rechtskräftigen Widerspruchsbescheid nicht teilnehmen.
Wenn ich das also richtig verstehe, soll ich den Widerspruch damit begründen und eben nachweissicher absenden, also am besten per Einschreiben+Rückschein, ist für mich günstiger als persönlich gegen Empfangsbestätigung abgeben. Die aW ergibt sich dann damit automatisch, ich muss also nicht zugleich beim SG anklopfen und aW beantragen, so wie es in anderen Fällen geschah?
Ich werde den Text für den Widerspruch dann mal vorbereiten und hier zur Kontrolle hochladen, bevor ich ihn absende.

Die EGV nicht unterschreiben. Einen EGV /VA mit Maßnahme darf die Afa nicht erlassen. Nur Bewerbungsbemühungen, ggf. Erstattungskosten bei nicht ausreichender Eigenleistungsfähigkeit, und deren Nachweise dürfen in einem EGV /VA stehen.
Unterschreiben werde ich definitiv nichts. Selbst wenn es soweit gekommen wäre, dass ich am ersten Tag beim MT erschienen wäre bzw. erscheinen muss, so werde ich auch dort nichts unterschreiben, sondern alles in die Tasche stecken und prüfen lassen.

EDIT: Erste Nachfrage: Soll ich den Widerspruch direkt an die zuständige AfA richten, z. Hd. meiner SB ? Unten auf dem Schreiben ist ja die Rubrik "Postadresse", da steht wohl deren zentrale Stelle für mein Bundesland, daher bin ich mir nicht ganz sicher, möchte ja auch nicht unbedingt mehr Zeit verlieren, weil es an die falsche Stelle geht und die damit nix anfangen können.

EDIT 2: Widerspruchsentwurf fertig, habe ihn als Screenshot angehängt. Gibt es weitere Begründungen/Dinge, die ich ggf. hinzufügen sollte/könnte, um dem Ganzen mehr Gewicht zu verleihen? Falls von eurer Seite nichts einzuwenden ist, geht das Ganze dann spätestens am Montag raus, evtl. werde ich es doch unter Hinzuziehung eines Zeugen direkt bei der zuständigen AfA unter Eingangsbestätigung abgeben.
 

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Couchhartzer

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Widerspruchsentwurf fertig, habe ihn als Screenshot angehängt.
Der EGV kannst du nicht widersprechen, denn sie wurde ja von dir (laut deiner Beschreibung) weder unterschrieben noch wurde ein VA erlassen.
Es ist bei der EGV also noch rein gar nichts vorhanden, was diese bisher lediglich angebotene EGV rechtswirksam und mit Widerspruch zulässig angreifbar machen kann.

Der Widerspruch gegen die Zuweisung sollte an die Widerspruchstelle der AfA gerichtet werden.
 

Pixelschieberin

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Aus Screenshots kann ich keine Passagen kopieren, die sich zitieren ließen.
Da ich keine Lust habe, fremder Leuts Texte abzutippen nur um sie auf Fehler hinweisen zu dürfen, lediglich ein Punkt, ser mir sofort auffiel:

Ein generelles, uneingeschränktes Verbot der Datennutzung ist zwar bequem - würde mich - sofern ich ein übellauniger SB wäre - glatt auf die Idee bringen, die Leistungen bis auf Weiteres einstellen zu lassen.
Grund:
Wie sollen denn Banküberweisungen getätigt, die RV-Meldungen aktualisiert und die KK -Kosten beglichen werden?
 

FreshD

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Widerspruch gegen die EGV ist raus aus dem Formular. Ich habe es eingefügt, weil ich mir nicht sicher war, ob es nicht doch ein VA sein könnte, aber ich denke, das muss dann dabeistehen.
Ebenfalls habe ich die Datenschutzpassage nochmal besser gefasst. Ich wollte eigentlich eine Einschränkung vornehmen, habe dies aber gelassen, da ich mich nicht angreifbar machen wollte für die Weitergabe von Daten, immerhin hätte ich es ja per Ausnahme angegeben und der Fall ist "rein zufällig" nun eine solche Ausnahme.
Anbei der neue Entwurf, dieses Mal als reiner Text:

Agentur für Arbeit XXXXX
Widersspruchsstelle
PLZ ORT

Widerspruch gegen Zuweisung und EGV vom 23.05.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen die mir von Ihnen zugesandte Zuweisung zur Maßnahme „Aktiv“ aufgrund von formalen Fehlern ein. Zeitgleich beantrage ich, die sofortige Vollziehung auszusetzen, bis über meinen Widerspruch entschieden wurde.
Der Widerspruch wird hiermit begründet:

Aus der Zuweisung geht nicht eindeutig hervor, welchen Zweck die Maßnahme verfolgt und welche Aufgaben/Tätigkeiten ich dort zu verrichten habe. Des Weiteren ist vor der Zuweisung zu einer Maßnahme ein Profiling nach 4-Phasen-Modell zu erstellen, um damit eine zum Eingliederungskonzept passende Maßnahme auswählen zu können. Dieses Profiling wurde nicht durchgeführt.

Außerdem widerrufe ich im Einklang mit der seit dem 25.05.2018 geltenden DSGVO sämtliche Datennutzungsvereinbarungen, die von mir mit Ihnen oder einer anderen durch die Agentur für Arbeit beauftragten Person geschlossen wurden, soweit diese nicht zur Bearbeitung der Leistungen nach ALG I erforderlich sind oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen. Ebenfalls untersage ich hiermit die Datenweitergabe an Dritte ohne mein vorheriges schriftliches Einverständnis. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir es vor, eine Datenschutzklage zu erheben.

Für weiteren Schriftverlauf in dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen gerne schriftlich per Post zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ist dies soweit korrekt, dass ich darauf hinweise, nur schriftlich per Post zu kommunizieren? Ich möchte darüber nicht telefonieren, da Telefonate auch keine Beweiskraft habe, solange ich diese nicht aufzeichne, aber wer bekommt schon seine(n) SB dazu, der Aufzeichnung zuzustimmen.

Zur Widersspruchsstelle kann ich im Internet nichts finden, wo die AfA diese hat. Abgeben kann ich das aber ja denke ich trotzdem ganz normal in der für mich zuständigen AfA . Ist es dabei sinnvoll, das ggf. erst Mitte der Woche zu tun, damit weniger Zeit ist, evtl. eine neue Zuweisung zu erstellen?
 

Couchhartzer

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Zur Widersspruchsstelle kann ich im Internet nichts finden, wo die AfA diese hat.
Da es üblicherweise sowieso alles in der Poststelle der zuständigen AfA landet, reicht es aus wenn du dieselbe Adresse wie deine AfA mit dem Zusatz "Widerspruchstelle / Rechtsabteilung" verwendest, denn von der Poststelle wird es dann an die korrekte Stelle weiterverteilt.


Ist dies soweit korrekt, dass ich darauf hinweise, nur schriftlich per Post zu kommunizieren?
Absolut korrekt sogar, denn es geht für dich auch immer eventuell um Beweissicherung, wenn die etwas fehlerhaftes / rechtswidriges kommunizieren.
Und nur die Schriftsätze per Post sind aktuell die von den Gerichten noch als rechtssicher anerkannten Beweise.
 

FreshD

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Dann passt das ja soweit, wie die Adresse oben angegeben ist. Ich nehme die offizielle Postanschrift lt. deren Schriftverkehr, packe noch das Widerspruchsstelle entsprechend rein und adressiere an unbestimmte Empfänger wie oben im Entwurf drin.

Soweit ist der Entwurf nun passender? Die aufschiebende Wirkung sollte sich ja soweit ich das im SGB richtig verstanden habe, automatisch ergeben, habe es aber vorsichtshalber mal noch reingetan gehabt. Möchte halt vermeiden, dass die mich sanktionieren können, wenn ich der Maßnahme dann fortbleibe, was die wahrscheinlich aber eh tun/versuchen, der Widerspruch wird sicher wie in anderen Fällen erst einmal versucht abzuweisen
 

Couchhartzer

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Soweit ist der Entwurf nun passender?
Bis auf die noch nicht geänderte Betreffzeile "Widerspruch gegen Zuweisung und EGV vom 23.05.2018" ja, denn da sollte das mit der EGV auch rausgenommen werden.

Zur aufschiebenden Wirkung weiß ich das auch nur so, wie du es hier schreibst. Bin da aber unsicher. Sollten also besser andere noch genauer beantworten, die es genauer wissen.
 
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FreshD

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Betreff ist abgeändert und konkretisiert. Jetzt müsste ich dann entsprechend nur noch wissen, ob alles passt und dann muss das Ganze nur noch die Tage abgegeben werden
 

FreshD

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Ich würde gerne lieb darum bitten, ob jemand der erfahreneren Personen nochmal auf den Widerspruchsentwurf schauen kann, damit ich das spätestens morgen/übermorgen zur Post bringen bzw. abgeben kann, so dass das Ganze noch vor Maßnahmebeginn bei der AfA ist. Wäre es dann empfohlen, trotzdem am ersten Tag zu erscheinen oder brauche ich das nicht aufgrund der aW (mit Restrisiko der Sanktion)?
Hier nochmal der Entwurf, wie ich ihn derzeit habe:

Agentur für Arbeit XXX
Widerspruchsstelle / Rechtsabteilung
XXXXX XXXXXXX

Widerspruch gegen Zuweisung zu Maßnahme „Aktiv“ vom 23.05.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen die mir von Ihnen zugesandte Zuweisung zur Maßnahme „Aktiv“ aufgrund von formalen Fehlern ein. Weiterhin beantrage ich, die sofortige Vollziehung auszusetzen, bis über meinen Widerspruch entschieden wurde.
Der Widerspruch wird hiermit begründet:

Aus der Zuweisung geht nicht eindeutig hervor, welchen Zweck die Maßnahme verfolgt und welche Aufgaben/Tätigkeiten ich dort zu verrichten habe. Des Weiteren ist vor der Zuweisung zu einer Maßnahme ein Profiling nach 4-Phasen-Modell zu erstellen, um damit eine zum Eingliederungskonzept passende Maßnahme auswählen zu können. Dieses Profiling wurde nicht durchgeführt.

Außerdem widerrufe ich im Einklang mit der seit dem 25.05.2018 geltenden DSGVO sämtliche Datennutzungsvereinbarungen, die von mir mit Ihnen oder einer anderen durch die Agentur für Arbeit beauftragten Person geschlossen wurden, soweit diese nicht zur Bearbeitung der Leistungen nach ALG I erforderlich sind oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen. Ebenfalls untersage ich hiermit die Datenweitergabe an Dritte ohne mein vorheriges schriftliches Einverständnis. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir es vor, eine Datenschutzklage zu erheben.

Für weiteren Schriftverlauf in dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen gerne schriftlich per Post zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen




XXXX
 
E

ExitUser

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ich finde den Widerspruch gut so. Wegen der aufschiebenden Wirkung würde @swavolt wohl sagen, dass der WS in ALG 1 aufschiebende Wirkung entfaltet und du deswegen nicht zur Maßnahme musst.

Ich würde aber zur hundertfünfzigprozentigen Sicherheit nochmal jemanden darum bitten, dies ebenfalls so zu bestätigen.
 

FreshD

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Die Bestätigung soll ich mir dann denke ich auch bei der AfA abholen bei Abgabe des Widerspruches? Grundsätzlich verstehe ich den Text im SGB ja so, dass es normalerweise automatisch aW ergibt, allerdings weiß ich nicht, ob das nicht ggf. unter "Leistungen zur beruflichen Eingliederung" fällt.
 

FreshD

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Ich danke dir, swavolt, also habe ich es korrekt interpretiert. Den Absatz mit der Beantragung der aW lasse ich dennoch einfach mal drin, schadet ja nicht. Ich werde den Widerspruch dann mal ausdrucken, unterschreiben und mir den Eingang morgen/übermorgen bestätigen lassen. Sobald ich näheres weiß, werde ich dann über den Verlauf des Ganzen berichten
 

FreshD

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Und weiter geht's mit der Aktion. Ich habe den Widerspruch in seiner letzten Fassung am 28.05.2018 per Einschreiben an die Postadresse der AfA gesendet und zusätzlich - da kein Eingang des Schreibens in der Sendungsverfolgung der Post erkennbar war - am 04.06.2018 (ebenfalls Beginn der Maßnahme, welche ich ja nicht angetreten habe) unter Hinzuziehung einer Zeugin gegen Eingangsstempel bzw. -vermerk bei meiner zuständigen AfA abgegeben.
Schon am Montag meinte die Mitarbeiterin an der Info, die meinen Widerspruch persönlich entgegennahm, dass eine Anhörung unterwegs sei, sie hat den Widerspruch trotzdem ja eingebucht.

Heute erreichten mich zwei Briefumschläge der AfA , ein großer und ein kleiner. Im großen Umschlag war ein Schreiben, dass mein Widerspruch am 01.06.2018 eingegangen sei und nun bearbeitet wird. Zu dieser Sache werde ich unangekündigt weitere Schreiben erhalten, sobald alles geprüft ist.
Der kleine Umschlag enthielt die Anhörung, die schon am Montag ja am Rande angesprochen wurde. Den Text der Anhörung habe ich euch als PDF angehängt.

Wie kann ich nun weiter vorgehen? Aufgrund dessen, dass der Widerspruch erstmalig am 01.06 einging, war dies noch vor Maßnahmebeginn, somit kann ich mich definitiv auf die aW lt. SGB III berufen, die mein Fernbleiben legitimiert. Ich sehe hier nun zwei mögliche Ausgangssituationen:

1) Dem Widerspruch wird stattgegeben. Die AfA erkennt damit an, dass es ein VA ist und somit ergibt die definitiv aW, die Anhörung bzw. die vorläufige Einstellung der Leistungen ist somit nichtig
2) Der Widerspruch wird abgelehnt, da es sich nicht um einen VA handelt. Hier gehe ich dann davon aus, dass die ganze Maßnahmezuweisung rein freiwillig war, da ich ja die mitgesandte EGV nicht gesehen und unterschrieben habe. Kann eine Maßnahme außerhalb eines VA zwingend angewiesen werden? Soweit ich das weiß, ist ein einseitiger Beschluss seitens der AfA nur per VA möglich, alles andere ist ein freiwilliges Angebot und solange ich dies nicht akzeptiere/unterschreibe, kann es nur als VA durchgesetzt werden.

Welche Situation erscheint euch wahrscheinlicher bzw. was wäre nun weiter sinnvoll? Soll ich mir einen Anwalt im Sozialrecht suchen? Anspruch auf Beratungshilfe sollte ich ja haben, da ich ALG I beziehe und somit eher nicht einen Anwalt bezahlen kann. Ich muss halt unbedingt auch vermeiden, dass die mit der vorläufigen Einstellung der Leistungen durchkommen, weil die sich z.B. einfach mal Zeit lassen mit der Bearbeitung, das wäre höchst unvorteilhaft.

Ich danke für eure Antworten
 

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Couchhartzer

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Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Auf die Anhörung antworten mit:
"Die Begründungen können Sie bereits dem Ihnen nachweislich vorliegend aufschiebend wirkendem Widerspruch vom 28.05.2018 gegen die Zuweisung bezüglich dieser Maßnahme entnehmen."​
Soll ich mir einen Anwalt im Sozialrecht suchen?
Ich würde sagen - ja, denn meine Erfahrungen sind, dass JC dadurch viel besser und nachhaltiger lernen, wenn sie diese Kosten dann zu tragen haben.
 
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Gast1

Gast
Ich bedanke mich bei den hier beteiligten Hilfeleistenden dahingehend, dass der Themenersteller hier bisher nicht vollumfänglich beraten worden ist.

Das ist sarkastisch gemeint.

Ich kann doch nicht jedem Thread hinterherräumen, der sich mit Zuweisungen in / Angebote für Sinnlosmaßnahmen beschäftigt.
 

FreshD

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Ich habe mir kurz nach dem Post hier parallel schon einen Termin beim Anwalt für Freitag geholt. Morgen fahre ich kurz zum Amtsgericht und hole mir einen Beratungshilfeschein , dann kann ich mich am Freitag beraten lassen.

@schlaraffenland
Deinen Beitrag verstehe ich nicht. Ist das gegen mich gerichtet, weil ich hier Hilfe suche und Meinungen/Infos von den Nutzern wünsche? Das hier ist mein erster Fall überhaupt, ich habe also kein Vorwissen und hier gibt es sicher nette Nutzer, die einem gut und schnell weiterhelfen können, zumindest in der Form, dass man sich selbst weiter informieren kann.
 

FreshD

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Ah, ich verstehe. Im Endeffekt wurden mir mehr oder weniger wichtige Infos vergessen zu verlinken, die das Ganze natürlich anders aussehen lassen. Sicher bin ich mir nicht mehr, aber kann sein, dass ich den Beitrag oder zumindest Teile davon schon gesehen habe bei meiner Suche. Na ja, sei es drum, das Kind ist nun in den Brunnen gefallen, da habe ich ggf. eine Mitschuld, da ich vielleicht selbst nicht ausreichend genug Infos gesucht bzw. für mich gesammelt habe. Dass der Widerspruch evtl. abgelehnt werden kann, ist mir bewusst, das habe ich ja bereits gelesen.
Am Freitag habe ich ja voraussichtlich den Termin beim Anwalt, da nehme ich alle Unterlagen mit, die ich in dieser Sache habe und erkläre ihm den Sachverhalt. Inbsesondere eben die plötzliche Zuweisung von wegen Anruf von SB mit Info, dass die Unterlagen nun rausgehen könnten vielleicht was ändern, da eben halt nicht das Ganze in einem Gespräch ordentlich vereinbart wurde, so wie es bei anderen Nutzern hier war. Ich werde weiter berichten, wenn sich was ergibt.
 
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