Hallo Mitglied,
Der Widerspruch wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ich mehr als 3 Stunden arbeiten kann und somit auch zum Meldetermin kommen kann!
Wer hat denn sowas ärztlich festgestellt, die SB von der Widerspruchsstelle, mittels Ferndiagnose ???
Eine AU-Bescheinigung gilt rechtlich gesehen Vollzeit und nicht nach Lust und Laune der SB für X Stunden, das haben die doch nicht zu entscheiden...
Bei den 3 Stunden geht es um deine (theoretische /rentenrechliche) Erwerbsfähigkeit, die dich berechtigt Leistungen des SGB II zu beziehen, wenn du eben NICHT gerade Vollzeit AU geschrieben bist.
Die haben mal wieder keine Ahnung, von den relevanten Unterschieden zwischen
Arbeits-
Unfähigkeit (vorübergehender Zustand ohne Rentenberechtigung) und
Erwerbs-
Minderung (eventuell längerer /dauerhafter Zustand mit Rentenberechtigung).
Darüber entscheidet die DRV, ansatzweise noch der Amtsarzt (JC) aber ganz sicher kein SB, ohne medizinische Kenntnisse, was davon nun konkret auf dich zutrifft.
Mich ärgert nur, dass ich für so einen unnötigen Sch ...s , den man auch telefonisch besprechen könnte, unbedingt meine Gesundheit aufs Spiel setzen soll. Denn auf den Einladungen schreibt sie stets nur, dass sie mit mir über meine Situation sprechen will, und das kann sie meiner Meinung nach auch am Telefon.
Über welche konkrete Situation will sie denn laufend mit dir sprechen, zur Gesundheit gibt es NUR mit einem Arzt was zu besprechen und telefonieren,
WOZU
Wenn du wieder Arbeits-FÄHIG bist wirst du ihr das schon rechtzeitig mitteilen, dazu bist du ja verpflichtet.
Auch steht auf den Einladungen jedesmal, dass AUB nicht akzeptiert wird, sondern eine Bettlägerigkeitsbescheinigung vorgelegt werden soll, die es nach Auskunft meines Arztes nicht gibt und die er mir auch nicht ausstellen kann, da diese nicht vorliegt. Alternativ, soll ich eine Bescheinigung vorlegen, die ich bezahlen soll, die besagt, dass ich Meldetermine nicht wahrnehmen kann, obwohl sich dies doch schon aus den Ausführungen der Atteste und des Gutachtens ergibt!
Und warum teilst du deiner SB das nicht KLAR schriftlich mit, dass dein Arzt solche Bescheinigungen nicht ausstellen wird und im übrigen niemals kostenlose Atteste ausstellt, dazu ist er doch auch gar nicht verpflichtet.
Wenn sie da anderer Meinung ist, soll sie dir (oder deinem Arzt) die Rechtsgrundlage dafür nennen (dass dein Arzt dazu verpflichtet ist) und die Kostenzusage schriftlich geben.
Wie lange machst du denn dieses makabere Spielchen schon so mit, welche Rechtsgrundlagen stehen denn dafür auf deinen Einladungen drauf ...
ICH kenne NUR diese hier im Zusammenhang mit ALG II und AU /Meldeterminen (§ 309 SGB III)
§ 56 SGB II*Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
§ 59 SGB II*Meldepflicht
§ 309 SGB III*Allgemeine Meldepflicht
Da gibt es solche Forderungen aber nicht, also mit welcher Rechtsgrundlage verlangt sie das überhaupt und legt fest, dass eine besondere Bescheinigung erforderlich ist, zu deren Ausstellung dein Arzt aber gar nicht verpflichtet werden KANN...
Somit kann der Arzt auch dort nur schreiben, was bereits in den Attesten steht. Und die werden ja ignoriert. Von daher garantiert mir niemand, dass diese Bescheinigung dann akzeptiert wird, die ich dann auch noch bezahlt hätte!
Verlange schriftlich (als offiziellen Antrag mit Eingangsbestätigung !!!) die Übernahme der Kosten und vor allem die Nennung der Rechtsgrundlage für deinen ARZT, da dieser nicht bereit ist derartige Bescheinigungen, OHNE Benennung der Rechtsgrundlage auszustellen.
Das Ganze ist meiner Ansicht nach reine Willkür um Sanktionen durchsetzen zu können und dadurch Geld zu sparen!
Richtig, so sehe ich das auch und das Gericht /der Richter sieht das hoffendlich genauso, denn es gibt keine Berechtigung dafür dich zu sanktionieren, weil dein Arzt nicht tut, was die SB von dir verlangt.
DU darfst nicht dafür bestraft werden weil eine andere (Dritte) Person (dein Arzt) diese Bescheinigungen nicht ausstellen will.
Außerdem kann sie (deine SB) von dir keine kostenpflichtigen Bescheinigungen verlangen, wenn sie diese Kosten nicht übernimmt.
Wenn du dich auf diese Argumente stützt, sollte das eine klare Sache werden!
Wie ist das während des Prozesses? Wenn hier weitere Einladungen folgen, zu denen ich aus besagten gesundheitlichen Gründen nicht kommen kann und dadurch neue Sanktionen folgen, müssen dann weitere Prozesse geführt werden oder sind Sanktion während der Verfahrensdauer dann ausgeschlossen, bis eine Entscheidung gefallen ist? denn sonst geht das ja immer so weiter ...
Ich denke mal, dass sich die Lage beruhigen wird, wenn diese Klage zu laufen beginnt, schließlich wird das JC ja auch darüber informiert und dazu befragt ...klar können die dich trotzdem weiter einladen, mach es so wie beschrieben und verlange dein RECHT und vor Allem die Kosten...mach das immer schriftlich (schon damit du Nachweise für das Gerichts-Verfahren in die Hände bekommst), NICHT telefonisch...
Wie das nun genau bei Sanktionen läuft weiß ich nicht, ich hatte nie welche, kannst jedenfalls jede solcher Einladungen (Kopie) direkt auch an das Gericht weiterleiten, üblicherweise soll man nicht immer wieder für das selbe "Vergehen" bestraft werden (können), aber wie gesagt das kann ich dir nicht genau sagen /schreiben, da weiß ich nicht Bescheid.
Mit mir hätten die ganz sicher ihren "Spass" bekommen (ich glaube das wußten die auch), du läßt dir das schon viel zu lange gefallen ...
MfG Doppeloma