PKV-Zuschüsse: ist gesetzl. Beitragszuschlag Teil der KV? Welche Grenze zählt: indiv. oder gesetzl. Basistarif?

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Ah4entheater

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Hallo zusammen,

ich hänge gerade fest :icon_confused:. Vielleicht kann mich jemand aufschlauen.

Mein PKV-Beitrag hat sich erhöht. Dies habe ich per Veränderungsmitteilung dem JC mitgeteilt. Ein Änderungsbescheid wurde mir bereits zugestellt. Der erhöhte PKV-Beitrag wurde jedoch nur teilweise berücksichtigt (Die Anteile KV und PV meines PKV-Beitrags wurden im Bescheid zu 100% berücksichtigt, der Gesetzliche Beitragszuschlag jedoch gar nicht).

In den Basistarif meiner PKV möchte ich aus guten Gründen im Moment (noch) nicht wechseln. Das JC kann mich dazu ohnehin nicht verpflichten (Siehe nachfolgend verlinkte Fachliche Hinweise zum § 26 SGB II).

Ausgehend von den Fachlichen Hinweisen zum § 26 SGB II
https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-26---21.11.2016.pdf

und aus der darin verlinkten Berechnungs-Übersicht zu den Zuschüssen zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/26-algii-zuschuss-versicherungsbeitrage

konnte ich folgende Fragen jedoch noch nicht klären:


1) Mein PKV-Beitrag setzt sich aus drei Teilbeträgen zusammen:

- Krankenversicherungs-Tarif
- Pflegeversicherung
- Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Krankheitskostenversicherung (GBZ)

Es geht mir bei dieser Frage erst einmal nur um den Gesetzlichen Beitragszuschlag.

Aus den Grundsätzen der Fachlichen Weisungen zum § 26 Abs. 5 und Abs. 6 SGB II (Seite 1 im oben verlinkten Dokument) geht hervor:

(5) Der Zuschuss KV zur GKV umfasst auch den ggf. zu entrichtenden kassenindividuellen Zusatzbeitrag nach § 242 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V

(6) Der Zuschuss ist nicht auf die Höhe der Beiträge zu begrenzen, die für pflichtversicherte Bezieherinnen und Bezieher von ALG II über nommen werden.

Frage: Heißt das für meinen Fall, dass mein Beitragszuschlag, der ja eine PKV betrifft (also keine GKV ), auch IMMER in VOLLER HÖHE vom JC zu berücksichtigen und vom JC zu bezahlen ist, unabhängig davon, ob mein Krankenversicherungs-Tarif die Höhe des halbierten Basistarifs meiner PKV schon erreicht hat?


2) Laut Fachlicher Hinweise zum § 26 SGB II ist

"(1) Für die Berechnung des Zuschusses zur PKV ... die Angabe des Basistarifes erforderlich."

Frage: Orientiert sich nun das JC bei der Berechnung der KV/PV-Zuschüsse

a) NUR an der Höhe des halbierten individuellen Basistarifs meiner PKV
b) oder NUR am gesetzlichen Höchstbeitrag im halbierten Basistarif für das Jahr 2018
c) oder SOWOHL an der Höhe des halbierten individuellen Basistarifs meiner PKV ALS AUCH am gesetzlichen Höchstbeitrag im halbierten Basistarif für das Jahr 2018?

Denn aus den Erklärungen auf den Seiten 5-6 der Fachlichen Weisungen nach § 26 SGB II werde ich nicht ganz schlau.

Das Einzige was mir noch aufgefallen ist, ist dieser Hinweis auf Seite 6 unten:

(9) Die hierbei entstehende Beitragslücke zwischen zu zahlendem Beitrag und Zuschuss wird grds. nicht im Rahmen der Einkommensermittlung berücksichtigt (keine Absetzung nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a).

(10) Eine Absetzung kommt allenfalls in Betracht, wenn der Leistungsbezug von voraussichtlich kurzer Dauer (bis zu sechs Monaten) ist und ein Wechsel des Tarifs daher unbillig wäre.


Danke für sachdienliche Infos zu meinen beiden Fragen :wink:
 
G

Gelöschtes Mitglied 49359

Gast
a) NUR an der Höhe des halbierten individuellen Basistarifs meiner PKV

Jep!! Daran orientiert sich das JC !!
Denn der Beitrag des Basistarif ist unterschiedlich bei den Versicherungen. Denn der wird bei jeder Versicherung individuell berechnet. Der volle Basistarif darf aber nicht über dem Höchstbeitrag der GKV liegen.

Wurde bisher der gesetzliche Zuschlag denn übernommen bei dir??

VG alteschachtel
 

Ah4entheater

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Danke für Deine Antwort.

...
Wurde bisher der gesetzliche Zuschlag denn übernommen bei dir??...

Ja.

Deshalb freue ich mich auch diesbezüglich noch um eine Auskunft, falls dazu jemand was weiß:

Frage: Heißt das für meinen Fall, dass mein Beitragszuschlag, der ja eine PKV betrifft (also keine GKV ), auch IMMER in VOLLER HÖHE vom JC zu berücksichtigen und vom JC zu bezahlen ist, unabhängig davon, ob mein Krankenversicherungs-Tarif die Höhe des halbierten Basistarifs meiner PKV schon erreicht hat?
 
G

Gelöschtes Mitglied 49359

Gast
Deshalb freue ich mich auch diesbezüglich noch um eine Auskunft, falls dazu jemand was weiß:

Haben die den gesetzlichen Beitrag jetzt in Gänze nicht übernommen oder nur einen Teil nicht???

Wenn in Gänze nicht übernommen, würde ich mal nachfragen warum, weil sie es ja bisher getan haben!

Wenn einen Teil nicht übernommen, dann könnte es daran liegen, das der hälftige Basisbeitrag (der deiner PKV) überschritten ist.
 
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