Plötzliche und vollständige Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

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UniMark

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@Admin2, @Admin sorry, hatte es wohl erst im falschen Formabteil veröffentlicht. Hoffe hier passt es...

Hey Leute,

ich habe mich gerade bei euch angemeldet, weil mir mein Briefkasten eben mein persönliches Armageddon offenbart hat, ein Brief vom Jobcenter Bremen.

Ich bin über 30 und Bachelor-Student der Universität Bremen, bisher erhielt ich, da ich auf Grund des Alters keinen Anspruch auf BaföG hatte, Unterstützung in Form von ALG II .
Vorgestern habe ich, nach Absprache mit dem Jobcenter, einen neuen Mietvertrag unterschrieben, der jetzt zum 01.04.2018 in Kraft tritt. Der Grund für den Umzug ist die Trennung von meiner langjährigen Partnerin (Nur als Hintergrundinfo).

Naja, auf jeden Fall steht in dem besagten Brief, dass alle Leistungen zum 01.04.2018 eingestellt werden und ich ab da an nicht mehr krankenversichert bin. Grund für die plötzliche Einstellung der Leistung: Ich hätte ja dem Grunde nach Anspruch auf BaföG. Wie gesagt, ich habe kein Aspruch auf BaföG und der Jobagentur Bremen liegt der Ablehnungsbescheid schon seit Monaten vor.

Ich habe nach dem Lesen des Briefs mit dem Jobcenter telefoniert. Die Dame am Telefon meinte, dass es auch für sie so aussehe als ob ich halt einfach keinen Anspruch hätte. Der Gesetzgeber sehe eine Förderung in meinem Fall nicht vor. Auf die Frage, was ich denn jetzt mache könne, zumal ich ja am 01.04.2018 aus der alten Wohnung raus muss und in die neue Wohnung umziehen muss, sagte sie, "In diesen Fällen kommt es häufiger vor, dass die Leute obdachlos werden". Sie sagte weiter, dass ich ja am Montag zur Leistungsabteilung gehen könne, aber selbst im Falle eines Irrtums würde es eine ganze Weile dauern, bis eine Bewilligung oder gar Zahlung erfolgen würde.

Leute ich weiß gar nicht wo mir der Kopf steht, ich fühle mich gerade völlig aus den Angeln gehoben, als ob dass alles nicht wirklich passiert. Ich habe im letzten Monat, zwischen dem Beziehungsstress für die Uniprüfungen gelernt, die alte Wohnung renoviert und mich um eine neue Wohnung gekümmert und plötzlich, von einem Tag auf den anderen, droht alles in sich zusammen zu fallen.
Was mach ich denn jetzt?
 

HartzVerdient

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Die Situation ist problematisch!

Nur erwerbsfähige Arbeitslose erhalten Leistungen nach dem SGB2 . Demnach musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Als (ich gehe davon mal aus) Vollzeitstudent (Gruß an die Keksdose) der Uni Bremen, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da deine Modulzeiten den Zeiten des Arbeitsalltags überschreiten.

Ich selbst bin als Teilzeitstudent an der FernUNI Hagen eingetragen und stehe demnach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

An deiner Stelle würde ich erstmal versuchen kühlen Kopf zu bewahren und dich Morgen zum SoVD oder VdK oder einer Arbeitsloseninitiative in Bremen aufzumachen und dort die Situation schildern.

Eine weitere Sache:

Bitte nie mit dem Jobcenter "Telefonieren" und Dokumente immer nur gegen "Nachweis" abgeben. Ansonsten hast du keinerlei rechtssichere Nachweise. Du kannst z.B. behaupten, du hättest die Dokumente (abgelehnter Bafög Bescheid) dort eingereicht. Das Jobcenter behauptet dann z.B. das Gegenteil... und du kannst nix nachweisen.

Wer im Grunde nach kein Bafög erhält, kann ggf. Alg2 erhalten. Hierzu würde ich mal im Asta der Uni Bremen anfragen, ob die dir weiterhelfen. Bzw. dem Bereich, wo die die Gebühren für die Semester einsacken. Die kennen sich da sicherlich etwas mit aus.
 

Gollum1964

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Hallo UniMark,

da du dich im Studium zu befinden scheinst, kann ich die leider auch keine große Hoffnung machen, da Anspruch auf ALG1 +2 nur besteht, wenn man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht. Ein Vollzeitstudium steht dem natürlich entgegen.

Ich hatte vor über 20 Jahren gegen Ende des Studiums im übrigen ein ähnliches Problem, da meine Regelstudienzeit und damit mein BAFöG-Anspruch erschöpft waren und ich bei den schriftlichen Prüfungen die Befürchtung hatte, eines der Fächer verhauen zu haben und ein Ehrensemester angestanden hätte, dessen Finanzierung nicht mehr gesichert war. Glücklicherweise war ich wegen der Prüfungsergebnisse zu pessimistisch.

Wie kam es überhaupt dazu, daß du überhaupt vorher Leistungen bekommen hast? Spätestens bei der Antragstellung hätte man dich darüber aufklären müssen.
 

HartzVerdient

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Folgendes:

1) Wenn man denkt es kommt nicht schlimmer: Es könnte sogar passieren, dass das Jobcenter Forderungen für zu unrecht erbrachte Leistungen an dich stellt und das ganze Geld von dir zurück haben möchte. Kann passieren, muss nicht! Je nachdem, wie die das intern prüfen.

2) Du kannst dein Vollzeitstudium auf Teilzeitstudium umstellen (sofern diese Option an der Uni angeboten wird). Demnach stündest du ab dem 01.04.2018 dem Arbeitsmarkt als ALG2 Empfänger zur Verfügung. Müsstest dann aber immer die Hosen runterlassen beim Jobcenter und disch schön auf Arbeit bewerben. Nebenher studierst du als Teilzeitstudent weiter an der Uni Bremen.

3) Auch wenn ein "Irrtum" vorliege, so kannst du auf Grund "drohender Obdachlosigkeit" nach §42 SGB 1 beim Jobcenter einen Vorschuss erhalten.

4) Das mit der Krankenversicherung ist kein Spaß. Auch wenn du keine Geldmittel bekommst, fällst du automatisch in die Schuldenfalle, da man in der BRD Krankenversichert sein muss. Auf dich käme dann ca 140€ mtl. an Kosten zu (als Student ggf. vergünstigt). Auch wenn du dir nirgendwo Geld beschaffen könntest, so werden diese Zahlungen fällig.

5) GEZ !
 

Gollum1964

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Hallo Hartzverdient:

dieselben Befürchtungen habe ich auch:

1) falls sich herausstellt, daß der TE das Studium bei der Antragstellung verschwiegen hat, ist das sogar sehr wahrscheinlich. Ich hoffe daher, das der Fehler beim Jobcenter liegt
2) liegt stark im Ermessen des Jobcenters
3) aber erst, wenn TE das Studium aufgibt und dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht. War damals die Aussage des Sozialamts in meinem Fall.
4) kann leider auch für die vorherige Zeit zum Problem werden, falls Punkt 1 für TE ungünstig ausfällt (bin mir aber nicht 100 % sicher)
5) ist wohl das geringste Problem.

Ich würde mich an UniMarks Stelle sofort um sachkundige Hilfe bemühen.
 

HartzVerdient

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

3) aber erst, wenn TE das Studium aufgibt und dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht. War damals die Aussage des Sozialamts in meinem Fall.

Diese Aussage wäre sogar richtig. Ich meinte mal gelesen zu haben, dass es nicht geht, wenn man extra um ALG2 zu bekommen sich als Teilzeitstudent anmeldet bzw. ummeldet.

Anders sieht es aus, wenn das Teilzeitstudium noch vor der Bedürftigkeit Bestand hatte. Demnach hätte man nachgewiesen, dass man nicht extra wegen dem ALG2 ein Teilzeitstudium angefangen hat.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken...
 
D

Dinobot

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Sie sagte weiter, dass ich ja am Montag zur Leistungsabteilung gehen könne, aber selbst im Falle eines Irrtums würde es eine ganze Weile dauern, bis eine Bewilligung oder gar Zahlung erfolgen würde.

Ich halte das leider nicht für einen Irrtum. Ab 30 entfallen zudem günstige Krankenkassenbeiträge. Aber wie dem auch sei, Du brauchst schnelle und unbürokratische Hilfe . Meine Empfehlung: Wende Dich am besten zuerst an den Darlehensfond des Stundentwerks in Bremen (siehe nachfolgender Link). Jedenfalls würde ich das an Deiner Stelle zuerst in Angriff nehmen.

https://www.stw-bremen.de/de/studienfinanzierung/darlehensfonds-des-studentenwerks-bremen
 

alpha

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Also wenn Vollzeit Studium zuvor dem JC gemeldet wurde, könnte es sich um Fehler dessen handeln. Dieser ist denen ev. auf Grund Deiner Vorsprache "Miete" aufgefallen.

Wenn nachweislich der Fall, dass es Fehler JC war, ist es fraglich ob eine Rückforderung erfolgen würde.

Allerdings ist die Info korrekt, als Vollzeitstudent bekommt man kein ALG2, das wurde mir nämlich auch gesagt, als ich vor ein paar Jahren mit dem Gedanken spielte. Bafög hätte ich auch nicht bekommen. Daher legte ich den Gedanken ad acta
 

Sprotte

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Ohne viele Worte :
BAföG und Sozialberatung des AStA der Hochschule Bremen
Vertrauliche Beratung zu allen Themen der Studienfinanzierung:
BAföG, Stipendien, Kredit, Wohngeld, Langzeit
-Studiengebühren, Krankenversicherung, Übergang ins ALG II
,unabhängig von BAföG-Amt und Job-Center
Quelle : PDF ca Seite 10 *klick*

....auf Seite 10 stehen Adressen und Telefonnummern.

Kostenlose anwaltliche Rechtsberatung ist für Bremer Bürger/ Innen mit geringem Einkommen zugänglich. Wegen der Vorraussetzungen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Beratungsstellen...... Quelle <---mit Adressen (inklusive Arbeiterkammer)

....und dann wäre da noch die *Solidarische Hilfe e.V.*



......hoffentlich kann dir dort jemand helfen.
 

UniMark

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Vielen Dank für eure Antworten!

So wie es aussieht, kommt eine Rückforderung der gezahlten Leistungen auf mich zu. Diese Annahme beruht darauf, dass der eingegangene Brief die Formulierung, "Aufhebung der Bescheide vom..." beinhaltet. Also eine Rückwirkende Aufhebung bis zum Juli 2017!

Das Arbeitsamt war von Anfang an über das Studium informiert. Ich studiere seit Oktober 2017, schon vor Antritt des Studiums habe ich denen die Studienplatzzusage zukommen lassen. Dann habe ich dem Jobcenter die Immatrikulationsbescheinigung geschickt und anschließend den Ablehnungsbescheid des BaföG.
Da ich, zu diesem Zeitpunkt, darüber verwundert war, dass ich weiterhin Zahlungen vom Arbeitsamt erhalte, hatte ich eine erneute Prüfung meiner Situation veranlasst! Das Ergebnis dieser Prüfung war, dass ich weiterhin Anspruch auf ALG II habe. Mir wurde gesagt, dass dieser Anspruch auf einer neuen Regelung beruht. Auch die Immatrikulationsbescheinigung des SoSe 2018 liegt dem Arbeitsamt vor. Ein Irrtum oder ein Übersehen des Studiums ist nicht möglich.


@HatzVerdient, ein Teilzeitstudium ist an der Uni Bremen nicht möglich. Aber Danke für den Tipp, dass wäre eine hervorragende Lösung gewesen....

Ich gehe morgen zum Asta und Montag zum Jobcenter und Donnerstag zur Rechtsberatung.

Ich habe das Gefühl Schachmatt zu sein. Selbst wenn ich mein Hab und Gut verkaufe und irgendwie die Kaution und die Miete für die neue Wohnung aufbringen kann, ist da immer noch die Krankenversicherung, die sich, wenn ich mich richtig erinnere, auf rund 170€ beläuft. Zahle ich die Versicherung ab dem 01.04 nicht, wird die AOK die Universität informieren, diese könnte dann eine Exmatrikulation veranlassen. (Veraussetzung des Studiums an der Uni Bremen ist eine bestehende Krankenversicherung).

Ich weiß einfach nicht was ich falsch gemacht habe. Es ist einfach unfassbar!
 

HartzVerdient

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Da ich, zu diesem Zeitpunkt, darüber verwundert war, dass ich weiterhin Zahlungen vom Arbeitsamt erhalte, hatte ich eine erneute Prüfung meiner Situation veranlasst! Das Ergebnis dieser Prüfung war, dass ich weiterhin Anspruch auf ALG II habe. Mir wurde gesagt, dass dieser Anspruch auf einer neuen Regelung beruht. Auch die Immatrikulationsbescheinigung des SoSe 2018 liegt dem Arbeitsamt vor. Ein Irrtum oder ein Übersehen des Studiums ist nicht möglich.

Gibt es hierzu irgendwelche rechtsverbindliche (oder besser gesagt) schriftliche Nachweise ? Wurde dir das nur mündlich kommuniziert oder ist dir das irgendwie in Schriftform zugegangen ? Die Immatrikulationsbescheinigung und sonstige Dokumente hast du natürlich nachweislich eingereicht ?

Das Vorliegen von schriftlichen Nachweisen könnte dir u.U. den Allerwertesten retten.

Eine Rückforderung würde dann nicht mehr in Betracht kommen, könntest du dem Jobcenter eine Nachlässigkeit (eben weil du die Dokumente nachweislich eingereicht hast) bzw. dir schriftlich die "Neuregelung" vorliegt.

Andernfalls sehe ich sonst schwarz!

... und du gehst Montag *nicht* zum Jobcenter ... Das Jobcenter ist kein Amt was dir helfen möchte. Die unterstellen dir Leistungsmissbrauch und Betrug ... Da geht man nicht hin und sagt "helft mir". Du bist denen vollkommen egal ... Die betrachten Bedürftige als Leute, die keinen Bock auf Arbeit haben und nur schnorren wollen.

Du musst zusehen, dass du erstmal alle anderen Stellen abklapperst.

Auch aufpassen was du dem Jobcenter so mitteilst. Ein falsches Wort und die drehen dir die Zunge im Munde um.

Also vorher Asta, dann diese Arbeitsloseninitiativen usw... Halt das was Sprotte dir oben geraten hat.
 

Gollum1964

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Hallo UniMark,

also das Jobcenter wußte, das du dich weiterhin im Vollzeitstudium befindest. Das ist doch prima, da der Fehler der Weiterbewilligung beim Jobcenter und nicht bei dir zu finden war.
Bevor du die Flinte ins Korn wirfst und evtl. dein Studium im Endstadium (Prüfungsvorbereitung) aufgibst, klappere erst einmal die von Sprotte und Dinobot angegebenen Adressen ab. Vielleicht ergibt sich noch eine Lösung im letzten Augenblick.
 

UniMark

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

.
Bevor du die Flinte ins Korn wirfst und evtl. dein Studium im Endstadium (Prüfungsvorbereitung) aufgibst...

Ich würde eher in einem Zelt schlafen als das Studium aufzugeben. Ich habe das Abitur auf der Erwachsenen Schule gemacht, um endlich aus dem verfluchten Niedriglohnsektor zu kommen.

@HartzVerdient also was ich bestimmt habe sind die digitalen Originale meiner Briefe an das Jobcenter. Was ich nicht habe ist ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass ich trotz Studium Anspruch habe. Das hatte man mir (mehrfach) mündlich gesagt. Darüber hinaus war das Ergebnis der Prüfung nun mal, dass ich Anspruch habe... Meint ihr, dass das Jobcenter Dokumente löscht?? Vor Gericht müssten die doch bestimmt all ihre Posteingänge offenlegen oder? Ich habe in all den Monaten nie eine Aufforderung zur Bewerbung erhalten, noch musste ich zu irgendwelchen Terminen...
 

HartzVerdient

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Das hatte man mir (mehrfach) mündlich gesagt.
Nix Wert! Leider!

Darüber hinaus war das Ergebnis der Prüfung nun mal, dass ich Anspruch habe...
Wenn du das nicht schriftlich hast! Nix Wert! Leider1

Meint ihr, dass das Jobcenter Dokumente löscht??
Nein! Diese Systeme sind revisionssicher! Wenn dort (also elektronisch) Sachverhalte abgelegt wurden, dann kann ein Gericht diese Sachen anfordern. Bzw. revisionssicher die Historie dieser Dokumente erfragen. Allerdings müsstest du vor Gericht erstmal deinen Standpunkt nachweisen - und das kannst du wegen der fehlenden Dokumente und Nachweise nicht.

Ich habe in all den Monaten nie eine Aufforderung zur Bewerbung erhalten, noch musste ich zu irgendwelchen Terminen...
Nun! Du hast davor aber mit deiner langjährigen Freundin zusammengelebt. Daraus ergab sich ein anderer Sachverhalt. Wovon hat denn deine langjährige Freundin gelebt ? Wenn sie arbeiten würde, dann hätte man dir sicherlich kein ALG2 gegeben, da Bedarfsgemeinschaft und eheähnliches Verhältnis.

Also Vorsicht was du dem Jobcenter jetzt kommunizierst. Nicht das die dir da noch einen Strick draus drehen und dir zudem noch Sozialbetrug unterstellen.
 
D

Dinobot

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

und irgendwie die Kaution und die Miete für die neue Wohnung aufbringen kann

Hast Du eine einwandfreie Schufa? Dann könnte in Hinsicht auf die Kaution evtl. eine Mietkautionsversicherung diese übernehmen. Da gibt es Vergleichsrechner im Internet, die Dir Anbieter empfehlen und auch die Versicherungssumme hierfür nennen, je nach Höhe der Kaution. Kann sich auch für Studenten lohnen. Jedenfalls steht es so auf einigen Portalen.

Vielleicht kannst du Dir so erst einmal die Kautionssumme sparen und hast dann stattdessen die Versicherungsbeiträge.

Ist nur eine Idee und Anregung für Dich.
 

UniMark

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Hey Dinobot, ja habe ich. Der Vermieter wäre auch damit einverstanden, dass hatte er mir bei unserem letzten Termin gesagt (-:

Allerdings bleibt auch dann die monatliche Verpflichtung... Ich wünschte das Krankenversicherungsgesetz und das BaföG wären anders geregelt. Es macht doch einfach keinen Sinn, dass Studenten, nur weil Sie über 30 sind bzw. über 27, auf einmal monatlich horrende Summen zahlen müssen. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich Versicherungen und auch der Staat vor Langzeitstudenten à la "15+ Semester" schützen müssen. Aber nur weil ich mein Studium mit ü30 begonnen habe, habe ich auf einmal nicht mehr die selben Rechte? Auch ich hätte nach dem Studium noch 30 Jahre Berufsleben vor mir. Das ganze System scheint darauf ausgelegt zu sein die Arbeiterklasse in der Arbeiterklasse verweilen zu lassen. Theoretisch müsste doch ein gesellschaftliches Interesse bestehen, dass sich die Menschen, auch wenn sie nicht mehr 18 Jahre alt sind, weiterbilden und ihren Wert am Arbeitsmarkt erhöhen...
 

HartzVerdient

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Schonmal über folgendes nachgedacht ?

Wieder in den Arbeitsmarkt zurück. Irgendwo eine passende Anstellung finden (oh Gott, ich höre mich schon wie meine Mutter an) und dann aus der Arbeit heraus ein Teilzeitstudium an der Fernuni Hagen ?

Damit hättest du Kohle, Studium, Ruhe...

Ich habe es damals auch so gemacht... Bis ich wegen Missmanagement auf der Arbeit kaputt ging. Seit 2011 steht mein Studium. Melde mich immer zurück, habe aber nix gemacht, weil ich einfach nicht kann... Zu sehr hänge ich da in der gedanklichen Schleife bei meiner alten Arbeit. Ist jetzt nur so am Rande bemerkt.

Wäre das nicht eine Option ? Deine Scheine kannst du dir sicherlich alle 100% anrechnen lassen.
 
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Hallo UniMark,

hast du irgendwelche Schreiben vom Jobcenter. Wenn ja, dann stelle sie doch bitte anonymisiert hier ein.
 
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Dinobot

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

. Aber nur weil ich mein Studium mit ü30 begonnen habe, habe ich auf einmal nicht mehr die selben Rechte? Auch ich hätte nach dem Studium noch 30 Jahre Berufsleben vor mir. Das ganze System scheint darauf ausgelegt zu sein die Arbeiterklasse in der Arbeiterklasse verweilen zu lassen.

Nicht ganz. Nur bedarf das dann genauer Planung und Abwägung der Risiken im Vorfeld -wobei hier dann solche Überraschungen wie mit dem Jobcenter ja auch nicht ansonsten der Alltag sind.

Es gibt bestimmt eine Menge Studenten, die über 30 noch studieren. Und für die gbit es auch noch Möglichkeiten. Die sind jedoch sehr stark gefragt und die Wartezeit für eine Antwort auf die Beantragung beträgt hier aktuell 10 Wochen. Eine Möglichkeit ergäbe sich dann vielleicht nach diesem Zeitraum, sofern Du jetzt beantragen würdest. Jedenfalls könnten hier Studenten bis zu einem Alter von 36 Jahren gefördert werden.

Schon davon gehört? Kannst Dich hier informieren:

https://www.bva.bund.de/DE/Organisa.../bachelorstudiengaenge_inhalt.html?nn=4504242

Hilft dir aber aber eben jetzt sofort nicht viel weiter. Antrag würde ich aber an Deiner Stelle trotzdem versuchen, wenn möglich.

Sofern Du bei dem Studium verbleiben willst und kannst.

Analog zu deiner Info:

,.. da ich auf Grund des Alters keinen Anspruch auf BaföG hatte,

hättest Du wohl dann doch Anspruch auf Wohngeld. Siehe:

https://www.wohngeld.org/studenten.html
 

UniMark

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Ich zücke meinen Hut vor jedem der es schafft eine Vollzeitanstellung, besonders im Niedriglohnsektor, und ein Fernstudium miteinander zu vereinbaren. Die Realität ist, dass du, mit deiner Erfahrung, nicht alleine bist. Kaum einer schafft diesen Spagat. Es gibt gute Gründe, warum die Uni Hagen und ähnliche nicht mit zahlen wie, "50% unserer Erstsemester schaffen den Abschluss" werben. Sagen wir mal, ich würde an der Fernuni Hagen mit dem Psychologiestudium in Teilzeit beginnen, dann würde ich, wenn alles glatt läuft, nach 6 JAHREN einen Bachelor erhalten, nach 5 weiteren Jahren hätte ich dann einen Master :p
Darüber hinaus lassen sich meine Studienleistungen nicht anrechnen. Ich studiere Biologie, so was wird nicht als Fernstudium angeboten. Trotzdem vielen Dank für deine Anregung! Ich werde jetzt gucken, was der Montag bringt. Vielleicht fällt mir oder euch ja auch noch was anderes ein...

Hallo UniMark,

hast du irgendwelche Schreiben vom Jobcenter. Wenn ja, dann stelle sie doch bitte anonymisiert hier ein.

Hey Wholesaler, dass kann ich morgen gerne machen! Welche unterlagen wären denn von Interesse?
 
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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Nach meinen Recherchen gibt es ALG2 für Studenten als Darlehen in Härtefällen. Die Miete und Krankenversicherungsbeiträge werden voll übernommen (§ 27 Abs. 4 SGB II).

@Unimark: Möglichst alles, was dir vom Jobcenter vorliegt. Je mehr Informationen du gibst, deso besser kann man sich ein Bild machen.
 

UniMark

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Schon davon gehört? Kannst Dich hier informieren:

Danke Dinbot, deine Beiträge beinhalten viele hilfreiche Infos. Mittelfristig muss ich eine oder eine Kombination dieser Möglichkeiten sicher ansteuern. Leider muss ich jetzt erst mal die akute Situation überstehen. Der neue Mietvertrag ist unterschrieben und will erfüllt werden. Dass sind, neben der Scham und der Peinlichkeit dem Vermieter zu eröffnen, dass sein Vertrauen in mich fehl platziert war, auch noch Verpflichtungen von mindestens 3 Monaten Mietzahlungen, Umzugskosten und weitere Renovierungskosten.
 

UniMark

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AW: Plötzliche und VOLLSTÄNDIGE Einstellung aller Leistungen - wie jetzt vorgehen,bitte um Hilfestellung!

Nach meinen Recherchen gibt es ALG2 für Studenten als Darlehen in Härtefällen. Die Miete und Krankenversicherungsbeiträge werden voll übernommen (§ 27 Abs. 4 SGB II).

@Unimark: Möglichst alles, was dir vom Jobcenter vorliegt. Je mehr Informationen du gibst, deso besser kann man sich ein Bild machen.

Vielleicht hast du da was gefunden! Ich muss es mir morgen noch mal in Ruhe durchlesen.

Okay, ich werde euch die Bescheide/Schreiben hochladen. Einiges ist auch bereits digitalisiert.
 

HermineL

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Ich bin über 30 und Bachelor-Student der Universität Bremen, bisher erhielt ich, da ich auf Grund des Alters keinen Anspruch auf BaföG hatte, Unterstützung in Form von ALG II .
Genau hier liegt das Problem. Es spielt keine Rolle das du kein BAFÖG auf Grund des Alters bekommst sondern maßgebend ist einzig das der BAFÖG-Anspruch dem Grunde nach besteht. Dies zielt auf den Ausbildung/Studiengang ab und nicht auf die Person.

Studenten, Auszubildende und Schüler, deren Ausbildung bzw. Studium mit dem BAföG, der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Ausbildungsgeld „dem Grunde nach“ förderungsfähig sind, haben keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen.

Bedeutet das wenn der Studiengang förderfähig ist hast du dem Grunde nach Anspruch auf BAFÖG und bist von ALG 2 nach § 7 SGB II ausgeschlossen.

Das SGB II räumt in § 7 Abs. 6 Ausnahmen zum Leistungsausschluss bei Möglichkeit der Ausbildungsförderung ein. Geltend für:

Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Hier wird der monatliche Bedarf von 216 € nach Abzug des ausbildungsbedingten Bedarfs als Einkommen auf Hartz IV angerechnet.
-Bei Schülern und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit (tägl. Wegstrecke für Hin- und Rückfahrt zwei Stunden) erreicht werden kann
-sie verheiratet sind oder waren (Lebenspartnerschaft gleichgestellt)
-sie mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt leben

Ausdrücklich erklärt § 27 Abs. 4 SGB II, dass Leistungen in Form eines Darlehens erbracht werden können, wenn der Leistungsausschluss aufgrund der Ausbildungsförderung eine besondere Härte darstellen. In diesem Fall werden der Regelsatz, die Übernahme der Unterkunft und Heizung sowie notwendige Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (ausgenommen Familienversicherung, da beitragsfrei über die Eltern versichert) als Darlehen erbracht. Zusätzlich können Mehrbedarfe als Zuschuss in Anspruch genommen werden.

Grund für die plötzliche Einstellung der Leistung: Ich hätte ja dem Grunde nach Anspruch auf BaföG. Wie gesagt, ich habe kein Aspruch auf BaföG und der Jobagentur Bremen liegt der Ablehnungsbescheid schon seit Monaten vor.
Wie zuvor ausgelegt unterliegst du hier einem Trugschluss. Es besteht dem Grunde nach Anspruch auf BAFÖG für diesen Studiengang aber du bekommst es auf Grund deines Alters nicht. Rein rechtlich gesehen handelt das Jokecenter hier richtig aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten Leistungen vom Jokecenter zu erhalten. Eine habe ich dir ja weiter oben schon genannt.

Was die Rückforderung betrifft so müsste man hier wissen ob das Jokecenter auf Grund von § 45 SGB X oder § 48 SGB X. Es besteht hier evtl die Möglichkeit Vetrauensschutz geltend zu machen.
§ 45 SGB X Absatz 2 Satz 3 führt dazu aus:
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit

1.er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2.der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3.er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.

Nach meiner Meinung nach konntest du darauf vertrauen das der Bescheid richtig ist und du hast mit Sicherheit das Geld zum Leben verbraucht. Das du erst gar keine Leistungen hättest bekommen dürfen hätte das Jokecenter sofort erkennen müssen. Somit liegt hier das Verschulden beim Jokecenter. Eigentlich kann das Jokecenter den Bescheid nur nach § 45 "Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes" zurücknehmen. Hierzu wissen aber bestimmt andere noch mehr.
 
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