Hallo ELO-Forum-Nutzer,
vorneweg, ich bin mich hier noch am einlesen, möchte aber trotzdem schon parallel meine Anfrage stellen, also bitte verzeiht, wenn ich Dinge frage, die schon hundertfach abgehandelt wurden.
Ich habe, wie man am Titel erkennen kann, das Problem, dass ich plötzlich einer Maßnahme zugewiesen wurde bzw. zugewiesen werden soll. Maßnahmebeginn soll der 04.06.2018 sein, also übernächster Montag. Ich möchte dieser Maßnahme entgehen, aber nicht, weil ich nicht arbeiten will, sondern weil diese - wie so viele Maßnahmen auch - in meinen Augen sinnlos ist.
Kurz zu meiner Werdegeschichte: Ich bin im Sommer 2017 leider bei meiner alten Firma nicht weiter übernommen wurden (befristetes Verhältnis), musste also in ALG I . Habe mich fristgemäß bei der AfA gemeldet und im Juni 2017 auch einen Termin bekommen zwecks Vorsprache. Antrag etc. wurde ausgefüllt und somit begann das Kapitel ALG I . Gleich zu Anfang habe ich meiner Sachbearbeiterin eine sechsmonatige berufliche Weiterbildung per Bildungsgutschein abgerungen, welche ich im Januar diesen Jahres erfolgreich abgeschlossen habe.
Während dieser Maßnahme habe ich mich darauf vorbereitet, eine Selbstständigkeit im Bereich Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen aufzubauen, musste diesen Plan aber leider im Februar 2018 endgültig verwerfen, da es mit der Finanzierung nicht geklappt hat, die eigentliche Selbstständigkeit besteht aber seit Oktober 2017 als Nebengewerbe. Ich bin somit offiziell seit spätestens März auf Arbeitssuche und habe dort bis dato 13 Bewerbungen geschrieben, welche allerdings nicht erfolgreich waren, da die Firmen sich entweder nicht meldeten, mich gleich abgelehnt haben ohne Gespräch oder die Absage dann nach dem Gespräch kam.
Nun zur eigentlichen Sache. Anfang des Monats stand mal wieder ein Beratungsgespräch an. Meine SB hat sich den aktuellen Stand meiner Bewerbungen angesehen und angehört und meinte zu mir, es sei nun an der Zeit, wo die AfA auf Maßnahmen setzt, da ich immerhin nun gut 6 Monate Arbeit suche und bisher keinen Erfolg habe. Ich habe schon damals gewissermaßen Unverständnis gezeigt in der Form, dass ich gefragt habe, was die Maßnahme bringen soll, aber darauf ging sie nicht ein, stattdessen gab es nur einen Flyer und wir sind so verblieben, dass ich weiter Bewerbungen schreibe und wir dann im Juni schauen, wie es weiter geht. Vorgestern kam nun plötzlich ein Anruf meiner SB und sie wollte sich nochmal nach dem Stand erkundigen. Da ich ihr leider keine guten Nachrichten übermitteln konnte, meinte sie, dass nun die Zeit für Maßnahme angebrochen ist und mir die Unterlagen zuschickt.
Heute kam entsprechend der Umschlag der AfA . Enthalten war die Maßnahmezuweisung (Formular effektiv gleich mit den Formularen, die hier schon hochgeladen wurden, lediglich der Maßnahmeträger ist logischerweise anders) inkl. Rechtsfolgenbelehrung, ein Schreiben, mit dem ich bestätigen sollte, die Zuweisung erhalten zu haben und eine EGV , welche bereits von Seiten meiner SB unterschrieben war. Ebenfalls kam heute das Schreiben des MT, nach welchem ich für diese Maßnahme eingeladen werde
Dinge, die ich mich hierzu frage bzw. die ich nicht verstehe:
1) Ist diese plötzliche Zuweisung rechtens? Nach den Informationen, welche ich hier gelesen habe, muss im Vorfeld ein Profiling stattfinden, welches meines Wissens nach nie stattfand, da meine damalige SB (seit Januar habe ich eine andere SB ) ja mit mir den Weg der Weiterbildung ging. Das einzige, was ich als Profiling ansehen könnte, wären die Skills, welche ich über die Jobbörse angegeben habe.
2) Handelt es sich hierbei um eine sinnlose Maßnahme? Ziel der Maßnahme ist u.a. Reflexion der bisherigen Bewerbungsaktivitäten, Erstellung eines Profils über zeitliche Verfügbarkeit, Arbeitszeitwünsche etc., sprich klassisches Bewerbertraining. In meinen Augen ist dies sinnlos, da meine Bewerbungsunterlagen offensichtlich und nachweisbar in Ordnung sein müssen, schließlich habe ich auf den Großteil der durchgeführten Bewerbungen immerhin Rückmeldung in Form einer Einladung zum Gespräch erhalten.
3) Was kann ich gegen diese Zuweisung tun? Soll ich sofort Widerspruch einlegen und dieses per Einschreiben + Rückschein an die AfA senden, um so auch Aufschub zu bekommen oder soll ich wie geplant zu der Maßnahme erscheinen und dort die Teilnahme sanft verweigern, indem ich mir die Formulare + Verträge aushändigen lasse, um diese in Ruhe durchzulesen und prüfen zu lassen? Oder soll ich gar nächste Woche sofort einen Anwalt suchen und über Beratungshilfe einschalten (wird vmtl. aufgrund der Kurzfristigkeit nicht so gut klappen)
4) Ist die enthaltene EGV prinzipiell rechtens und könnte somit per VA durchgesetzt werden? Ich habe diese EGV nicht mit meiner SB erarbeitet, da diese wie gesagt, erst vorgestern angekündigt wurde. Des Weiteren wurde zumindest meine Anschrift ja an den MT weitergegeben, ohne, dass ich dem an sich zugestimmt habe (DSGVO lässt grüßen, diese gilt ja ab heute). Unterschrieben habe ich auf den erhaltenen Formularen natürlich nichts, ich werde mich auch davor hüten.
Weiterführende Informationen: Die oben erwähnte Selbstständigkeit existiert wie bereits erwähnt noch, es fließen nur noch keine Einnahmen. Bei Bewerbungen spiele ich hier mit offenen Karten und habe die Firma entsprechend angegeben und auch bei den Vorstellungsgesprächen entsprechende Fragen dazu beantwortet, u.a. , ob ich die Firma beibehalten möchte, wenn ich bei dem jeweiligen Arbeitgeber arbeiten würde. Meine SB geht aufgrund dieser Tatsache davon aus, dass die Firma entsprechend ein Hindernis bei der Stellenaufnahme ist, da es sich ja schon um eine gewisse Konkurrenzsituation handelt, da die zu suchenden Stellen natürlich ebenfalls etwas mit Softwareentwicklung zu tun haben.
Weiterhin habe ich wenige, sprich maximal 3-4 Stellen abgelehnt, da diese nicht in mein gewünschtes Profil passen, weil es sich bspw. um Stellen bei Personaldienstleistern bzw. Zeitarbeitsfirmen handelte oder auch um Stellen, die Leute für (First-/Second-/Third-Level) Support suchen (ein paar wenige Vermittlungsvorschläge waren sogar komplett abzulehnen, da explizit Leute für die Administration gesucht wurden und ich da entsprechend nicht ausgebildet bin). Dies hat meiner SB natürlich nicht gefallen, sie hat aber nichts weiter unternommen außer mich etwas zu ermahnen, dass ich normalerweise jedes Stellenangebot anzunehmen hätte.
Abschließend sei zu sagen, dass ich plane, ab dem Wintersemester 2018 zu studieren, dazu hatte ich heute auch mit meiner SB telefoniert, da ich u.a. wissen wollte, ob es sich auf die Maßnahme auswirkt, schließlich bin ich ja nur noch für ca. 3-4 Monate vermittelbar und welcher Arbeitgeber stellt jemanden gerne für so kurz auf Vollzeit als Entwickler ein. Meine SB sagte jedenfalls nur, dass das Studium die Maßnahme nicht aufhebt, da bis zum Beginn desselben ja entsprechend noch Zeit ist, wo ich arbeiten könnte. Außerdem könne sie nicht verstehen, wieso ich mich gegen die Maßnahme so sträuben würde, immerhin wäre das doch die Chance, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und so die Einstellung zu realisieren.
Ich hoffe, das Ganze ist soweit verständlich genug und ihr könnt mir weiterhelfen, während ich mich weiter in bereits behandelte Fälle einlese und versuche, parallel zu euch dann eine Lösung zu erarbeiten. Mir läuft durch die plötzliche Zuweisung natürlich die Zeit davon, daher muss ich sofort handeln.
Viele Grüße
FreshD
vorneweg, ich bin mich hier noch am einlesen, möchte aber trotzdem schon parallel meine Anfrage stellen, also bitte verzeiht, wenn ich Dinge frage, die schon hundertfach abgehandelt wurden.
Ich habe, wie man am Titel erkennen kann, das Problem, dass ich plötzlich einer Maßnahme zugewiesen wurde bzw. zugewiesen werden soll. Maßnahmebeginn soll der 04.06.2018 sein, also übernächster Montag. Ich möchte dieser Maßnahme entgehen, aber nicht, weil ich nicht arbeiten will, sondern weil diese - wie so viele Maßnahmen auch - in meinen Augen sinnlos ist.
Kurz zu meiner Werdegeschichte: Ich bin im Sommer 2017 leider bei meiner alten Firma nicht weiter übernommen wurden (befristetes Verhältnis), musste also in ALG I . Habe mich fristgemäß bei der AfA gemeldet und im Juni 2017 auch einen Termin bekommen zwecks Vorsprache. Antrag etc. wurde ausgefüllt und somit begann das Kapitel ALG I . Gleich zu Anfang habe ich meiner Sachbearbeiterin eine sechsmonatige berufliche Weiterbildung per Bildungsgutschein abgerungen, welche ich im Januar diesen Jahres erfolgreich abgeschlossen habe.
Während dieser Maßnahme habe ich mich darauf vorbereitet, eine Selbstständigkeit im Bereich Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen aufzubauen, musste diesen Plan aber leider im Februar 2018 endgültig verwerfen, da es mit der Finanzierung nicht geklappt hat, die eigentliche Selbstständigkeit besteht aber seit Oktober 2017 als Nebengewerbe. Ich bin somit offiziell seit spätestens März auf Arbeitssuche und habe dort bis dato 13 Bewerbungen geschrieben, welche allerdings nicht erfolgreich waren, da die Firmen sich entweder nicht meldeten, mich gleich abgelehnt haben ohne Gespräch oder die Absage dann nach dem Gespräch kam.
Nun zur eigentlichen Sache. Anfang des Monats stand mal wieder ein Beratungsgespräch an. Meine SB hat sich den aktuellen Stand meiner Bewerbungen angesehen und angehört und meinte zu mir, es sei nun an der Zeit, wo die AfA auf Maßnahmen setzt, da ich immerhin nun gut 6 Monate Arbeit suche und bisher keinen Erfolg habe. Ich habe schon damals gewissermaßen Unverständnis gezeigt in der Form, dass ich gefragt habe, was die Maßnahme bringen soll, aber darauf ging sie nicht ein, stattdessen gab es nur einen Flyer und wir sind so verblieben, dass ich weiter Bewerbungen schreibe und wir dann im Juni schauen, wie es weiter geht. Vorgestern kam nun plötzlich ein Anruf meiner SB und sie wollte sich nochmal nach dem Stand erkundigen. Da ich ihr leider keine guten Nachrichten übermitteln konnte, meinte sie, dass nun die Zeit für Maßnahme angebrochen ist und mir die Unterlagen zuschickt.
Heute kam entsprechend der Umschlag der AfA . Enthalten war die Maßnahmezuweisung (Formular effektiv gleich mit den Formularen, die hier schon hochgeladen wurden, lediglich der Maßnahmeträger ist logischerweise anders) inkl. Rechtsfolgenbelehrung, ein Schreiben, mit dem ich bestätigen sollte, die Zuweisung erhalten zu haben und eine EGV , welche bereits von Seiten meiner SB unterschrieben war. Ebenfalls kam heute das Schreiben des MT, nach welchem ich für diese Maßnahme eingeladen werde
Dinge, die ich mich hierzu frage bzw. die ich nicht verstehe:
1) Ist diese plötzliche Zuweisung rechtens? Nach den Informationen, welche ich hier gelesen habe, muss im Vorfeld ein Profiling stattfinden, welches meines Wissens nach nie stattfand, da meine damalige SB (seit Januar habe ich eine andere SB ) ja mit mir den Weg der Weiterbildung ging. Das einzige, was ich als Profiling ansehen könnte, wären die Skills, welche ich über die Jobbörse angegeben habe.
2) Handelt es sich hierbei um eine sinnlose Maßnahme? Ziel der Maßnahme ist u.a. Reflexion der bisherigen Bewerbungsaktivitäten, Erstellung eines Profils über zeitliche Verfügbarkeit, Arbeitszeitwünsche etc., sprich klassisches Bewerbertraining. In meinen Augen ist dies sinnlos, da meine Bewerbungsunterlagen offensichtlich und nachweisbar in Ordnung sein müssen, schließlich habe ich auf den Großteil der durchgeführten Bewerbungen immerhin Rückmeldung in Form einer Einladung zum Gespräch erhalten.
3) Was kann ich gegen diese Zuweisung tun? Soll ich sofort Widerspruch einlegen und dieses per Einschreiben + Rückschein an die AfA senden, um so auch Aufschub zu bekommen oder soll ich wie geplant zu der Maßnahme erscheinen und dort die Teilnahme sanft verweigern, indem ich mir die Formulare + Verträge aushändigen lasse, um diese in Ruhe durchzulesen und prüfen zu lassen? Oder soll ich gar nächste Woche sofort einen Anwalt suchen und über Beratungshilfe einschalten (wird vmtl. aufgrund der Kurzfristigkeit nicht so gut klappen)
4) Ist die enthaltene EGV prinzipiell rechtens und könnte somit per VA durchgesetzt werden? Ich habe diese EGV nicht mit meiner SB erarbeitet, da diese wie gesagt, erst vorgestern angekündigt wurde. Des Weiteren wurde zumindest meine Anschrift ja an den MT weitergegeben, ohne, dass ich dem an sich zugestimmt habe (DSGVO lässt grüßen, diese gilt ja ab heute). Unterschrieben habe ich auf den erhaltenen Formularen natürlich nichts, ich werde mich auch davor hüten.
Weiterführende Informationen: Die oben erwähnte Selbstständigkeit existiert wie bereits erwähnt noch, es fließen nur noch keine Einnahmen. Bei Bewerbungen spiele ich hier mit offenen Karten und habe die Firma entsprechend angegeben und auch bei den Vorstellungsgesprächen entsprechende Fragen dazu beantwortet, u.a. , ob ich die Firma beibehalten möchte, wenn ich bei dem jeweiligen Arbeitgeber arbeiten würde. Meine SB geht aufgrund dieser Tatsache davon aus, dass die Firma entsprechend ein Hindernis bei der Stellenaufnahme ist, da es sich ja schon um eine gewisse Konkurrenzsituation handelt, da die zu suchenden Stellen natürlich ebenfalls etwas mit Softwareentwicklung zu tun haben.
Weiterhin habe ich wenige, sprich maximal 3-4 Stellen abgelehnt, da diese nicht in mein gewünschtes Profil passen, weil es sich bspw. um Stellen bei Personaldienstleistern bzw. Zeitarbeitsfirmen handelte oder auch um Stellen, die Leute für (First-/Second-/Third-Level) Support suchen (ein paar wenige Vermittlungsvorschläge waren sogar komplett abzulehnen, da explizit Leute für die Administration gesucht wurden und ich da entsprechend nicht ausgebildet bin). Dies hat meiner SB natürlich nicht gefallen, sie hat aber nichts weiter unternommen außer mich etwas zu ermahnen, dass ich normalerweise jedes Stellenangebot anzunehmen hätte.
Abschließend sei zu sagen, dass ich plane, ab dem Wintersemester 2018 zu studieren, dazu hatte ich heute auch mit meiner SB telefoniert, da ich u.a. wissen wollte, ob es sich auf die Maßnahme auswirkt, schließlich bin ich ja nur noch für ca. 3-4 Monate vermittelbar und welcher Arbeitgeber stellt jemanden gerne für so kurz auf Vollzeit als Entwickler ein. Meine SB sagte jedenfalls nur, dass das Studium die Maßnahme nicht aufhebt, da bis zum Beginn desselben ja entsprechend noch Zeit ist, wo ich arbeiten könnte. Außerdem könne sie nicht verstehen, wieso ich mich gegen die Maßnahme so sträuben würde, immerhin wäre das doch die Chance, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und so die Einstellung zu realisieren.
Ich hoffe, das Ganze ist soweit verständlich genug und ihr könnt mir weiterhelfen, während ich mich weiter in bereits behandelte Fälle einlese und versuche, parallel zu euch dann eine Lösung zu erarbeiten. Mir läuft durch die plötzliche Zuweisung natürlich die Zeit davon, daher muss ich sofort handeln.
Viele Grüße
FreshD