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ExUser 57121
Gast
Hallo und guten Abend.
Habe mich hier im Forum bei für mich interessanten und relevanten Themen insoweit eingelesen.
Nicht ganz durchblicken tue ich bei diesen Fragen, die ich hiermit in den Raum stelle:
- Als ALG II - Empfänger darf ich ein Auto -wenn es nicht gerade ein Vermögen darstellt- besitzen.
Als Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII nicht?
- Gibt es einen Unterschied zwischen "Grundsicherung" und "Sozialhilfe"?
- Wenn ich unter 3 Stunden erwerbsfähig bin, bleibe ich ein Fall für SGB II, oder bekomme ich dann Geld
nach SGB XII ?
Im Ratgeber konnte ich darüber nichts lesen. Daher wäre ich über Antworten bzw. Tipps, wo man das nachlesen kann, dankbar.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende und vielen Dank schonmal im voraus.....
Beste Grüße hunderthumbert
Habe mich hier im Forum bei für mich interessanten und relevanten Themen insoweit eingelesen.
Nicht ganz durchblicken tue ich bei diesen Fragen, die ich hiermit in den Raum stelle:
- Als ALG II - Empfänger darf ich ein Auto -wenn es nicht gerade ein Vermögen darstellt- besitzen.
Als Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII nicht?
- Gibt es einen Unterschied zwischen "Grundsicherung" und "Sozialhilfe"?
- Wenn ich unter 3 Stunden erwerbsfähig bin, bleibe ich ein Fall für SGB II, oder bekomme ich dann Geld
nach SGB XII ?
Im Ratgeber konnte ich darüber nichts lesen. Daher wäre ich über Antworten bzw. Tipps, wo man das nachlesen kann, dankbar.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende und vielen Dank schonmal im voraus.....
Beste Grüße hunderthumbert